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Höherstufung in der Teilkasko?

Themenstarteram 25. April 2005 um 15:48

Hallo!

Ich möchte mir die Frontscheibe meines Autos erneuern lassen, durch jede Menge winziger Steinschläge seh ich bei Regen fast nix mehr.

Da ich Vollkasko mit 300€ SB und Teilkasko ohne SB habe müsste die Versicherung die Kosten von knapp 550€ zahlen.

Was mich interessieren würde ob ich dann in der Teilkasko höhergestuft werde?! Weiß da evtl. jemand Bescheid?

Danke schon mal im Voraus!

Gruß,

Christian

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30 Antworten

Es gibt in der Teilkasko keine Höher-Stufung.

Zitat:

Original geschrieben von chrislo1976

Ich möchte mir die Frontscheibe meines Autos erneuern lassen, durch jede Menge winziger Steinschläge seh ich bei Regen fast nix mehr.

Ein Teilkaskoschaden ist das aber nicht, solange kein Glasbruch vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Es gibt in der Teilkasko keine Höher-Stufung.

So ist es ;)

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968

Ein Teilkaskoschaden ist das aber nicht, solange kein Glasbruch vorhanden ist.

Stimmt auch.

Das hier beschriebene ist normaler Verschleiß (nicht durch die Versicherung gedeck) und kein Glasbruch. Hab ich wohl übersehen.

Themenstarteram 27. April 2005 um 10:10

Hallo!

Ich war gestern bei CarGlas damit sich die sich mal die Windschutzscheibe anschauen. Der Mitarbeiter sagte nach dem er die Scheibe begutachtete dass es auf jeden Fall ein Versicherungsfall wäre!

Deshalb hab ich dann gleich einen Termin ausgemacht und am Freitag bekomme ich die neue Frontscheibe. :-)

Gruß,

Christian

Ausschlag gebend für einen Versicherungsfall ist EIN Schadensereignis. Beispiel: Vom vorausfahrenden Fahrzeug wird ein Steinchen aufgewirbelt und schlägt in deiner Windschutzscheibe ein.

Nach dem, was du beschreibst, ist das hier nicht der Fall sondern es handelt sich um normalen Verschleiß.

Sollte das so sein: Viel Spaß beim gemeinschaftlich mit dem Autoglaser begangenen Versicherungsbetrug. Sei dir der Konsequenzen bewußt.

PS: Natürlich sagt der Autoglaser nahezu in jedem Fall, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt. Schließlich gewinnt er dich damit als Kunden und kann die recht hohen Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen.

Themenstarteram 27. April 2005 um 10:39

Hi!

Als Versicherungsbetrüger seh ich mich auf KEINEN Fall. Dass ich einen durch Steinschläge verursachten Glaschaden steht ausser Zweifel. An die 5 Steinschläge sollten eigentlich dafür genügen...

Ich habe es bisher nicht reparieren lassen da sie mich nicht gestört haben und ich keinen Aufwand haben wollte und ich auch nicht genau wusste was von der Versicherung abgedeckt wird.

Da ich sehr viel auf der Autobahn unterwegs bin ist es nur eine Frage der Zeit bis der nächste Steinschlag kommt...

am 27. April 2005 um 11:01

...dann warte solang, denn es ist Betrug.

Dich hat also ein Schadensereignis nicht gestört, wohl aber deren 5?

Unsinn..

Du willst ne neue Scheibe aber nix bezahlen, weil du das irgendwo gesehen hast, dass die TK das abdeckt.

Schließe mich dahingehend ytna an.

Schau einmal (!) in deine Versicherungsbedingungen ("wusste nicht, dass die TK das abdeckt".... ohne Worte) - dann weißt du, dass wir über Betrug reden.

Grüße

Schreddi

Verlangt die Versicherung nicht einen Nachweis, was an der Scheipe kaputt iat? Da könnte ja jeder hingehen und seine Scheibe bei der kleinsten Macke reparieren lassen.

