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Hilfe mein Dicker wurde geklaut....

Themenstarteram 22. Januar 2015 um 1:39

Guten Abend,

ich kann es kaum fassen, aber mir wurde heute mein Dicker geklaut.

Ich war vor der Arbeit heute früh im Hallenbad um ein paar Bahnen zu ziehen und als mich wieder umziehen wollte war mein Spind aufgebrochen und der Rucksack weg.

Dass das Auto auch gestohlen war kam mir zuerst garnicht in den Sinn, zumal mir der Bademeister von ähnlichen Fällen aus der zeitnahen Vergangenheit berichtete.

Dabei hatten es die Täter aber nur auf Wertsachen abgesehen.

Bis zum Eintreffen der Beamten konnte ich das Bad auch garnicht verlassen, da meine kompletten Anziehsachen sich mit im Rucksack befanden.

Meine Freundin kam ungefähr zeitgleich mit neuen Klamotten und als wir dann zusammen vor die Tür gingen gab es das böse Erwachen...

Der erste Anruf bei der Versicherung war schonmal wenig positiv, man wolle erstmal prüfen ob ich fahrlässig gehandelt habe.

Das könne ein bis zwei Wochen dauern?!?!?

Klar werde ich sofort morgen einen Anwalt bemühen, aber ich brauche heute Abend schon etwas um mein Gewissen zu beruhigen.

Liegt eine fahrlässige Handlung vor, wenn ich bei einem Schwimmbadbesuch den Autoschlüssel im Spind einschließe?

Ich kann ihn ja schlecht mit ins Wasser nehmen und andere Möglichkeiten (wie z.B. überwachte Sicherheitsboxen für Wertsachen) gibt es bei uns nicht.

Jetzt beginnt erstmal die ganze Rennerei, neue Hausschlösser haben wir schon alle (bei uns, meinen Eltern und Großeltern), Karten wurden auch schon gesperrt, aber was noch Alles vor mir liegt :-(

Vielleicht kann mir ja wenigstens jemand eine grobe positive Einschätzung zur Lage mit der Versicherung geben...

Und wie wird eigentlich der Widerbeschaffungswert ermittelt, für ein Fahrzeug was nicht mehr begutachtet werden kann?

Mein Dicker hatte ein absolute Vollausstattung bis auf Standheizung, S-Line und Dachhimmel in Leder.

Sonst wirklich Alles...

Dazu standen gerademal 70tkm auf der Uhr und Garantie war auch noch drauf.

Sowas wird schwierig zu finden und schon garnicht in ein paar Tagen. Beim Kauf hab ich ein anderthalbes Jahr gesucht.

Wie gehts denn jetzt weiter?

Ich bin auf den Wagen angewiesen, wir haben sonst nur noch einen und Motorradwetter ist leider auch nicht.

Ich kann muss mir auf jeden Fall übergangsweise einen Wagen mieten, aber gibts da von der Versicherung was wieder und wenn ja für wielange?

Dazu kommt noch, wir haben gerade gebaut.

Ich kann es mir im Moment nicht erlauben auf die Auszahlung nochmal eben 10-15.000 Euro draufzulegen nur um wieder was Vernünftiges zu bekommen :-(

Man Alles unglücklich, ich weiß garnicht wo ich hindenken soll heute...

 

ädit: Ich bin gerade schonmal meine Versicherungsbedingungen durchgegangen.

Ich habe in der Teilkasko für Gebrauchtfahrzeuge bis 5 Jahre Alter eine vollständige Kaufpreisentschädigung innerhalb von 24 Monaten vereinbart.

Ich habe den Kaufvertrag am 26.01.2013 unterschrieben, damit dürfte ich (für den Fall dass keine Fahrlässigkeit vorliegt) den kompletten Kaufpreis nebst Überführungs und Anmeldekosten erstattet bekommen.

Das ließt sich schonmal ganz gut....

