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Hilfe! Von polizei angehalten und zur Tüv Kontrolle!

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 14:21

Habe dringend eine frage!

Ich wurde von einem Streifenwagen angehalten.

Die Polizisten haben sich den Wagen angeguckt, (e36 323ti M-Packet)

Der Wollte sich den Motorraum ansehen ich hatte ein Sportluftfilter (eingetragen), Ansaugbrückenumbau hatte der auch gehabt (M50 Umbau)

Der Hat gefragt ob das eingetragen ist,ich wusste das nicht habe gesagt das ich das garnicht wusste,das der ansaugbrücke umbgebaut war.

Dann sagte er wir müssen zur gutachten.

Wir sind dann zum Tüv gefahren(GTÜ), Ich wurde am 15.09.2010 angehalten und am 27.08.2010 hatte ich neu Tüv machen lassen.

5PRÜFER haben geprüft Bis auf Bordsteinschaden!!!

Die haben alles aufgeschrieben!

1 Seite weil die Beamten auch dabei waren, haben sie überall durchsucht und 1seite geschrieben!, Ich binn noch in der Probezeit

und die Beamten waren Sehr unhöflich weil ich ein Ausländer binn,

ich wollte mal fragen Was ich dagegen machen kann.

Ich werde auch vor gericht gehen, ich lass mich von den BEAMTEN nicht Verarschen! Die haben mich auch ausgelacht dass hatt den Beamten gefallen dass ich so stink sauer war! Der Wagen hatte TÜV Was kann ich jetzt machen? wie kann ich Vorgehen? Es wurde auch kein Straftat begangen garnichts! Die haben erst am anfang gesagt dass sie nur bei tüv den Motorleistung überprüfen werden lassen, sonst nichts.Aber die Haben mit 5Prüfern den ganzen wagen durchsucht.Wie soll ich Vorgehen? Was soll ich machen? Ich muss jetzt 183,50€ Bezahlen und + 3 Punkte,20.09.2010 ist mein probezeit zu ende.

Ich bin sehr dankbar wenn ihr mir weiter helfen könntet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Der Wollte sich den Motorraum ansehen ich hatte ein Sportluftfilter (eingetragen), Ansaugbrückenumbau hatte der auch gehabt (M50 Umbau)

Der Hat gefragt ob das eingetragen ist,ich wusste das nicht habe gesagt das ich das garnicht wusste,das der ansaugbrücke umbgebaut war.

[...] 15.09.2010 angehalten und am 27.08.2010 hatte ich neu Tüv machen lassen.

Warum wusstest du das nicht wenn in deiner Fahrzeugbeschreibung bei Motortalk steht das du eine umgebaute Ansaugbrücke hast ... und die ist vom 20.06.2010 ?

68 weitere Antworten
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68 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von momo_90

Ich bin sehr dankbar wenn ihr mir weiter helfen könntet.

ums kurz zu machen: ZAHLEN

mehr bleibt dir nicht übrig!

ob die kiste tüv hatte oder nicht.....ist dabei vollkommen unrelevant....wenn du der meinung bist, die beamten hätten dich ungerecht behandelt, kanndt du dagegen vorgehen und eine dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.....diese wird allerdings ungelesen im papierkorb landen sobald du die polizeiwache verlassen hast!

theoretisch kann man den Umbau auch nach dem Tüv gemacht haben. Ich habe an meiner BMW R 90 S vor 25 Jahre auch immer den orginal Auspuf zu den Tüv Terminen angeschraubt und eine Stunde später waren die Hoske Tüten wieder dran.

 

Ich wurde schon öfters von der Polizei kontrolliert aber unfreundlich waren die noch nie. So wie es reinhallt so kommt es wieder rauß.

 

Ob da die Waldformel zum tragen kam?

Ob Tüv oder nicht,die 183€ plus 3 Bonuspunkte zeigen deutlich das das Auto nicht den Vorschriften ensprochen hat.

Das beim Tüv gelegendlich auch Gefälligkeitsseintragunen gemacht werden ist allseits bekannt wie auch das das Auto bei der HU und beim Eintragen diverser Teile nicht unbedingt exakt so vorgeführt wurde wie es bei der Kontrolle dasteht..

Was bleibt zu tun? Auto vorschriftsmässig umrüsten oder Teile eintragen lassen,die Strafe zu zahlen und wenn der böse Brief kommt das Aufbauseminar absitzen,wenn nicht schon mal gemacht. Dazu dann darauf freuen das man eine Probezeitverlängerung bis 20.09.2012 bekommt,wenn nicht eh schon in der verlängerten Probezeit befindlich.

