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Hilfe wegen Betrug bzw. arglistige Täuschung.

Audi TT 8N
Themenstarteram 28. August 2007 um 12:38

huhu

habe vor ca einem halben Jahr mein Audi TT bei einem Händler gekauft.

Diese hatte mir bestätigt, dass das auto kein Schäden aufweist bzw. kein Unfallfahrzeug ist.

Jetzt hat ein freund von mir welche bei VW arbeitet nachgeschaut was unter mein Fahrzeugidentnr. alles

so gespeichert ist.

Siehe da:

Die komplette Front wurde ausgetauscht + Scheinwerfer + Achse wurde vermessen und eine

Felge wurde ausgetauscht.

Der Ladeluftkühler wurde ersetzt und die Spur der Vorderräder wurde neu eingestellt.

Welche möglichkeiten habe ich nun???

Kennt sich jemand aus?

MfG

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30 Antworten

Mit Hinblick auf die Forenregeln nur ein kleiner Tipp aus der privaten Erfahrung ;)

Du kannst den Kaufvertrag wandeln. Ich würde aber eher mal den Händler angehen und ihn damit konfrontieren! Dann hast du auch die Chance den damaligen Kaufpreis zu mindern. Ich hatte vor Jahren das auch mit einem 5er BMW. Ich habe vom Kaufpreis 10 % vom Händler im Nachgang erhalten. Zwar auch nur unter Androhung von Anwalt etc aber das lohnt sich immer.

Wenn der Unfallschaden in der Fachwerkstatt ( VW / Audi oder so ) behoben wurde spricht ja auch nichts dagegen den TT zu behalten, und eine Minderung zu erreichen. Denn was man nicht vergessen darf, bei der Wandlung oder / ( Rücktritt ) musst du die Nutzung in gefahrenen KM bezahlen so das sich das wohl nicht lohnen wird.....

Schau aber auch noch im Kaufvertrag nach ob da wirklich Unfallfrei dokumentiert wurde.

Im Zweifel hilft dir auch der Anwalt deines Vertrauens weiter ;) Und noch besser wenn du dann eine Rechtschutzversicherung hast....

Girks

Themenstarteram 28. August 2007 um 13:02

Mir wurde gesagt, dass wenn im Kaufvertrag nichts steht von Unfallschäden etc dann muss ich

davon ausgehen das es keine Schäden hatte.

Und laut einem kollegen muss in jedem Kaufvertrag ein Hinweis dazu stehen.

Selbst wenn kein Hinweise drin steht geht man von Unfallfrei aus.

Naja wie gehe ich nun vor?

Das Auto ist finanziert über eine Bank.. wie läuft das den ab? :((((

Mach dich mal nicht verrückt. Geh doch einfach mal zu deinem Händler und konfrontiere Ihn mit diesem Täuschungsversuch! Und dann kannst du immer noch sehen was er dir anbietet. Sollte er es darauf anlegen geh einfach zum Anwalt und lass den das checken. Die Bank hat damit erstmal sowieso nichts zu tun. Die will weiter Ihr monatliches Geld ;)

Suche mal bei Google nach den Wandlungssätzen, es gibt einen festen Cent Satz den du in jedem Fall für jeden KM zahlen musst für die Nutzung. Das war bei mir auch so. Das ist aber meistens wenn man einige KM gefahren hat viel zu teuer.

Also versuch den damiligen Kaufpreis zu mindern. Das macht wohl am meisten Sinn vor allem wenn du den Wagen behalten willst.

Also ab zum Händler, und wenn das nichts bringt geh zum Anwalt. Wenn der das erste Schreiben an den Händler geschrieben hat wird er dir was anbieten. Denn er weiss das er bei solchen Sachen immer vor Gericht verliert ;)

Themenstarteram 28. August 2007 um 14:15

Also

hab nun mit dem Händler telefoniert. Dieser meinte natürlich er weiß von nichts und es könnte doch nicht seín.

Er habe mit der Person die das Auto davor gefahren hat gesprochen diese meinte es sei kein Unfallwagen.

So was nun :(

Zitat:

Original geschrieben von flpu

Also

hab nun mit dem Händler telefoniert. Dieser meinte natürlich er weiß von nichts und es könnte doch nicht seín.

Er habe mit der Person die das Auto davor gefahren hat gesprochen diese meinte es sei kein Unfallwagen.

So was nun :(

Ohne hier eine Rechtsberatung durchführen zu wollen. Gehe zur Dekra, lasse den TT auf die Bühne stellen, und lasse verifiziern, ob der Wagen einen Unfall hatte. beim Austausch der Front und den weiteren schadensmerkmalen halte ich dies für realistisch.

Falls der TT einen solchen hatte, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, musst es aber nicht. Dir steht auch ein recht auf Minderung zu. Ich würde das danach entscheiden wie "schwer" der Unfall gewesen ist.

