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Hochstufungszuständigkeit - aktuelle Versicherung oder die des nächsten Jahres?

Themenstarteram 2. November 2012 um 19:52

Hi,

ich hatte 2010 zwei selbstverschuldete Unfälle gehabt. Die damalige Versicherung, SOVAG hat mir die Bestätigung geschickt, dass ich um 10 Klassen hochgestuft werde, von SF10 in 2010 auf SF1 im nächsten Jahr. Ich hatte die Versicherung zum Ende des Jahres gekündigt und den Schadensrabatt im nächsten Jahr (2011) nicht genutzt.

Februar 2012 habe ich einen neuen Wagen gekauft und wollte SF1 aus diesem Vertrag nutzen. Den Wagen habe ich dann bei HUK24 versichert, weil der Preis mit der SF1 relativ günstig war. Jetzt kommt wie aus dem heiteren Himmel der Brief von HUK24, dass sie mir nur SF1/2 für das aktuelle Jahr geben, weil bei HUK24 die Hochstufung bei SF10 und zwei Unfällen eben um 11 Klassen erfolgt.

Mein Einwand, dass ich zum Zeitpunkt der Unfälle bei der anderen Versicherung war, die mich hochgestuft hat, parierten sie mit dem Argument, dass sie das aus dem vorigen Jahr übernehmen und selbst über die Hochstufung entscheiden.

Kann das wirklich sein? Ich meine, hätte ich das gewusst, wäre ich im Nachhinein zu der Versicherung gegangen, die nicht eben so krass hochstuft.

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22 Antworten

ist korrekt so.

es wird keine SF uebernommen, sondern das rabattgrundjahr und die schaeden werden uebermittelt.

die einstufung erfolgt dann nach der tabelle der neuen versicherung.

Moin,

 

so sieht das aus. Nicht nur immer auf den Preis schauen, sondern auch mal in die Bedingungen sehen, dort stehen die Einstufungstabellen drin, Notfalls vorher mal per Mail anfragen.

 

Themenstarteram 2. November 2012 um 20:05

Gilt das nur für das Jahr nach dem Unfall oder für immer? Sprich, wenn jetzt ich zu meiner alten Versicherung zurückkehre, werde ich wieder runtergestuft?

Das solltest Du vorher mit Deiner alten Vers. abklären bzw schriftlich bestätigen lassen.

 

Themenstarteram 3. November 2012 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Das solltest Du vorher mit Deiner alten Vers. abklären bzw schriftlich bestätigen lassen.

Das klang jetzt ein wenig ausweichend :-)

Mir geht's weniger darum, eine definitive Aussage zum konkreten Fall zu bekommen, als zu verstehen, was der Normalablauf ist.

Wenn beim Versicherungswechsel eine Hochstufung möglich ist, weil sie die Vorgeschichte anders interpretieren, müsste doch auch eine Runterstufung möglich sein, falls die neue Versicherung humaner hochstuft.

der "normalablauf" ist aber auch nicht, zur alten VS zurueckzugehen. das erfragtest du ja ;)

hierbei gaebe es ja noch den unterschied, ob du versuchst deine kuendigung zurueckzunehmen oder einen neuen abschluss (mit evtl. geaenderter rueckstufungstabelle) bei der alten VS machst.

wenn eine andere VS dich, nach ihrer tabelle, auf weniger als SF1 einstuft, kann das durchaus sein.

allerdings solltest du hierbei eher in EUR als in SF bzw. % rechnen, da der grundbetrag (100%) sich ja auch unterscheiden kann/wird.

am 3. November 2012 um 8:31

Der Normalablauf ist bei Dir ja ganz normal abgelaufen. Der Alte Versicherer ist bei einem erneutem Wechsel dann der Neue Versicherer und dieser verfährt genauso. Sprich er übernimmt die SFR des Vorversicherers + Anzahl der Schäden.

Praktisch heißt dass in Deinem Fall SF 1/2 + 0 Schäden.

war wohl etwas zu frueh fuer mich heute morgen :(

kuendigung zurueckziehen, ist ja keine option in diesem fall.

sry

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Der Normalablauf ist bei Dir ja ganz normal abgelaufen. Der Alte Versicherer ist bei einem erneutem Wechsel dann der Neue Versicherer und dieser verfährt genauso. Sprich er übernimmt die SFR des Vorversicherers + Anzahl der Schäden.

Praktisch heißt dass in Deinem Fall SF 1/2 + 0 Schäden.

Ist das so?

Wenn er bei der alten Verischerung im aktuellen Jahr bei SF 1 wäre und sie auch nichts an ihren Rückstufungstabellen ändern wäre er im nächsten Jahr bei SF 2. Das müsste auch gelten, wenn er von einer neuen Versicherung kommt.

Es wird ja gerade nicht der SFR des Vorversicherers (welcher ja vom Tarif des Vorversicherers abhängt) zugrunde geleget sondern das Rabattgrundjahr (welches fix ist).

Somit kan man sich durch einen Wechsel durchaus schlechter stellen, falls der neue Versicherer "strengere" Rückstufungstabellen hat, aber auch besser stellen, wenn der neue Versicherer "gute" Rückstufungstabellen hat.

Lg!

am 3. November 2012 um 22:04

Dann schau mal in Deine Vertragsbedingungen und in Deinen Versicherungsschein.

Steht da was von Rabattgrundjahr -- Nein.

Steht da was von Schadenfreiheitsklasse --- Ja.

Worauf bezieht sich die Rückstufungstabelle --- Da steht Rückstufung von SFR ... in SFR ...

Die Geschichte mit dem Rabattgrundjahr hat in diesem speziellem Fall keine Relevanz, da die Rückstufung ja schon vollzogen wurde.

Ansonsten müsste auch noch nach Jahren, wenn ein Kunde von einem Versicherer mit Rabattretter (Altvertrag) zu einem Versicherer ohne Rabattretter (Neuvertrag) wechselt eine irgendwann mal gewährte nichtRückstufung komplett neu gerechnet werden.

Themenstarteram 3. November 2012 um 22:36

@IceIceHowie: genauso sehe ich die Sache auch.

@stoppelfreund: Wann wird denn die Rückstufung endgültig vollzogen? In dem Jahr nach dem Unfall?

am 3. November 2012 um 22:43

so verstehe ich dass

ich dachte die rueckstufung/vertragsbelastung erfolgt sofort, weil die VS verpflichtet ist rueckstellungen zu bilden.

was nicht heisst, das man bei unterjaehriger zahlung eine beitragserhoehung bekommt, sondern zur naechsten hauptfaelligkeit?!

 

am 3. November 2012 um 22:51

Die Frage war doch "endgültig vollzogen"

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