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HILFE ich wurde zu unrecht geblitzt
Hallo zusammen,
ich wurde am 5.11 auf der A7 Fahrtrichtung Würzburg - Ulm kurz hinter dem Virngrundtunnel
geblitzt. Vor dem Tunnel wurde die Geschschwindigkeit auf 100 km/h reduziert und ich habe meinen
Tempomaten entsprechend eingestellt. Vor mir fuhr ein SUV ebenfalls mit der erlaubten Geschwindigkeit.
Kurz nach dem wir den Tunnel verlassen haben, wurden wir auf der linken Spur von einem Auto mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt. Als das überholenen Auto ungefähr auf der höhe des vor mir fahrenden SUV war, wurde ich geblitzt.
Am rechten Fahrbahnrand war ein Lasermessgerät, Poliscan Speed PS-62xxxxx aufgebaut.
Unmittlebar nachdem es geblitzt hat, habe ich meine Geschwindigkeit kontrolliert und es war alles ok.
Ich bin dann von einer Fehlmessung ausgegangen und habe die Sache vergessen.
Gestern habe ich Post bekommen... mir wird vorgeworfen 41 km/h (nach Abzug Toleranz) zu schnell gefahren zu sein. Das bedeutet 2 Punkte, 160€ und 1 Monat Fahrverbot.
Ich werde natürlich sofort am Montag zu einem Anwalt gehen, aber mich würde interessieren
ob ein Gutachter bei diesem Messverfahren feststellen kann das ich fälschlicherweise geblitzt wurde?
Danke.
Gruß
André
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RantanplanFX schrieb am 19. Dezember 2015 um 16:43:56 Uhr:
.....
Ich werde natürlich sofort am Montag zu einem Anwalt gehen, ....
Danke.
Gruß
André
Nein Du gehst am Montag zu keinem Anwalt, die sind über Weihnachten eh alle im Urlaub.
Du nimmst Dir das Schriftstück, welches Du aus Deinem Briefkasten gezogen hast . Darin wirst Du mit Sicherheit aufgefordert Dich zu dem Sachverhalt zu äußern.Das tust Du ganz sachlich innerhalb der Dir gesetzten Frist. Dann tütest Du das Papier wieder ein und schickst es zurück. In diesem Jahr wirst Du nichts mehr von der Sache hören, wenn Du Glück hast nie wieder, falls doch, ist dann noch immer genug Zeit Beistand durch einen Anwalt zu suchen.
Es muss ja Fotos geben, komisch wäre wenn Du da alleine drauf bist, wenn es so ist wie Du schilderst ist da noch ein zweites Fahrzeug zu sehen.
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33 Antworten
Zitat:
@RantanplanFX schrieb am 19. Dezember 2015 um 16:43:56 Uhr:
Hallo zusammen,
.....
Am rechten Fahrbahnrand war ein Lasermessgerät, Poliscan Speed PS-62xxxxx aufgebaut.
......
Ich werde natürlich sofort am Montag zu einem Anwalt gehen, aber mich würde interessieren
ob ein Gutachter bei diesem Messverfahren feststellen kann das ich fälschlicherweise geblitzt wurde?
.....
Und die Typnummer konntest Du genau erkennen?
Leg halt Widerspruch ein und schildere den Sachverhalt. Wenn das Verfahren dann nicht sowieso eingestellt wird und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kannst Du immer noch mit Deinem Gutachter kommen. So lange musst Du halt warten.
Hi Andre,sofort zum Anwalt damit da du ja selbst schreibst das du zu 100% sicher bist alles richtig gemacht zu haben,würde ich jetzt sagen das du nichts zu befürchten hast.Es wird ein Gutachter eingeschaltet und es wird alles überprüft bis aufs detail.Bei mir war mal auch sowas ähnliches das als ich an der Blitzerlinie mit 50kmh drüber gefahren bin(es waren auch 50 erlaubt da) ist von links ganz genau ein anderes Fahrzeug mit erhöter Geschwindigkeit vorbeigefahren und es hatte geblitzt.Habe mich erstmal auch erschrocken,dachte erstmal"nicht das sie mich jetzt geblitzt haben"
Aber es war ein Starenkasten der fest installiert ist.Und das ist schon fast 6 Jahre her.Aufjedenfall der gang zum Anwalt ist der richtige weg von dir
Ich habe sowas schon 3 mal erlebt, gehe am besten zu einem verkehrsanwalt und schildere dein problem.
