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Hilfe bei Umbau NSW zu Xenon Effekt

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 19. März 2010 um 18:11

Hey Freunde,

habe letztens eine Tiger mit Nebels in Xenon Optik gesehen, AFFENSCHARF!!

Es werden ja bei Ebay diverse angeboten aber dem traue ich nicht und würde gerne eure Erfahrungswerte und Tipps wissen.

Wie gestaltet sich eigentlich der Einbau? Muss ich eine Hebebühne haben?

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2010 um 18:33

sorry

da ich schon "oben" mit Xenons fahre, habe ich eigentlich genügend Licht und schätze es nicht besonders, wenn der Gegenverkehr noch mit "unten" affenscharfen Blendern entgegenkurven. Ich weiss, das wolltest du eigentlich nicht wissen, aber es wird langsam zum Problem, wenn man sich umsieht, wieviele "affengeil" mit vier Leuchten rumkurven.

Gruss charlybenetti

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am 19. März 2010 um 18:33

sorry

da ich schon "oben" mit Xenons fahre, habe ich eigentlich genügend Licht und schätze es nicht besonders, wenn der Gegenverkehr noch mit "unten" affenscharfen Blendern entgegenkurven. Ich weiss, das wolltest du eigentlich nicht wissen, aber es wird langsam zum Problem, wenn man sich umsieht, wieviele "affengeil" mit vier Leuchten rumkurven.

Gruss charlybenetti

Themenstarteram 19. März 2010 um 18:47

Mmmhhh.

Jep Wollte ich nicht wirklich wissen zumal ich auch Xenon habe und die NSW Xenon nur als Tagfahrlicht nutzen will.

Dir ist aber bewußt, daß der Einsatz der NSW als TFL nicht zulässig ist, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dir ist aber bewußt, daß der Einsatz der NSW als TFL nicht zulässig ist, oder?

Was nicht ist kann ja noch werden.

Außerdem ist leicht gedimmtes NSW am Tag bestimmt besser als gar kein Licht am Tag.

am 19. März 2010 um 23:30

Die Nebelscheinwerfer blenden den Gegenverkehr, weil sie nicht nach der (in Deutschland) rechten Seite gerichtet sind. Daher ist der Betrieb von Nebelscheinwerfern bei guten Sichtverhältnissen verboten.

Diese eBay-Teile habe keine oder oft eine gefälschte ABE, und der TÜV kennt diese Dinger auch.

Naja, ansonsten geht das mit der ganzen Lichtorgelei solange gut, bis mal ein Unfall passiert, und der Unfallgegner glaubhaft machen kann, daß der durch diese Dinger geblendet wurde.

Angenommen, die Nebler haben keine ABE: Dann zahlt nicht mal die Haftpflicht bzw. holt sich das Geld zurück, weil die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nämlich mit Einbau der Scheinwerfer erloschen ist.

Gruß

Nite_Fly

Sicher, dass es nicht LEDs waren? 

 

Ich sehe NSW als Tagfahrleuchten auch nicht problematisch. Wisst ihr wohin Tagfahrleuchten gerichtet sind? Genau in die Fresse des Gegenverkehrst und das ist bewusst so gemacht! 

 

Meine TFL sind wesentlich aggressiver und blenden weitaus mehr als es ein NSW tut, denn der ist nach unten seitlich ausgerichtet.  

am 20. März 2010 um 7:14

Kapiert ihrs nicht? NSW sind bei guter Sicht verboten. Und wenn die auch noch umgebaut sind, ist schlicht und einfach die Betriebserlaubnis erloschen. Das heißt im Falle eines Unfalls, nix aus der Kasko. Und die Haftpflicht nimmt einen obendrein in Regress.

Da interressiert es den Richter herzlich wenig, wie geil ihr das Aussehen findet. Mich nerven die Nebler am Tage, die nur der Optik dienen sollen auch.

Hallo MarkOW !!!!

Ne NE NE, sowas darf man doch NICHT :D

Du hast ne PM !!!!

Themenstarteram 20. März 2010 um 8:09

Wenn ich gewusst hätte wie konservativ viele hier sind...... Liegt es am Alter ;-) ??

Oh nein. Ich könnte ja auch mit meiner Kennzeichnbeleuchtung den hinter mir blenden sodass dieser einen Unfall baut. aahhhhhh

Jetzt habe ich aber Moralgefühle.... gggg

am 20. März 2010 um 8:28

Dazu gabs schon paar threads und zu 100% ist das nicht verboten da wenn das ganze richtig programiert worden ist nur die nebler bei 80% leuchten ohne standlicht und ablendlicht dann gelten die nebler als positionslicht.

 

MfG

Rlinetiga

Das mag zutreffen, wenn Du beim TÜV eine Einzelabnahme durchgeführt hast :confused:

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von MarkOW

Wenn ich gewusst hätte wie konservativ viele hier sind...... Liegt es am Alter ;-) ??

 

Oh nein. Ich könnte ja auch mit meiner Kennzeichnbeleuchtung den hinter mir blenden sodass dieser einen Unfall baut. aahhhhhh

 

Jetzt habe ich aber Moralgefühle.... gggg

Hallo MarkOW,

 

am Alter wird es nicht unbedingt liegen.

Jedoch stünde es vielen gut zu Gesicht etwas mehr Rücksichtnahme im täglichen Leben miteinander zu pflegen. Dann klappt es nicht nur mit dem Nachtbarn sondern auch mit dem Gegenverkehr.

 

MfG

 

Christian

 

Zitat:

Original geschrieben von MarkOW

Wenn ich gewusst hätte wie konservativ viele hier sind...... Liegt es am Alter ;-) ??

 

Oh nein. Ich könnte ja auch mit meiner Kennzeichnbeleuchtung den hinter mir blenden sodass dieser einen Unfall baut. aahhhhhh

 

Jetzt habe ich aber Moralgefühle.... gggg

Hallo MarkOW!

 

Hat das "konservative" Alter etwas mit der Zulässigkeit bestimmter Features zu tun :confused:, wohl kaum, aber es gibt genügend Zeitgenossen, die sich einen Kehricht darum kümmern, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, Hauptsache, es sieht supergeil aus. 

Die Vermutung mit dem Alter kommt sehr gut hin, denn in anderen Bereich des Forums hier wär das Thema vollkommen anders (problemloser) verlaufen;) 

 

Die Gesetzgebung diesbezüglich gehört sich schon längst überarbeitet. NSW nur bei schlechter Witterung erlauben und sie am Tag verbieten, das ist nicht in Ordnung. Als Abbiegelicht treten sie auch am Tag und bei guten Sichtverhältnissen in Aktion und da juckt es auch keinen.

Dass NSW blenden ist genauso ein Märchen wie, das Blenden der Xenonscheinwerfer.

 

Wenn einer mit NSW fahren will, wieso nicht. Ist mir doch egal. Dann sieht er besser und das erhöht somit die Sicherheit auf den Straßen. Mir sind die Leute, die dauernd mit NSW fahren 1000 mal lieber, als die die ohne Beleuchtung am Tag unterwegs sind, denn die sind oft ein echtes Risiko, nicht die die beleuchtet unterwegs sind!

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