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HP Corse Auspuff für die BMW F800R bis 2016 nur mit 87PS eingetragen!?

BMW F 800 (E8ST)
Themenstarteram 12. Februar 2019 um 21:49

Hallo,

ich habe mir einen Auspuff(HP Corse Evoxtreme 310) für meine F800R gekauft, auch schon angebaut passt und klingt super.

Jetzt aber das problem, ich habe mir die Italienischen Papiere mal angeschaut und hier steht bei der leistung 87PS(in KW) und die BMW F800R hat ja seit 2015 90PS, ist der Auspuff jetzt nicht mehr legal!???

Auf der Website von HP Corse steht ja extra bis 16'.

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Man fragt am besten immer Verkäufer oder Leute mit Halbwissen, dann ist man auf der sicheren Seite ;)

Bloß nichts schriftliches von denen, die die ABE erstellen oder daran mitgewirkt haben.

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Nun, da dürfte die Anlage wohl keine Freigabe/ABE für deine F800 haben, sprich du fährst jetzt ohne BETRIEBSERLAUBNIS durch die Gegend.

Du solltest vielleicht mal klären inwieweit sich die EU Zulassung der F800 mit dem Modellwechsel 2015/16 geändert hat. Der einfachste und sicherste Weg ist, beim TÜV vorbei zu schauen und nach fragen. Soviel ich ich weiß, wurde das neue Modell aber schon nach Euro 4 homologiert und dann hast du du schlechte Karten.

Hast du eine ABE?

Mich wundert, dass die Angaben in PS und nicht in kW sind.

Wenn es tatsächlich Widersprüche gibt, dann würde ich das mit dem Ersteller der ABE, der Zulassungsstelle, dem TÜV, der Versicherung und dem Verkäufer klären, wobei du dich vom Verkäufer nicht bequatschen lassen solltest.

Ich hatte seit ca. zwei Jahren ein Problem mit der ABE von EBC-Bremsscheiben für meine K.

Letztendlich wurden die gegen Original-BMW-Scheiben getauscht.

Ich will damit sagen, dass du das nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest, denn du fährst möglicherweise ohne Betriebserlaubnis.

Kannst du die ABE und die Zulassungsbescheinigung verlinken oder hier einstellen?

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 22:29

Die Angaben sind in KW habs nur umgerechnet

Und hier ist der ABE Teil mit den Motorrädern

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 22:32

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Februar 2019 um 23:17:18 Uhr:

wobei du dich vom Verkäufer nicht bequatschen lassen solltest.

Stimmt schon, nur das es auf dern Herstellerwebsite falsch steht wundert mich halt

Vllt. Irre ich mich auch und mit den KW ist die Leistung gemeint die mit dem Auspuff noch bleibt, kenne mich da leider nicht aus.

Ach so und das mit EURO 4 glaube ich nicht weil das bj. 2017 hat nicht mehr die Bezeichnung e8st oder so sondern irgendeine andere

Die GT hat auch 66 kW und ist so auch im Gutachten aufgeführt.

Das Gutachten wurde wohl erstellt, als die R noch 64 kW hatte und müsste evtl. aktualisiert werden.

Das soll der Verkäufer mit dem Hersteller klären, vielleicht machen die das in absehbarer Zeit.

Dann mag die ABE zwar für die F800R mit 64 KW zutreffen, aber ohne Anpassung der ABE oder Einzelabnahme und Eintragung fährst du halt mit deinen 66KW außerhalb der ABE durch die Gegend. In der ABE steht halt nur die erste Serie mit 64KW und 87PS.

Kann man jetzt halt eng sehen, je nach Rennleitung, TüV-Prüfer halt verschieden oder auch nicht.

am 13. Februar 2019 um 12:39

Es kann durchaus sein, daß es dafür eine erweiterte ABE oder sowas gibt. Die Frage kann Dir nur der TüV beantworten. Also, nimm die Papiere und wackle da hin. Alles andere hat keinen Wert.

Themenstarteram 13. Februar 2019 um 12:54

Also ich werde heute zum TÜV fahren und da mal fragen.

Hier ist übrigens die Antwort von hp corse und meine Frage dazu:

Hello the our muffler is homologated for: 85,65; 87,01 and 89,735 cv.

Best Regards

Hello,

I've got a Problem, so i bought your Evoxtreme 310 for the bmw f800r 09-16', but in the documents it says the exhaust is for the BMW F800R with 86 HP but the BMW f800r from 2015 got 90 HP is the exhaust still legal?

Thanks in advance

Ich hoffe jetzt mal das der mit den 89,735cv die 90ps meint :)

Das ist typisch für Verkäufer.

Die Frage und Antwort würde ich dem Ersteller der ABE weiterleiten.

Also ich würde mir da keine Gedanken machen und einfach fahren. Der Puff hat eine ABE für die F 800 R und gut is. Ich kann mir nicht vorstellen dass hier irgend jemand einen Aufriss macht wegen der 2 kw.

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 21:06

Also war beim TÜV (der junge herr war sich glaube ich nicht ganz sicher) also er meinte der ist zu 100% zugelassen

nur mit der drosselung kanns probleme geben weil die ja mit serien komponenten getestet wurde und jetzt das ganze irgendwie nicht mehr stimmt und dann ist die drossel nicht mehr rechtens und dann fahre ich ohne Führerschein!? Ich glaube der war sich nicht ganz sicher und hat sich halt auf die sichere Seite geredet, die netten leute bei Louis haben gesagt ich kann den ohne weiteres anbauen und im internet habe ich auch nichts dergleichen gelesen...

DER AUSPUFF KOMMT DRAN und gut is :)

Man fragt am besten immer Verkäufer oder Leute mit Halbwissen, dann ist man auf der sicheren Seite ;)

Bloß nichts schriftliches von denen, die die ABE erstellen oder daran mitgewirkt haben.

am 15. Februar 2019 um 8:41

Sorry, der TüVler hat Recht. Von der Drossel hast Du vorher nix gesagt. Das kommt öfter vor, daß eine Drossel nur in Verbindung mit den Original-Teilen getestet wurde und nur für diese gilt. Es macht ja keinen Sinn, eine 48-PS-Drossel einzubauen und dann die Leistung mittels scharfer Nocke und Sportauspuff wieder zu steigern. Da mußt Du jetzt wieder die Hersteller der Drossel fragen.

Oder halt einfach fahren und das Beste hoffen. Wenn der TüVler es nicht weiß..... aber das hast du bitte nicht von mir.

Die Drosselung der Maschine auf 48 PS setzt den Original Zustand des Motorrads voraus und die ABE der Auspuffanlage ebenfalls. Beides zusammen geht nicht oder bedarf einer Komplettabnahme durch den TÜV, ansonsten eben keine Betriebserlaubnis.

Geht alles solange Rennleitung, TÜV bei der Regel Untersuchung mitspielen und keine Versicherung im. Fall eines Unfalls mal auf die Idee kommt, dass Motorrad mal genauer zu untersuchen.

Das ist bei den Autos genau so, ABE für die 19Zöller okay,, ABE für die Tieferlegung okay, beides zusammen nur mit Einzelabnahme

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