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Hirschen nund Versicherung

Saab
Themenstarteram 28. April 2005 um 9:56

Hallo Zusammen,

ich habe vor, mir das seit diesem Frühjahr von HIRSCH angebotene Tuning für den 2.2 TiD zu genehmigen.

Nun meint meine Versicherung (Hamburg Mannheimer), dass mir das schon 10% mehr Beitrag wert sein müsste.

Was sind Eure Erfahrungen mit Hirschen und Versicherung.

Gibt es eine günstige Versicherung, welche keinen Aufschlag für Tuning berechnet?

Gruß

Robert

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20 Antworten

Schau mal hier

Gruss,

Philip

am 29. April 2005 um 9:52

Bei der NÜRNBERGER keine Erhöhung der Beiträge, wenn die Schlüsselnummer die gleiche bleibt.

Udo

Ich hab mal deren Beitragsrechner bemüht, und da ist schon das serienmäßige Auto 200 EURO teurer als bei meiner Versicherung das getunte :(

Gruss,

Philip

am 29. April 2005 um 15:38

als KFZ-SPEZI der NÜRNBERGER/GARANTA-versicherung muss ich euch leider enttäuschen. seit ca. 2002 erheben wir in der kasko einen beitragszuschlag in höhe von 12,5%, was viele allerdings nicht wissen (ich bis vor kurzem auch nicht).

Wie verhält sich die HUK bei Hirsch Tunings ???

@macchiato:

Da die Schlüsselnummer erst einmal die gleiche bleibt, wird bei der HUK (für das Tuning) kein Aufschlag fällig. Allerdings gibt es einen anderen Haken: Zusatzausstattung ist nur bis max. EUR 3.000 (Listenpreis!) mitversichert. Und wenn Du z.B. das Business-Paket hast, dann bist Du mit dem Step 1 schon drüber. Wenn Du das dann mitversichern lassen willst (musst Du nicht), dann kostet das ein paar Euro mehr.

Gruß,

Vector04.

am 1. Mai 2005 um 20:21

Und was passiert bei einem Unfall?? Zahlt die HUK trotzdem, wenn ich das Tuning nicht gemeldet habe ??

am 3. Mai 2005 um 21:27

Du bekommst dann evtl. nur den Betrag ersetzt, den Du auch versichert hast, z.B. eben den Listenpreis des Fahrzeugs, nicht aber die Kosten für die (nicht gemeldete/aufpreispflichtige) Sonderausstattung.

Grundsätzlich würde ich sagen "Melden macht frei", ein Anruf oder ein Besuch beim Versicherungsvertreter schadet also nicht.

Gruß,

Vector04.

Zitat:

Original geschrieben von Vector04

Grundsätzlich würde ich sagen "Melden macht frei", ein Anruf oder ein Besuch beim Versicherungsvertreter schadet also nicht.

Ah, der gute alte Bundeswehr-Spruch :D In der Sache hast Du natürlich recht. Probematisch könnte noch sein, dass vielleicht durch das Tuning die Betriebserlaubnis für den Wagen erlischt mit der Folge, dass die Versicherung für Kasko-Schäden gar nicht eintritt und bei der Haftpflicht zwar gezahlt wird, aber die Versicherung dann Regress nimmt (ich galub bis 10.000 Euro).

Viele Grüße

Celeste

am 4. Mai 2005 um 17:13

zum glück erlischt die betriebserlaubnis bei hirsch nicht :)

am 6. Mai 2005 um 10:50

@hertzkasper

Wenn aber die Leistungssteigerung von HP nicht eingetragen ist, d.h. nicht vom TÜV abgenommen wurde, dann hast ja auch keine Betriebserlaubnis dafür, oder ?

Und wenn es dann eingetragen ist, kriegt die Versicherung mit wieviel kw/PS dein Fahrzeug hat, bzw. das eine Leistungssteigerung verbaut wurde ? Oder kommt das immer drauf an was man selber angibt ?

am 6. Mai 2005 um 15:36

die hirsch-geschichte ist ja TÜVig, wird m.e. also grundsätzlich eingetragen. wenn nicht, so sollte man das auf alle fälle tun, denn ein unfall ohne betriebserlaubnis könnte jemanden ruinieren.

die versicherung bekommt die leistungssteiegerung nicht zwangsweise mit, da meistens kein fahrzeugschein kontrolliert wird (bei antragsaufnahme). da zählen nur schlüsselnummern, erstzulassung und die letzten 8 stellen der ident-nummer. auch die zulassungsstelle meldet nur halter, schlüsselnummern usw..

bei einem laufenden vertrag würde es die versicherung ohnehin nicht merken.

Themenstarteram 6. Mai 2005 um 15:49

Aber wenn die Versicherung einmal zahlen soll, wird sie sagen:

"Dass Auto, dass haben wir nicht versichert. Hier stehen völlig andere Leistungsangaben ....."

am 6. Mai 2005 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von rheimann

Aber wenn die Versicherung einmal zahlen soll, wird sie sagen:

"Dass Auto, dass haben wir nicht versichert. Hier stehen völlig andere Leistungsangaben ....."

das ist richtig :D

aber wenn es sich um einen haftpflichtschaden handelt, dann MUSS die versicherung leisten. davon abgesehen kann sie den VN bis 5.000 euro in regreß nehmen, eine vertragsstrafe in höhe der jahresprämie fordern und den kunden fristlos kündigen.

im kasko-bereich ist es auslegungs- und kulanzsache, grundsätzlich wäre der versicherer von der leistung frei.

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