Um es fpür das Ergebnis nur kurz auf den Punkt zu bringen: Der Händler kann sich nicht mit Nicht-Wissen aus der Affäre ziehen. Das Argument mit den gefahrenen Kilometern halte ich eher für unbedeutend, denn wenn der TT tatsächlich einen Schaden hatte, hätte der Händler diesen beim Preis bereits wertmindernd berücksichtigen müssen.

am 28. August 2007 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von flpu

Also

hab nun mit dem Händler telefoniert. Dieser meinte natürlich er weiß von nichts und es könnte doch nicht seín.

So was nun :(

Zitat:

Original geschrieben von flpu

Jetzt hat ein freund von mir welche bei VW arbeitet nachgeschaut was unter mein Fahrzeugidentnr. alles

so gespeichert ist.

@flpu,

wenn der Unfallschaden schon im Audi internen System vermerkt ist, kann sich der Händler winden wie ein Aal.. er kommt aber nicht mehr aus der Sache raus.

Er hätte ja die Pflicht gehabt, die Fahrgestellnummer auf Rep.- Historie zu prüfen..

Teures Versäumnis, würde ich mal behaupten :D

Gerade eben! wegen diesem Umstand. Es lässt sich somit ja sogar an Hand der Rep.- Historie herausfinden, in welcher Audi WS das Fahrzeug repariert wurde.

Das würde ich sofort einem Anwalt übergeben, der dann mal checken sollte, wo der Unfallschaden repariert wurde und wie hoch die Schadensumme bzw. der Rep.- Umfang denn gewesen ist.

Wäre ja peinlich hoch³, wenn es die gleiche WS wäre ;)

An Hand dieser Unterlagen kannst Du dann auf Kaufpreisminderung klagen.

Aus eigener Erfahrung: das dauert unter Umständen Jahre.. aber egal, Du bekommst dann das Geld incl. der Zinsen. Wir dann in einige Jährchen gerade passend kommen, wenn Du eine neue Karre kaufen möchtest ;)

Zurückgeben würde ich den Bock nicht.. das kostet Du zu teures Geld.

Hatte aber @Girks eh schon geschrieben.

Themenstarteram 28. August 2007 um 15:50

Super danke erstmal..

Problem der Sache ist nun folgendes:

Ich selbst kann ja leider nicht rausfinden wo der Schaden repariert worden ist oder?

Denn der Kollege welcher mir mit der Identnr. den Unfall gezeigt hat, meinte er könne nicht sehen

wo es repariert wurde.

In meinem Kaufvertrag steht weder der Hinweis das dass Fahrzeug ein Unfallauto ist bzw. kein Unfallauto ist.

Nach Rücksprache mit einem angehenden Anwalt meinte dieser:

Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Steht kein Hinweis da, geht man gutgläubig davon aus, dass es sich um einen unfallfreien Wagen handelt.

stimmt das so?

am 28. August 2007 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von flpu

 

Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Steht kein Hinweis da, geht man gutgläubig davon aus, dass es sich um einen unfallfreien Wagen handelt.

stimmt das so?

der angehende Anwalt sollte sich seinen Berufswunsch noch einmal überdenken!

Und DU! solltest damit zu einem Fachanwalt gehen, der weiß wovon er spricht!

Und mit der Rep.-Historie kann man bis auf die kleinst Schraube rausfinden, wo und in welcher WS das Fahrzeug überall repariert wurde.

Oh Mann.. von was für Heinis bist Du eigentlich umgeben :confused:

Zitat:

Original geschrieben von flpu

 

Die komplette Front wurde ausgetauscht + Scheinwerfer + Achse wurde vermessen und eine

Felge wurde ausgetauscht.

Der Ladeluftkühler wurde ersetzt und die Spur der Vorderräder wurde neu eingestellt.

Welche möglichkeiten habe ich nun???

erstmal die Frage, ob die o.g. Arbeiten alle in einem Zuge durchgeführt wurden? Muss nämlich nicht auf einen Unfall hindeuten.

Trotz dem sind das alles austauschbare Teile. Der Händler ist nicht unbedingt verpflichtet, einen Unfall anzugeben, wenn der Wagen weder einen Rahmenschaden hatte noch geschweißt wurde.

Nehmen wir mal an, du fährst beim Einparken ein anderes Auto an und beschädigst dir dabei die Front so, dass sie reißt. Dann tauscht du diese aus. Hast du dann einen Unfallwagen?

Stefan

 

 

am 28. August 2007 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von sTTefan

Trotz dem sind das alles austauschbare Teile. Der Händler ist nicht unbedingt verpflichtet, einen Unfall anzugeben, wenn der Wagen weder einen Rahmenschaden hatte noch geschweißt wurde.

ach @sTTefan,

bitte nicht!

