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HILFE!!!Kurzgutachten vs Kostenvoranschlag

Themenstarteram 12. Dezember 2005 um 9:48

Hallo,

hab vor etwa 1 Woche einen Unfall gehabt, bei dem die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Mein altes Auto ist augenmerklich ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Jetzt hat mir die Werkstatt nahegelegt anstatt eines KVA ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen, da der Schaden einfach zu groß ist.

Da die Schuldfrage und damit die Erstattung der Kosten für den Gutachter noch nciht geklärt ist, legt der Anwalt die Entscheidung in meine Hände.

Kann mir jemand vielleicht helfen, was es mit diesen Kurzgutachten auf sich hat (Lt KFZ Werkstatt betragen die Kosten dafür um die 150€), was genau mir ein solches Gutachten bringt und wo man so was machen lässt?

Ich hab keinen Plan! Danke

sunrise22

Beste Antwort im Thema

du hast nich im ernst 3 monate gewartet um noch immer nicht den schaden feststellen zu lassen????

dass hätte ich spätesten am übernächsten tag gemacht,

und wieso wartet man seelenruhig 3 monate, wenn man von der versicherung nichts hört??

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Erstellen kann ein Kurzgutachten jeder Kfz-Sachverständige.

Nimm einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter (im zweifelsfall anfragen, die zuständige IHK kann dir auch welche in deiner Nähe nennen).

Was es kostet, weisst du ja schon.

Da offensichtlich die Schuldfrage noch vollkommen unklar ist, hat dich dein Anwalt ja schon darauf hingewiesen, dass du u.U. ganz oder teilweise auf den Kosten sitzenbleiben wirst.

Sofern ein (Mit-)Verschulden der Gegenseite vorliegt, musst du deinen Schaden nachweisen - dann macht das Gutachten einen Sinn.

Bist du allein Schuld an dem Unfall, wirst du es vermutlich nicht brauchen.

Themenstarteram 12. Dezember 2005 um 11:19

Danke für die schnelle Antwort.

Hab mich dann für ein Kurzgutachten entschieden. Sicher ist sicher. Da muss ich wohl ggf in den sauren Apfel beißen

Gruß

sunrise22

Hallo Community,

um einen neuen Thread zu vermeiden klinke ich mich hier ein.

Folgende Situation, kurz gefasst:

im Juni ist mein Vehicle angefahren worden (stand geparkt am Strassenrand, war voll fahrbereit, Stossstange ein wenig demoliert und zerkratzt, sonst äußerlich nicht viel zu sehen) Die Schuldfrage ist unumstritten. Verursacherin kommt aus Belgien, ihr Fahrzeug ist dementsprechend dort versichert. Die Polizei wurde nicht dazugeholt. Personalien wurden ausgetauscht, am Tag darauf wurde ein Unfallbogen von beiden Parteien ausgefüllt.

Nun, 3 Monate später, habe ich endlich das grüne Licht der gegnerischen Versicherung zur Schadensregulierung bekommen.

Bei meinem Auto handelt es sich um einen Seat Toledo, EZ 10.1998 mit 74KW und ca. 260Tkm.

Zustand und Ausstattung: für das Alter äußerlich und technisch im guten Zustand, ansonsten Doppelairbag, ABS, Klimaanlage, Servo, ZV, el. FH... also heutzutage nichts besonderes.

Merkmal: VSI Prins Gasanlage, diese funktioniert tadellos.

So, und nun stellt sich die Frage KVA , Kurzgutachten oder doch ein "richtiges" Gutachten?!?

Ich glaube zu "wissen" bzw. gehört zu haben :rolleyes: liegt der Schaden unter 750€ (Bagatellgrenze) so ist ein KVA zu erstellen. Darüberhinaus ist das Gutachten anzuwenden.

Nun kann ich aber als Laie, weder die Reparaturkosten richtig einschätzen, noch das WBW meines Hobels, denn der spielt, falls wirtschaftlicher Totalschaden, auch eine Rolle, um richtig entscheiden zu können ob KVA oder Gutachten.

 

Was würdet Ihr mir empfehlen?

Vielen Dank!

du hast nich im ernst 3 monate gewartet um noch immer nicht den schaden feststellen zu lassen????

dass hätte ich spätesten am übernächsten tag gemacht,

und wieso wartet man seelenruhig 3 monate, wenn man von der versicherung nichts hört??

geh zum sachverstaendigen deiner wahl.

der koennte, sofern noetig, auch ein billigeres kurzgutachten erstellen.

grade beim WBW sehe ich auch "probleme", da das fahrzeug ohne gasanlage ja eher im 500.-EUR bereich gehandelt wird.

(teils mit deutlich weniger km)

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

du hast nich im ernst 3 monate gewartet um noch immer nicht den schaden feststellen zu lassen????

dass hätte ich spätesten am übernächsten tag gemacht,

und wieso wartet man seelenruhig 3 monate, wenn man von der versicherung nichts hört??

