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HILFE! Brauche rechtliche Auskunft wegen Betrug beim Autokauf

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 12:39

Hi,

ich habe mir vor zwei Monaten einen Mercedes CLK 200 Kompressor mit eingebauter und eingetragener Gasanlage von ICOM.

Nun muss ich zum TÜV und es hat sich herrausgestellt das ich mit der Gasanlage keinen TÜV bekomme, sondern mir der wagen noch eher stillgelegt wird, da die Gasanlage vom Vor-Vorbesitzer falsch eingebaut wurde/einbauen lassen wurde!

Im Kaufvertrag steht der Wagen hat keine dem Verkäufer bekannten Mängel, darauf hat sich der ach so nette Herr auch bezogen als ich ihn darüber in Kenntniss setzte.

Meine Frage ist jetzt, habe ich auf dem Rechtsweg mit einem Anwalt überhaupt die Chance ihn drann zu kriegen und mein Geld für den Wagen wieder zu bekommen?

Bitte um viele Antworten, da meine Rechtsschutz leider nicht greift!

Danke schonmal!

Jay

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2012 um 13:50

Wenn der Vorbesitzer die Anlage nichtmal eingebaut hat wieso soll der für den Pfusch haften, wenn sogar die Dekra den Karren abgenommen hat, da wirst Du nix erreichen, der hat Dir doch nur im Vertrag bestätigt das ihm keine Mängel bekannt sind, damit hat er dann doch warheitsgemäß Auskunft gegeben, ein Privatmann ist doch kein Autoexperte.

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Diese Frage kann wohl nur ein auf Vertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beantworten.

Wir können das hier nicht, da gemäß den NUB von Motor-Talk, die jeder User mit seiner Anmeldung als verbindlich anerkennt, hier im Forum keine Rechtsauskünfte erteilt werden dürfen.

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 12:50

Ich dachte vielleicht hat jemand schon mal erfahrungen damit geamcht und kann mir weiterhelfen!

Zwecks Erfahrungen empfehle ich, diesen Thread von einem Moderator in das Unterforum

http://www.motor-talk.de/forum/gaskraftstoffe-b450.html

verschieben zu lassen.

am 4. Januar 2012 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von V8-JAY-V8

Hi,

ich habe mir vor zwei Monaten einen Mercedes CLK 200 Kompressor mit eingebauter und eingetragener Gasanlage von ICOM.

Nun muss ich zum TÜV und es hat sich herrausgestellt das ich mit der Gasanlage keinen TÜV bekomme, sondern mir der wagen noch eher stillgelegt wird, da die Gasanlage vom Vor-Vorbesitzer falsch eingebaut wurde/einbauen lassen wurde!

Im Kaufvertrag steht der Wagen hat keine dem Verkäufer bekannten Mängel, darauf hat sich der ach so nette Herr auch bezogen als ich ihn darüber in Kenntniss setzte.

Meine Frage ist jetzt, habe ich auf dem Rechtsweg mit einem Anwalt überhaupt die Chance ihn drann zu kriegen und mein Geld für den Wagen wieder zu bekommen?

Bitte um viele Antworten, da meine Rechtsschutz leider nicht greift!

 

Danke schonmal!

Jay

Zunächst einmal dürfen wir keine Rechtsauskunft geben, lediglich Tips oder Ratschläge sind erlaubt.

 

War es ein Privat oder ein gewerblicher Verkäufer?

Wieseo greift deine RSV nicht?

Gibts einen TÜV Bericht  für die Anlage und wenn ja von wann?

 

 

 

 

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 13:02

Hi,

war ein Privatverkauf allerdings wie geschrieben mit Vertrag.

Das Problem mit der Rechtsschutz ist, das ich da nur mitversichert bin, und deswegen greift die Versicherung nicht, da mein Rechtsproblem außerhalb der Familie liegt. So ganz verstanden habe ich das auch nicht, hätte ich nämlich als Beispiel mit dem Auto meiner Mutter einen Unfall gehabt, und bräuchte da einen Anwalt, würde sie greifen.

Und ja, die Gasanlage ist seit 4 Jahren in dem Auto und es gibt noch ein Gutachten von vor 2 Jahren!

am 4. Januar 2012 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von V8-JAY-V8

Hi,

war ein Privatverkauf allerdings wie geschrieben mit Vertrag.

