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HILFE unfall mit einem ''nicht eingetragenes sportfahrwerk''

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 1. Juni 2010 um 10:09

HI

ich hab mir vor nem monat ein sportfahrwerk einbauen lassen und kam aufgrund meiner arbeitszeiten noch nicht dazu es auf der zulassungsstelle in den fahrzeugschein eintragen zu lassen!

jetzt hab ich meinen audi am we zu schrott gefahren! (totalschaden)

meine frage.. kann das sein das die versicherung mir jetzt nichts mehr zahlt!

ich mein er war beim tüv aufm prüfstand und alles.. das einzigste was halt fehlt is die eintragung im fahrzeugschein!

wäre cool wenn mir da jemand eine info zu geben könnte!

schon ma im vorraus DANKESCHÖN

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34 Antworten

Wenn du das Gutachten vom TÜV schon hast und dort alles abgesegnet ist, dann ist keine Problem. Mache sparen sich die 10€ und führen immer das Gutachten mit steht doch dort auch alles drin z.B. FIN, usw.

grüße

Aber nicht bei ner 21er Abnahme! Da muss es unverzüglich umgetragen werden. Das Gutachten verfällt auch nach gewisser Zeit.

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 10:22

was heisst denn 21er abnahme??

gutachten vom tüv führe ich auch immer bei mir!

nur das ding is ich bin so doof und hab den gutachter selber drauf hingewiesen um den wiederbeschaffungswert noch bisschen zu steigern!

der hat das nicht ma beim gutachten gesehen!

Das Fahrzeug ist vom TÜV als verkehrskonform abgenommen worden. Meiner Meinung nach sollte alles weitere keine Rolle spielen, sofern am Fahrzeug nicht nochmal was verändert wird!

am 1. Juni 2010 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von crhyme187

was heisst denn 21er abnahme??

gutachten vom tüv führe ich auch immer bei mir!

 

nur das ding is ich bin so doof und hab den gutachter selber drauf hingewiesen um den wiederbeschaffungswert noch bisschen zu steigern!

der hat das nicht ma beim gutachten gesehen!

Eintragung nach §21 (sonderabnahme)

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 10:39

ok schon mal vielen dank für die schnellen infos!

dann hoff ich mal das es keine probleme geben wird! ansonsten wirds wohl übern anwalt laufen müssen weil das fahrwerk war ja schließlich nicht am unfall schuld!

Was zu beweisen bleibt.

Auf jeden Fall viel Glück!

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 10:50

müsste zu beweisen sein!

linker vorderreifen is total weggefetzt!

macht mir keine angst die kohle kann doch nicht futsch sein!

wenn das Ding nur noch in den FZG Schein eingetragen werden mußte ist doch alles ok

bin auch 1 Jahr lang mit meinen 19ern rumgefahren die vom TÜV abgenommen wurden nach Para 21.

 

Bei Bedarf in FZG Schein eintragen hieß es damals ,aber keine Angst bei meinem Umzug mußte ich eh n neuen FZG Schein bekommen da steht es jetzt drin.

 

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 11:02

ich hoffe ihr habt recht!

also kann ich die tüvunterlagen samt rechnung vom fahrwerk ja mit gutem gewissen zum gutachter faxen!?

am 1. Juni 2010 um 11:11

Hi, also ich arbeite als Außendienstpartner bei ner Versicherung und ich kann Dir sagen, das interessiert uns nicht. Uns interessiert nur bspw. Chiptuning oder ähnliches, wo z.B. kw und ps durch verändert werden. Aber ob das Fahrwerk nun eingetragen wurde oder nicht.....das ist für uns nicht relevant.

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von ballack79

Hi, also ich arbeite als Außendienstpartner bei ner Versicherung und ich kann Dir sagen, das interessiert uns nicht. Uns interessiert nur bspw. Chiptuning oder ähnliches, wo z.B. kw und ps durch verändert werden. Aber ob das Fahrwerk nun eingetragen wurde oder nicht.....das ist für uns nicht relevant.

das freut mich zu hören aber meinst du das is von versicherung zu versicherung gleich??

weil wenn dann wärs super! das fahrwerk is nämlich das einzigste was am fahrzeug geändert wurde!

am 1. Juni 2010 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von crhyme187

Zitat:

Original geschrieben von ballack79

Hi, also ich arbeite als Außendienstpartner bei ner Versicherung und ich kann Dir sagen, das interessiert uns nicht. Uns interessiert nur bspw. Chiptuning oder ähnliches, wo z.B. kw und ps durch verändert werden. Aber ob das Fahrwerk nun eingetragen wurde oder nicht.....das ist für uns nicht relevant.

das freut mich zu hören aber meinst du das is von versicherung zu versicherung gleich??

weil wenn dann wärs super! das fahrwerk is nämlich das einzigste was am fahrzeug geändert wurde!

Es gibt immer Unterschiede im Bedingungswerk. Aber normal sollte das wirklich keine Rolle spielen.

Themenstarteram 1. Juni 2010 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von ballack79

Zitat:

Original geschrieben von crhyme187

 

das freut mich zu hören aber meinst du das is von versicherung zu versicherung gleich??

weil wenn dann wärs super! das fahrwerk is nämlich das einzigste was am fahrzeug geändert wurde!

Es gibt immer Unterschiede im Bedingungswerk. Aber normal sollte das wirklich keine Rolle spielen.

alles klar! thx!

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