 

 

 

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

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Ich glaube nicht, dass von Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann. Solltest Du Dir denn im Schwimmbad den Schlüssel in eine Körperöffnung schieben?

Ich gehe natürlich davon aus, dass der Spind verschlossen war, oder?

Nach dem er schrieb, dass der Spind "aufgebrochen" war, wird er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorher verschlossen gewesen sein.

Meinste nicht?:p

Entschuldigung. Vielleicht war er ja (doch) nicht verschlossen - ich wollte es nicht gleich so formulieren. Aber schön, dass Du so aufmerksam bist.

Hi,

der Kaufpreis den die Versicherung ansetzt muß nicht zwangsläufig der Preis sein den du gezahlt hast ;) Dennoch ist der Kaufpreis sicher höher als der aktuelle Wiederbeschaffungswert.

Ich drücke die daumen das die Regulierung schnell geht.

Einige Wochen Wartefrist gibt es aber auf jeden Fall,kann ja sein das der Wagen wieder auftaucht. Gerade wenn es kein geziehlter Autodiebstahl war findet die Polizei den Wagen vielleicht in ein paar Tagen mit leerem Tank.

Gruß Tobias

am 22. Januar 2015 um 6:54

Vorsicht mit dem Mietwagen, wenn es nicht in der AKBs steht oder du es extra abgeschlossen hast dann wird auch keiner gezahlt, genauso sieht es mit dem Anwalt aus. Wir sind hier im Kaskobereich und da sind einige Dinge anders als bei einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden

am 22. Januar 2015 um 7:52

Wie würde das ganze bei Vollkasko mit Kostenübernahne für Anwalt & Mietwagen aussehen?

Anwalt, Mietwagen, Nutzungsausfall, all diese Positionen sind von der Kasko nicht gedeckt. Wegen des Mietwagens solltest Du aber in Deine Versicherungsbedingungen schauen, es gibt Bausteine (pder Schutzbriefe), wo die für einen (sehr) begrenzten Zeitraum gezahlt werden. Anwalt brauchst Du jetzt noch nicht, erst wenn die Versicherung wegen Fahrlässigkeit ablehnen sollte. Hoffentlich hast Du eine RS-Vers.

Es gibt eine Entscheidung (Ag Charlottenburg), dass das Verwahren in einem u n v e r s ch l o s s e n e n Spind fahrlässig ist. Hier aber verschlossen. Interessant ist in diesem Zusammenhang Dein Hinweis, dass schon mehrfach Spinde aufgebrochen wurden. Hast Du das nach dem Diebstahl erfahren, hingen dort vielleicht Warnhinweise? Entscheidungen zu einem verschlossenen Spind konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Die Urteile, die ich sah, sprechen aber deutlich gegen Fahrlässigkeit von Dir.

Da Du den Anschaffungspreis versichert hast, sollte die Versicherung eigentlich auf ein Gutachten verzichten. Trotzdem dauert es mehr als einen Monat, bis die Zahlung erfolgt. Wird das Auto innerhalb eines Monats wieder gefunden, darfst Du es zurück nehmen. Steht aber auch alles in deren Versicherungsbedingungen.

Hol Dir für die Übergangszeit eine Winterkombi (und Handschuhe) und genieße Dein Motorrad. Alternativ einen preiswerten E-Roller kaufen, wenn Deine Wege nicht zu lang sind. Oder eine Billigmöhre, die Du anschließend wieder verkaufen kannst. Alles deutlich billiger, als für fünf Wochen einen Mietwagen zu nehmen.

Und wenn der "Neue" dann vor der Tür steht, wird die Trauer schnell verflogen sein. Mir wurde 2002 mein A 8 geklaut. Die Versicherungsleistung war deutlich höher, als ein etwaiger Verkaufspreis. Statt einen 6 Jahre alten mit 130.000 km fuhr ich dann einen Jahreswagen mit besserer Ausstattung und 16.000 km bei nur 24.000,- € Zuzahlung.