1/3 der geschwindigkeitsmessungen sind sowieso falsch. Von daher mach dir keine sorgen.
Zitat:
@FazZlack schrieb am 19. Dezember 2015 um 18:31:14 Uhr:
Ich habe sowas schon 3 mal erlebt, gehe am besten zu einem verkehrsanwalt und schildere dein problem.
1/3 der geschwindigkeitsmessungen sind sowieso falsch. Von daher mach dir keine sorgen.
Natürlich. Manche Leute...
Bevor du Zeit und Geld verschwendet, würde ich bei dem Sachbearbeiter anrufen (Nummer ist ja auf dem Schreiben angegeben) oder den Sachverhalt schriftlich darlegen. Wenn es so ist, wie du hier geschildert hast, müsste das andere Fahrzeug ja ebenso auf dem Foto zu sehen sein und deine Sachverhaltsschilderung bestätigen. Ein Anwalt hilft dir in diesem Stadium nicht weiter, sondern verursacht nur unnötige Kosten für dich.
Zitat:
@RantanplanFX schrieb am 19. Dezember 2015 um 16:43:56 Uhr:
.....
Ich werde natürlich sofort am Montag zu einem Anwalt gehen, ....
Danke.
Gruß
André
Nein Du gehst am Montag zu keinem Anwalt, die sind über Weihnachten eh alle im Urlaub.
Du nimmst Dir das Schriftstück, welches Du aus Deinem Briefkasten gezogen hast . Darin wirst Du mit Sicherheit aufgefordert Dich zu dem Sachverhalt zu äußern.Das tust Du ganz sachlich innerhalb der Dir gesetzten Frist. Dann tütest Du das Papier wieder ein und schickst es zurück. In diesem Jahr wirst Du nichts mehr von der Sache hören, wenn Du Glück hast nie wieder, falls doch, ist dann noch immer genug Zeit Beistand durch einen Anwalt zu suchen.
Es muss ja Fotos geben, komisch wäre wenn Du da alleine drauf bist, wenn es so ist wie Du schilderst ist da noch ein zweites Fahrzeug zu sehen.
So langsam sind die Blitzer auch wieder nicht das du geblitzt wirst wenn jemand anderes vor dir schneller war. Bist du dir sicher das da 100km/h nach dem Tunnel waren, oder evtl doch 60 km/h, da ist doch grad immer wieder Baustelle und Spurverengung auf 1 Fahrspur im und nach dem Tunnel. Ist ja fast jeden 2ten Tag Stau in dem bereich.
Hier wird sehr viel verschiedenes wiedergegeben.
Ich bin seid 23 Jahren auf der Straße unterwegs und hab einiges durch.
Das schlimmste was man machen kann sind eigenständige Angaben mit dem Zustellungsbescheid.
Nimm dir einen Anwalt, diese Sache ist unter Umständen nicht ganz so leicht weil sich die Gerichte und die Komunen ja sowieso, mittlerweile auf die neue und präzise Technik berufen. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge auch von hinten nochmal geblitzt. Richtig gut wäre ein Verkehrsrechtschutz.
Ich geh mal davon aus das Du in diesem Bereich der A7 zuhause bist, dann ruf da mal in dieser Kanzlei an 03643770990 oder 07950 926650 In Feuchtwangen ist eine Zweigstelle davon. Sehr kompetent und sehr zuverlässig.
