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Höhenverstellung Gewindefahrwerk im eingebauten Zustand

Audi A4 B7/8E

Hallo Foraner,
ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Gewinde-FW in mein 3.0 Cab quattro einbauen zu lassen in Verbindung mit 9x19 ET35. Habe von den "seriösen" Anbietern die Fahrwerke KW Var.1, Eibach Pro-Street-S, Bilstein B14 und vielleicht H&R in die engere Wahl gezogen, da diese aus Edelstahl gefertigt werden.
Ein für mich bedeutender Vorteil des Bilstein ist für mich die im eingebauten Zustand verstellbare Höhe auch an der HA, die zumindest bei den anderen nicht gegeben sein soll.
Ist es möglich, auch wenn es vielleicht ein wenig fummelig ist, die Höhe der hinteren Versteller der anderen Fahrwerke zu korrigieren, ohne das ganze Gelumpe wieder zu demontieren?
Danke für Antworten, pedl

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28 Antworten

Ja, ist aber etwas aufwändig ca. 1Std.  

So tragisch ist die ganze Sache nun auch nicht :)
Einmal eingebaut und dann korrigieren. Schon ist der Käse gegessen.
Du verstellst das Teil ja später eh nicht mehr großartig.
Bei den Herstellern hast du dir ja zumindest "die Guten" rausgesucht.

An irgendetwas muss ich meine Entscheidung für einen Hersteller ja festmachen ;). Da ich keine sehr tiefgreifenden Unterschiede feststellen konnte muss halt der Bedienkomfort herhalten. Über Fahrkomfort usw. gibt es in jedem Thread, den ich über das Thema Fahrwerke gelesen habe minimal 25 verschiedene Meinungen, welches denn jetzt noch härter, weicher, höher, niedriger, bloder oder brauner wäre. Danach kann man sich kaum richten.
Die Verstellung möchte ich haben, damit ich beim Wechsel von Sommer- auf Winterräder und umgedreht ein wenig anpassen kann. Außerdem ist das der beste Zeitpunkt, das Gewinde mal wieder zu reinigen und gangbar zu machen.
@buljan:
Was heißt denn etwas aufwändig? Ist dort schlecht ranzukommen, fehlendes Werkzeug, keine Zeit??? Kannst Du mir vielleicht den Hintergrund näherbringen?
Danke, pedl

Zitat:

Original geschrieben von pedl1


Die Verstellung möchte ich haben, damit ich beim Wechsel von Sommer- auf Winterräder und umgedreht ein wenig anpassen kann. Außerdem ist das der beste Zeitpunkt, das Gewinde mal wieder zu reinigen und gangbar zu machen.

Naja, allzuviel darfst du ja sowieso nicht. Sonst meckert wieder jemand das die eingetragenen Werte und der

Ist-Zustand zu weit abweichen.

Was heißt nicht allzu viel :) Jedes Mal wenn du am Fahrwerk rum schraubst musst du zum TÜV Onkel und die neue Höhe eintragen lassen - und Sturz / Spur vermessen lassen .
MfG
roughneck

So schlimm ists auch nicht. Spur verstellt sich nicht und Sturz lässt sich eh nicht wirklich einstellen sondern nur
ausmitteln mit enormen Aufwand.
Und im Bereich von so 1 cm meckern die noch nicht. (HA variiert ja auch je nach Tankfülle)

Ich will ja nur drauf hinweisen ;) Toleranz gibt es nicht. Jede Änderung muss neu eingetragen werden. Wann jemand meckert steht auf einem anderen Blatt :)
Und das du nach einer Änderung 'ne Achsvermessung durchführen musst, steht doch eigentlich in jedem FW-Gutachten drin :)
MfG
roughneck

Kann rough nur beipflichten,ich habe KW Var.1 drin und bin recht zufrieden damit,einigermassen Komfort und doch straff,sollte das Gewinde egal ob rauf oder runter geschraubt werden,muss laut Hersteller die Achse neu vermessen werden,ausserdem wenn mal eingebaut ändert man es normalerweise eh nicht.

