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Hilfe! Nach Autokauf ärger mit dem Fahrzeug! Was nun?

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 15:56

Hallo Community,

bin gerade ziemlich verzweifelt und brauche mal euren Rat. =(

(Es hat nichts direkt mit Versicherungen zu tun, nur habe ich kein Forum zum Thema "Recht" oder ähnlichem gefunden.)

Zu meiner Situation:

Habe über ebay ein Auto gekauft. Gestern dann beim Verkäufer vorbeigefahren und das

Geschäftliche geregelt. Wagen nochmal anguckt, war in soweit in Ordnung, Motor nochmal gestartet, hörte sich auch gut an. Kaufvertag wurde aufgesetzt, Papiere bekommen und Geld übergeben. Nach der Übergabe kam schon der Satz: "Ach ja, ichi würd mal nen Ölwechsel machen!"

Dann sagte er mir, ich solls schnell abholen, sei nicht die beste Gegend hier. Noch eine Nacht in seine Garage wollte er es nicht stellen, weil's nicht mehr sein Eigentum ist.

Naja, also noch fix Kurzzeitkennzeichen organisiert und das Fahrzeug abgeholt. Mein Vater ist damit gefahren und ich hinterher. Das Auto qualmte leicht aus dem Auspuff. Dachte ich mir nix bei, weils Baujahr 1994 ist und auch länger stand. Zuhause angekommen meinte mein Vater, die Heizung und die Temperaturanzeige würden nicht gehen und das Auto hat tierisch gestunken. Haube aufgemacht, Kühlwasser war fast komplett leer. Das ist wohl das gewesen, was da als Rauch aus dem Auspuff kam.

Heute hat mein Vater nochmal Wasser im kühlen Zustand des Motors nachgefüllt. Aber das ist in null-komm-nix wieder weg. Kopfdichtung kaputt meinte er und vielleicht auch noch andere Sachen durch die Überhitzung. Ich kenne mich da nicht so gut aus, keine Ahnung.

Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Hab mich tierisch auf's erste eigene Auto gefreut und nun sowas. Auch wenn im Kaufvertrag vom Verkäufer geschrieben wurde "keine Gewährleistung und Rücknahme" so muss er das Fahrzeug doch zurücknehmen, weil er mir diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Denn weder in der ebay Anzeige, noch im Gespräch vor der Geldübergabe hat er davon was erwähnt. Die einzigen Mängel die er angab, war die kleine Beule an der Beifahrerseite.

Mein Vater rief nun heute morgen bei dem Herren an, der wollte allerdings nochmal mit seinem Anwalt reden, bevor da irgendwas gemacht wird.

Was soll ich jetzt machen? Eventuell fragen, ob man sich einigen kann? Also Preisnachlass seinerseits für die Kosten der Reparatur. Oder ihm sagen, er kann sich die Karre wieder abholen und das gesamte Geld zurück verlangen?

Die Reparatur könnte mein Vater wahrscheinlich machen, aber er meinte 300€ Materialkosten voll mindestens an. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung würde ich sofort den Anwalt einschalten.

Für meine momentane Berufsausbildung brauche ich ein Auto und auch sonst ist ein Auto für mich eigentlich unverzichtbar. Nun, musste als endlich ein eigenes her, meine Freundin hat schon genug gelitten und hat ihr's ständig abgegeben.

Da ich die Beweispflicht als Käufer habe, kann ich das alles knicken oder?

Gruß

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10 Antworten

Ich weiß nicht genau, wie das rechtlich abläuft, aber ne Kopfdichtung kostet 20€. Das wäre die günstigste Version. Wenn allerdings der Zylinderkopf nen Riss hat, dann wird's teurer. Allerdings kann es gut sein, dass du auf dem Schrott preiswert einen bekommst. Nur soviel dazu.

