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Hilfe brauche dringend einen Rat

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 12:49

Hallo,

folgender Sachverhalt. Ich habe mir vor gut 4 Wochen ein Auto bei einer Privatperson gekauft. Ich habe eine Probefahrt gemacht, der Verkäufer hat mir gesagt dass das Fahrzeug Scheckheft gepflegt ist und hat mir die dazu gehörigen Rechnung von dem Fahrzeug gezeigt. Das Auto ist Bj. 1998, ca. 195000 KM TÜV bis 10/2012 und hat mich 1800 € gekostet. Ich dachte, wenn mich das Auto noch bis zum nächsten TÜV begleitet und wir dann getrennt werden ist das ok. Wir haben also einen schriftl. Kaufvertrag gemacht, ich kann aber nicht den Inhalt wiedergeben, da ich diesen nicht zur Hand habe. Ich glaube es war aber der von mobile.de. Nun war ich heute beim Ölwechsel und wurde von meiner Werkstatt angerufen. Sie müssten mit mir sprechen und verschiedene Sachen zeigen. Kurzum sie haben mir mitgeteilt, dass das Fahrzeug nicht mehr nach STVO verkehrssicher ist. Reparaturkosten in höhe von ca. 3000 €. Meine Frage habe ich eine Chance Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen? Wäre für jeden Hinweis dankbar :-(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Juli 2011 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von schrotti74

Das Auto ist Bj. 1998, ca. 195000 KM TÜV bis 10/2012 und hat mich 1800 € gekostet.

Mensch, das ist ja fast ein Neuwagen ...den kann man ja ohne besondere Kenntnisse und Fertigkeiten kaufen... ;)

Ich verstehe es nicht! ...ja, auch ich habe im Studium solche Kisten gefahren (schlimmere noch) ...aber mir war vollkommen klar, dass ich vorher umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben muß, damit das Geld nicht besser in ein Bahn-Ticket investiert ist!

Nicht einmal ich würde in dem Preisbereich die Arroganz besitzen, unbedingt einen abgerockten 6-Zylinder eines der goßen drei "Premiumhersteller" zu kaufen (und ich kann fast alles selber!) ...das kann nur Schrott sein. Es ist schon schwer genug, dafür einen vernünftigen Clio oder Punto zu finden!

Hak es einfach ab unter "Lehrgeld"!

Gruß!

Ah ja....

vielen Dank für die kompetenten Beitrag. Ich hätte dich gerne vorher gefragt, aber leider kannte ich dich da noch nicht. Ich glaube ich kenne dich jetzt immer noch nicht. Es ging halt nur nicht darum, ob ich daraus was lerne oder nicht. Naja egal, trotzdem viel Dank für die gut gemeinten Ratschläge.

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Wurde die Gewährleistung per Vertrag ausdrücklich (also keine Standardformulierung) ausgeschlossen?

Steht was von "Bastlerfahrzeug" o.ä. drin?

Bitte mal nachschauen - ohne diesbezgl. Infos können hier schwerlich sinnvolle Ratschläge erteilt werden.

Die Werkstatt war aber jetzt nicht die "rote Kette".

Die finden gerne Sachen die unbedingt repariert werden müssen. :eek:

 

Vielleicht kann ein Mod. das in "Verkehr & Sicherheit" verschieben, denn mit Versicherung hat dies nichts zu tun.

http://cms.mobile.de/.../kaufvertrag.pdf

Hier mal das Muster aus mobile.de

o-ton:

II. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung

erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung

von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

http://cms.mobile.de/.../2011_kaufvertrag.html

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Wurde die Gewährleistung per Vertrag ausdrücklich (also keine Standardformulierung) ausgeschlossen?

Steht was von "Bastlerfahrzeug" o.ä. drin?

Bitte mal nachschauen - ohne diesbezgl. Infos können hier schwerlich sinnvolle Ratschläge erteilt werden.

Hallo Neckarwelle,

nein, ausdrücklich ausgeschlossen wurde die Gewährleistung nicht, nur die Standardformulierung.

Es steht auch nichts von Bastlerfahrzeug oder ähnliches drin.

Was genau wären das denn für defekte?

