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Hilfe Schutzleisten US Version ?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 27. Juli 2011 um 23:08

Suche günstig die Schutzleisten für den Stoßfänger vorne in der US Version mit Positionsleuchten.

:confused:

 

mail an

hasimu@web.de

 

Gruß

Herbert

Beste Antwort im Thema

Die Teile sind mit einer Teilenummer ,ganz normal beim Mercedeshändler zu bestellen und somit ERLAUBT ...

Anbauteile mit fahrzeugbezogene Teilenummer sind Bestandteil der ABE , geprüft und somit zugelassen !

 

Genau wie Felgen !

 

 

 

Das passt , aber hauptsache man hat was zu Quatschen ;)

 

 

Lisa

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- Farbe?

- Mit oder ohne Parktronic?

- Classic oder Elegance/Avantgarde?

- weisse Leuchten oder die originalen Orangenen?

 

PS:

Das hier ist nicht der Marktplatz. Dein Gesuch ist im "Suche Mercedes" optimal aufgehoben.

;)

am 28. Juli 2011 um 6:50

und der Umbau auf US Begerenzungsleuchten ist perfekt aufgehoben in der Abteilung

"In Deutschland nicht zugelassen"

 

Gruss

 

C3PO V3.0

am 28. Juli 2011 um 7:04

was willst nan du mit dem scheiß,wirst damit eh nur probleme haben,daher kein E prüfzeichen für deutschland

Quatsch , hatte jahrelang keine Probleme ... der TÜV sprach , genauso wie ich von Sicherheitsgewinn ;)

 

 

Lisa

am 28. Juli 2011 um 8:57

Noch mehr Quatsch 

 

Auch wenn der TÜV es nicht bemängelt, ist es Deutschland trotzdem verboten.

 

Alter Irrglaube: wenn der TÜV nicht meckert , ist es ok.

no, die STVZO ist maßgebend, und nicht der TÜV

 

 

C3PO V3.0

 

 

Die Teile sind mit einer Teilenummer ,ganz normal beim Mercedeshändler zu bestellen und somit ERLAUBT ...

Anbauteile mit fahrzeugbezogene Teilenummer sind Bestandteil der ABE , geprüft und somit zugelassen !

 

Genau wie Felgen !

 

 

 

Das passt , aber hauptsache man hat was zu Quatschen ;)

 

 

Lisa

Es müssen die Original verwendeten Orangen Positionsleuchten ( igitt ) verwendet werden , da Positionsleuchten zb, in weiss oder Klarglas , nicht von Mercedes geliefert werden / wurden !

 

 

 

Lisa

Für Beleuchtungseinrichtugnen gilt aber natürlich das ein E-Prüfzeichen mit Zulassungsnummer vorhanden sein muss.

Bei der originalen Orangen ist alles gegeben ... !

Das Problem wird erst auftreten "können" , wenn man die originalen Orangen Positionsleuchten gegen weisse oder klare tauscht .

 

Ich selber hatte auch weisse drin ... nie ein Problem , auch nicht als ich ein Unfall hatte ...

Im Ernstfall müsste der Unfall verhinderbar gewesen sein , wenn ich die Lampen nicht gehabt hätte , oder der Unfallgegener genau aus diesem Grund den Unfall nicht verhindern konnte !

Den Rest sehe ich genauso lächerlich , wie LED Nummernschildbeleuchtungen .... Wichtigtuer gibt es überall... ich lächle drüber  :D:D

 

 

Lisa , die sich über die wirklich wichtigen Dinge/ Verstöße in der STVO aufregen könnte !

Ich weiß zwar nicht, ob die orangenen Lampen ein E-Zeichen hier in Europa haben.

Aber es gilt folgender Sachverhalt.

Ein Fahrzeug, dass in D (oder in der EU) zugelassen werden soll wird einer sogenannten Typprüfung unterzogen. Dabei wird festgestellt, ob ein Fahrzeug den allgemeinen Anforderungen grundsätzlich genügt.

Das ist die Basis für eine spätere Einzelzulassung eines Serienfahrzeugs auf eine juristische Person (Halter/BBesitzer).