Gruß

Peter

Zitat:

@derAlte77 schrieb am 22. Januar 2015 um 08:52:56 Uhr:

Wie würde das ganze bei Vollkasko mit Kostenübernahne für Anwalt & Mietwagen aussehen?

Genau so. Anwalt nur über RS oder eigenes Konto, Mietwagen nur, wenn zusätzliche Bausteine im Kaskobereich vorliegen (z.B. Schutzbrief), manchmal auch Mitgliedschaft im Automobilclub. Mietwagen aber nur für einen sehr begrenzten Zeitraum.

Ganz wichtig:

Du hast frühestens Anspruch auf Entschädigung nach Ablauf eines Monats ab Eingang einer s c h r i f t l i c h e n Schadenmeldung beim Versicherer, nicht 4 Wochen. Also sofort eine Mail oder ein Fax an die Versicherung schicken.

Fahrlässigkeit, bzw. grobe Fahrlässigkeit scheidet aus.

Einen Anspruch auf Nebenforderungen wie RA Kosten und Mietwagen bestehen in der Fahrzeugversicherung nicht.

Und ganz wichtig: Wahrheitsgemäße Angaben zum Fahrzeugzustand, Vorschäden, Gebrauchsschäden und Kilometerstand.

Ansonsten wäre die Versicherung von der Leistung frei.

Die Kosten für die Schlossänderungen zahlen üblicherweise die entsprechenden Hausratversicherungen.

Klaus

Hier wird die Problematik ausführlich diskutiert, insbesondere die Sicherungspflicht des Badbetreibers:

http://www.jurarat.de/spind-im-schwimmbad-aufgebrochen-wer-haftet

 

O.

Themenstarteram 22. Januar 2015 um 13:06

Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich war gerade bei meiner Versicherungsvertretung vor Ort und habe den ganzen Papierkram erledigt.

Mein Makler konnte mich erstmal beruhigen.

Er hatte sofort mit der Schadenregulierung Rücksprache gehalten und es sieht es wohl so aus, dass ich (nach der hier schon erwähnten Wartefrist) den tatsächlichen Kaufpreis samt Zulassungskosten zurückerhalte, sofern sich aus dem Ermittlungsverfahren keine Haftungseinwände ergeben. (BTW: Natürlich war der Spind abgeschlossen und es gab auch keine Hinweise auf häufige Einbruchdiebstähle)

Außerdem habe ich eine gute Vertragsoption gewählt, die Mietwagenkosten werden bis zu 28 Tage übernommen.

Solange habe ich also erstmal Ruhe, danach werde ich mir warscheinlich innerfamiliär ein Auto leihen können.

Unter diesen Umständen hat das Ganze unterm Strich vielleicht sogar was Gutes.

Bis 40.000 Euro gibts mittlerweile schon passabel ausgestattete A6 4G mit dem mittleren 3.0 TDI und meiner heißgeliebten AirSuspension.

Die 5000 Euro würde ich vielleicht auch noch drauflegen.

Trotzdem das mulmige Gefühl bleibt erstmal...

am 22. Januar 2015 um 15:23

Auch wenns nicht der große Brocken ist:

Die Klamotten und Rucksack sind ein Fall für die Hausratversicherung.

Wenn de Glück hast finden sie deinen Dicken noch. Aber ob du ihn dann noch willst ist natürlich ne andere Sache.

am 22. Januar 2015 um 23:36

Es liegt eine Fahrlässigkeit vor, wenn die Wertsachen nicht in einer separaten verschließbaren "Wertsachen Schrank" gelegt wurde. Dieser ist meist in Kassenbereich aufgestellt und von Bademeister/Kassenaufsicht, im Blickfeld und unter Beobachtung.

Sollte dieser genannte Wertsachen Schrank (was eigentlich in jeder Schwimmhalle üblig ist), nicht vorhanden sein liegt auch keine Fahrlässigkeit vor.

Falls das so ist,lass es dir von dem Schwimmbadbetreibern schriftlich geben.

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