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HP 500 vom 7 Pol Stecker auf 13 Pol Stecker umrüsten.
Hallo in die Runde,
ich habe heute schon den ganzen Tag mit meinem neuen 13 Pol Stecker gekämpft.
Da die Farben der DDR Kabel anders sind, habe ich im Uhrzeigersinn die Farben den Kabeln 1 bis 7 zugeordnet.
Nach dem Belegungsplan der bei meinem 13 Pol Stecker dabei war, habe ich die Kabel eingeklemmt.
Mein Problem ist es das die Rückleuchte rechts und die Kennzeichenbeleuchtung permanent leuchtet. Blinker gehen und die Brems-Lichter überhaupt nicht.
Ich habe vor, die Kabel von Klemme 7 auf 9; 6 auf 10 und 5 auf 11 zu Tauschen.
Falls wer eine Idee hat wo mein Problem liegt, bin ich sehr Dankbar.
Liebe Grüße Ritschi01
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13 Antworten
Hallo,
ist sind ja nur max 7 oder 8 (bei doppelter Masse für re/li) Kabel die vorhanden sind.
Also:
Rückleuchten öffnen, Birnchen raus.
Die 7 oder 8 Kabelfarben den Funktionen zuordnen (entweder optisch, oder durch durchklingeln).
Da du nun weist welche Kabelfarbe welche Funktion hat, kannst du die dann auch gemäß der Belegung des 13-poligen Steckers anschließen.
Bremse ist 54, L und R sind die Blinker, 31Masse 58l und r Schlusslicht und 54g Nebelschlussleuchte.
Mal ne blöde Frage wie machst du das mit dem Rückfahrscheinwerfer? Der gehört ja zum 13Pol System und wenn du da was neu machst gibt es keinen Bestandsschütz mehr.
Da hast du dich irgendwo vertan. Das Kabel für die Rückleuchte scheint auf Pin 9 gelandet.
Wenn du dir die 13polige Dose im Uhrzeigersinn vorstellst, dann sind die Pins jeweils bei 12 Uhr also oben startend sind die Pins wie folgt belegt:
Am inneren Ring 1, 2, 3 und 4. Am äußeren Ring sind es 8, 9, 10, 11, 12, 13, 5, 6 und 7. zwischen 12 und 13 ist die Lücke mit der Kerbe für die Steckerführung.
Hier noch mal die Belegung nach ISO 11446:
1. Blinker links
2. Nebelschlusslicht
3. Masse f. 1 - 8 (Beleuchtung)
4. Blinker rechts
5. Schlusslicht rechts
6. Bremslicht
7. Schlusslicht links
8. Rückfahrlicht
9. Dauerspannung
10. Ladeleitung f. Boardbattere bzw. Kühlschrank
11. Masse f. Kontakt 10
12. nicht definiert
13. Masse f. Kontakt 9
Bis 2004 nach DIN 72570 war Kontakt 11 nicht definiert. Kontakt 12 als Codierkontakt für die Anhängerergkennung vorgesehen und 13 die gemeinsame Masse für 9 und 10.
Der Kodierkontakt sollte über eine Brücke zur Masse dafür angewendet werden, einen eingesteckten Anhänger zu erkennen. Ich kenne duzende von Anhängern aller Arten, habe aber noch nie einen gesehen, bei dem diese Brücke je vorhanden war. Auch von den zahlreichen Zugfahrzeugen, die ich so kenne kenne ich nicht eines, bei dem diese Technik je zum Einsatz kam. Die Hersteller verlassen sich da lieber auf einen Mikroschalter in der Anhängersteckdose.
gruß, Martin
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 24. Februar 2025 um 21:16:02 Uhr:
Mal ne blöde Frage wie machst du das mit dem Rückfahrscheinwerfer? Der gehört ja zum 13Pol System und wenn du da was neu machst gibt es keinen Bestandsschütz mehr.
Was soll er mit ihm machen, wenn er ihn nicht hat?
Der Kontakt bleibt nicht belegt - wie auch Dauerplus & co.
Gruß Didi
Hallo,
ich weiß nicht, was Du für einen HP500 hast. Sollte es ein ungebremster HP500.01 aus Wittenberge sein, der Ende der 80er Jahre hergestellt wurde und bezüglich Elektrik noch original ist, hilft Dir vielleicht beigefügter Schaltplan.
Grüße
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 24. Februar 2025 um 21:16:02 Uhr:
Mal ne blöde Frage wie machst du das mit dem Rückfahrscheinwerfer? Der gehört ja zum 13Pol System und wenn du da was neu machst gibt es keinen Bestandsschütz mehr.
Der Bestandsschutz hängt an der Erstzulassung, nicht am Steckertyp.
Generell braucht ein 750kg-Anhänger aber auch heute in neu keinen Rückfahrscheinwerfer.
Ein in der DDR erstzugelassener Anhänger braucht auch heute keine Nebelschlussleuchte (gleiches gilt für Kfz,; Stichtag für beide war der 01.01.1991)
Am Unveränderten Bestand hast du Bestandsschutz! Dein Punkt kann sein das er nur 750kg hat ich weis bei den über 750kg geht es nicht ohne unter kann sein bin ich nicht 100% im Thema.
Der Firmenanhänger (2t) meines AG wurde mit nem 13 Pol nachgerüstet obwohl werkseitig 7 Pol da musste der Rückfahrscheinwerfer nachgerüstet werden
Nein, das ist einfach falsch.
Es zählt das Datum der Erstzulassung, so lange nicht so umfangreiche Umbauten erfolgen, dass es sich rechtlich um ein neues Fahrzeug handelt. Das ist bei einer reinen Umrüstung der Elektrik aber bei weitem nicht der Fall.
Rechtsgrundlage ist §72 (1) StVZO.
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 25. Februar 2025 um 21:39:54 Uhr:
Am Unveränderten Bestand hast du Bestandsschutz! Dein Punkt kann sein das er nur 750kg hat ich weis bei den über 750kg geht es nicht ohne unter kann sein bin ich nicht 100% im Thema.
Der Firmenanhänger (2t) meines AG wurde mit nem 13 Pol nachgerüstet obwohl werkseitig 7 Pol da musste der Rückfahrscheinwerfer nachgerüstet werden
Wo steht es, dass der Rückfahrscheinwerfer nachgerüstet werden muss, wenn du einen 13 Pol Stecker nimmst?
Gruß Didi
Nirgends
Hallo an Alle,
habe mein Fehler gefunden und behoben.
Beim zuordnen der Kabel ist mir ein Fehler unterlaufen. Nachdem ich bemerkt habe das mein Autoanhänger keine Nebelschlussleuchte besitzt, war alles klar.
Danke für Eure Hilfe
Grüße Ritschi01