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Hilfe! Verkaufter Wagen ist Unfallwagen!
Hallo,
ich habe ein mehr oder weniger großes Problem!
Undzwar habe ich mir beim "Freundlichen" einen Audi A4 gekauft und habe meinen alten VW Lupo dafür inzahlung gegeben!
Ich hatte den Wagen (den Lupo) als Unfallfrei gekauft (ist auch im damaligen Kaufvertrag vermerkt) und habe ihn natürlich auch als Unfallfrei beim "Freundlichen" inzahlung gegeben.
Nun nach 3 Wochen rufen die bei mir an und sagen dass der Wagen einen Unfall hatte, allerdings nicht zu der Zeit wo er in meinem Besitz war, das wissen die auch.
Die verlangen jetzt 500 Euro von mir.
Nun stellen sich folgende Fragen:
1. Muss ich denen die 500 Euro bezahlen auch wenn ich nicht wusste dass der Wagen einen Unfall hatte?
2. Warum haben die das nicht schon von Anfang an geprüft ob der Wagen in einer fachwerkstatt repariert wurde sondern rufen erst nach 3 Wochen an?
Ich sehe das nicht ein dass ich denen die 500 Euro bezahlen muss.
Ich bitte um schnelle Antworten!
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Braunschweiger
Beste Antwort im Thema
nimm Dir einen Anwalt sofern du ne Rechtschutzversicherung hast bzw kontaktiere den Vorbesitzer
sofern die Reperatur bei einem VW Händler gemacht wurde kann man doch anhand der Fahrgestellnummer
feststellen wann die Reperatur gemacht wurde und unter welchem Namen
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45 Antworten
nimm Dir einen Anwalt sofern du ne Rechtschutzversicherung hast bzw kontaktiere den Vorbesitzer
sofern die Reperatur bei einem VW Händler gemacht wurde kann man doch anhand der Fahrgestellnummer
feststellen wann die Reperatur gemacht wurde und unter welchem Namen
Ich würde auf gar keinen Fall das Geld zurückgeben.
Du kannst nichts dafür und das ist nicht dein Problem. Du hast nach bestem wissen ung gewissen gehandelt!
Zitat:
Original geschrieben von Hille2001
nimm Dir einen Anwalt sofern du ne Rechtschutzversicherung hast bzw kontaktiere den Vorbesitzer
sofern die Reperatur bei einem VW Händler gemacht wurde kann man doch anhand der Fahrgestellnummer
feststellen wann die Reperatur gemacht wurde und unter welchem Namen
Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht und wenn ich zu einem Anwalt gehe habe ich die gleichen Kosten als wenn ich denen die 500 Euro gebe
Ich habe die Papiere in der hand wann die Reparatur gemacht wurde, da steht auch was alles gemacht wurde und wann. Wurde bei einer VW Fachwerkstatt gemacht.
Also ich kann beweisen dass ich das Auto damals nicht hatte, hab ja auch den Kaufvertrag.
Da sogar die Werkstatt einsieht, dass der Unfall nicht während der Zeit in der du den Wagen gefahren hast passiert ist, haben Sie sowieso kein Recht das Geld von dir zu fordern. Wenn überhaupt dann vom Vorbesitzer!
Also ich würde denen gar nichts zahlen, sind ja quasi selber Schuld, wenn Sie das nicht vorher checken...
Zitat:
Original geschrieben von LauneBaer123
Da sogar die Werkstatt einsieht, dass der Unfall nicht während der Zeit in der du den Wagen gefahren hast passiert ist, haben Sie sowieso kein Recht das Geld von dir zu fordern. Wenn überhaupt dann vom Vorbesitzer!
Also ich würde denen gar nichts zahlen, sind ja quasi selber Schuld, wenn Sie das nicht vorher checken...
So sehe ich das nämlich auch!
Die hatten alle Zeit der Welt um sich anzugucken ob der Wagen irgendwelche Unfälle oder Reparaturen durchlebt hat.
Und nach 3 Wochen damit anzukommen, mit dem Wissen dass ich noch nichtmal das fahrzeug in meinem Besitz hatte ist echt ne Unverschämtheit.
Also die haben einen Kunden verloren soviel steht fest!
Danke auch Dir für die Antwort
du hast doch sicher noch den kaufvertrag, als du den lupo gekauft hast?!
da steht dann doch drin, dass der wagen, wie du gesagt hast, unfallfrei ist. und in dem vertrag, den du ja sozusagen mit deinem abgeschlossen hast, steht dann ja auch drin "laut vorbesitzer unfallfrei" oder so. damit ist die sache zwischen dir un deinem eigendlich gegessen, da ja nicht du, sondern der besitzer vor dir den unfall verschwiegen hast.
du könntest natürlich, wenn du es unbedingt willst, den vorbesitzer "verklagen", da er die ja einen unfallwagen verkauft hatt, aber dies verschwiegen hatt.
Hallo zusammen,
vielleicht steh ich ja grad auf meiner eigenen Leitung: Aber wenn Du die Papiere von der Beseitigung eines Unfallschadens in der Hand hast, dann hast Du das doch auch vor dem Verkauf schon gewußt ? Oder hab ich jetzt was überlesen?
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von diskus-thomas
Hallo zusammen,
vielleicht steh ich ja grad auf meiner eigenen Leitung: Aber wenn Du die Papiere von der Beseitigung eines Unfallschadens in der Hand hast, dann hast Du das doch auch vor dem Verkauf schon gewußt ? Oder hab ich jetzt was überlesen?
