ForumAstra H & Astra TwinTop
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra H & Astra TwinTop
  7. Höhere KFZ-Steuer trotz DPF

Höhere KFZ-Steuer trotz DPF

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 7:12

Hi Kolelgen,

könnte mir nochmal einer die Beiträge zu dem Thema zukommen lassen.

Die Suche ist echt schei...., das man die nicht besser machen kann...

Grüße und vielen Dank

Schienchen

Ähnliche Themen
30 Antworten
am 8. Juni 2007 um 7:52

kein link aber ne antwort.

herstellerbescheinigung über den rußpartikelfilter beim händler abholen und die dann zur nachtragung in die zulassungspapiere beim straßenverkehrsamt vorlegen.

kostet etwa 11 euro.

ich hab schon ein beschwerdeschreiben an opel geschickt. es stört mich tierisch, dass der kunde nun die rennerei hat. es sollte doch zur aufgabe des hersteller gehören, die zulassungspapiere dem fahrzeug entsprechend korrekt auszuhändigen.

naja, der ärger und die lauferei hat der kunde...

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 7:55

Ist das diese grau/blaue EG Übereinstimmungsbescheinigung?

Was anderes habe ich garnicht!!

Hatte ich auch, Ist bei Dir der RPF nicht in den Papieren eingetragen? Wenn ja, brauchste net zur Zulassungsstelle und Gebühren bezahlen, sondern einfach zum Finanzamt, beide Papiere (TeilI und II) vorlegen und gut. Habe das auch so gemacht, kein Problem gewesen.

Themenstarteram 9. Juni 2007 um 11:20

hi!

Soll das unter Bemerkungen stehen? oder unter einer Nummer? In der EG Übereinstimmungsbescheinigung stehts natürlich drin, dass reicht der Zulassungsstelle aber nicht.... Die brauchen irgendeinen K-Wert

 

:-(((

am 10. Juni 2007 um 9:00

ich kann in meiner zulassungsbescheinigung I+II hat keinen eintrag finden, der darlegt, dass ich einen russpartikelfilter habe.

oder ist das hinter irgendeiner kennzahl hinterlegt?

Ob dein Astra einen Partikelfilter hat siehst du entweder auf deiner Rechnung oder aber auf der EU-Übereinstimmungsbescheinigung. (Pkt. 46.1 Abgasverhalten / Prüfverfahren / Partikel 0,000 = du hast einen Filter ab Werk)

Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (= Fahrzeugschein) benötigst du aber eine sog. Herstellerbescheinigung, die du bei deinem FOH bekommst.

Eintragung hat bei mir 5 Minuten und 11,70 € gekostet.

Grüße

Stefan

Also bei mir steht in beiden Dokumenten in einem Feld ganz rechts oben: Fahrzeug ist mit Partikelminderungstechnik ausgestattet.

Das hat dem FA gereicht.

Themenstarteram 10. Juni 2007 um 11:33

unter Position 23 im Teil II steht bei mir leider nichts. Da hätte es wohl eingetragen werden müssen.

O.K. dann warte ich mal, bis mein FOH sich meldet. Der konnte gar nichts damit anfangen...."ich ruf sie an!"

Na dann bin ich mal gespannt, werde dann berichten....

 

Grüße

Schienchen

da wir in einer Föderation leben kann man leider nichts so einfach übertragen. Auch die Kosten können unterschiedlich ausfallen.

 

Im CoC Papier steht nichts:

Herstellerbescheinigung anfordern und eintragen.

Eintragung manchmal kostenlos (Zulassungsstelle), meistens kostenpflichtig. Entweder du zahlst oder ein freundlicher OH.

 

Im CoC Papier steht der Filter drin:

Manchmal reichts der Zulassungsstelle für eine Eintragung aus.

Kosten wie oben.

Wenns nicht ausreicht Herstellerbescheinigung anfordern, Rest siehe oben.

Oder wie bei Bulla (die Möglichkeit war mir auch neu) dem Finanzamt reicht der Eintrag aus.

Keine Kosten.

 

Hab die Möglichkeit mit dem "CoC Eintrag reicht der Zulassungsstelle + kostenlos" selbst schon gehabt. Denn was außer dem "guten" Partikelfilter kann in nem neuen Astra schon drin sein? (also wenn einer drin ist)

Ist ja bissl merkwürdig, dass bei Euch der Eintrag fehlt und mit ner Herstellerbescheingung den RPF nachweisen müßt. Wie gesagt, bei mir steht der Satz (kein Kürzel o.ä.) "Das Fahrzeug ist mit Partikelminderungstechnik ausgestattet" so drin. Hatte nämlich auch erst bei der ZUlassungsstelle angerufen, die meinen, zu uns brauchen sie nicht zu kommen, steht doch schon drin, was anderes können wir Ihnen auch nicht eintragen. Daher gleich zum FA.

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 9:06

:-)

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 9:32

Hi Kollegen,

ich habe das mal so gemacht, wie hier beschrieben wurde, und über meinem (bis dahin ahnungslosen) FOH eine Herstellerbescheinigung angefordert, die dann auch eintraf. Hiermit gehe ich jetzt zur Zulassungsstelle, und lasse es endlich eintragen. Damit wäre, laut Aussage des Kollegen auf der Zulassungsstelle, die Sache erledigt, und ich bekomme die zuviel gezahlten Steuern zurück.

Der Satz: "PM5 ab Tag der Erstzulassung" ist wohl das wichtigste, und dieser Satz stand halt nirgendswo in meinen Unterlagen.

Werde dann berichten, anbei das "wichtige" Papier :-)

 

Grüße

Schienchen

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 13:24

hi Kollegen,

alles erledigt, DPF eingetragen, € 11,70 gelöhnt, und fertig.

Mal sehen, was jetzt das Finanzamt macht... :-)

 

Grüße

Schienchen

@ all

habe da jetzt mal genauer nachgehakt weil mich das dermassen ank.

fakt ist :

es gibt kein gesetz dafür (was in deutschland ja recht seltsam ist!!!) dass der hersteller den DPF in die papiere eintragen muss. somit war das vor zwei jahren wie bei mir eben "noch nicht drin". heute wird es drinstehen wie einige hier schreiben.

ich finde das alles in allem einfach wieder mal ganz toll. laut gespräch mit opel können die mir in dieser angelegenheit finanziell nicht entgegenkommen. kann man verstehen, weil dann der stein ins rollen kommen würde. ich habe 30 euronen gelöhnt, weil man mir gleich die neuen EU papiere auf´s auge gedrückt hat. dann noch brief zur bank zurück, weil leasing. da kommt schon ganz schön was in die kasse !

bei mir ist es übrigens ohne probleme gelaufen. eintragen lassen. keine 24 euro oder was das war mehr zahlen. naja

Deine Antwort
Ähnliche Themen