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HILFE, Sitzplätze fehlen!!!!

Themenstarteram 20. Dezember 2008 um 10:40

Hallo

Wir haben uns gestern ein altes Bürstner WOMO gekauft. Dieses WOMO hat 4 Schlafplätze! Aber eingetragen sind im Zulassungsbescheinigung wie ich gerade gesehen habe nur 2 Sitzplätze. Wir sind aber 2 Erwachsene und zwei Kinder ( 6 und 8 Jahre).

Allerdings befinden sich auf der Sitzbank am Tisch 2 Beckengurte. Der Verkäufer sagte das diese Gurte OK wären, sonst würde der TÜV sie ja nicht akzeptieren.

Als ich heute Morgen beim Frühstück nun die Zulassungsbescheinigung durchlas fiel mir fast das Brötchen aus dem Mund. Unter S1 (Sitzplätze einschl. Fahrersitz) befindet sich die Zahl 2.

Der Verkäufer ist leider erst wieder ab dem 05.01. zu erreichen. Oder gilt hier so eine Art Bestandschutz??? Das WOMO ist Baujahr 1991

Bitte dringend um Hilfe, da wir eigentlich übermorgen damit los wollen!!

Im voraus Danke

Paulchen

Beste Antwort im Thema

Aber auf Paulchens Rückmeldung warten wir seit 10 Jahren. ;)

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Ich würde einfach mal schnell bei einem Tüv Gutachter in deiner nähe anrufen, und fragen wie das geht, und ob man damit dann fahren darf, oder ob man etwas umtragen muss. Wenn man es umtragen muss, musst du warscheinlich damit zum Tüv, der prüft die gurte dann, und gibt dir dann eine bescheinigung darüber, wenn es ok ist. Damit müsstest du dann warscheinlich zum Straßenverkehrsamt. Ich hoffe für dich dass es einfach geht, sonst wird es bestimmt nichts am Montag mit 4 Mann in den Urlaub zu fahren, es sei denn du tust so als ob du nichts von dem Eintrag wüsstest, was ich nciht hoffe...

Na ja, hier stellt sich die Frage, wie es zu dieser Eintragung kam? Die Zulassungsstelle streicht die Sitzplätze beim Umschreiben von Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung ja nicht einfach so weg. Es wäre also möglich, daß das Womo schon immer nur zweisitzig war, weil die Sitzbänke mit den Gurten von der Bauart her, gar nicht den Anforderungen für Sitze entsprechen.

Wie schon geschrieben wurde, könnte man dies ganz einfach bei einer Prüforganisation klären und abnehmen lassen, die Zulassungsstelle trägt die Sitzplätze dann ein. Vorausgesetzt, die Plätze sind zulässig!

Ansonsten wäre trotzdem der alte Fahrzeugbrief interessant oder man fragt bei der Zulassungsstelle nach, bei der das Womo seither zugelassen war (sofern bekannt).

pfisti

 

Themenstarteram 20. Dezember 2008 um 14:51

Das Problem: Auch im alten Brief von 1997 stehen nur 2 ausgewiesene Sitzplätze drin!

Der WOMO Händler hat es uns aber für 4 Personen verkauft. Wir waren sogar alle 4 beim Probeliegen. Dabei fragte ich den Verkäufer ob das mit den normalen Bauchgurten (in Fahrtrichtung, hinterm Tisch) wohl OK wäre. Darauf hat er mir gesagt das es sonst der TÜV ja nicht zulassen würde. Naja..drinstehen tut es ja auch nicht!!!

Ich war jetzt gerade bei einem "WOMO-Kenner" bei ATU, der mir sagte das es wohl so vom Baujahr her (1991) OK wäre. ALLERDINGS, müßten die Sitzplätze trotzdem eingetragen sein. HEISST: Ich darf derweil definitiv nur mit 2 Personen fahren.

Aber was passiert jetzt??? Ich werde am Montag da nochmals hinfahren. Doch kann es sein, das dieser Umstand gar nicht zu ändern ist??? Das würde heißen wir müssten unser WOMO wieder zurück geben???? Das wäre fatal...zuweil wir eigentlich schon für den Urlaub gerüstet sind!!!

Oh man...und das nennt man nun ruhige Urlaubstage

Der Hinweis auf den TüV ist ja wohl blödsinnig. Bei der üblichen Hauptuntersuchung brauchten diese Sitzbänke mit Gurt ja gar nicht geprüft werden, weil sie nicht eingetragen und damit nicht von Bedeutung waren!

Das Prüfen der Sicherheitsgurte gehört übrigens tatsächlich zur Hauptuntersuchung dazu.

Wenn der Prüf.Ing. die Sitze nicht aktzeptiert und abnimmt, hat der Womo-Händler ein Problem. Ich sehe da einen beim Verkauf vorhandenen Mangel, den er beseitigen muß.

pfisti

Die Frage ist halt, ob Du den jetzt in der Zeit nutzen willst, wo der Händler nicht da ist. Die nächste Frage wäre auch, ob das festgehalten ist, das das WoMo als WoMo für 4 Personen verkauft wurde, dann allerdings müßte der Händler die Kosten einer vieleicht möglichen Umwidmung auf 4 Sitzplätze tragen. Zu klären ist aber in der Tat, ob es überhaupt möglich ist, dort 4 Sitzplätze eingetragen zu bekommen. Wenn nicht dann solltest Dich in jedem falle an den Händler wenden, es wird nur schwer, wenn das keinen Beweis für den Bedarf der 4 Sitzplätze beim Verkauf gibt.