Bei den Frühling/Herbstanpassungen geht es sicherlich nicht um mehr als 10-15mm, die im Winter bei den 17er hochgedreht würden. Die TÜV-Eintragung wird sich schon auf die "Sommerhöhe" beziehen. Obwohl ich versuche, alles so gesetzeskonform wie möglich zu machen, da auch meine Frau mit dem Auto fährt (fahren darf :p), sehe ich keinen Grund, dem TÜV mehr Geld als irgendwie notwendig in den Rachen zu werfen.
Rein technisch möchte ich bei allem Respekt an Fachkundige bezweifeln, dass durch die Höhenverstellung in diesem Umfang sich die Spur/Sturz/sonstige Einstellung überhaupt relevant ändert.
Gruß, pedl

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Ich will ja nur drauf hinweisen ;) Toleranz gibt es nicht.

Wenn du meinst

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Und das du nach einer Änderung 'ne Achsvermessung durchführen musst, steht doch eigentlich in jedem FW-Gutachten drin :)

Klar nach dem Einbau gehört es vermessen.

:)

Danach kannst du ja gern ne Vermessung machen lassen und es 1cm hochschrauben und nochmal Vermessen lassen

wenn du selbst die Erfahrung machen möchtest.

Ich wollt ja nur sagen, wie es ist. Ob man sich dran hält oder nicht, muss jeder mit sich selbst ausmachen :)
MfG
roughneck

Zitat:

Original geschrieben von pedl1



Was heißt denn etwas aufwändig? Ist dort schlecht ranzukommen, fehlendes Werkzeug, keine Zeit??? Kannst Du mir vielleicht den Hintergrund näherbringen?

Ich würd' gern - so nebenbei - erfahren, was mich rein technisch davon abhalten könnte, die HA nachzustellen.

Danke, pedl

Hey,
als ich mein Gewinde eingebauen hatte, wollte ich es hinten höher drehen, weil er so tief war.
Leider musste ich alles ausbauen, da die Feder in einer (Art Mulde) drin sitzt, da kommt man mit dem Hakenschlüssel nicht dran.
Also alles ausgebaut höher gedreht und wieder eingebaut. Jetzt nach paar Wochen hat er sich leicht gesetzt. Wollte ihn also noch ein Stück hochdrehen. Da der Verstellring ja jetzt 2cm höher sitzt, dachte ich das geht jetzt..........sch....wars. Den Hakenschlüssel konnte man zwar schön ansetzten, aber es war kaum Platz vorhanden um zu drehen.
Also vielleicht ist es möglich, aber ich habe es nicht hinbekommen. Habe dann auch nach paar Minuten aufgehört. Da baue ich lieber alles wieder aus, als mich da zu quälen;)
Und die Spur lasse ich nicht nochmal einstellen, ich denke das ist in einem minimalen Bereich, dass man da nichts machen muss.
Ich habe in meinem Sommerfahrzeug auch ein Gewinde drin und da habe ich schon wie oft verstellt, habe nie nochmal Spur einstellen lassen und hatte auch keine Probleme mit ungleichmäßig abgefahren Reifen.
Gruß
Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Ich will ja nur drauf hinweisen ;) Toleranz gibt es nicht. Jede Änderung muss neu eingetragen werden. Wann jemand meckert steht auf einem anderen Blatt :)
Und das du nach einer Änderung 'ne Achsvermessung durchführen musst, steht doch eigentlich in jedem FW-Gutachten drin :)
MfG
roughneck

Wozu geben dann die Hersteeller der Gewindefahrwerke einen erlaubten Verstellbereiche an?

Ich dachte das läuft so das mir das Fahrwerk eingetragen wird mit dem Verstellbereich und in dem Darf ich dann liegen.

Sprich wenn die angabe ist: Verstellbereich 40-60 mm kann ich im Sommer zum Beispiel 60 mm Tiefer legen und im Winter um die Spoiler nicht als Schneeräumwerkzeug zu missbrauchen hochschrauben auf eine Tieferlegung von 40mm?

Mfg

Marcel

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