- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- HILFE! Haftpflichtschaden / fiktive Abrechnung
HILFE! Haftpflichtschaden / fiktive Abrechnung
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Mir ist letzte Woche jemand rückwärts in mein stehendes Auto gefahren. Polizei war vor Ort und hat den Gegner für schuldig erklärt, dies habe ich auch schriftlich.
An meinem Auto ist augenscheinlich nichts wildes dran, etwas Lack ab, Frontschürze hat einen Riss und steht minimal ab und Seitenschweller minimal eingedrückt, kaum erkennbar.
Der Gegner hat es seiner Versicherung gemeldet und gesagt, dass er Schuld ist.
Habe mich mit der gegnerischern VErsicherung in Verbindung gesetzt ( HUK) und in einer PArtnerwerkstatt einen KVA machen lassen weil wir alle der Meinung waren es sei ein Bagatellschaden.
ABER:
Ich muss sagen ich bin in solchen Sachen kaum bewandert ... ein Bekannter meinte zu mir ich solle der Werkstatt erstmal sagen, der Unfallverursacher überlegt ob er selber zahlt oder das ganze seiner Versicherung meldet mit dem Hintergedanken der KVA würde von der Werkstatt so überspitzt dargestellt, sodass der Gegner auf keinen Fall selber zahlen wird und der KVA zu meinen Gunsten höher ausfällt. Nun genauso habe ich es auch getan. Zur Werkstatt Sachlage wie oben erklärt, auf Nachfrage ob ich reparieren lassen will JA gesagt, obwohl ich fiktiv abrechnen will... Nun habe ich den KVA bekommen und es sind 2400€ ... nun weiß ich, dass ich bei dieser Summe zu einem Gutachter muss und ein KVA nicht reicht..
Habe jetzt den KVA an die Versicherung geschickt und warte ab was passiert...
Hab ich nun großen Bockmist gebaut ?
Kann mir irgendjemand etwas ?
Kann es durchaus der Fall sein, dass der KVA viel zu hoch ausgefallen ?
Kann die Versicherung mir einen Gutachter schicken oder kann ich mir selber einen Suchen ?
trägt die Versicherung die Kosten für den KVA ?
Vielen lieben Dank im vorraus!
Beste Antwort im Thema
...und der KVA zu meinen Gunsten höher ausfällt...
Dss ist der entscheidende Satz in den Ausführungen. Ich bezeichne es mal als Betrug, zumindest aber als Versuch der ungerechtfertigten Bereicherung.
Ähnliche Themen
10 Antworten
Zitat:
@Chris898 schrieb am 22. Sep. 2017 um 00:23:45 Uhr:
Polizei war vor Ort und hat den Gegner für schuldig erklärt, dies habe ich auch schriftlich.
Die Schuld wird in Deutschland vom Gericht festgelegt, bzw. von der Versicherung.
Sinnvoller wäre von vorn herein ein eigener Gutachter (zB. Für die Wertminderung) und ggf. Anwalt (da die Versicherung kürzen wird) gewesen. Jetzt würde ich erstmal abwarten, ob die Versicherung den KVA akzeptiert. Falls ja, kann man es akzeptieren, falls nein eigener Gutachter. Den KVA muss die Versicherung zahlen.
...und der KVA zu meinen Gunsten höher ausfällt...
Dss ist der entscheidende Satz in den Ausführungen. Ich bezeichne es mal als Betrug, zumindest aber als Versuch der ungerechtfertigten Bereicherung.
Also zu dem Thema Betrug: Habe ich denn etwas falsch gemacht wenn ich zu einer Werkstatt gehe und sage hier ist ein Schaden, bitte mach mir einen KVA. Ist es nicht die Pflicht der Werkstatt mir einen richtigen KVA zu geben ? Ob ich jetzt fiktiv abrechne oder es reparieren lasse oder ob der Unfallverursacher selbst zahlt oder nicht ? Ich meine ich hab doch nichts anderes gemacht als um einen KVA gebeten um diesen Schaden zu beheben. Der Rest hat sich ja nur in meinem Kopf abgespielt. Kann ich jetzt zur Not die Sache immer noch einem Anwalt übergeben ? Und muss ich die Kosten für den Anwalt tragen ?
Edit: Ich bin wirklich von einem Bagatellschaden ausgegangen, es sieht nur halb so wild aus und da weeiß ich ja, dass kein Gutachter bezahlt wird. Ich hätte nie im leben damit gerechnet das bei dem KVA 2400€ rauskommen
Nein, Betrug kann ich hier noch nicht erkennen, wenngleich die Gedanken wohl in die Richtung gehen. Aber da will ich jetzt auch nichts unterstellen, was nicht ist. Ich würde in jedem Fall den Gang zum Anwalt empfehlen. Je früher, desto besser. Die Versicherung wird faxen machen. Entweder wild kürzen oder den KVA gleich nicht akzeptieren.
