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Hilfe-unverschuldeter Unfall mit neuen Roller

Themenstarteram 25. August 2012 um 17:51

Hallo Leute,

Ich habe heute einen Unfall mit meinem neuen Roller Peugeot Speedfight 3 Ice Blade (8 Tage alt und 160km auf dem Tacho) gehabt,mir ist auf dem Parkplatz ein vor mir stehendes Auto rückwärts auf den Roller gefahren.

Die Schuldfrage ist geklärt,der Autofahrer hat die Schuld und ich habe 2 Zeugen zur not.

Wir sind dann zusammen (ich und der Autofahrer) zu meiner Rollerwerkstatt gefahren und haben dort den Roller abgegeben,er hatte auch dort nochmal seine Daten abgegeben(hatte allerdings nicht seine Versicherungsnummer dabei),damit die Werkstatt sich mit der Versicherung in verbindung setzen kann.

Ich war später zur sicherheit noch bei der Polizei und habe die Sache dort geschildert,der Beamte meinte das wäre so alles in Ordnung und ich könnte zur not,wenn sich der Autofahrer nun doch nicht bereit erklärt der Schuldige zu sein,auch später noch den Unfall anzeigen,mit 2 Zeugen sollte es keine Probleme geben meinte er.

So jetzt zu meiner eigentlichen Frage,

der gute Mann in der Werkstatt schätzt den schaden grob auf mindestens 1000€ (Neupreis 2270€).

Das ist ja schon ganz schön heftig,da der Roller auch noch nagelneu ist,verliert dieser durch den Unfall natürlich an Wert.

Ist es möglich auf einen neuen Roller zu pochen?

Oder aber möglich die Wertminderung irgendwie geltend zu machen?

MfG Arne

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17 Antworten

Beides neuer Roller, bei ausfallentschädigung und bei Reperatur Wertminderungsausgleich.

am 25. August 2012 um 18:56

Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall.

Bin dann zu meinem Händler und er hat mir vorgeschlagen, dass ich einen neuen Roller bekomme und er das Geld von der Versicherung.

So haben wir es auch gemacht. Zusätzlich habe ich von der Versicherung noch 70 € für den Nutzungsausfall bekommen.

Such mal im Forum, ich hatte den Fall hier ausführlich geschildert.

Wenn Fragen offen sind, kannste gerne fragen.

Themenstarteram 25. August 2012 um 19:19

Das ist natürlich keine schlechte Sache,wenn mein Rollerhändler darauf eingehen würde,würde ich sofort zustimmen.

Werde Montag mal bei ihn anrufen und ihn dieses Angebot anbieten,mal gucken was die dazu sagen.

Ja, aber s.o. da war die gegnerische Versicherung mit im Spiel und hier hat die Polizei den Unfall erstmal gar nicht aufgenommen und die Versicherung des Unfallverursachers weiß ja, so wie ich das hier lese, überhaupt noch nichts von dem Schaden - den bezahlt der Unfallgegner evt. aus eigener Tasche...

LG

Tina

Themenstarteram 25. August 2012 um 20:08

Nene,die Autofahrer wollte den Schaden seiner Versicherung melden,und auch meine Werkstatt wollte mit der Versicherung des Autofahrers Montag in Kontakt treten

Zitat:

Original geschrieben von arne200

Das ist natürlich keine schlechte Sache,wenn mein Rollerhändler darauf eingehen würde,würde ich sofort zustimmen.

Werde Montag mal bei ihn anrufen und ihn dieses Angebot anbieten,mal gucken was die dazu sagen.

Frag zuerst mal den Händler wieviel €uros er noch zu dem Unfall-Roller haben will, um dir einen neuen zu geben !!

Dann warte ab wieviel die Versicherung zahlt !! SO machst DU sicher ein besseres Geschäft !!!

