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Hilfe bei Unfall :) bezüglich klärung außerhalb der Versicherung

Ford Focus Mk2
Themenstarteram 14. Juli 2019 um 18:01

Guten Abend,

mir ist vergangenen Freitag ein etwas älterer Herr in meinem FoFo mk2 (BJ 2006 ) hinten in die Stoßstange beim einparken rein gefahren. Fahrzeug war eine "dicke" S Klasse. Hinterlassen hat er eine kleine Beule und ordentlich schleif spuren bis zur Grundierung runter. Da wir jetzt Wochenende hatten, werde ich morgen zum vertrauten gehen und mir mal ein Kostenvoranschlag holen. Ich habe 2 Freunde gefragt ( 1x Kfzler 1x Hobby Auto Reparateur ) Beide sagten das ich definitiv eine neue Stoßstange brauche. Nun zum eigentlichen Sinn der Frage, der ältere Herr kam direkt nach dem die Polizei ihre arbeit erledigt hat, kam er zu mir und gab mir seine Telefonnummer und sagte, er möchte dies außerhalb der Versicherung klären. Ist dies überhaupt regel konform? Laut vielen Beiträgen, die ich mir jetzt schon durchgelesen habe mit Stoßstangen wechsel etc. wird dies ca. um den Dreh 1000€ kosten. Was sollte ich denn von ihm für eine Summe verlangen? Mehr als der Kostenvoranschlag sein wird oder weniger? :)

Danke schon mal für die Antworten

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7 Antworten

Hallo,

Wenn nur die Stoßstangenhaube defekt ist, gibt es bei ebay lackiert in vertretbarer Qualität. Hatte so etwas im letzten jahr für vorne geholt.

Eine von Retrov bei dem Händler

https://www.m.ebay.de/sch/i.html?sid=discount_ms&isRefine=true&_pgn=1

Gruß, der. Bazi

Zitat:

@Vaniqz schrieb am 14. Juli 2019 um 20:01:34 Uhr:

Guten Abend,

mir ist vergangenen Freitag ein etwas älterer Herr in meinem FoFo mk2 (BJ 2006 ) hinten in die Stoßstange beim einparken rein gefahren. Fahrzeug war eine "dicke" S Klasse. Hinterlassen hat er eine kleine Beule und ordentlich schleif spuren bis zur Grundierung runter. Da wir jetzt Wochenende hatten, werde ich morgen zum vertrauten gehen und mir mal ein Kostenvoranschlag holen. Ich habe 2 Freunde gefragt ( 1x Kfzler 1x Hobby Auto Reparateur ) Beide sagten das ich definitiv eine neue Stoßstange brauche. Nun zum eigentlichen Sinn der Frage, der ältere Herr kam direkt nach dem die Polizei ihre arbeit erledigt hat, kam er zu mir und gab mir seine Telefonnummer und sagte, er möchte dies außerhalb der Versicherung klären. Ist dies überhaupt regel konform? Laut vielen Beiträgen, die ich mir jetzt schon durchgelesen habe mit Stoßstangen wechsel etc. wird dies ca. um den Dreh 1000€ kosten. Was sollte ich denn von ihm für eine Summe verlangen? Mehr als der Kostenvoranschlag sein wird oder weniger? :)

Danke schon mal für die Antworten

Selbstverständlich kann man das ausserhalb der Versicherung regelen. Gib dem Mann den Kostenvoranschlag und kassiere entsprechend. Ob er das seiner Versicherung meldet oder nicht ist seine Sache. Er wird sich seinen Schadensfreiheitsrabatt retten wollen. Was legitim ist.

Ich selbst rechne solche Schäden grundsätzlich nur noch nach Gutachten ab! Zum Glück ist das selten geworden. Hatte letztes Jahr auch eine "kleinen" Stoßstangenschubser vorne links. JUnge Mutti mit SUV völlig bekloppt ausgeparkt. Und der hatte letzlich laut Gutachten doch fast 2000 EUR Gesamtschaden. Aussen sah man fast nichts. Aber innen umso mehr.

Den Gutachter muss übrigens die Gegenseite bezahlen!

Also Gutachten machen und dem Verursacher in die Hand drücken (als Kopie) - wenn er mit der Zahlung rumzickt an die Versicherung wenden.

So einfach ist das.

Der kann das regeln wie er möchte. Allerdings muss er das mit seiner Versicherung regeln und nicht mit dir. An deiner Stelle einfach einen Gutachten machen. Denke das wird sich auf 1300€ (netto) belaufen. Danach wird er es sich 3x überlegen ob er es privat zahlen möchte und es dann doch über die Versicherung abwickeln weil es sich nicht lohnt.

