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HU-Fälligkeit "verschieben" - Legal?

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 7:52

Guten Morgen, liebe Community,

folgendes Problem bzw. Anliegen:

Aus gesundheitlichen Gründen müsste ich die bevorstehende Haupt- und Abgasuntersuchung (Fälligkeit: April 2015) nach hinten verschieben. Sprich ich würde die Hauptuntersuchung erst Anfang Mai durchführen lassen.

Ist das möglich? Muss ich mit einer Strafe rechnen und/oder zusätzlichen Gebühren?

Hat jemand bereits Erfahrung damit?

Danke im Voraus.

Grüße

Focus-Freak88

Beste Antwort im Thema
am 12. Februar 2015 um 19:44

Zitat:

@där kapitän schrieb am 12. Februar 2015 um 20:26:15 Uhr:

Letztes Jahr habe ich es auf die Spitze getrieben, da hätte ich im April mit meinem Saisonwagen hingemusst. Tatsächlich da war ich im Oktober. Und Oktober 2016 gekriegt, ohne "Strafe" :p

cheerio

Und ich bin gestern 20km/h zu schnell gefahren und habe keinen Strafzettel bekommen.

Was sagt uns das jetzt?

Einfach nur, dass jede nicht legale Tat auch zwingend geahndet wird.

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Bis 2 Monate überzug gibt's keine Strafe.

Mach die AU jetzt auch immer erst im nächsten Monat um aus dem Winter raus zu kommen (da schraubt es sich immer so schlecht wenn mal was ist).

Gruß Metalhead

Wenn mit Anfang Mai auch das Jahr 2015 gemeint ist, dann ist das völlig unkritisch. Ein Monat drüber kostet noch nichtmal eine Strafgebühr.

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 8:26

Danke für eure schnellen Antworten!

Ja natürlich dieses Jahr (2015).

Ich wollte einfach nur sicher gehen, weil ich deswegen keinen Ärger bzw. Stress möchte.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2015 um 09:01:06 Uhr:

Bis 2 Monate überzug gibt's keine Strafe.

Mach die AU jetzt auch immer erst im nächsten Monat um aus dem Winter raus zu kommen (da schraubt es sich immer so schlecht wenn mal was ist).

Gruß Metalhead

Genauso mache ich es auch im winter ist schon schlecht.mfg

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2015 um 09:01:06 Uhr:

Mach die AU jetzt auch immer erst im nächsten Monat um aus dem Winter raus zu kommen (da schraubt es sich immer so schlecht wenn mal was ist).

Gruß Metalhead

Von welchem Winter redest du gerade???

Zitat:

@MvM schrieb am 12. Februar 2015 um 19:30:33 Uhr:

Von welchem Winter redest du gerade???

Von dem in ferner Zukunft ;)

Gruß Metalhead

Letztes Jahr habe ich es auf die Spitze getrieben, da hätte ich im April mit meinem Saisonwagen hingemusst. Tatsächlich da war ich im Oktober. Und Oktober 2016 gekriegt, ohne "Strafe" :p

cheerio

am 12. Februar 2015 um 19:44

Zitat:

@där kapitän schrieb am 12. Februar 2015 um 20:26:15 Uhr:

Letztes Jahr habe ich es auf die Spitze getrieben, da hätte ich im April mit meinem Saisonwagen hingemusst. Tatsächlich da war ich im Oktober. Und Oktober 2016 gekriegt, ohne "Strafe" :p

cheerio

Und ich bin gestern 20km/h zu schnell gefahren und habe keinen Strafzettel bekommen.

Was sagt uns das jetzt?

Einfach nur, dass jede nicht legale Tat auch zwingend geahndet wird.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Februar 2015 um 09:01:06 Uhr:

Bis 2 Monate überzug gibt's keine Strafe. [...]

Sicher? Quelle: ....... Ist schon sehr viele Jahre her, da habe ich die HU auch 4 Wochen geschoben. Der Polizeibeamte sagte: "Ihr Wagen hat keine gültige Plakette, basta! Die 4 Kulanzwochen sind ein Märchen!". Sollte das heute anders sein? Heutzutage mache ich den HU-Termin immer zum Anfang des Folgemonats.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Februar 2015 um 21:31:44 Uhr:

Sicher?

Ja.

Komisch, warum habe ich dann ein Tag nachdem die HU abgelaufen war ein Bußgeld bekommen.

Zitat:

@marcu90 schrieb am 12. Februar 2015 um 21:36:18 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Februar 2015 um 21:31:44 Uhr:

Sicher?

Ja.

Das heißt also "Quelle: ......" (keine).

Zitat:

@1a2b3c schrieb am 12. Februar 2015 um 21:42:34 Uhr:

Komisch, warum habe ich dann ein Tag nachdem die HU abgelaufen war ein Bußgeld bekommen.

Oh Mist :eek:, das Schieben lasse ich wohl doch lieber sein. Das Bußgeld fällt sicherlich höher aus, als die ~8€, die ich in zwei Jahren sparen könnte. :)

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