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Hilfe zu diesem Lenkrad!!!

Themenstarteram 13. August 2010 um 14:07

http://cgi.ebay.de/...%26po%3D%26ps%3D63%26clkid%3D6432320394879635213

Hallo zusammen, ich habe einen Golf V Sportline BJ 2004.

Würde gerne das Golf VI GTI Lenkrad verbauen, ohne MFL oder DSG. Ich hab das obere bei Ebay gefunden (Art.Nr. 260645672762)

Kann mir jemand was dazu sagen, der Preis ist im Vergleich zu VW sehr günstig und die Bewertungen sehen auch gut aus.

Laut der Sufu hier im Forum passt das Golf VI Lenkrad in den Golf V.

Ich bin mir einfach unsicher und bitte um eure Erfahrungsberichte in diesem Zusammenhang!

Vielen Dank im Vorraus, mfg Michael

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14 Antworten

Hat das Ding ein Prüfzeichen? Wenn nicht Lass es . Es ist zwar sehr schön aber nicht zulässig.

Da es original VW ist wird es auch ein Prüfzeichen haben....

Aber den Airbag umbauen.... Bzw. einbauen... Na ich weiss nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von Gizmo20nrw

Da es original VW ist wird es auch ein Prüfzeichen haben....

Aber den Airbag umbauen.... Bzw. einbauen... Na ich weiss nicht.....

ok es kommt aus Portugal, ich würde die finger davon lassen....

am 13. August 2010 um 15:16

es haben schon mehrere aus portugal bestellt. Die werden dort gebaut und das ist der grund warum sie so günstig sind.

am 13. August 2010 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von pirlo245

es haben schon mehrere aus portugal bestellt. Die werden dort gebaut und das ist der grund warum sie so günstig sind.

Genau, das ist der Ausschuss für die Tonne. Da funktioniert der Airbag dann in 50% der Fälle. Ne ehrlich, Lenkrad ok, aber Airbag aus dubioser Quelle, nie im Leben. Ich denke es ist sogar verboten Airbags an die Mitarbeiter zu verkaufen bzw. zu verschenken. Da ist definitiv was faul.

Ich glaube das hier wird dir weiterhelfen:

http://www.golfv.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Zitat:

Original geschrieben von pirlo245

es haben schon mehrere aus portugal bestellt. Die werden dort gebaut und das ist der grund warum sie so günstig sind.

Genau, das ist der Ausschuss für die Tonne. Da funktioniert der Airbag dann in 50% der Fälle. Ne ehrlich, Lenkrad ok, aber Airbag aus dubioser Quelle, nie im Leben. Ich denke es ist sogar verboten Airbags an die Mitarbeiter zu verkaufen bzw. zu verschenken. Da ist definitiv was faul.

airbags fallen unters sprengstoffgesetz, nur fachpersonal darf diese befödern oder damit hantieren.

ausserdem dürfen diese nicht einfach so per fracht verschickt werden, da sie als gefahrgut der ich glaub klasse 1.4 gekennzeichnet werden müssen

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

 

Genau, das ist der Ausschuss für die Tonne. Da funktioniert der Airbag dann in 50% der Fälle. Ne ehrlich, Lenkrad ok, aber Airbag aus dubioser Quelle, nie im Leben. Ich denke es ist sogar verboten Airbags an die Mitarbeiter zu verkaufen bzw. zu verschenken. Da ist definitiv was faul.

airbags fallen unters sprengstoffgesetz, nur fachpersonal darf diese befödern oder damit hantieren.

ausserdem dürfen diese nicht einfach so per fracht verschickt werden, da sie als gefahrgut der ich glaub klasse 1.4 gekennzeichnet werden müssen

Das kann dem Käufer erstmal egal sein, da hierfür der Verkäufer die Verantwortung trägt. Ob dieser befugt ist oder nicht entzieht sich unserer Kenntnis und spielt auch keine Rolle.

Das mit dem Ausschuss ist richtig. Allerdings ist dies nicht funktionsbedingt, sondern Optik. Die Teile haben i.d.R. irgendwelche Mängel, z. B. Kratzer im Leder o.ä. mit denen sie nicht mehr Neuwagentauglich sind. Eine fehlerhafte Airbagfunktion als Ausschussgrund ist unwahrscheinlich, weil diese nicht geprüft werden kann. Auch in deinem Neuwagen kann es passieren, dass der Airbag im Ernstfall nicht auslöst.

Zitat:

Original geschrieben von Golf_GTsport

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

 

airbags fallen unters sprengstoffgesetz, nur fachpersonal darf diese befödern oder damit hantieren.

ausserdem dürfen diese nicht einfach so per fracht verschickt werden, da sie als gefahrgut der ich glaub klasse 1.4 gekennzeichnet werden müssen

Das kann dem Käufer erstmal egal sein, da hierfür der Verkäufer die Verantwortung trägt. Ob dieser befugt ist oder nicht entzieht sich unserer Kenntnis und spielt auch keine Rolle.