Zitat:

@asiasnack schrieb am 17. Juli 2019 um 10:58:50 Uhr:

Der kann das regeln wie er möchte. Allerdings muss er das mit seiner Versicherung regeln und nicht mit dir.

Nur wenn der Schaden der Versicherung gemeldet wurde und diese bezahlt hat.

Geschädigter teilt seiner Versicherung den Unfall mit (würde ich immer machen)

Die Versicherung nimmt Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers auf. Danach kann der Unfallverursacher seiner Versicherung sagen ich zahle den Schaden privat oder halt auch nicht.

Als Geschädigter ist es völlig piepe von wem er das Geld bekommt nur privat da müsste man sicher irgendwas schriftlich festhalten das der Schaden beglichen wurde. Wäre mir schon zu (zeit)aufwendig und unsicher und man hat kein Mehrwert, eher gegenteilig.

Zitat:

@asiasnack schrieb am 17. Juli 2019 um 11:55:51 Uhr:

Geschädigter teilt seiner Versicherung den Unfall mit (würde ich immer machen)

Die Versicherung nimmt Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers auf. Danach kann der Unfallverursacher seiner Versicherung sagen ich zahle den Schaden privat oder halt auch nicht.

Als Geschädigter ist es völlig piepe von wem er das Geld bekommt nur privat da müsste man sicher irgendwas schriftlich festhalten das der Schaden beglichen wurde. Wäre mir schon zu (zeit)aufwendig und unsicher und man hat kein Mehrwert, eher gegenteilig.

Das ist hier das Thema:

Hilfe bei Unfall :) bezüglich klärung außerhalb der Versicherung, heißt übersetzt, ohne es der Versicherung zu melden und das kann man machen, du machst es halt anders, ist dein gutes Recht.

Zitat:

@rabe2701 schrieb am 17. Juli 2019 um 11:49:01 Uhr:

Zitat:

@asiasnack schrieb am 17. Juli 2019 um 10:58:50 Uhr:

Der kann das regeln wie er möchte. Allerdings muss er das mit seiner Versicherung regeln und nicht mit dir.

Nur wenn der Schaden der Versicherung gemeldet wurde und diese bezahlt hat.

Nein! Er kann das regeln wie er möchte!

Es besteht keine Pflicht einen Schaden einer Versicherung zu melden. Nur sollte man es schnell tun, wenn man möchte, dass die Versicherung bezahlt ohne Komplikatioen zu machen. Dazu gibt es Meldefristen die in den Versicherungsbedingungen stehen.

Wenn der Verursacher sagt, dass er das zahlt, dann ist das ok. Man sollte es sich schriftlich geben lassen bzw. schnellstmöglichst erledigen. Bar, Scheck oder direkt zur Bank.

1: Der Verursacher kann den Schaden seiner Versicherung melden. Muss er aber nicht. Aber er muss dich dann umgehend entschädigen. Das Nichtmelden kann aber Nachteile für ihn haben falls doch die Versicherung zahlen soll.

2: Der Verursacher kann den Schaden seiner Versicherung melden. Die zahlt und er bekommt von seiner Versicherung die Möglichkeit, das selbst wieder an die Versicherung zurückzuzahlen damit er nicht zurückgestuft wird.

3: Der Geschädigte kann das dirket der Versicherung melden. Die wickelt dann je nach Sachlage ab und der Schädiger bekommt auch hier dann die Möglichkeit das wie unter 2 gesagt zurückzuzahlen.

Auf jeden Fall sollte man einen neutralen(!) Gutacher wie z.B: Dekra einschalten. Der berechnet auch die Wertminderung und sonstige Nebenforderungen. Das Gutachten muss die Versicherung bezahlen!

Meine Vorgehensweise in fast 50 Jahren mit viel Aussendienst und entsprechend vielen fremdverschuldeten Unfällen: Polizeiliche Aufnahme bei jedem Fall ausser wirklicher Bagatelle. Dann sofort zum Gutachter bzw. Gutachter zur Werkstatt kommen lassen. Dann mit dem Gutachen an die Versicherung melden. Lediglich bei 2 oder 3 Bagatellschäden wie geknicktes Nummernschild bei Parkrempler oder zerdepperte AHK-Steckdose habe ich die Hand aufgehalten und einen fairen Betrag kassiert und dann den Schaden selbst behoben. Ansonsten waren bei mir alle Schäden 4- oder gar 5-stellig

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