Ist eine Typprüfung nicht erfolgt (z.B. dieser chinesische "Landwind" Geländewagen hat den grundsätzlichen Anforderungen bei der Typprüfung nicht genügt) kann das Fahrzeug in D überhaupt nicht zugelassen werden bzw. nur mit Umbauten/Änderungen ....

 

Wenn die orangenen Lampen in D damals nicht typgeprüft wurden, bspw. weil sie nicht vorgeführt wurden oder weil die gemäß geltender Gesetze nicht zulässig sind - dann sind diese in D nicht zulässig und werden das auch nicht. Auch wenn der einzelne TÜVler sagt, dass das sicherheitstechnisch ein Gewinn ist oder es schöngeredet wird. Der einzelne TÜV-Mensch ersetzt nicht die Typgenehmigungsverfahren.

 

Gruß

Hyperbel

JEDES Bauteil am Fahrzeug wird im Vorfeld ( 211er ) in Deutschland Typgeprüft ..... zum Glück , weil der 211er ein in Deutschland produziertes Auto ist  ;)

 

 

Lisa ..... die sich wundert wieviel Hilfsscheriffs unterwegs sind :D

 

 

Ich gehe davon aus der eine oder andere würde sich wundern wieviel nicht nur Hilfssheriffs sind. Es ist manchmal angenehm nach dem Dienst in das gewohnte Fahrzeug zu steigen ;)

am 28. Juli 2011 um 12:41

@ Lisa

 

Zitat:

 

27.08.2007

 

Habe auch US-Leisten mit weissen Makierungsgläser abzugeben !

 

 

Lisa

 

 

Hmmmh?:confused:

 

 

 

30.01.2011

 

Nun ein E Prüfzeichen , ist eine europäische Norm .... Die Sitemarker , oder die Schutzleisten mit Begrenzungsleuchten sind eigentlich aus USA oder Länder wo diese Pflicht sind , in Europa allerdings nicht .

 

Deshalb sind diese auch nicht nach europäischer Bauartbestimmung geprüft worden !

 

Allerdings habe ich noch niemanden gesehen , der ernsthaft Probleme bekommen hatte , bzw. wenn ein US Fahrzeug imporiert wurde und einen deutsche Abnahme bekommen haben , konnte man die Dinger dran lassen

 

 

 

Lisa

 

 

 

28.07.2011

 

JEDES Bauteil am Fahrzeug wird im Vorfeld ( 211er ) in Deutschland Typgeprüft ..... zum Glück , weil der 211er ein in Deutschland produziertes Auto ist

 

 

Lisa ..... die sich wundert wieviel Hilfsscheriffs unterwegs sind

 

 

 

 

 

wie jetzt?:confused:

 

Gruss

 

C3PO V3.0

Eine Eintragungsfreie Montage ist NICHT möglich, weil die Seidemarker in Europa NICHT zertifiziert sind (sie sind ja auch nicht im ECE-Lieferumfang enthalten).

Wenn ich jetzt auf meinen US-E55 mit Sidemarker schaue, steht da KEIN E-Prüfzeichen.

-> Damit wäre eine Montage nicht mit der ECE-Typprüfung vereinbar, da bei Beleuchtungsteilen alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt ist!!

-> Daraus wiederum folgt, daß du erst ein Lichtechnisches Gutachten anschleppen müsstest (Kosten ca 600€ beim LTIK in Karlsruhe für die Einzelabnahme).

 

Ist das Fahrzeug allerdings nach STVZO abgenommen und nicht nach ECE-Richtlinie, ist KEIN E-Prüfzeichen notwendig. Das allerdings funktioniert nur bei Importwagen ausserhalb des ECE-Bereichs (das ist bei mir der Fall)! Alle anderen Fahrzeuge sind nach ECE bereits zertifiziert und müssen nicht neu abgenommen werden.

:)

 

Alternativ kannst du beim zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach §70STVZO beantragen. Dann gehts auch ohne E-Prüfzeichen. ;) 

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