Ich habe auch bei meinem Wohnwagen festgestellt, das Händler sehr oft nicht wissen, für was ein Fahrzeug geeignet ist, da gibt es sonderbare Kapriolen in den Papieren. Es ist die Frage halt, wie weit man einem Händler überhaupt noch vertrauen kann.

Nordjoe

Warum ist der Hinweis mit dem Tüv blödsinnig? Soweit ich weiß ist der Tüv nicht nur bir die wiederkehrende HU zuständig, sondern auch für eintragungen und änderungen. Im übrigen bin ich mir auch nciht sicher, ob man mit diesen nicht im Fahrzeugbrief eingetragenen sitzplätzen offiziel durch den Tüv kommen würde, es könnte sogar sein, das der Tüv prüfer sagt, das diese ausgebaut werden müssen wenn man neuen Tüv haben will. Deshalb würde ich mich erst einmal bei einem Tüv Prüfer informieren, wie da die vorgehensweise ist, die wissen in der Regel was man da machen muss. Es gibt übrigens auch dinge die nur richtige Tüv prüfer eintragen dürfen, und die kollegen von der Dekra und GTU nicht. kann sein, das dies auch darunter fällt.

Im übrigen gibt es durchaus unterschiede darin, was bei der HU kontrolliert werden muss, und Was Kontrolliert wird. In 90% der Fälle werden die Gurte nicht geprüft, ich habe es aber auch schonmal erlebt, das die Gurte geprüft wurden.

Normalerweise könnte man ja einfach den Händler damit konfrontieren, und eine eintragung verlangen, aber da es ja eilig ist, würde ich montag direkt mal nachfragen. Wenn ihr es eingetragen bekommen habt, könnt ihr ja die Rechnungen euren Händler geben, dieser wird die dann denke ich mal bezahlen, da so eine eintragung im Normalfall eh nicht Teuer ist.

moin

mein vorletztes womo bj 89 concorde peugoet

hatte hinten keine gurte und hatte eingetragene 6 plätze

ab wann waren denn gurte hinten plicht 91 ?

mein jetziges womo bj 93 dethleffs fiat ducato

hat hinten auch nur 2 gurte und eingetrage 6 plätze

ich denke das ist ein eintragungsfehler bei dem neuen brief (den EU schrott brief steht eh nicht alles drin wie beim alten)

gruss michael

hallo

wie sieht es denn mit der nutzlast aus?

evt wurden ja die anderen plätze gestrichen weil die nutzlast zu gering war

es muessen pro person ja mind 85kg zur verfügung stehen ect

lg

g

am 21. Dezember 2008 um 18:52

Du könntest ja mal schauen wie die Gurte montiert sind. Dafür müssen die Gurte an einem seperaten Gurtbock montiert sein welcher wiederum fest mit dem Chassis verbunden ist. Sollte dieser Einbauzustand vorliegen sollte es auch kein Problem sein diese nachzutragen.

Ne andere Sache wäre die mit dem zul. Gesamtgewicht. Falls das nur auf zwei Pers. zuglassen ist erklärt sich das natürlich auch mit den Gurten.

Themenstarteram 22. Dezember 2008 um 9:44

OK..

ich war jetzt gerade beim TÜV Nord und der bestätigte mir das mit unserem WOMO tatsächlich nur 2 Leute fahren dürfen. D.h. unsere Kinder 6 und 8 Jahre müssen uns nun immer mit dem Zug hinter her fahren :-)) Ne, wenn es alles nicht so blöde wäre, wäre es zum lachen! Da wird ein WOMO gebaut in dem 4 Leute Essen, Schlafen und Wohnen sollen. Doch zugelassen wird es nur für 2 Leute. Was ist das denn???????????????

Das Gewicht des WOMO ist für 4 Personen laut TÜV ok. Eine Abnahme der Gurte wird aber wahrscheinlich dazu führen, das sie den neusten Bestimmungen entsprechen müssen..sprich 2000kg Zugfähigkeit o.ä.

Auf jeden Fall habe ich den Verkäufer schon kontaktiert, der nun am 05.01. mit dem WOMO nochmals zum TÜV will. "ja..das bekommen wir schon irgendwie hin...")

GRINS...das hoffe ich für ihn. Denn unser geplanter Weihnachtsurlaub bis zum 02.01. fällt nun ins Wasser.

 

Sobald ich dann nächstes Jahr mehr weiß, lasse ich es Euch wissen. Erst mal Danke für Eure ganzen Antworten und ich wünsche Euch eine schöne Weihnacht und einen guten Rutsch.

Paulchen

am 31. Mai 2018 um 9:08

Erstmal danke für die schnelle Aufnahme hier. Uns ging es wie paulchen 2002. Allerdings hatten wir überhaupt keine Gurte drin und auch uns hat es der Händler nicht gesagt dass es nur 2 eingetragene Sitzplätze hat ..obwohl wir mehrfach darauf hingewiesen haben und angesprochen dass wir mit 4 Personen 2 Erw. 2 Kids verreisen wollen / werden .

Aber auf Paulchens Rückmeldung warten wir seit 10 Jahren. ;)

am 1. Juni 2018 um 4:34

Weil ich das hier grade lese. Habe geatern bei meiner dame in den Papiere n von ihrem auto gelesen personen Transport bis 8 Personen dabei ist das nur n 5Sitzer.;) aber ist halt n normaler kompakt Suv

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