Thomas
Hi, nein ich habe die Papiere jetzt vom Freundlichen bekommen sozusagen als Beweis dass der Wagen einen Unfall hatte...
Zitat:
Original geschrieben von Hanes1982
du hast doch sicher noch den kaufvertrag, als du den lupo gekauft hast?!
da steht dann doch drin, dass der wagen, wie du gesagt hast, unfallfrei ist. und in dem vertrag, den du ja sozusagen mit deinem abgeschlossen hast, steht dann ja auch drin "laut vorbesitzer unfallfrei" oder so. damit ist die sache zwischen dir un deinem eigendlich gegessen, da ja nicht du, sondern der besitzer vor dir den unfall verschwiegen hast.
du könntest natürlich, wenn du es unbedingt willst, den vorbesitzer "verklagen", da er die ja einen unfallwagen verkauft hatt, aber dies verschwiegen hatt.
Ja genauso siehts aus... im Vertrag vom Lupo steht Unfallfrei und genauso hab ichs auch dem Freundlichen gesagt da ich ja davon ausging dass ich NICHT beschissen wurde vom Vorbesitzer vom Lupo... Fahre ja nicht mit jedem neu gekauften Wagen zum Gutachter also woher sollte ich wissen dass der einen Unfall hatte...
Und auf verklagen und sowas hab ich ehrlichgesagt kein Nerv zur Zeit da ich im beruflichen Stress bin und keine Lust habe auf Anwäle und sonstiges =)
Aber danke für die Tipps, sehr hilfreich
also es muß nicht immer der Vorbesitzer gewesen sein!
bei mir zb war es einfach nur ein rotzfrecher Verkäufer der von dem Schaden wußte und diesen verschwiegen hat
im Kaufvertrag stand auch unfallfrei bei mir aber ich habs auch nur durch bloßem Zufall herausbekommen
und es sind sicher keine 500 Euro Abzug wert
die sollen das erstmal begründen wie die auf 500 Euro Abzug kommen
Hi,
ok, aber damit hast Du trotzdem ein Problem. Du bist der Verkäufer des Fahrzeugs und es spielt keine Rolle ob nach 3 Tagen, 3 Wochen oder 3 Monaten festgestellt wird, daß das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte. Der Freundliche ist auch nicht in der Beweispflicht. Einige Dich mit Deinem Freundlichen auf eine Summe X und versuche beim Vorbesitzer etwas zu holen, denn der hat ja nun nachweislich einen "Unfallwagen" verkauft (wenn es denn tatsächlich ein Unfallwagen war, denn nicht jeder Unfall führt auch zu einem Unfallwagen).
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von diskus-thomas
Hi,
ok, aber damit hast Du trotzdem ein Problem. Du bist der Verkäufer des Fahrzeugs und es spielt keine Rolle ob nach 3 Tagen, 3 Wochen oder 3 Monaten festgestellt wird, daß das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte. Der Freundliche ist auch nicht in der Beweispflicht. Einige Dich mit Deinem Freundlichen auf eine Summe X und versuche beim Vorbesitzer etwas zu holen, denn der hat ja nun nachweislich einen "Unfallwagen" verkauft (wenn es denn tatsächlich ein Unfallwagen war, denn nicht jeder Unfall führt auch zu einem Unfallwagen).
Thomas
Naja an dem Wagen wurden vorne links einige Arbeiten vorgenommen wie z.B. A-Säule lackiert, Motorhaube anlackiert, Kotflügel lackiert, Achslager (oder so ähnlich) ausgetauscht...
Hab da auch nicht soviel Ahnung von ob das jetzt nen Unfallschaden ist oder nicht.
Naja das "Geld verlangen vom vorbesitzer" ist auch sone Sache, wenn ich da anrufe und sage ich will Geld dann zeigen die mir auchn vogel, das führt dann dazu dass das vor Gericht geht und und und und und.....
Ich kann mir nicht vorstellen dass ich derjenige bin der für den Schaden aufkommen muss von dem ich nix wusste... Dann sollen die sich halt drum kümmern dass der Vorbesitzer denen das Geld gibt...
Zitat:
Original geschrieben von Hille2001
also es muß nicht immer der Vorbesitzer gewesen sein!
bei mir zb war es einfach nur ein rotzfrecher Verkäufer der von dem Schaden wußte und diesen verschwiegen hat
im Kaufvertrag stand auch unfallfrei bei mir aber ich habs auch nur durch bloßem Zufall herausbekommen
und es sind sicher keine 500 Euro Abzug wert
die sollen das erstmal begründen wie die auf 500 Euro Abzug kommen
Ja die meinten sogar zu mir ganz dreist: "Sagen sie dem Vorbesitzer dass sie 1000 Euro verlangen. 500 geben sie uns und 500 können sie dann für sich selber behalten. Das ist doch eindeutiger Betrug oder nicht???
Hi,
was steht denn auf der Rechnung drauf? Wenn es nur Teile sind, die getauscht wurden zählt es noch nicht als Unfallwagen. Also, ein Kotflügel wechseln und lackieren und ein Scheinwerfer austauschen ist nicht gleich ein Unfallwagen. Kannst mal die Rechnung einstellen? (scannen oder so)
Gruß Hans