 

 

Das die Polizisten unfreundlich waren weil du Ausländern bist halte ich für eher unwahrscheinlich. Könnte es sein das du etwas unkooperativ warst und auch nicht gerade freundlich? Übrigens kann der übliche Szeneslang für Aussenstehende sehr unhöfflich bis beleidigend klingen. Also erst mal das eigene verhalten prüfen bevor man die Keule auspackt,es gibt aber auch für Polizisten keinen Zwang zur Höfflichkeit.

Wenn sie dich ausgelacht haben dürfte dein Verhalten auch wenig sachlich gewesen sein.

Gericht kannst du dir sparen da Unhöfflichkeit nicht strafbar ist und unbegründet haben sie dich ja offensichtlich nicht gefilzt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

und wenn der böse Brief kommt das Aufbauseminar absitzen,wenn nicht schon mal gemacht. Dazu dann darauf freuen das man eine Probezeitverlängerung bis 20.09.2012 bekommt,wenn nicht eh schon in der verlängerten Probezeit befindlich.

da wird kein brief kommen.....

üblicherweise wird ihm das als "b-verstoß" ausgelegt....sofern er bisher keinen anderen b-verstoß hatte also relativ unrelevant.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.....diese wird allerdings ungelesen im papierkorb landen sobald du die polizeiwache verlassen hast!

Das ist - sorry- dummes Zeug.

Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Rechtbehelf, der bearbeitet werden muss und der - wie es im Amtsdeutsch heißt- beschieden werden.

Direkte Ablage im Papierkorb wäre Verwahrungsbruch.

 

Zutreffend ist wohl, dass nicht viel dabei heraus kommen wird.

 

Widerspruch gegen den Bescheid ist effektiver, vorausgesetzt es gibt Punkte, die nicht zutreffen.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

und wenn der böse Brief kommt das Aufbauseminar absitzen,wenn nicht schon mal gemacht. Dazu dann darauf freuen das man eine Probezeitverlängerung bis 20.09.2012 bekommt,wenn nicht eh schon in der verlängerten Probezeit befindlich.

da wird kein brief kommen.....

üblicherweise wird ihm das als "b-verstoß" ausgelegt....sofern er bisher keinen anderen b-verstoß hatte also relativ unrelevant.....

Das glaub ich nich, bin der Meinung sobald es Punkte gibt ist auch ein Aufbauseminar fällig.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

Das glaub ich nich, bin der Meinung sobald es Punkte gibt ist auch ein Aufbauseminar fällig.

nö...

relevant dabei ist, ob es sich um einen a- oder einen b-verstoß handelt.....

so gibt es durchaus verstöße im bußgeldkatalog, die zwar mit 3punkten bewährt sind, aber lediglich einen b-verstoß darstellen und so nicht zur nachschulung & probezeitverlängerung führen....

Hmmm, eigentlich bin ich schon per se gegen jegliches Verbasteln von Fahrzeugen, aber hier will ich mich doch mal äußern.

Zuerst finde ich die Informationen des TE recht dürftig. Interessant wäre mal das Protokoll zu posten, was die 5 Prüfer so alles aufgeschrieben haben. Dann könnte ich die Situation besser bewerten, so ist es Stochern im Nebel.

Dass die Polizei unfreundlich war, liegt meistens am Verhalten des Angehaltenen. Klar ist der in der Regel nicht glücklich mit der Situation. Umso mehr, wenn noch Mängel am Fahrzeug gefunden werden. Da vergreift man sich schnell mal im Ton, und dann braucht man sich nicht wundern, wenn die Polizei nicht immer nur zurücklächelt. Ich kann immer nur empfehlen "ruhig Blut", denn in aller Regel "gewinnt" die Polizei, der Angehaltene zieht immer den Kürzeren.

Daß das Fahrzeug vor kurzem erfolgreich die HU-Plakette bekommen hat, sagt überhaupt nichts aus. Sie besagt lediglich, daß sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung in einem vorschriftsmäßigen Zustand befunden hat (haben sollte!). Von menschlichen Schwächen und Gefälligkeitsgutachten des Prüfers will ich hier nicht reden, die meisten der Kollegen arbeiten einwandfrei, und daß es leider auch schwarze Schafe gibt, ist hinlänglich bekannt.

Ich unterstelle im Zweifel, daß der Fahrzeughalter die (nicht zulässigen) Änderungen erst nach dem TÜV gemacht hat. Ich habe schon Dinger erlebt, das würde den Rahmen hier sprengen.