Tja, weil die Gasschäden so leicht von den Autoglasern oder Werkstätten allgemein so leicht abzurechnen sind machen die sowas gern und rechnen das dann eben als Glasbruch ab....

Ein versicherter Schaden liegt aber nicht vor, wenn es sich nur um Steinschläge handelt! Es steht ganz deutlich "Glasbruch" in den Versicherungsbedingungen, es muß also ein sichtbarer Riß vorhanden sein, nur dann ist es Glasbruch!

Kleinere Steinschläge sind zum Teil auch reparabel, in solchen Fällen ubernehmen die meisten Versicherungen die Kosten für eine Reparatur der vorhandenen Scheibe, und das sogar ohne Abzug einer evtl. vorhandenen Selbstbeteiligung. Man hat also bei einer Reparatur der vorhandenen Scheibe keinerlei Kosten.

Alles andere wäre rechtlich ein Betrug!

Gruß, Jens

Dem Versicherungsbetrug sind in der Teilkasko leider Tür und Tor geöffnet. Aus Kostengründen haben die Versicherungen hier das Verfahren drastisch vereinfacht. In der Regel sieht das so aus:

- keine Schadenmeldung an die Versicherung

- man geht direkt zum Autoglaser

- der tauscht die Scheibe und vernichtet sie direkt

- Meldung an die Versicherung erfolgt erst mit der Rechnung des Autoglasers an die Versicherung. Dort steht in einer Zeile in Stichworten Unfallzeit und Unfallort.

Dadurch ist es den Versicherungen natürlich erheblich erschwert, Versicherungsbetrug nach zu weisen. Das ändert aber nichts daran, dass es das ist und dass immer wieder Leute dabei erwischt werden und die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen haben.

Im vorliegenden Fall wird chrislo1976 von Carglass nach Schadenort und -zeit gefragt werden und das auf dem Auftrag unterschreiben. Dort kann man keine 5 Ereignisse angeben und auch nichts wie "im Laufe der Zeit". Dadurch besiegelt er dann den Versicherungsbetrug.

Themenstarteram 27. April 2005 um 11:17

Ich weiß nicht ob die Versicherung einen Nachweis verlangt. Der CarGlasmitarbeiter sagte mir nur er braucht den Versicherungsschein, um alles andere kümmert er sich...

Tut mir leid Leute, aber einen Versicherungsbetrug lasse ich mir nicht nachsagen oder einreden!

Aus welchen Gründen ich die Scheibe wechseln lasse ist doch egal, Hauptsache es ist ein Vorfall aufgetreten der den Tausch rechtfertigt. Und das ist doch wohl der Fall!

Aber wie auch immer, ich danke euch für die Antworten; meine Frage die ich wissen wollte habt ihr beantwortet.

Ob du Versicherungsbetrug begehst oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Ich kann nur sagen, dass deine Beschreibung oben danach klingt, dass es sich um normalen Verschleiß handelt und nicht um ein konkretes Schadensereignis.

Themenstarteram 27. April 2005 um 11:28

Im Endeffekt ist es so dass der "normale Verschleiß" mit erschlagen wird wenn ich die Scheibe wegen den Steinschlägen wechseln lasse. Viele der Steinschläge sind auf der Beifahrerseite und könnten somit repariert werden. Mindestens einer aber ist auf der Fahrerseite, wenn auch knapp, und DARF (meines Wissens) somit nicht repariert werden.

Ich bin einfach deswegen nicht ins Detail gegangen weil ich nur wissen wollte ob man in der TK höhergestuft werden kann...

am 27. April 2005 um 11:44

Negativ - die Steinschläge sind hier ja der "normale Verschleiß", da sie nicht zum definitiven Glasbruch geführt haben.

Wie auch immer - es bleibt illegal.

Und dass dein Glaser nix sagt ist ja wohl logisch.

Grüße

Schreddi

PS: Natürlich kann auch auf der Fahrerseite repariert werden, aber meines Wissens nicht im Sichtbereich - das sind nochmal Unterschiede..

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