Zitat:

Nehmen wir mal an, du fährst beim Einparken ein anderes Auto an und beschädigst dir dabei die Front so, dass sie reißt. Dann tauscht du diese aus. Hast du dann einen Unfallwagen?

Ja sicherlich!

Nach Schilderung aus der Rep.-Historie war das kein Bagatellschaden mehr... und somit auf jeden Fall offenbahrungspflichtig.

Im Übrigen hat man auch bei reparierten Bagatellschäden Anrecht auf eine Wertminderung.

Wenn der Verkäufer diese Schäden nicht angibt, steckt er sich die Wertminderung in die eigene Tasche.

Hättest Du es als Käufer gern, über den Tisch so gezogen zu werden?

Spätestens beim Wiederverkauf kann das ein ordentlicher Bummerang werden, wenn der Käufer einen verschwiegenen Unfallschaden erkennt.

 

 

Du weißt, dass ich weiß, wovon ich spreche ;)

Zitat:

Original geschrieben von moerf

Zitat:

Original geschrieben von sTTefan

Trotz dem sind das alles austauschbare Teile. Der Händler ist nicht unbedingt verpflichtet, einen Unfall anzugeben, wenn der Wagen weder einen Rahmenschaden hatte noch geschweißt wurde.

ach @sTTefan,

bitte nicht!

Zitat:

Original geschrieben von moerf

Zitat:

Nehmen wir mal an, du fährst beim Einparken ein anderes Auto an und beschädigst dir dabei die Front so, dass sie reißt. Dann tauscht du diese aus. Hast du dann einen Unfallwagen?

Ja sicherlich!

Nach Schilderung aus der Rep.-Historie war das kein Bagatellschaden mehr... und somit auf jeden Fall offenbahrungspflichtig.

Im Übrigen hat man auch bei reparierten Bagatellschäden Anrecht auf eine Wertminderung.

Wenn der Verkäufer diese Schäden nicht angibt, steckt er sich die Wertminderung in die eigene Tasche.

Hättest Du es als Käufer gern, über den Tisch so gezogen zu werden?

Spätestens beim Wiederverkauf kann das ein ordentlicher Bummerang werden, wenn der Käufer einen verschwiegenen Unfallschaden erkennt.

 

 

Du weißt, dass ich weiß, wovon ich spreche ;)

@moerf, ich glaube, ich bin der Unfallerfahrerene von uns beiden :D

Wenn ich die Front austausche, habe ich doch keinen Unfallwagen und mit Sicherheit auch keinen Anspruch auf Wertminderung.

Ich habe meine Spur auch schonmal einstellen lassen und an meinem alten TT habe ich bei Audi die Front tauschen lassen.

Von defekten LLK habe ich auch schon gehört und eine Felge haben sich viele von uns schon kaputt gefahren.

Man müsste die genaue Historie des TTs kennen.

Stefan

 

Themenstarteram 28. August 2007 um 16:51

so ich war jetzt mal so schlau und hab die vorbesitzerin angerufen:

Diese teilte mir mit, dass es sich vorne um einen Auffahrunfall handelt.

Sie hätte es aber 100%ig dem Händler mitgeteilt.

Mein Händler hat jedoch wiederrum das Auto von den Händler gekauft welcher es angeblich verschwiegen hätte.

(d.h er hätte angeblich nichts gewusst)

Hab jetzt auch nochmals den Kaufvertrag durchgesucht wo definitiv das Auto ohne Vorschäden an mich

verkauft wurde!

hier mal etwas zum Thema "Wertminderung"

Ich denke, dass im vorliegenden Fall kein Anspruch auf Wertminderung bestanden hat. Warum sollte der Händler dann eine Wertminderung gewähren?

 

Weiter ein Textauszug zum Thema: "ab wann Unfallwagen"

Zitat: "Zur Definition eines Unfallschadens gibt es eine recht umfangreiche Rechtsprechung. Schon zu DM-Zeiten galt eine Grenze von etwa 1000 Mark, die dementsprechend heute bei etwa 500 Euro liegt. Außerdem handelt es sich nur dann um einen Unfallwagen, wenn das Fahrzeug dadurch einen merkantilen Minderwert hat, d.h. wenn bei Bekanntwerden der Reparatur das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur noch einen geringeren Preis erzielt.

Wenn das Blech nicht verbeult oder verzogen ist, sondern nur einen Kratzer aufweist, der dann fachgerecht lackiert wird, ist der Wagen mit ziemlicher Sicherheit kein Unfallwagen." Zitat ende

Stefan

am 28. August 2007 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von sTTefan

@moerf, ich glaube, ich bin der Unfallerfahrerene von uns beiden :D

Das wage ich jetzt einmal zu bezweifeln :D :D :D

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