Das mit dem Ausschuss ist richtig. Allerdings ist dies nicht funktionsbedingt, sondern Optik. Die Teile haben i.d.R. irgendwelche Mängel, z. B. Kratzer im Leder o.ä. mit denen sie nicht mehr Neuwagentauglich sind. Eine fehlerhafte Airbagfunktion als Ausschussgrund ist unwahrscheinlich, weil diese nicht geprüft werden kann. Auch in deinem Neuwagen kann es passieren, dass der Airbag im Ernstfall nicht auslöst.

falsch, dem käufer kann es nicht egal sein, da du ihn gar nicht erwerben darfst, ausser du hast ne erwerbsberechtigung für sprengstoff und

wenn du mit dem airbag im kofferraum zu deiner werkstatt fährst, um das lenkrad einbauen zu lassen und angehalten wirst, viel spaß das zu erklären, is wenn mich nich alles täuscht sogar ne straftat, der staatsanwalt lässt grüßen

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

falsch, dem käufer kann es nicht egal sein, da du ihn gar nicht erwerben darfst, ausser du hast ne erwerbsberechtigung für sprengstoff und

wenn du mit dem airbag im kofferraum zu deiner werkstatt fährst, um das lenkrad einbauen zu lassen und angehalten wirst, viel spaß das zu erklären, is wenn mich nich alles täuscht sogar ne straftat, der staatsanwalt lässt grüßen

FALSCH! Natürlich darf ich den erwerben und mir auch liefern lassen. Dass ich den dann nicht im Auto herum fahren darf ist richtig. Spielt aber beim Erwerb noch keine Rolle.

Wenn du hier Klugscheissen willst, dann mußte dir jemanden suchen der keinen Befähigungsschein gem. §20 SprengG hat. Ich dürfte den sogar einbauen oder auf der Straße damit tanzen. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Golf_GTsport

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

falsch, dem käufer kann es nicht egal sein, da du ihn gar nicht erwerben darfst, ausser du hast ne erwerbsberechtigung für sprengstoff und

wenn du mit dem airbag im kofferraum zu deiner werkstatt fährst, um das lenkrad einbauen zu lassen und angehalten wirst, viel spaß das zu erklären, is wenn mich nich alles täuscht sogar ne straftat, der staatsanwalt lässt grüßen

FALSCH! Natürlich darf ich den erwerben und mir auch liefern lassen. Dass ich den dann nicht im Auto herum fahren darf ist richtig. Spielt aber beim Erwerb noch keine Rolle.

Wenn du hier Klugscheissen willst, dann mußte dir jemanden suchen der keinen Befähigungsschein gem. §20 SprengG hat. Ich dürfte den sogar einbauen oder auf der Straße damit tanzen. :eek:

hmmm ok kaufen darfst du ihn ok aber was is mit dem verbringen und hantieren?????

im prinzip musst du ihn dir dann direkt zu werkstatt liefern laseen, sonst hast du ein problem ( ok nich DU wenn du nen schein hast) aber jeder ottonormalbürger

am 13. August 2010 um 19:48

da muss ich doch mal was dazu loswerden

denn ihr kennt doch alle die lodolfs???ß

und da bin ich mir nämlich echt sicher das diese keinen sprengstoff bla, blub schein haben!!!

also kann man sich diese ,,tehorie" echt sparen!

ich kenne das auch nur so das man das alles kaufen kann selber einbaun kann und darf halt nur nicht weiter verkaufen kann!

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

hmmm ok kaufen darfst du ihn ok aber was is mit dem verbringen und hantieren?????

im prinzip musst du ihn dir dann direkt zu werkstatt liefern laseen, sonst hast du ein problem ( ok nich DU wenn du nen schein hast) aber jeder ottonormalbürger

Ja, da hab ich dir ja schon recht gegeben. Ich bzw. Ottonormal darf das Ding kaufen und sich liefern lassen. Hier ist für die Berechtigungen der Verkäufer verantwortlich. Bis dahin kann dem Käufer das egal sein.

Sobald ich das Ding Zuhause habe, und nicht im Besitz eines Berechtigungsschein bin, dürfte ich damit theoretisch nichts weiter machen als es mir anzuschauen.

Soweit die rein theoretisch rechtliche Seite. Was daraus am ende der einzelen macht, bleibt jedem selbst überlassen.

In der Regel ist das wohl auch so, dass die Werkstatt nen Airbag bestellt. Als Kunde hat man damit dann ja eher keine Probleme.

Die eBay-Verkäufe sind in meinen Augen so ne Art Grauzone. Ich darf die Dinger zwar kaufen und mir auch liefern lassen, aber ich darf sie dann eigentlich nicht zur Werkstatt bringen. Ich denke, in der Praxis interessiert das nicht wirklich jemanden oder die Leute bauen die Dinger eh selbst ein.

ja nur wenn ich sehe was bei uns fürn zirkus gemacht wird, wenn bei uns mal einer gefunden wird :D

das prob sehe ich auch noch in ner ganz anderen richtung, wenn jeder hans und franz sich die dinger bestellen kann, (stichwort nicht ordungsgemäße verwendung, wenn sich einer 50-60 stk beschafft)

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