Woher kennst Du blos alle Einzelheiten? :rolleyes: Ich warte lieber 1-2 Monate, bevor ich den Gutachter bestelle, reparieren lasse usw. um später die ganze Musik zu bezahlen, weil sich entweder die Unfallgegnerin oder die Versicherung oder oder oder weigert oder einfach quer stellt!

Und nun zurück zum Thema und meiner Frage ;)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

geh zum sachverstaendigen deiner wahl.

der koennte, sofern noetig, auch ein billigeres kurzgutachten erstellen.

grade beim WBW sehe ich auch "probleme", da das fahrzeug ohne gasanlage ja eher im 500.-EUR bereich gehandelt wird.

(teils mit deutlich weniger km)

Genau das war auch meine überlegung und genau darin sah ich das "Problem"

Deswegen habe ich mich an euch gewand um ein Paar Tips oder Ratschläge zu erhalten.

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

wieso wartet man seelenruhig 3 monate, wenn man von der versicherung nichts hört??

Du würdest natürlich alles auf eigene Kosten reparieren lassen, um dann 3 Monate später festzustellen, dass du auf den Kosten sitzenbleibst :rolleyes:

nein aber ich hätte nach 4 wochen mal angefragt was sache ist,

was wäre denn wenn die karre totalschaden gewesen wäre?

hätte er dann auch 3 monate gewartet?

darum ging es mir

und wie gesagt eine belastbare schadensfestellung hätte ich zeitnah zumunfall macehn lassen,

was is denn wenn jetzt der unfallgegner sagt.

neeee so sah das auto aber nach dem bums nich aus, das war viel weniger eingedrückt, oder sonst irgendwas

Also... am Dienstag war ich beim Gutachter, anscheinend ist doch etwas mehr kaputt als man sehen konnte. Heute bekam ich Post von ihm:

Gutachterkosten: 405€

Reparaturkosten ohne MwSt.: 1270€

MwSt.: 240€

Reparaturkosten mit MwSt.: 1510€

Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 1900€

Restwert incl. MwSt.: 700€

Reparaturdauer in Arbeitstagen: 3

Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen: 12-14

Nutzungsausfall pro Tag: 35€

Nun sehe ich den Wald vor lauter Bäume nicht bei den ganzen Zahlen, muss gestehen dass ich damit (RepKosten, WBW usw.) nicht gerechnet habe.

Was steht mir nun zu a) wenn ich repariere b) wenn ich unrepariert lasse?

Was heisst eigentlich steuerneutral?

Muss ich vorerst die Gutachterkosten tragen? Die Rechnung ist an mich adressiert.

Vielen Dank.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Also... am Dienstag war ich beim Gutachter, anscheinend ist doch etwas mehr kaputt als man sehen konnte. Heute bekam ich Post von ihm:

 

Gutachterkosten: 405€

Reparaturkosten ohne MwSt.: 1270€

MwSt.: 240€

Reparaturkosten mit MwSt.: 1510€

Wiederbeschaffungswert steuerneutral: 1900€

Restwert incl. MwSt.: 700€

Reparaturdauer in Arbeitstagen: 3

Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen: 12-14

Nutzungsausfall pro Tag: 35€

 

Nun sehe ich den Wald vor lauter Bäume nicht bei den ganzen Zahlen, muss gestehen dass ich damit (RepKosten, WBW usw.) nicht gerechnet habe.

Was steht mir nun zu a) wenn ich repariere werden die Repa Kosten laut GA übernommen b) wenn ich unrepariert WBW - RW lasse?

Was heisst eigentlich steuerneutral? 1900,- - 700,- = 1200,- (ohne MWST gerechnet) + 35,- für 12 - 14 Tagen

Muss ich vorerst die Gutachterkosten tragen? Die Rechnung ist an mich adressiert.

Die Rechnung an den Versicherer schicken, zwecks Erledigung.

 

Vielen Dank.

mfg

Vielen Dank für die rasche Antwort!

D.h. für die Versicherung ist es günstiger wenn ich nach b) abrechne? Ist es die s.g. fiktive Abrechnung?

Sind die 35€ nicht für die Reparaturdauer angesetzt?

Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Vielen Dank für die rasche Antwort!

 

D.h. für die Versicherung ist es günstiger wenn ich nach b) abrechne? Ist es die s.g. fiktive Abrechnung?

Sind die 35€ nicht für die Reparaturdauer angesetzt?

zu b) ist nicht fiktiv, da hier der Totalschaden abgerechnet wird, dazu die Dauer 12 - 14 Tage a 35,-

 

zu a) bin ich mit meiner Angabe davon ausgegegangen, dass lt GA in der Werkstatt repariert wird mit Rechnung, dann werden die 35,- pro Tag in der Werkstatt vergütet.

Dies gilt nicht, wenn Du selbst den Schaden beseitigst und dafür die Repa Kosten lt GA kassieren willst (also ohne Rechnung), dann aber ohne MWST, wie im GA angegeben (das wäre denn Fiktiv-Abrechnung).

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

 + 35,- für 12 - 14 Tagen

nur wenn das Fzg nicht fahrbereit und verkehrssicher ist. Sonst gibt es den Nutzungsausfall nur für die nachgewiesene Reparaturdauer.

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