Wenn der Fahrzeughalter aber eine ganz ehrliche Haut war und anhand des TÜV-Berichts keine Mängel am Wagen hatte und selbst nichts geändert hat, dann kann er in der Tat davon ausgehen, daß sein Fahrzeug vorschriftsmäßig war. Wenn denn nun von anderen Prüfern etliche Mängel im Nachhinein festgestellt wurden, dann kann der TE ja den Prüfer bzw. die aaÜU verklagen, weil diese dann ja zu Unrecht eine HU-Plakette zugeteilt haben. Das würde ich mir allerdings ersparen, weil: Beweisführung durch TE wird schwer bis unmöglich, und einen begünstigenden Verwaltungsakt (Zuteilung der HU-Plakette) rückgängig machen, ist ganz schön schwer....

Wundern tut mich allerdings, daß GTÜ hier als Gutachter tätig geworden ist. DÜRFEN die das überhaupt? Seit wann wird denn die TECHNISCHE PRÜFSTELLE von GTÜ unterhalten? Ich würde mit meinem bescheidenen Fachwissen sagen, daß die TP im Westen nur vom TÜV und im Osten nur von DEKRA unterhalten wird. In wieweit denn das privatwirtschaftliche Gutachten einer anderen aaÜO juristisch Bestand hat, würde mich wirklich interessieren. Welche Rechtsgrundlage gab es denn für die Untersuchung?

Ich habe selbst für meinen Arbeitgeber DEKRA etliche Male solche Unterwegskontrollen bzw. Beguachtungen von durch die Polizei zugeführten Fahrzeuge in der Technischen Prüfstelle gemacht und kann sagen, daß man da natürlich schon genauer schauen kann als bei einer normalen HU. Man hat kaum Zeitdruck und kriegt jeglichen Aufwand bezahlt. Wem will man es dann verdenken, daß man beim tiefgründigeren Schauen mehr Mängel findet als bei einer "normalen" HU? Ich entdecke jedenfalls fast immer Mängel, aber, um allen niedrigen Gedanken zu begegnen, ich mache das nicht, damit der Schutzmann sich freut, daß er Recht gehabt hatte mit seinen Vermutungen, sondern weil halt echte Mängel vorhanden sind.

Und ja, ich bin auch mal unfreundlich, wenn mich z.B. der Fahrzeughalter permanent anmacht und belegt. Dann zeige ich ihm auch gern rein fachlich, wo der Hammer hängt.

Grüße der Gardiner

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ob da die Waldformel zum tragen kam?

Ob Tüv oder nicht,die 183€ plus 3 Bonuspunkte zeigen deutlich das das Auto nicht den Vorschriften ensprochen hat.

Das beim Tüv gelegendlich auch Gefälligkeitsseintragunen gemacht werden ist allseits bekannt wie auch das das Auto bei der HU und beim Eintragen diverser Teile nicht unbedingt exakt so vorgeführt wurde wie es bei der Kontrolle dasteht..

Was bleibt zu tun? Auto vorschriftsmässig umrüsten oder Teile eintragen lassen,die Strafe zu zahlen und wenn der böse Brief kommt das Aufbauseminar absitzen,wenn nicht schon mal gemacht. Dazu dann darauf freuen das man eine Probezeitverlängerung bis 20.09.2012 bekommt,wenn nicht eh schon in der verlängerten Probezeit befindlich.

 

Das die Polizisten unfreundlich waren weil du Ausländern bist halte ich für eher unwahrscheinlich. Könnte es sein das du etwas unkooperativ warst und auch nicht gerade freundlich? Übrigens kann der übliche Szeneslang für Aussenstehende sehr unhöfflich bis beleidigend klingen. Also erst mal das eigene verhalten prüfen bevor man die Keule auspackt,es gibt aber auch für Polizisten keinen Zwang zur Höfflichkeit.

Wenn sie dich ausgelacht haben dürfte dein Verhalten auch wenig sachlich gewesen sein.

Gericht kannst du dir sparen da Unhöfflichkeit nicht strafbar ist und unbegründet haben sie dich ja offensichtlich nicht gefilzt.

Ich bin ein sehr Ruhiger mensch Ich bin auch Sehr höflich gewesen, Ich verstehe mich normalerweise sehr gut mit dem Beamten ich kenne auch viele aber die haben gesehen ich bin sehr ruhig zurückhaltend sage nicht, dachten sie vielleicht dass sie alles machen können mit mir! Ich werde mir das nicht gefallen lassen,gleich werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

 

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

 

Wundern tut mich allerdings, daß GTÜ hier als Gutachter tätig geworden ist.

