- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Höchstgeschwidigkeit des Fahrzeugs oder Eintragung der Reifen entscheidend
Höchstgeschwidigkeit des Fahrzeugs oder Eintragung der Reifen entscheidend
Hallo,
ich habe in meinen Fahrzeugschein die größe 225/45 R17 91Y eingetragen. Mein Fahrzeug ist aber nur mit einer Höchstgeschwindgkeit von 205 km/h eingetragen.
Muss ich nun wirklich die Y Reifen fahren, oder reichen auch die W Reifen, da diese trotzdem weit über der 205 km/h bleiben?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Zitat:
Original geschrieben von Rafusch
ist aber nur mit einer Höchstgeschwindgkeit von 205 km/h eingetragen.
H-Reifen (-210km/h) sind ausreichend.
Nein, H Reifen sind NICHT ausreichend.
Der Reifen muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene bbH, oder exakt rechnerisch:
bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
Ähnliche Themen
15 Antworten
Wenn die Traglast passt, darfst du sogar V Reifen fahren.
Kann ich dann auch die Traglast 94 nehmen anstatt die angegebenen 91 im Fahrzeugschein, ohne dass ich Ärger von den Leuten in grün bekomme?
Ja, es steht Dir frei, Reifen mit einer höheren Traglast als gefordert zu montieren.
Traglast und Geschwindigkeitsindex dürfen natürlich höher sein als gefordert.
Zitat:
Original geschrieben von Rafusch
ist aber nur mit einer Höchstgeschwindgkeit von 205 km/h eingetragen.
H-Reifen (-210km/h) sind ausreichend.
Wenn du dir bei Winterreifen für den Tüv einen Aufkleber (-190km/h) reinmachst,
darfst du möglicherweise sogar T-Reifen fahren. Wird´s in der Größe nicht geben.
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Zitat:
Original geschrieben von Rafusch
ist aber nur mit einer Höchstgeschwindgkeit von 205 km/h eingetragen.
H-Reifen (-210km/h) sind ausreichend.
Nein, H Reifen sind NICHT ausreichend.
Der Reifen muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene bbH, oder exakt rechnerisch:
bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
Zitat:
Original geschrieben von Rafusch
Hallo,
ich habe in meinen Fahrzeugschein die größe 225/45 R17 91Y eingetragen. Mein Fahrzeug ist aber nur mit einer Höchstgeschwindgkeit von 205 km/h eingetragen.
Muss ich nun wirklich die Y Reifen fahren, oder reichen auch die W Reifen, da diese trotzdem weit über der 205 km/h bleiben?
Danke!
Wenn Y eingetragen, dann auch Y zwingend vorgeschrieben! Es geht um die Reifengröße!!! Selbst wenn andere Reifengrößen nur mit H eingetragen sind, ist der Geschwindigkeitsindex der genannten Größe einzuhalten.
Es wird sich wohl um eine nachträglich eingetragene Größe handeln, da hat der Prüfer einfach die Geschwindigkeitsklasse vom Reifen übernommen. Richtig wäre eigentlich gewesen, die Geschwindigkeitsklasse der Serienreifen zu nehmen.
Bei unserem Ascona wurden schon vor 8 Jahren die Reifen mit H eingetragen, obwohl es die Größe (215/40R16) nie in H gab.
Du müsstest also zum TÜV/DEKRA/... und die Geschwindigkeitsklasse anpassen.
Du könntest natürlich auch Sommerreifen mit M+S Kennung nehmen (gibt es ja). Dann reicht der 210er Aufkleber. (nicht ernst nehmen).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Nein, H Reifen sind NICHT ausreichend.
Der Reifen muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene bbH, oder exakt rechnerisch:
bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
BMW 520i 12V 129PS 203km/h hat H-Reifen und als Winter T-Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Nein, H Reifen sind NICHT ausreichend.
Der Reifen muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene bbH, oder exakt rechnerisch:
bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
Blablabla
BMW 520i 12V 129PS }>203km/h hat H-Reifen und als Winter T-Reifen, guten Morgen!
Ja vom Werk aus freigegeben und Inhalt der BE des Fahrzeuges.
Spielt hier bei der Frage des TE aber keine Rolle.
Er darf KEINE H Reifen montieren.
Außer halt Winterreifen mit entsprechenden Aufkleber, dies ist aber wieder eine andere Sache.
>Reifengröße des TE gibt es möglicherweise gar nicht mit Geschwindigkeitsindex H.
Hallole ...
Einfach mal das hier durchlesen ... nette , kleine Zusammenfassung von GTÜ.
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=694963
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Ja, es steht Dir frei, Reifen mit einer höheren Traglast als gefordert zu montieren.
So herum klar. Bei Reifen mit V und höher muss man aber den Tragfähigkeitsabschlag berücksichtigen, bei den Reifen darf man nicht gleichzeitig Vmax und maximale Radlast ausnutzen.
Die Kernfrage hier ist doch:
Darf der TE einen niedrigeren Speedindex fahren, der technisch noch ausreichen würde obwohl die Fahrzeugpapiere einen höheren Index vorschreiben.
Antwor: ja, sofern der Speedindex mindestens der bbH+6,5 km/h+0,01*bbH entspricht
Siehe hierzu ein Zitat, das ich von der ADAC homepage habe:
"Geschwindigkeitssymbol (Speed Index):
s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Neuerung seit Ende 2004 ¹):
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdimensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.
Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
ghm
Da werf ich doch gleich noch eine Frage dazu, wie kann ich dann bei meinem V Reifen fahren dürfen wenn 235 Vmax eingetragen sind, dann kann doch die Formel so nicht stimmen. Davon abgesehen fahre ich eh W Reifen.
mfG