Sind sie so gravierend, dass sie dem verkäufer bewusst hätten sein müssen?

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Was genau wären das denn für defekte?

Sind sie so gravierend, dass sie dem verkäufer bewusst hätten sein müssen?

Also laut Werkstatt ist der Längsträger vorne links weggerostet, dann die Pendelstützen der VA defekt, Bremse HA starker Rost, Nachschalldämpfer eingerissen, Servoleitung undicht und Feder HA starker Rost.

Hm, aus meiner Sicht kommt hier durchaus eine Gewährleistungspflicht in Frage, wobei das aus der Ferne schwer zu beurteilen ist.

Die genannten Schäden übersteigen imho die Grenze der arglistigen Täuschung, da zumindest ein Teil dessen dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssten und nichts im Kaufvertrag darüber vermerkt ist.

ABER: Wenn man so argumentiert, musst du dich auch fragen lassen, warum dir selber diese Mängel bei der Fzg-Besichtigung nicht aufgefallen sind. Und das ist der Klassiker: Wo ist die Grenze zwischen dem, was der Verkäufer wissen muss und der Käufer aber nicht selber bemerken kann?

Ich bin keiner, der sofort einen Anwalt empfiehlt, aber solltest du eine RSV haben, würde ich diese nutzen und einen Anwalt mit Schwerpunkt Verbraucherrecht einschalten. Nur dieser kann einschätzen, wo hier die Grenze zu ziehen ist.

Keine RSV? Erstberatung (oft kostenlos) in Anspruch nehmen und/oder dem Verkäufer mit einer anwaltlichen Hinzuziehung drohen. Das hat oft schon Wunder bewirkt.

am 28. Juli 2011 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von schrotti74

Das Auto ist Bj. 1998, ca. 195000 KM TÜV bis 10/2012 und hat mich 1800 € gekostet.

Mensch, das ist ja fast ein Neuwagen ...den kann man ja ohne besondere Kenntnisse und Fertigkeiten kaufen... ;)

Ich verstehe es nicht! ...ja, auch ich habe im Studium solche Kisten gefahren (schlimmere noch) ...aber mir war vollkommen klar, dass ich vorher umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben muß, damit das Geld nicht besser in ein Bahn-Ticket investiert ist!

Nicht einmal ich würde in dem Preisbereich die Arroganz besitzen, unbedingt einen abgerockten 6-Zylinder eines der goßen drei "Premiumhersteller" zu kaufen (und ich kann fast alles selber!) ...das kann nur Schrott sein. Es ist schon schwer genug, dafür einen vernünftigen Clio oder Punto zu finden!

Hak es einfach ab unter "Lehrgeld"!

Gruß!

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von schrotti74

Das Auto ist Bj. 1998, ca. 195000 KM TÜV bis 10/2012 und hat mich 1800 € gekostet.

Mensch, das ist ja fast ein Neuwagen ...den kann man ja ohne besondere Kenntnisse und Fertigkeiten kaufen... ;)

Ich verstehe es nicht! ...ja, auch ich habe im Studium solche Kisten gefahren (schlimmere noch) ...aber mir war vollkommen klar, dass ich vorher umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben muß, damit das Geld nicht besser in ein Bahn-Ticket investiert ist!

Nicht einmal ich würde in dem Preisbereich die Arroganz besitzen, unbedingt einen abgerockten 6-Zylinder eines der goßen drei "Premiumhersteller" zu kaufen (und ich kann fast alles selber!) ...das kann nur Schrott sein. Es ist schon schwer genug, dafür einen vernünftigen Clio oder Punto zu finden!

Hak es einfach ab unter "Lehrgeld"!

Gruß!

Ah ja....

vielen Dank für die kompetenten Beitrag. Ich hätte dich gerne vorher gefragt, aber leider kannte ich dich da noch nicht. Ich glaube ich kenne dich jetzt immer noch nicht. Es ging halt nur nicht darum, ob ich daraus was lerne oder nicht. Naja egal, trotzdem viel Dank für die gut gemeinten Ratschläge.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Die genannten Schäden übersteigen imho die Grenze der arglistigen Täuschung, da zumindest ein Teil dessen dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssten

Sehe ich eher weniger.