Möglicherweise weil man die Kiste nicht dort prüfen lassen wollte wo die Eintragungen gemacht wurden oder schlicht weil die noch erreichbar waren?

 

Aber zum Thema A & B Verstoß,dazu sollte man den Bußgeldbescheid sehen um es genauer sagen zu können.Dort könnte ein A-Verstoß notiert sein oder aber auch zwei B-Verstöße,nur mal angedacht.

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von momo_90

Ich bin sehr dankbar wenn ihr mir weiter helfen könntet.

ums kurz zu machen: ZAHLEN

mehr bleibt dir nicht übrig!

ob die kiste tüv hatte oder nicht.....ist dabei vollkommen unrelevant....wenn du der meinung bist, die beamten hätten dich ungerecht behandelt, kanndt du dagegen vorgehen und eine dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.....diese wird allerdings ungelesen im papierkorb landen sobald du die polizeiwache verlassen hast!

Ich werde Gleich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Und wenn keiner darauf Reagiert werde ich zur Staatsanwaltschaft gehen.

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

theoretisch kann man den Umbau auch nach dem Tüv gemacht haben. Ich habe an meiner BMW R 90 S vor 25 Jahre auch immer den orginal Auspuf zu den Tüv Terminen angeschraubt und eine Stunde später waren die Hoske Tüten wieder dran.

Ich wurde schon öfters von der Polizei kontrolliert aber unfreundlich waren die noch nie. So wie es reinhallt so kommt es wieder rauß.

Ich bin ein Ruhiger mensch, und deswegen dachten die am anfang dass die alles machen können mit mir,aber ich werde gleich Dienstaufsichtsbeschwerde eireichen.

Zitat:

Original geschrieben von momo_90

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ums kurz zu machen: ZAHLEN

mehr bleibt dir nicht übrig!

ob die kiste tüv hatte oder nicht.....ist dabei vollkommen unrelevant....wenn du der meinung bist, die beamten hätten dich ungerecht behandelt, kanndt du dagegen vorgehen und eine dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.....diese wird allerdings ungelesen im papierkorb landen sobald du die polizeiwache verlassen hast!

Ich werde Gleich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Und wenn keiner darauf Reagiert werde ich zur Staatsanwaltschaft gehen.

Also ich würde mich da vorher mal genauer kundig machen, optimalerweise bei einem Juristen.

notting

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ob da die Waldformel zum tragen kam?

Ob Tüv oder nicht,die 183€ plus 3 Bonuspunkte zeigen deutlich das das Auto nicht den Vorschriften ensprochen hat.

Das beim Tüv gelegendlich auch Gefälligkeitsseintragunen gemacht werden ist allseits bekannt wie auch das das Auto bei der HU und beim Eintragen diverser Teile nicht unbedingt exakt so vorgeführt wurde wie es bei der Kontrolle dasteht..

Was bleibt zu tun? Auto vorschriftsmässig umrüsten oder Teile eintragen lassen,die Strafe zu zahlen und wenn der böse Brief kommt das Aufbauseminar absitzen,wenn nicht schon mal gemacht. Dazu dann darauf freuen das man eine Probezeitverlängerung bis 20.09.2012 bekommt,wenn nicht eh schon in der verlängerten Probezeit befindlich.

 

Das die Polizisten unfreundlich waren weil du Ausländern bist halte ich für eher unwahrscheinlich. Könnte es sein das du etwas unkooperativ warst und auch nicht gerade freundlich? Übrigens kann der übliche Szeneslang für Aussenstehende sehr unhöfflich bis beleidigend klingen. Also erst mal das eigene verhalten prüfen bevor man die Keule auspackt,es gibt aber auch für Polizisten keinen Zwang zur Höfflichkeit.

Wenn sie dich ausgelacht haben dürfte dein Verhalten auch wenig sachlich gewesen sein.

Gericht kannst du dir sparen da Unhöfflichkeit nicht strafbar ist und unbegründet haben sie dich ja offensichtlich nicht gefilzt.

Ihr Versteht mich nicht!

Die hatten langeweile! um ihre Stunden Voll zu kriegen haben sie mich angehalten! 3Stunden musste ich warten!

Eine Straftat habe ich auch nicht begangen Ich war nicht zu schnell, war angeschnallt war nicht schnell! Nichts

Unfreundlich war ich auch nicht gewesen ich bin Ein Ruhiger mensch, ich kenne auch mehrere Polizisten,

Die sind nicht so.

Normalerweise verstehe ich mich sehr gut mit den Beamten,

Aber die Beamten waren Ganz anders!!!

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