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hilfffffffffeeee tüv macht doof
hey wollte heut meine felgen eintragen 7j 15 h2 et 37 mit 195 50 r 15
und der tüv mensch meinte kann er nicht machen weil ich ja nur 195 55 15 fahren darf..
ich weiß das viele leute von euch hier auch 195 50 15 fahren wie habt ihr das gemacht?
oder was kann ich machen damit ich die eingetragen bekomme?
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20 Antworten
Die grüße steht doch meißtens in der ABE
das problem ist das der astra net im gutachten drin steht also auch keine größe..
er hätte sie ja eingetragen wenn es 195 55 15 wäre
Poste mal alle bezeichnungen von den Felgen.
Hersteller Typ KBAnr.
atf
D 705437
7jx15 h2
also bei der Reifengröße sagte mir der Mann vom TüV wäre evtl. eine Tachoangleichung nötig, hängt aber noch von der Felgenbreite ab die ich nehmen würde, kommen wohl Felgen mit 6J bis 7J od. so in Frage.
Weil der Durchmesser bei 195/50 zu klein wird.
Aber da die Reifengröße nicht in meinen Papieren steht muss die in der ABE aufgeführt sein.
Was sagt der Mensch denn dazu das dein Astra nicht im Gutachten steht? (so rein informativ gefragt)
195/50/15 sind definitiv aufm Astra f fahrbar auf ner 7" felge wobei die felgenbreite für den abrollumfang völlig unwichtig ist.
Habe ein Gutachten für ne RH Felge in 7x15 mit et 35 bei nem kumpel vor 2 wochen gesehen wo die 195/50/15 als zulässige reifengröße drin stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Taunussteiner
195/50/15 sind definitiv aufm Astra f fahrbar auf ner 7" felge wobei die felgenbreite für den abrollumfang völlig unwichtig ist.
Die Bereifung würde ich gerne sehen, 195/50 auf ner 7"-Felge...
Du meinst wohl eine 7J-Felge aber diese Größe spielt hier keine Rolle.
[KLUGSCHEISSMODUS AN]
Zum Umfang: die Flankenhöhe beträgt beim 195/55 =55% von 195mm=107,25mm und beim 195/50 = 50% von 195mm=97,5mm. Da diese Flankenhöhe in Zusammenarbeit mit dem Felgendurchmesser für den Reifenumfang maßgeblich ist (Umfang=2*Pi*Radius) entsteht bei gleichem Felgendurchmesser ein Unterschied, so daß ggf. eine Tachoanpassung erforderlich werden kann.
Hier würde der Umfang für 195/55-Bereifung 1870,82mm und bei 195/50-Bereifung 1809,56mm betragen. Daher würde der Tacho (geeicht auf 195/55) ohne Anpassung mit 195/50-Bereifung auf beispielsweise 1000km realer Strecke nun 1033,8km zählen, da sich die Räder öfter drehen.
Das Reifenprofil trägt natürlich auch zum Umfang bei, hier sollte der Tacho aber auf einen Mittelwert eingestellt sein.
[KLUGSCHEISSMODUS AUS]
Zitat:
Original geschrieben von gerald_b
Die Bereifung würde ich gerne sehen, 195/50 auf ner 7"-Felge...
Du meinst wohl eine 7J-Felge aber diese Größe spielt hier keine Rolle.
7J heisst 7", soviel dazu
Im übrigen verstehe ich nicht, warum der Prüfer die 195/55er eintragen will, die 195/15er aber nicht Normalerweise sind die 50er "Standart" und die 55er weichen beim Abrollumfang wahrscheinlich zu stark ab....
die 195 55 sind ja eingetragen bzw dar ich fahren
ich will aber 195 50 fahren
Also
Hab ja auch nen Astra mit 205/50 R15 auf den Original 7J 15er.
Hätt ich 55er eingetragen,wären die Pneus auch mal ein Stück billiger ;-)
Geh in die Opel Werkstatt und lass dir nen Ausdruck von den Zulässigen Felgen mit Bereifung für den Astra geben.
Kostet nix und dauert nicht mal ne Minute.
Anschliesend mal den TÜV wechseln oder nen Kasten Bier in den Kofferaum stellen.
Sowas half mir damals beim Fiesta Umbau ;-)
Also bei mir sind 195/55 eingetragen und nicht die 195/50
und Standard Bereifung ist bei 175/65-14 bzw. 195/60-14.
Bei breiten Felgen werden die Flanken doch nach aussen gezogen, kommt da die Lauffläche nicht noch ein paar mm tiefer?
Und wird der einfache Umfang als Entscheidungsgrundlage für die Tachoangleichung genutzt od. der dynamische Umfang?
Der dynamische Umfang entsteht beim fahren, wie willste den messen?
soso heute wieder mal zum tüvmensch mal schauen ob se mir diesmal die doofen reifen und felgen eintragen...
**2.1% / 2.1% (effektiv)
Effektive Radumfangvergrösserung bei 195/55/15
---> Bei 195/50/15 **-1.2% / -1.2% (effektiv)
Soll er mal in seine Tabelle schauen oder nachrechnen... Gemessen zu 175/65/14
===> **Ermittelte Differenz: Damit es nicht zu Fehl-Funktionen von technischen Systemen wie ABS oder DSC kommt, sollte die Differenz nicht mehr als 1,5% betragen. Ab 2% bedarf es einer Eichung des Tachometers.