(macht dir etwas mehr Aufwand)

(Andersrum macht der Händler das Geschäft)

 

wölfle ;)

Themenstarteram 25. August 2012 um 20:34

Danke,die variante ist natürlich noch besser :)

EDIT: Will die Gegnerische Versicherung eigentlich keine Reparaturrechnung sehen?

am 25. August 2012 um 20:52

Da du den Schaden nicht reparieren lassen *musst* - nein. Nennt sich dann "fiktive Abrechnung".

Allerdings wird dann die Schadenshöhe normalerweise von einem Sachverständigen festgestellt. Vielleicht akzeptieren sie auch nen Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Und es gibt unter Umständen Abzüge.

Themenstarteram 25. August 2012 um 21:00

Der nette Werkstattmensch hatte heute schon gesagt das da wohl erstmal ein Sachverständiger kommen wird,weil die Versicherungen das wohl immer gerne so hätten.

am 25. August 2012 um 21:05

Lass einen unabhängigen Gutachter kommen.

Gutachter von der Versicherung musst du nicht akzeptieren (man kann sich ja denken was passiert, wenn der im Auftrag der Versicherung begutachtet).

Den Nutzungsausfall zahlen die auch ungerne freiwillig (wenn der finale Brief von der Versicherung kommt musste ich bisher in 2 Fällen nachhaken - dann kam immer so ein "oh, ja, klar .. ermm.. geben Sie uns ihre Bankverbindung").

Eigentlich hast du anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, für die Zeit, die das Fahrzeug in der Werkstatt ist. Wenn du das nicht in Anspruch nimmst, kann man so bis 3 Tage problemlos pauschal Nutzungsausfall bekommen, danach wird's (unter Umständen) auch wieder so ne Diskussion mit denen, das du das Fahrzeug ja garnicht nutzen wolltest.

Themenstarteram 25. August 2012 um 21:10

Ja ich muss Montag morgen direkt da mal anrufen und klären wie der weitere Verlauf jetzt ist und werde dann die Sache mit dem Sachverständigen ansprechen,mit dem Rollerankauf ihrerseits muss ich wohl erst noch warten,bis die sich das teil mal selbst angeschaut haben.

Themenstarteram 27. August 2012 um 18:01

So mal ein kurzes Update,

habe heute mit der Werkstatt telefoniert,der Schaden geht wahrscheinlich deutlich über 1000€, das es den Kühler wohl auch zerrissen hat,so der Wortlaut des Werkstattmeisters (der Roller ist LC Flüssig gekühlt).

Naja morgen kommt der Sachverständige wahrscheinlich und dann weiss ich mehr.

Ist wirklich unglaublich das so ein großer Schaden bei einen Unfall mit Schrittgeschwindigkeit passiert,hätte ich niemals direkt nach dem Unfall gedacht.

Hatte dann noch mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen,ob ich mir eventuell nun doch noch besser einen Anwalt nehmen soll,die meinten das bringt auch nix,der würde auch nur auf das Gutachten des Sachverständigen warten und kann da so nichts groß machen.

Themenstarteram 27. August 2012 um 19:42

Hab da mal ein Link gefunden

http://www.123recht.net/...euwagen-Anspruch-auf-Neuwagen-__a41045.html

Die Frage ist ob sich das auch auf einen Roller anwenden lässt oder nur beim Auto gilt?

am 28. August 2012 um 8:55

1000 Euro muss nicht viel sein.

Verkleidungsteile sind eigentlich am teuersten - und original vom Hersteller eh kein Schnäppchen (wenn man aus original Ersatzteile das Moped nachbauen wollte, würd's wohl ca. das doppelte kosten).

Wenn da viel getauscht werden muss und noch ein bisschen Technik und noch Arbeitslohn dazu kommt ist man schnell da.

Anspruch auf Neufahrzeug steht eigentlich schon in dem Artikel -> "erheblicher Schaden". Das dürfte in dem Fall nicht vorliegen.

Ich würde auf das Gutachten warten und dann mit dem Werkstattmensch besprechen, wie oben geschrieben, das er dir das Unfallteil + was die Versicherung zahlt gegen einen neuen tauscht.

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