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Hilfe! Versicherung -> Gutachten

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 2. Juni 2005 um 13:09

Hi ihr,

ich könnte mich gerade ziemlich aufregen!!!

Und zwar wissen ja viele von euch das mein Auto total zerkratzt wurde.

Okay... danach bin ich ja zur Versicherung gegangen und habe mich mit

meiner Versicherung auseinandergesetzt. Dabei ist rausgekommen das ich mir nen "privaten" Gutachter hole und diesen aus meiner Eigenen Tasche bezahle.

Gut, gemacht getan. Ich bin zu dem Gutachter und es wurde alles erfasst und dokumentiert.

Nach 3 Tagen kam das Gutachten zu mir nach Hause. Mit Abzügen der Kosten des Gutachters und der MwSt. kam der Betrag von ~3900 € zustande.

Danach habe ich das Gutachten gleich bei der Versicherung eingereicht.

Jetzt kommt es, eben kam mein Mann von der Versicherung zu mir nach Hause.... Ich gedacht, er sagt das alles okay ist und das Geld auf mein Konto überwiesen wird, doch dem war nicht so!

Es hat sich herausgestellt, das seine Gutachten überteuert wäre und er schon mehrere Anzeigen wegen Versicherungsbetrug am Laufen hat und somit auch Gerichtsprozesse hinter sich hat und noch viele kommen werden.

So... Jetzt wird natürlich das Gutachten von der Versicherung nicht anerkannt.

Ich muss aber dazu sagen das er ein Gutachten mit VW Preisen gemacht hat. ( Was auch okay ist )

Jetzt kommt ein Gutachter von meiner Versicherung. Jetzt ist ja klar das er den Schaden so wenig wie möglich schätzt.

Ich darf mir also keinen neuen Gutachter holen und den Wert bzw. Schaden einschätzen lassen...

Desweiteren wurde mir gesagt, dass ich wahrscheinlich nach diesem Fall von der Versicherung gekündigt bekomme.

( Hatte vorher schon einen Totalschaden mit meinem alten Golf IV / Vollkasko!!! )

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen... Ich mein das Gutachten ist in meinen Augen und in Augen 2 anderer Werkstättgen okay.

( Die 2 anderen Werkstätten würden den Schaden von dem Fahrzeug genauso hoch einschätzen!!! )

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, denn wenn der Gutachter von der "hauseigenen" Versicherung kommt, ist ja schon vorprogrammiert das er den Schaden so "gering" wie möglich halten will...

Danke euch im Voraus!

Gruß

Christian

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16 Antworten

War der Gutachter ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 13:22

Ich habe mich mit ihm in Kontakt gesetzt.

( Da ich mir ja einen Gutachter aussuchen durfte ! )

ich würde eher einen fachkundigen anwalt zu rate ziehen, falls die versicherung sich weiter quer stellt, ich denke der kann dir mehr helfen als mt :)

Und meine Frage? Es gibt nämlich auch andere Sachveständige...

am 2. Juni 2005 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von Solean

Und meine Frage? Es gibt nämlich auch andere Sachveständige...

Die Frage war doch:

Zitat:

Original geschrieben von Solean

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, denn wenn der Gutachter von der "hauseigenen" Versicherung kommt, ist ja schon vorprogrammiert das er den Schaden so "gering" wie möglich halten will...

So, die einzige richtge Antwort hast du schon von Soni04 bekommen: Nimm Dir einen Anwalt! Das ist das Einzige, was du nun machen kannst. Versicherungen sind da sehr biestig, wenn du dir nicht fachkundig helfen lässt.

Tut mir sehr leid für Dich, dass das so besch...eiden gelaufen ist, ich möchte nicht in Deiner Haut stecken.

Kopf hoch und viel Glück, Martin

ROFL!

Bei welcher Versicherung bist du denn ?

So, wie das auf den Bildern aussieht hat da aber jemand ganz schön spaß gehabt :D

Geh mal zum Verbraucherschutz und leg das da vor, die nehmen eine Schutzgebühr von 10 Euro und beraten dich dann genauer.

Danach kannst du dann sehr wahrscheinlich zum Anwalt rennen.