Das Problem mit der Rechtsschutz ist, das ich da nur mitversichert bin, und deswegen greift die Versicherung nicht, da mein Rechtsproblem außerhalb der Familie liegt. So ganz verstanden habe ich das auch nicht, hätte ich nämlich als Beispiel mit dem Auto meiner Mutter einen Unfall gehabt, und bräuchte da einen Anwalt, würde sie greifen.

Und ja, die Gasanlage ist seit 4 Jahren in dem Auto und es gibt noch ein Gutachten von vor 2 Jahren!

Dann dürfte der Wagen sicherlich schon 2x Tüv mit der Gasanlage bekommen haben, sind die alten Tüv Berichte noch vorhanden?

 

Welcher Mangel soll anhand der Meinung des Sachverständigen eigentlich vorliegen?

 

Wie lange war der Vorbesitzer denn Halter des Autos?

 

Kannst du mal den Kaufvertrag ohne Namen hier in den Anhang stellen?

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 13:35

Ja die TÜV Berichte sind dabei, steht drinn das alles in Ordnung ist. Jedoch ist die Gasanlage so in Deutschland nicht zulässig, und sogar richtig gefährlich!

TÜV bericht und Vertrag hänge ich an!

am 4. Januar 2012 um 13:40

Wenn die Dekra das beim letzten Tüv abgesegnet hat wieso soll der Verkäufer draufkommen das die Anlage illegal ist ?

Ich würde mal sagen da siehst Du ganz alt aus .

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 13:44

Um die Frage zu beantworten,

der Vorbeseitzer war nur ein halbes Jahr in Besitz der Wagens, der vor-vVorbesitzer hat allerdings die Anlage eingebaut.

Und der Mangel ist, dass die Anlage falsch und verpfuscht eingebaut wurde, ich schicke gleich noch ein Bild mit auf dem man es erkennen kann.

Danke schonmal!

am 4. Januar 2012 um 13:50

Wenn der Vorbesitzer die Anlage nichtmal eingebaut hat wieso soll der für den Pfusch haften, wenn sogar die Dekra den Karren abgenommen hat, da wirst Du nix erreichen, der hat Dir doch nur im Vertrag bestätigt das ihm keine Mängel bekannt sind, damit hat er dann doch warheitsgemäß Auskunft gegeben, ein Privatmann ist doch kein Autoexperte.

am 4. Januar 2012 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von V8-JAY-V8

Um die Frage zu beantworten,

der Vorbeseitzer war nur ein halbes Jahr in Besitz der Wagens, der vor-vVorbesitzer hat allerdings die Anlage eingebaut.

Und der Mangel ist, dass die Anlage falsch und verpfuscht eingebaut wurde, ich schicke gleich noch ein Bild mit auf dem man es erkennen kann.

Danke schonmal!

Die einzige Möglichkeit ist zum selben Tüv in Magdeburg zu fahren,(mit der alten Prüfbescheinigung) um den Wagen über den Tüv zu bekommen, den Verkäufer wirst du nicht belangen können im Kaufvertrag wurde die Sachmangelhaftung ausgeschlossen.

In Anbetracht dessen, dass hier alle Nase lang Leute mit "bin über rote Ampel gefahren, hilfe", "mit 70 in 30er Zone geblitzt, etc. kommen und seitenlange Tipps bekommen, kann bei diesem Thema mit Sicherheit auch geholfen werden.

Ob die Tipps am Ende helfen ist aber ebenso unklar.

@Topic direkt

Sieht kompliziert aus. Denke, da wird nur ein Fachanwalt wirklich helfen können. Bist du im ADAC? Da gibt es auch die Möglichkeit zur Erstberatung.

Vom Gefühl her sehe ich den größten Fehler beim seinerzeit die Gasanlage abnehmenden Dekra Mitarbeiter. Der hat gepennt. Ob und wenn ja wie der zu belangen ist...?

Aber da dies ein gravierender Mangel ist könnte eventuell auch der Verkäufer, auch wenn er ahnungslos war, nicht aus der Sache raus sein. Wie gesagt, da wird wohl echte Rechtsberatung beim Anwalt nötig sein.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Aber da dies ein gravierender Mangel ist könnte eventuell auch der Verkäufer, auch wenn er ahnungslos war, nicht aus der Sache raus sein.

In dieser Hinsicht ist nicht entscheidend, ob der Mangel gravierend war, sondern ob er offensichtlich war.

am 4. Januar 2012 um 14:04

Kann mir mal ein "Gasfachmann" sagen welche Mängel auf dem Bild zu erkennen sind?

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