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 18:05

Mein Vater sagt das Kühlwasser füllt er ein und läuft das so wieder raus und gestern als wir das Auto abgestellt haben, war so ein heftiges Knacken zu vernehmen, weil sich die Motorteile ausgedehnt haben, sagte er, so laut hätte er das noch nicht gehört. Ich geh mal davon aus, dass da noch mehr kaputt ist. =(

Moin,

Ist es denn ein ARGLISTIG verschwiegener Mangel? Nein, ist es nicht. Der Verkäufer kann vorgeben, keine Ahnung zu haben. Das heißt, es ist für den Verkäufer kein anzeigepflichtiger Schaden. Ein arglistig verschwiegener Mangel läge in DIESEM Fall nur vor, wenn DU den Verkäufer nach einem Zylinderkopfschaden oder Wasserverbrauch GEFRAGT hättest, und er dies verneint hätte. Hinzu kommt, das ein Zylinderkopfdichtungsschaden bei einem 14 Jahre alten Auto durchaus als alterstypischer Verschleiß anzusehen ist, und du dies im Rahmen einer Probefahrt hättest prüfen sollen/müssen.

Du kannst es probieren, aber KLAGEN würde ich an der Stelle nicht.

MFG Kester

Rotherbach hat es auf den Punkt gebracht. Hake die Sache unter dem Kapitel "Lebenserfahrung" ab und reihe Dich in der langen Schlange der Leute ein, die beim Kauf eines "billigen" Autos über ibä über den Tisch gezogen wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Leagon

weil er mir diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.

welchen mangel?

weil du bzw. dein vater vor fahrtbeginn nicht den füllstand der betriebsflüssigkeiten geprüft haben? ferner weil ihr die kiste "trocken" gefahren habt was unweigerlich einen zkd-schaden nach sich zieht.....?

und genau mit diesem aussagen ist der vk fein raus....

Hy,

ich habe jetzt keine Ahnung um wieviel Geld es bei diesem Kauf

ging, aber ich mußte mir bei einer Klage gegen einen gewerblichen

Verkäufer vom Richter erklären lassen das man bei 6000€ nicht

erwarten könne ein Fahrzeug mt intaktem Motor zu bekommen...

 

Also wird es bei einem privaten Verkäufer wohl noch komplizierter

 

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

ich habe jetzt keine Ahnung um wieviel Geld es bei diesem Kauf

ging, aber ich mußte mir bei einer Klage gegen einen gewerblichen

Verkäufer vom Richter erklären lassen das man bei 6000€ nicht

erwarten könne ein Fahrzeug mt intaktem Motor zu bekommen...

 

Also wird es bei einem privaten Verkäufer wohl noch komplizierter

 

Gruss

Stefan

definiere "intakt"

das urteil haette ich gerne mit exakt der formulierung als .pdf

Harry

Dieses Urteil würde mich auch brennend interessieren.

Gruß Dennis

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

ich habe jetzt keine Ahnung um wieviel Geld es bei diesem Kauf

ging, aber ich mußte mir bei einer Klage gegen einen gewerblichen

Verkäufer vom Richter erklären lassen das man bei 6000€ nicht

erwarten könne ein Fahrzeug mt intaktem Motor zu bekommen...

 

Also wird es bei einem privaten Verkäufer wohl noch komplizierter

 

Gruss

Stefan

Hier fehlt die Relation! Natürlich erwartet niemand bei einem Porsche aus 2005 der 6000€ kostet das alles top ist ;)

Aber zB bei nem 2002er Astra/Golf mit 80.000km für 6000 sollte doch alles soweit OK sein!

Solche "Zufälle" wie beim TE sind zumindest merkwürdig und sicher nicht die Regel. Meist kann man an der Reaktion des Verkäufers mehr erkennen als an dem Fzg. selbst ;)

Grüße

Steini

Hallo,

es ging damals um einen 8 Jahre alten Vitara V6 mit 65tkm und dem

obligatorischen Steuerkettenrasseln ,aber sehr extrem, ein Urteil wurde

nicht gesprochen sondern es kam zu einem Vergleich von 25% des

Reparaturpreises.

Der Richter meinte wörtlich "was ich den für 6000€ erwarten würde"

also hätte das Urteil wohl festgestanden.

Die Verhandlung fand übrigens statt bevor vom BGH geklärt wurde das die

Beweispflicht im ersten Halbjahr des Gewährleistungsanspruchs beim VK

liegt.( Bei einem Anspruch von einem Jahr bei Gebrauchtfzg)

Gruss

Stefan

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