Aber eine Versicherung kann/darf die nicht vorschreiben welchen Gutachter du nimmst, du hast die freie Auswahl und du bist auch nicht an das Gutachten des Gutachters der Versicherung gebunden.

Und das mit der Kündigung ist ne Frechheit

( vorrausgesetzt es war bei dir nicht schonmal was im Vorfeld ).

Also versuch es ruhig mal beim Verbraucherschutz, das kosten nur 10 Euro mehr nicht.

Danach ist der Anwalt ( wo du wahrscheinlich hin musst ) der nächste Weg, aber ein Anwalt kostet schon mehr, wenn er dir Guten Tag sagt :D

Hoffentlich hast du einen Rechtsschutz

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 14:54

Ja,

also der Gutachter steht bei der Versicherung sozusagen auf der "Schwarzen Liste"

Kann ich da nichts machen... Weil ich hab den Gutachter frei gewählt und fertig!

Oder ist das nicht so?

Was ist denn genau Rechtsschutz?

am 2. Juni 2005 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Crixx-Golf4

Was ist denn genau Rechtsschutz?

Gemeint ist eine abgeschlossene Verkehrsrechtschutzversicherung.

am 2. Juni 2005 um 15:42

Würde erst mal das gutachten der Versicherung abwarten ... wenn es dann nicht dem entspricht was Du für richtig hälst, kannst Du der Versicherung vorschlagen zu einem neutralen Sachverständigen zu gehen .. zum Beispiel Dekra oder Tüv .. denke da kann man sich einigen ... das mit dem Kündigen is nen Witz ... generell im Vorfeld zu sagen .. wenn Du diesen Schaden geltend machst kündigen wir Dir die Versicherung ist nicht seriös ... da würde ich in der Tat wenn es so kommt einen Anwalt zu rate ziehen ...

 

Gruss

Luxi

Zitat:

Original geschrieben von Crixx-Golf4

also der Gutachter steht bei der Versicherung sozusagen auf der "Schwarzen Liste"

Kann ich da nichts machen... Weil ich hab den Gutachter frei gewählt und fertig!

Oder ist das nicht so?

Solange es sich um einen amtlich anerkannten Gutachter handelt, würde ich einen Gutachter der Versicherung ablehnen. Du darfst da frei wählen. Die Begründung, dass er auf der schwarzen List bei der Versicherung steht, ist nicht haltbar. An deiner Stelle würde ich der Versicherung eine Frist setzen und gleich auf Einschaltung eines Anwalts hinweisen. Und die Versicherung würde ich an deiner Stelle kündigen.

Langsam...

Das ist doch ein Kasko-Schaden, oder? (sprich, irgendeine unbekannte Type hat mir das Auto verkratzt und ich melde es meiner eigenen Versicherung, damit ich wenigstens den Schaden bezahlt kriege, obwohl ich anschliessend höher eingestuft werde.)

Falls es so ist, dann hat die Versicherung das Recht, einen eigenen Gutachter zu schicken! (Oder man kann einen vorschlagen und die Versicherung sagt, wenn man Glück hat: "Ja, ist ok. Mit dieser Wahl haben wir keine Probleme")

Anders sieht es natürlich aus, wenn man unverschuldet einen Unfall erlitten hat und es über die GEGNERISCHE Versicherung abgerechnet wird (d.h. über die Versicherung des Unfallverursachers)..

Da herrscht FREIE Gutachterwahl!

mfg,

Bob

Zitat:

Original geschrieben von Bob Page

Falls es so ist, dann hat die Versicherung das Recht, einen eigenen Gutachter zu schicken! (Oder man kann einen vorschlagen und die Versicherung sagt, wenn man Glück hat: "Ja, ist ok. Mit dieser Wahl haben wir keine Probleme")

Ok, bei einem Kaskoschaden hast du Recht, dass man keine freie Wahl, war zu voreilig geschrieben.

Aber hier ist ja auch eine Abstimmung erfolgt und die Versicherung hat dem zugestimmt. Das hätte diese dann ablehnen müssen.

Gibt es hier inzwischen Neuigkeiten Crixx ?

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