Welcher 08-15-Autobesitzer schaut schon unter die Kiste?

Wir hier bei MT dürfen uns dabei nicht als Maßstab herannehmen, wir sind hier, weil wir "Autofreaks" sind.

Aber alle oben aufgeführten Schäden sind nur erkennbar, wenn man mit geschulten Auge unters Auto schaut.

Und bei einem Fahrzeug mit den KM und dem BJ fällt es vermutlich noch weniger auf, weil ohnehin anzunehmen ist, dass dies der Zahn der Zeit mitsichbringt, dass es hier und da mal quietscht und ächzt.

Ganz davon abgesehen, muss ich "understatement" vollumfänglich recht geben.

Was erwartet man bei dem Preis und der KM-Leistung?

am 28. Juli 2011 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Aber alle oben aufgeführten Schäden sind nur erkennbar, wenn man mit geschulten Auge unters Auto schaut.

Der Threaderöffner selber schreibt ja, dass er erstmal 4 Wochen damit rumgefahren ist und jetzt erst durch eine Werkstatt darauf kommt ...warum sollte es dem Verkäufer anders gegangen sein? Zwischen dem letzten TÜV Termin und dem Kaufdatum liegt immer hin der letzten, nicht gerade zimperliche, Winter!

Ich fände es unfair, wenn der TE jetzt so an den Verkäufer geht ...nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für "uns" ...dem Markt werden so nämlich diese Fahrzeuge entzogen ...irgendwann landen alle Fahrzeuge dieser Art (auch die "guten"!) nur noch beim Händler (aus Angst) und von dort aus im Ausland.

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von schrotti74

Ich habe mir vor gut 4 Wochen ein Auto bei einer Privatperson gekauft.

Ehrlich gesagt glaube ich, dass Du hier auch mit Anwalt ganz schlechte Karten hast, da Du dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen müsstest.....

Alle aufgeführten Mängel hättest Du aber genauso sehen oder nicht sehen können, wie der Verkäufer und fallen daher unter die (ausgeschlossene) Sachmängelhaftung.

Arglistige Täuschung wäre beispielsweise, wenn er Dir einen Unfallschaden verschwiegen hätte, am Tacho gedreht hätte oder er Dir Eigenschaften zugesichert hätte, die das Auto nicht hat (checkheftgepflegt wird er ja trotz der Mängel sein).

Wäre ich der Verkäufer, wäre meine Reaktion leider ähnlich der von understatement.......

Jo - dem kann ich mich auch anschließen.

am 28. Juli 2011 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von schrotti74

Hallo,

Ich habe mir vor gut 4 Wochen ein Auto bei einer Privatperson gekauft. Ich habe eine Probefahrt gemacht, der Verkäufer hat mir gesagt dass das Fahrzeug Scheckheft gepflegt ist und hat mir die dazu gehörigen Rechnung von dem Fahrzeug gezeigt. Das Auto ist Bj. 1998, ca. 195000 KM TÜV bis 10/2012 und hat mich 1800 € gekostet. Ich dachte, wenn mich das Auto noch bis zum nächsten TÜV begleitet und wir dann getrennt werden ist das ok.

D.h. doch im Klartext ca. 18 Monate für 100 Euro p.M. wäre i.O. aufgrund von Besichtigung und Probefahrt, JA ??

 

Jetzt kommt es aber anders, entweder gutes Geld für schlechten Kauf nachlegen oder Große Abschreibung = teueres Lehrgeld zahlen, wie zuvor beschrieben.

 

Eine alte Kaufmannsregel, die auch für Pferdehändler galt:

Der 1. Verlust ist der günstigste !

 

Ich hatte mal einen Kollegen, der vor vielen Jahren auch so ein "Schnäppchen" mit einem Geschäftswagen erstand bzw. sich hat andrehen lassen und dann bass erstaunt war über so viel Vertrauensverlust, schließlich hat der "Geschäftsmann" alles so "seriös" vorgestellt und erklärt.

 

Das echte Leben ist voller Überraschungen.

Der Verkäufer wird sich auf den Vertrag berufen und höchstwahrscheinlich den Kopf über Wasser behalten.

Auch bei RS-Anwaltshilfe.

 

Kopf hoch :D

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