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Hilfe !!! Wagen geklaut - TÜV Schein weg - was nun?

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 17:32

hallo,

ich habe folgendes problem:

Mein 2001er Audi A3 wurde gestohlen. Den Vorfall habe ich bei der Polizei und der Versicherung zur Anzeige gebracht. Polizeiprotokoll habe ich, der Wagen ist abgemeldet. Jetzt kam das Schreiben von der Versicherung, zwecks Diebstahlanzeige, heißt endlose Formulare. Alles kein Problem, leider möchte die Versicherung den original TÜV-Bericht, das ist mein Problem ich finde ihn nicht mehr. Ich wollte in der Werkstatt eine Kopie vom TÜV-Bericht haben, da wurde mir barsch die Auskunft gegeben, dass geht nicht. Was mache ich nun, wenn ich den TÜV-Schein bei der Versicherung nicht einreichen kann. sieht doch so aus als ob ich gar keinen TÜV hatte, oder? Ich hoffe hier kann mir irgendjemand helfen oder einen Tip geben. Danke schon im vorraus.

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26 Antworten
am 3. Mai 2007 um 17:38

An einem fehlenden "TÜV"-Bericht ist mit Sicherheit noch keine Diebstahlregulierung gescheitert - da mach dir mal keine Sorgen. Wenn du weist, wer bei deiner Werkstatt die Hauptuntersuchung durchgeführt hatte (TÜV, DEKRA, KÜS pp.) kannst du von dort eine Kopie des Untersuchungsberichts anfordern und deiner Versicherung einreichen.

Die Schadenanzeige selbst reich (wahrheitsgemäß beantwortet) möglichst schnell zurück - fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Du hast eine Wartefrist von einem Monat und die beginnt erst mit Eingang der schriftlichen Schadenmeldung beim Versicherer.

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 17:45

das problem ist, ich bin zwischenzeitlich 700 km umgezogen und ich weiss nicht mal mehr ob es die kleine klitsche von werkstatt noch gibt, ist eine kopie die einzige möglichkeit?

am 3. Mai 2007 um 17:50

Du must dich nicht an deine Werkstatt wenden, da wirst du auch nichts bekommen. Wende dich an die Organisation (TÜV, DEKRA, KÜS pp.) die damals die Hauptuntersuchung durchgeführt hatten und fordere da deinen Bericht an. Das geht auch telefonisch.

am 5. Mai 2007 um 9:25

Was ist das den für ein unsinn. Den TÜV- bericht fhre ich im Fahrzeug mit. Fahrzeug weg- TÜV- bericht weg!

Gruß

Manuel

am 5. Mai 2007 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Du must dich nicht an deine Werkstatt wenden, da wirst du auch nichts bekommen. Wende dich an die Organisation (TÜV, DEKRA, KÜS pp.) die damals die Hauptuntersuchung durchgeführt hatten und fordere da deinen Bericht an. Das geht auch telefonisch.

Goldrichtig!

Wenn du den Fahrzeugschein noch hast, schau hinten auf den letzten HU-Stempel. Dann weisst du welche Organisation den Wagen geprüft hat, anhand der Prüfernummer auf dem Stempel lässt sich herausfinden von welchem Prüfer. Dann rufst du bei der Organisation an und bittest um eine Zweitschrift, amtliches Kennzeichen und FIN sind dabei sehr hilfreich.

Die Prüforganisationen müssen die Berichte speichern!!

Im übrigen reicht es den HU-Bericht zuhause aufzubewahren.

der Habicht

Hallo,

naja, den aktuellen HU und AU Bericht lasse ich auch im Auto liegen, der Fahrzeugschein ist immer an Mann/Frau.

Wofuer brauch die Versicherung eigentlich den Bericht? Wegen der Laufleistung? Was anderes faellt mir nicht dazu ein, da ich mir nicht vorstellen kann, dass es die interessiert ob irgendwo ein Birnchen kaputt war. Bei den Pruefstellen bekommt man auch die davorliegenden Berichte, wenns notwendig sein soll.

Gruesse

C2P

Zitat:

Original geschrieben von C2P

Wofuer brauch die Versicherung eigentlich den Bericht?

Den braucht sie nur für den Fall einer möglichen Wiederauffindung nach Fristablauf.

Wie schon gesagt, die Regulierung kann die fehlende Bescheinigung nicht beeinflussen.

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

Im übrigen reicht es den HU-Bericht zuhause aufzubewahren.

Ich dachte, den muß man immer dabei haben und z.Bsp. bei ner Verkehrskontrolle vorzeigen? Es soll ja auch "gekaufte" TÜV-Plaketten geben....

Oder ist das nur Stammtisch-Gerede?

am 10. Mai 2007 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79

Ich dachte, den muß man immer dabei haben und z.Bsp. bei ner Verkehrskontrolle vorzeigen? Es soll ja auch "gekaufte" TÜV-Plaketten geben....

Oder ist das nur Stammtisch-Gerede?

Dabei haben schon, bei den Papieren, aber nicht im Auto liegen lassen. Eine Kopie zu Hause für gestohlene Papiere wäre auch nicht schlecht !

buba

Danke!

Hab das Ding aber trotzdem im Auto. Ich schlepp doch keine DIN A4-Seite mit mir rum! Hab ja schließlich keine Handtasche dabei, wie die Damen unter uns ;)

Aber das mit der Kopie ist ne gute Idee. Hätte ich auch selber drauf kommen können.

am 10. Mai 2007 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79

Danke!

Hab das Ding aber trotzdem im Auto. Ich schlepp doch keine DIN A4-Seite mit mir rum! Hab ja schließlich keine Handtasche dabei, wie die Damen unter uns ;)

.

Na ja , zusammengefaltet liegt er bei mir in der Zulassung. Aber das macht jeder wie er denkt.

buba

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 17:24

Wagen weg - TÜV weg...

 

hallo danke für die wirklich ausreichenden antworten, das problem was ich mittlerweile habe, ist das ich zwar raus bekam wer den TÜV gemacht hat, ich aber festgestellt habe das ich Döddel 3 Monate überfällig war. bin auch nie in eine kontrolle gerat, wo das auffiel und mir hätte gesagt werden können. wie sieht die lage nun aus? nach dem fragebogen (12 Seiten) der versicherung könnte es abre so ausgelegt werden, als wenn der wagen nicht mehr fahrtauglich war und ich ihn habe entwenden lassen, bevor ich da jetzt ankreuze das der TÜV leider 3 Monate überfällig war, kann mir jemand evtl. sagen, wie versicherungen das dann handhaben. ansonsten kann ich alles vorweisen, was sie haben wollen. danke schon im vorraus....

am 19. Mai 2007 um 10:42

Ich bin nun etwas schwer von Begriff.: Hat man mit dem Auto zusammen auch den Fahrzeugschein gestohlen ? Wenn nicht, was suchst Du so rum ? da steht doch drin ,wann der nächste TÜV fällig ist und wer den letzten durchgeführt hat. Da brauchst Du doch nur zum TÜV gehen und den Fahrzeugschein vorlegen und gut ist ??

bua

am 19. Mai 2007 um 10:42

Mach bei deiner Versicherung wahre Angaben, damit du deinen Versicherungsschutz nicht riskierst. Gib also auch an, das du den Termin zur Hauptuntersuchung verpennt (!) hast. Allein daraus einen Betrugsvorwurf herzuleiten, halte ich für übertrieben. Beim Wiederbeschaffungswert wirst du aber leichte Abstriche hinnehmen müssen !

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