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HU / Hauptuntersuchung / TÜV

Opel Astra F
Themenstarteram 14. Januar 2013 um 17:07

Opel Astra F Caravan Bj. 1996 beim TÜV zur Hauptuntersuchung:

EINZIGER Mangel:

Heckscheibenwaschanlage keine Funktion (Scheibenwischer geht, aber es kommt kein Wasser aus der Düse)

Resultat TÜV:

Erheblicher Mangel; Plakette nicht zugeteilt, Wiedervorführung erforderlich!

Mein Fazit!!!!:

GELDMACHERREI und die Absicht alte Autos auf Biegen und Brechen von der Strasse zu holen!

In diesem Sinne...;-)

 

Beste Antwort im Thema

Die wollen auf biegen und brechen das alte Wagen alle Jahre hin müssen, also wird in den Krümeln gesucht damit die Statistik absackt. Ist die schön schlecht wird Deutschland den EU Vorstoss nichtmehr blocken können bzw. wollen...

Ausserdem sind die Prüfvorschriften 2012 extrem verschärft worden....

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28 Antworten
am 14. Januar 2013 um 18:20

Leuchtet mir eigentlich nicht wirklich ein, was da ein " erheblicher Mangel " sein soll. Verschmutzung? Sichtbehinderung? - Kleister ich die Heckscheibe mit schwarzer Folie zu sehe ich auch nix, macht aber nix bei rechtem 2.ten Aussenspiegel... , aber was am Fahrzeug verbaut ist, hat wohl auch zu funktionieren, aber warum " erheblicher Mangel " ? - Könnte sein, das Dein Fazit nicht so ganz von der Hand zu weisen ist.

Bin aber auch schon an TÜV Prüfer geraten, die " Mutti Nachts nicht rangelassen hatte", und die mit aller Gewalt was an meinem Wagen was finden wollten... That`s life

Die wollen auf biegen und brechen das alte Wagen alle Jahre hin müssen, also wird in den Krümeln gesucht damit die Statistik absackt. Ist die schön schlecht wird Deutschland den EU Vorstoss nichtmehr blocken können bzw. wollen...

Ausserdem sind die Prüfvorschriften 2012 extrem verschärft worden....

am 14. Januar 2013 um 18:34

sowas habe ich ja bei unserem Tüv'er auf Arbeit noch nie erlebt, bau den Wischer ab, mach das Loch zu und hin zur Wiedervorführung.

Zitat:

Original geschrieben von benzbart

Opel Astra F Caravan Bj. 1996 beim TÜV zur Hauptuntersuchung:

EINZIGER Mangel:

Heckscheibenwaschanlage keine Funktion (Scheibenwischer geht, aber es kommt kein Wasser aus der Düse)

Resultat TÜV:

Erheblicher Mangel; Plakette nicht zugeteilt, Wiedervorführung erforderlich!

Mein Fazit!!!!:

GELDMACHERREI und die Absicht alte Autos auf Biegen und Brechen von der Strasse zu holen!

In diesem Sinne...;-)

Hey,

mein mitleid haste.

Als nächstes wird die Plakette verweigert, weil am RESERVERAD die Ventilkappe fehlt.

Themenstarteram 14. Januar 2013 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von AstraHK160

...bau den Wischer ab, mach das Loch zu und hin zur Wiedervorführung.

 

 

 

War schon wieder da, nachdem ein neuer Schlauch eingebaut worden ist.

Die haben kurz getestet, Wasser kam, Plakette drauf und 16 € kassiert (zu den 90€ für die HU/AU).

Themenstarteram 14. Januar 2013 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von Tommy Test

Hey,

mein mitleid haste.

Als nächstes wird die Plakette verweigert, weil am RESERVERAD die Ventilkappe fehlt.

Danke, danke!:-)

Hier machen die so ne hirnlose Kacke und im restlichen Europa fahren die letzten Drecksmöhren rum.

.....aber das beste ist, dass der TÜV-Mann , der mich beim ersten mal wegen eben diesem Mangel hat durchfallen lassen gesagt hat:

"Mensch, ansonsten ist der Astra ja TOP in Schuss!"

nochmal hin und ordentlich auf den tisch hauen, sonst in der zentrale anrufen...

ein heckscheibenwischer ist nicht zwingend notwendig, auch die sicht nach hinten darf 0% betragen...wozu also die waschanlage.... wäre es vorne...ok, hinten -> blödsinn!

wenn das nicht hilft, setz ein schreiben auf... vielleicht kann man mit sowas auch zur kfz-schiedsstelle (kostenlos). ich denke nicht dass der prüfer hier das letzte wort haben wird.

sowas darf man sich nicht bieten lassen!

am 21. Januar 2013 um 22:13

Bei solchen Aussagen bin ich immer sehr ungläbig.

Setzt doch mal den Prüfbericht rein mit Rufnr. der Prufstelle.

Bopp19

am 29. Januar 2013 um 12:16

Hallo ich bin der neue,

das ist doch wirklich Schikane wa ?

Manche Prüfer haben den falschen Job.

LG

Martin

 

Nö die meisten halten sich halt nur an die Neuen Vorschriften seit 2012 ! Geringe Mängel gibt's kaum noch.

Einstellung vom Licht stimmt nicht = Durchgefallen

Standlicht oder Kennzeichenbeleuchtung defekt = Durchgefallen

Blinker blinken nicht mehr Gelb/Orange sondern Weiss = Durchgefallen

M+S Schild mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit fehlt (wenn es benötigt wird) = Durchgefallen

...

batteriepolkappe fehlt -> durchgefallen

 

gut, das sind dann aber wenigstens mängel wo man es verstehen kann.

am 29. Januar 2013 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner90

Nö die meisten halten sich halt nur an die Neuen Vorschriften seit 2012 ! Geringe Mängel gibt's kaum noch.

Einstellung vom Licht stimmt nicht = Durchgefallen

Standlicht oder Kennzeichenbeleuchtung defekt = Durchgefallen

Blinker blinken nicht mehr Gelb/Orange sondern Weiss = Durchgefallen

M+S Schild mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit fehlt (wenn es benötigt wird) = Durchgefallen

Das sind ja auch Mängel die man gerade noch so verstehen kann, aber das sie Heckscheibenwaschanlage nicht funcktioniert ist Schikane sorry !! Das trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei.

LG

Entspricht aber sicher trotzdem den Prüfregeln. Wenn es verbaut ist, muss es funktionieren.

am 29. Januar 2013 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Entspricht aber sicher trotzdem den Prüfregeln. Wenn es verbaut ist, muss es funktionieren.

ehrlich?? Und was ist wenn er den Heckwischer Demontiert?

Das hat er ja vor !! :-)

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