Im Großen und Ganzen war die Vorgehensweise auch in Ordnung. Nur kommt man so definitiv nicht an alles Geld, was einem zusteht. Kann man machen, wenn der Schaden zum Beispiel sowieso nicht repariert wird und nicht stört, und man nur so schnell und unkompliziert etwas Schadenersatz will.
Übrigens: mit dem Unfallverursacher würde ich absolut nichts anfangen. Das bringt nur Probleme. Stelle alle deine Forderungen der Versicherung, wenn er will kann er den Schaden binnen - ich glaube 6- Monaten zurück kaufen. Dann wird er auch nicht hochgestuft.
Bagatellschaden: das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch bei Pipifax-Schäden geht man zum Gutachter. Dieser wird die Sachlage erfassen und nur ein "Kurzgutachten" erstellen.
Erst mal auf die reaktion der Vers. warten, dann weitersehen.
Zitat:
@UliBN schrieb am 22. September 2017 um 00:53:33 Uhr:
...und der KVA zu meinen Gunsten höher ausfällt...
Zum einen ist die Werkstatt für den Inhalt des KVA verantwortlich, nicht der Geschädigte. Zum anderen halte ich es für äußerst unwahrscheinlich dass eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu gunsten eines ihr unbekannten Geschädigten arbeitet und nicht zu Gunsten ihres oder zumindest einer ihrer größten Kunden, nämlich der Versicherung.
Ein weiteres Gutachten ist ein Risiko, die Versicherung wird den KVA bezahlen und sagen "weiteres Gutachten zahlen wir nicht". Schaden ist ja über den KVA schon belegt. Nicht zu einem selbst gewählten Gutachter gehen war schon ein Fehler.
Alles weitere würde ich im Zweifel eher mit einem eigenen Anwalt besprechen, insbesondere bei fiktiver Abrechnung ist das empfehlenswert. Bei der HUK sowieso. Am besten auch sofort, Anwälte werden nach Schadenhöhe bezahlt, später für 300 zu wenig gezahlte Euros tätig werden freut jeden Anwalt und lässt die Motivation in die Höhe schnellen.
Zitat:
@Chris898 schrieb am 22. September 2017 um 00:23:45 Uhr:
Hab ich nun großen Bockmist gebaut ?
Kann mir irgendjemand etwas ?
Kann es durchaus der Fall sein, dass der KVA viel zu hoch ausgefallen ?
Kann die Versicherung mir einen Gutachter schicken oder kann ich mir selber einen Suchen ?
trägt die Versicherung die Kosten für den KVA ?
Vielleicht solltest du deinen Bekannten fragen.........
Das war dein erster Fehler, auf ihn zu hören!
Dein zweiter, du hast dir das Heft aus der Hand nehmen lassen und machst was die Vers will
In dem du ihr gefolgt bist, hast du jetzt einen KV mit "HUK-Partnerwerkstatt Verrechnungssätze"
statt eines Gutachten, mit "Ortsüblichen mittleren Verrechnungssätze"
Das, was dir auch eigentlich zustehen würde.
Du brauchst also keine Angst haben, das dein KV höher ausfallen würde, als ein Gutachten, das du nicht hast!
Den KV macht die Werkstatt, übrigens , kostenfrei für die Vers., wegen dem "Partner"
Also wenn ich jetzt dein Bekannter wäre, würde ich dich zum Gutachter schicken, den KV vorzeigen und ein ordentliches Gutachten erstellen lassen, wenn das Alter deines Fzges es zulässt, mit Wertminderung.
Einige haben den Sachverhalt offensichtlich nicht richtig gelesen:
Zitat:
...mit dem Hintergedanken der KVA würde von der Werkstatt so überspitzt dargestellt, sodass der Gegner auf keinen Fall selber zahlen wird und der KVA zu meinen Gunsten höher ausfällt. Nun genauso habe ich es auch getan....
Hier greift sogar der Vorsatz!
Der Vorsatz einen Hintergedanken gehabt zu haben? Ist nicht verwerflich. Blöd wäre es, wenn man der Werkstatt diesen Gedanken auch mitgeteilt hätte.
Als ob sich so ein Serviceberater/Karosseriemeister von solchen Ansagen beeinflussen lassen würde, der hört das gebabbel doch jeden Tag.
Der wird den Schaden eher zu dünn bewerten, damit er sein "Gesicht" gegegnüber seiner Partnerversicherung wahrt.