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HILFE!!! Verwarnungsgeld trotz ABE!!!
Hallo ihr lieben...
ich wurde von den netten herren in blau-silber angehalten und die haben mein komplettes auto auf den kopf gestellet....wollten alle ABEs und so sehen - unter anderem auch die der csr-heckstoßstange hsk038. nun soll ich ein verwarnungsgeld bezahlen, weil die ABE vom tüv österreich ist und nicht vom TÜV deutschland....
könnt ihr mir helfen???
danke und lg,
sassi
Beste Antwort im Thema
richtig,
das ist auch keine ABE sondern ein TEILEGUTACHTEN vom tüv östereich, die musst von nem tüv-prüfer(oda dekra, küs, etc.....) abnehmen lassen.
aus dem grund das berechtigte verwarnungsgeld.
csr biete keine stossfänger usw... mit abe an, immer nur mit teilegutachten. teilweise soger mit §21 gutachten.
gruss
63 Antworten
richtig,
das ist auch keine ABE sondern ein TEILEGUTACHTEN vom tüv östereich, die musst von nem tüv-prüfer(oda dekra, küs, etc.....) abnehmen lassen.
aus dem grund das berechtigte verwarnungsgeld.
csr biete keine stossfänger usw... mit abe an, immer nur mit teilegutachten. teilweise soger mit §21 gutachten.
gruss
die ham doch den arsch offen, tschuldigung aber iss so... schonmal was von EU gehört?? schonmal was davon gehört das der TÜV österreich viel strenger iss als der deutsche?? hast dir hoffentlich name und dienstnummer geben lassen... ich würde zum anwalt gehen... kanns ja net sein... des waren bestimmt irgendwelchen planlosen schreibtischhengste die sonntags mal auf die strasse durften um irgendwelche leute abzuzocken
wenns allerdings n teilegutachten war, dann hatten se recht, und du bist selber schuld wenns net hast eintragen lassen
also in dem ding "gutachterliche stellungnahme" steht folgende drin:
"die betriebserlaubnis des kfz erlischt durch dem umbau nicht, da eine gefährdung vom straßenteilnehmer im sinne von ... straßenverkehrsordnung nicht zu erwarten ist. eine prüfung des angebauten durch einen amtlichen anerkannten sachverständigen, tüv....ist daher nicht erforderlich"
ich bin doch net blöd!!!! daher hab ich es nicht eintragen lassen.... auf der homepage von CSR steht auch, dass man alle heckstoßstangen von denen NICHT Eintragen lassen muss!!!!!
Verwarngeld wird doch per überweisung bezahlt.
Gehe zur nächsten Dienststelle und leg einspruch ein.
Nehme am besten die abe unde einen ausdruck vom hersteller mit,
wo steht, dass es eintragungsfrei ist.
Bezahlen würde ich jedenfalls nicht, wenn ich im recht wäre.
Zitat:
"gutachterliche stellungnahme"
ist nun mal keine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis, das teil ist eintragungspflichtig.
ausser is n e-prüfzeichen drauf, dann ist das verwarngeld nicht zulässig.
Hier mal zur info....
http://de.csr-shop.info/product_info.php?cPath=35_71&products_id=348
In der Stoßstange (von innen) ist übrigens ein hologrammaufkleber
drauf, wo auch eintragungsfrei steht.
www.csr-automotive.com/de/home.php
dann informier dich mal richtig,
ich nem halben jahr noch csr stossfänger verkauft, der anbau der teile MUSS abgenommen werden, die abnahme MUSS NICHT IN DIE FAHRZEUGPAPIERE EINGETRAGEN WERDEN!
das ist ein kleiner aber feiner unterschied, ein tüv-teilegutachten zieht immer eine eibaubescheinigung von einem amtlich anerkannten sachverständigen nach sich, was csr da schreibt ist leider nur halb richtig.
steht wenn man das gutachten komplett liest auch dort drinn.
Nur für die vorderen bekommt man ein teilegutachten,
für heckstoßstangen, schweller und diffusor bekommt man eine freigabe (wie abe)
die man mitführen soll.
Wenn du schon einen link hier reinmachst solltest du den vorher ganz lesen.
Und der threadstarter spricht von einer heckstoßstange!!!!!
Erst alles lesen, dann meckern und ein fass aufmachen, wenn es begründet ist!
TÜV-Freigabe / ABE:
Seitenschweller, Heckstoßstangen und -ansätze sind eintragungsfrei. Es muss lediglich das mitgelieferte TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden.
So stehts auf deinem Link....
jo is ok,
unbelehrbare sollen ruhig zahlen
ich bin lang genug im tuning handel beschäftigt um zu wissen was eintragungspflichtig ist und was nicht.
macht eure erfahrungen selber wenn ihr euch nichts sagen lassen wollt.
ist nicht die erste wo für ne csr HECKstossi zahlt und auch nicht die/der letzte.
die gutachten was csr mitliefert sind nichts anderes wie normaler östereichische tüv teilegutachten.
und wenn csr 20 hologrammen mit eintragungsfrei in die stossi klebt intressierts trotzdem keinen.
genausowenig wie es z.b. keinen juckt das e-zeichen auf fk-scheinis sind, weil die ungültig sind, oder die rückstrahler in den klarglasheckleuchten net zulässig sind.....könntest n roman mit dem zeugs schreiben.
warum auch kost beim rieger toni nen stossi mit ner echten abe minimum das doppelte wie der gfk schrott von den billiganbietern ala csr?
stimmt ne abe für so ne stossi das se wirklich eintragungsfrei ist kostet mehrer 10 tausend euro!
viel spaß beim rechthaben,anwalt rennen und nacher noch mehr zahlen
Da ich mir so einen kram nicht dranbaue brauche ich auch
nicht zum anwalt rennen.
Verstehe nicht warum du dich hier direkt so aufregst....
Naja, kann mir aber auch egal sein.
was ich jetzt bei dem ganzen hin und her net verstehe, warum da gleich n verwarnungsgeld ausgesprochen wurde?? ich hab für n nicht eingetragenes fahrwerk vor jahren (ja ich war au mal jung und dumm) nur ne mängelkarte bekommen,,, fahrwerk eintragen lassen karte abstempeln und gut... hat damals nix weiter gekostet
Weil Deutschlands Kassen leer sind, und wie ja gerade bekannt
geworden ist, gibt es eine mindestmenge an verwarnungen, knöllchen etc.
die pro schicht erfüllt werden sollen.
Da sind ja vor kurzem formulare aufgetaucht.
Mein Tipp.Ich persönlich würde jeden FURZ eintragen lassen.Damit umgeht ihr jeglichen Ärger.
Und nur so neben bei der Golf 1 16V hat vollkommen RECHT.
Öestreicher Gutachten sind alle nix Wert deshalb muß das vom Tüv abgenommen werden.