Viel Erfolg und meld mal den Ausgang
Gruß Stefan
Es gibt immer ein zweites Foto wo dein Fahrzeug ganz drauf zu
sehen ist, welches Du aber nie zu sehen bekommst, außer vor
Gericht oder über deinen Anwalt. Der erhält Akteneinsicht.
Somit muss dann auf dem Foto auch der Überholende zu sehen
sein. Wenn es so ist wie Du es schilderst wird das verfahren spätestens
vor Gericht eingestellt.
Die Besonderheit des Poliscan ist die Möglichkeit, mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen. Daraus folgt, dass das Gerät, wenn es einwandfrei arbeitet, das angemessene Fahrzeug einer Fahrspur zuordnen kann.
Das andere Fahrzeug muss also auch erfasst worden sein.
Geh zur Bußgeldstelle und bitte um Akteneinsicht. Rechtsanwalt ist hierfür - entgegen landläufiger Meinung - nicht nötig. Danach kann man sich überlegen, ob man anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt.
O.
Ohne Anwalt wird das eher nichts werden. Genau die Zuordnung der Messwerte zu den Fahrzeugen in den verschiedenen Fahrspuren ist bei diesem Messverfahren in allerhöchstem Maße rechtlich problematisch, weil sie NICHT nachvollziehbar ist und sich auch niemals aus der Ermittlungsakte ergibt! Diese Zuordnung macht nämlich nicht das Messgerät selbst, sondern die technische Auswerteeinheit auf der Behörde. Der Vorgang ist zwischen der Messung im Gerät und dem Datenauswurf für die Ermittlungsakte und den Bußgeldbescheid absolut undurchsichtig und selbst den gerichtlich bestellten Sachverständigen wird kein Zugang zu den Rohdaten gewährt (zum Schutz des Betriebsgeheimnisses des Herstellers, wird jedenfalls behauptet). Diese Messungen sind daher nicht rekonstruierbar. Manche Gerichte sprechen Betroffene allein schon aus diesem Grund frei. Andere machen das rechtswidriger Weise nicht, auch wenn man die Messwertbildung und Zuordnung nicht überprüfen kann. Das ist also ein ziemliches Tretminenfeld. Als Betroffener braucht man da ganz unbedingt einen Anwalt der sich damit auskennt und wegen des Kostenrisikos möglichst eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung. Etwas anderes zu empfehlen mag gut gemeint sein, ist aber alles andere als richtig.
Zitat:
@Blackbird39 schrieb am 19. Dezember 2015 um 17:07:12 Uhr:
Und die Typnummer konntest Du genau erkennen?
Warum sollte er? Wird wohl auf dem Anhörungsbogen gestanden haben, den er bekommen hat.
Bei einem solchen Vorwurf würde ich allerdings auch einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
Ohne Anwalt würde ich gar nichts machen.
Noch nicht mal den Brief zurückschicken und sich zu der Sache zu äußern.
Man steckt schneller und noch tiefer in der Kacke als es einem Lieb ist, obwohl man nichts getan hat.
In diesem Fall bin ich auch für den Anwalt, denn solche Sachen können mit eigenen Aussagen auch daneben gehen. Man kann vieles mit einem freundlichen Ton auf kurzem Dienstwege klären, aber hierbei handelt es sich doch schon um einen ziemlich schweren Vorwurf mit ernsten Konsequenzen für den TE. Eine Antwort auf den Bogen schreiben und zurückschicken würde ich generell nie. Wenn man die "Tat" verbrochen hat, dann sollte man auch dafür gerade stehen, aber wenn man wirklich zu unrecht am Wickel ist, dann bringen Eigenverhandlungen mit der Behörde nicht viel. Ich bin bisher einmal zu unrecht geblitzt worden, und auf dem Foto konnte man das andere Fahrzeug sogar recht gut erkennen. Ohne Anwalt ließ sich die Stadt aber damals nicht davon überzeugen.
Schade, aber wahrscheinlich sagen die sich "da könnt ja jeder kommen". Müssen sich ja wahrscheinlich auch einiges an Märchen anhören jeden Tag.
Und wie ging es aus?