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HILFE! Roller, Auto, Verwsicherung

Themenstarteram 14. April 2015 um 19:35

Hallo!!

Ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe seit ca. 15 Jahren einen 125er Roller angemeldet. Nun steht er seit gut 5 Jahren in der Garage und wird nur zum Tüv gefahren um eventuell bei einer Anmeldung einem zweiten Auto in der Versicherung sparen zu können. Nun kam der Roller nicht durch den TÜV und ich soll nun entscheiden was ich mache. Kosten zur Reparatur wären 350€ plus TÜV-Gebühr. Im Jahr zahle ich ca 5߀ an Versicherung. Nun meine Frage, sollte ich ihn vielleicht besser einfach abmelden bzw. ohne Tüv verkaufen an Bastler??? oder reparieren lassen??

lohnt es sich denn versicherungstechnisch, wenn ich z:b. in 4 Jahren ein Auto anmelden möchte mit den Przenten vom Roller????

Dankeeeeeeeeeeeee

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17 Antworten

Frag einfach mal bei deiner Versicherung, wie viele Jahre die Prozente nach der Abmeldung des Fahrzeuges erhalten bleiben. Bei meiner z.B. sind das 7 Jahre, erst danach sinke ich - dann aber schlagartig - auf Null.

Sind das bei deiner auch 7 Jahre, dann kannst du das Teil getrost abmelden und an einen Bastler verkaufen. Was ist das denn für einer und warum kam er nicht durch den TÜV - und was soll er kosten?

Naja, wenn man seit 15 Jahren eine Versicherung nur zu SF-Klassen reduzierung hat und in den nächsten 7 Jahren auch kein Fahrzeug braucht, behaupte ich, dass man in 8 Jahren entweder kein Fahrzeug mehr braucht oder nicht mehr fähig ist, eins zu steuern :D

 

Nein, mal im ernst, selbst mit einer obligatorischen 2.Wagen Regelung wird man vermutlich mehr sparen, als die ganze Zeit ein Leichtkraftrad angemeldet zu haben.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 14. April 2015 um 22:50:46 Uhr:

Nein, mal im ernst, selbst mit einer obligatorischen 2.Wagen Regelung wird man vermutlich mehr sparen, als die ganze Zeit ein Leichtkraftrad angemeldet zu haben.

Naja SF15 vs SF2 ist schon ein ordentlicher Unterschied, das lohnt sich schon!

@TE

Fährst Du die 125er? Wenn ja, HU machen oder gegen eine andere HU-fähige 125er tauschen. Die gibt's ab Carl. 500 Euro, wenns ein Japanroller sein kann...

Falls nein, würde ich mir die HU sparen, dass Ding in den Keller werfen oder verheizen (das Nummernschild vorher abmontieren), weiter Beitrag zahlen und den SFR bei Bedarf abholen. Das natürlich nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass Du mal einen weiteren SFR benötigst.

Naja...

SF2=55%

SF15= 30%

Dann rechnen wir mal Anschaffung, Reparaur, Versicherung und HU zusammen, multiplizieren das mit Zins und Zinseszins und merken hierbei, dass es wesentlich weniger Zeit in Anspruch genommen hätte und ungefährt dasselbe an Geld wenn man das 2.Auto über die 2.Wagen Regelung versichert hätte..

Nein, dann müsstest Du den Zinseszins auch beim SFR berücksichtigen, also nach Deinem Beispiel Beitragssatz-Differenz 25% im ersten, im zweiten, ... , im 30sten Jahr!

Wenn dann noch ein junger Fahrer im Spiel ist, was bei dieser Taktik nicht selten ist, hast Du einen vierstelligen Beitrag, was je 1.000 Euro rd. 250 Euro Ersparnis bedeutet! Zugegeben auch etwas überspitzt dargestellt, aber beim aktuellen Zinsniveau sicher die spürbarere Zahl!

Verkaufe den Roller und laß dir von deiner Versicherung eine Bescheinigung über den SF geben, die gilt dann auch länger wie 7 Jahre

Zitat:

@Mimro schrieb am 14. April 2015 um 23:27:49 Uhr:

Nein, dann müsstest Du den Zinseszins auch beim SFR berücksichtigen, also nach Deinem Beispiel Beitragssatz-Differenz 25% im ersten, im zweiten, ... , im 30sten Jahr!

Wenn dann noch ein junger Fahrer im Spiel ist, was bei dieser Taktik nicht selten ist, hast Du einen vierstelligen Beitrag, was je 1.000 Euro rd. 250 Euro Ersparnis bedeutet! Zugegeben auch etwas überspitzt dargestellt, aber beim aktuellen Zinsniveau sicher die spürbarere Zahl!

Natürlich kann man Beispiele finden, in der diese Rechung für Dich oder dann für mich aufgehen.

0=95%=€913€

1/2=75%=722€

1=60%=579€

2=55%=532€

3=51%=494€

4=48%=465€

5=45%=436€

Und die nächsten 7 Jahre geht es 2-3% Schritten runter, danach nur noch in 1% Schritten...

Beim Roller stehen 32€ (HU_Gebühr effektiv/Jahr) und Versicherung (habe jetzt mal SF15 angenommen und das billigste Angebot gewählt, für 04-10), dann komme ich auf 58€ Kosten für den Roller pro Jahr.

Hi,

Roller einfach in der Garage oder Keller stehen lassen,hättest dir auch die HU Gebüren für die letzten Jahre sparen können ;)

Fahren darfst du damit natürlich nicht mehr aber die Versicherung läuft weiter.

Wenn du dann auf ein Auto umsteigst mußt du den Roller natürlich abmelden. Theoretisch könnte es dann Ärger geben wenn du ein Fahrzeug abmeldest bei dem der Tüv seit x Jahren abgelaufen ist. In der Praxis ist das aber extrem selten.

Nicht umsonst werden die nackten Rahmen von Rollern oder motorrädern mit Papieren und Rest Tüv bei Ebay und Co gehandelt ;)

Gruß Tobias

Wie in einem anderen Thread erwähnt, droht dann aber die Zwangsabmeldung...

Wie soll der Roller Zwangsabgemeldet werden? Die Zulassungsstelle kriegt doch gar nicht mit das der Tüv abgelaufen ist!?

Nur wenn man damit fährt und von der Polizei angehalten wird bekommt die Zulassungsstelle eine Meldung. Solange der Roller im Keller oder der Garage bleibt ist da nichts zu befürchten.

Wie gesagt theoretisch könnte es dann bei der entgültigen Abmeldung bzw. Stilllegung Probleme geben ist in der Praxis aber extrem selten.

Gruß Tobias

Dem kann ich nur zustimmen.

Bei meinem zugelassenen Motorrad ist die HU seit 6 Jahren abgelaufen ohne dass es irgendjemanden interessiert.

Darf halt nur nicht benutzt oder sonstwie "präsentiert" werden.

am 15. April 2015 um 15:12

Naja also Theorie und Praxis sind hier schon zwei verschiedene Sachen.

Den TüV überziehen ist nach 69a II Nr.14 i.V.m. § 29 I S.1 StVZO eine Ordnungswidrigkeit.

Der 29 I S.1 verplichtet alle Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen zum TüV.

Die Verpflichtung stellt nicht darauf ab, ob das Fahrzeug sich im öfffentlichen Verkehrsraum befindet.

Und die Reduzierung des SFR wird gemacht weil die Versicherungen davon ausgehen das die Fahrer Fahrpraxis sammeln und daher ein geringeres unfallrisiko haben.

Kurz gesagt das ganze ist eigentlich nicht korrekt. Gemacht wird es trotzdem ;)

Gruß Tobias

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