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HU: Muss Rückbank eingebaut sein?

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 11:01

Hallo zusammen!

Der Fall:

Rückbank eine PKW wird wegen Transport von A nach B ausgebaut, die Gurte bleiben drin. Aufenthalt in B dauert länger als geplant, HU soll also in B gemacht werden. Prüfer der Prüfstelle steht auf dem Standpunkt, dass die Rückbank zum Zeitpunkt der HU einbaut sein muss.

Die Frage: Stimmt das oder nicht? Gibt es mögliche Rechtsquellen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

... da jetzt mehr Nutzraum als Sitzraum da ist könnte sich dein Fahrzeug zu einem Lkw gewandelt haben.

So lange hinten noch Seitenscheiben vorhanden sind, ist die tolle Kiste noch ganz weit von einem LKW entfernt ;)

Wie schon geschrieben,

- da Gurte und Sitze zum Prüfungsumfang der HU gehören, wird es eher Mecker bei der HU geben, was nicht da ist, ist schwerlich positiv zu bewerten.

- umtragen als 2-Sitzer ist jedoch kein Problem. Soll der Wagen dauerhaft als Kleintransporter genutzt werden, sind das einmalig knapp 40 Euro für das Umtragen und die Welt ist wieder in Ordnung.

Hatte ich in meinen jungen Jahren mit einem A112 gemacht. Hinten hatte nie einer gesessen, Kofferraum war mit vorhandenen Rücksitzen lächerlich, also alles raus, Platte rein, Teppichbodenrest besorgt und vernünftig eingepasst, als 2-Sitzer umgetragen und ein toll nutzbares Auto gehabt.

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am 22. Oktober 2010 um 11:10

Mit Quellen kann ich nicht dienen, allerdings war die Rückbank unseres Fiat Panda bei der letzten HU auch ausgebaut und das war kein Problem. Allerdings waren auch die Gurte nicht drin.

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 11:20

Hallo Meehster!

Tja, das Problem ist eben offensichtlich - so habe ich es nach einigem googeln erfahren können - dass es wohl eben sehr auf den Prüfer ankommt, da genau das Thema sehr unterschiedlich in den Webforen beantwortet wird.

Und genau das kann ich mir eben nicht vorstellen......

An deinem Nummernschild sehe ich, dass Du ggf. mir mal per PM sagen kannst, wo Ihr mit Eurem Panda wart, da ich mich derzeit quasi "im selben Lebensraum" aufhalte ;-)

naja anzahl der sitzplätze ist NUR anzahl der gurte! sprich du kannst theoretisch auch den beifahrersitz ausbauen.

bei den neuen vas etc mit 7 sitzen kann man auch die rücksitzbank UND die bank dahinter zwecks platz ausbauen. die gurte bleiben ja drinne.

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 13:01

Hab ich auch gedacht und auf das Vorhandensein der Gurte hingewiesen.

Die Antwort war, dass in den heutigen gängigen Vans in den KFZ Scheinen stehen würde, dass es x Plätze "wahlweise" gäbe bzw. vorhanden seien und somit diese dann im Falle einer HU nicht eingebaut sein müssten.

Bein normalen PKW jedoch wäre eben die Platzanzahl angegeben und durch die tatsächlich vorhanden Sitzmöglichkeiten nachzuweisen.

am 22. Oktober 2010 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Hasenschnuckel

Hallo Meehster!

Tja, das Problem ist eben offensichtlich - so habe ich es nach einigem googeln erfahren können - dass es wohl eben sehr auf den Prüfer ankommt, da genau das Thema sehr unterschiedlich in den Webforen beantwortet wird.

Und genau das kann ich mir eben nicht vorstellen......

An deinem Nummernschild sehe ich, dass Du ggf. mir mal per PM sagen kannst, wo Ihr mit Eurem Panda wart, da ich mich derzeit quasi "im selben Lebensraum" aufhalte ;-)

Wir selbst waren damit (noch) nicht bei der HU, das war der Vorbesitzer im Landkreis CLP.

Alles hinter Fahrer- und Beifahrersitz war ausgebaut und stattdessen war ein Holzbrett über die ganze Fläche als Ladefläche drin.

Die Gurte sowie die Aufängung für die Hutablage fehlen ganz, die Bank liegt immerhin in meiner Garage.

Hallole zusammen

Rechtlich muß die Sitzbank drinn sein dennin den

Papieren steht die Anzahl der Sitze drinn und das ist

ausschlaggebend. Anderst ist es wenn die Sitzbank

Klappbar ist die kann umgeklappt sein das aber sehe

ich aus der Fragestellung heraus nicht.

Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne umklappbare

Sitzbank und diese wurde Ausgebaut so ist der

ursprüngliche Zustand des Fahrzeuges Verändert,

veränderungen bedürfen aber der Eintragung

in diesem Fall reduzierung der eingetragenen Sitzplätze.

Kennst Du keinen der die gleiche Karre hat und der Dir

die Sitzbank für die HU ausleiht???

Das wäre die einfachste und billigste Lösung.

Jol.

am 22. Oktober 2010 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Wir selbst waren damit (noch) nicht bei der HU, das war der Vorbesitzer im Landkreis CLP.

Alles hinter Fahrer- und Beifahrersitz war ausgebaut und stattdessen war ein Holzbrett über die ganze Fläche als Ladefläche drin.

Die Gurte sowie die Aufängung für die Hutablage fehlen ganz, die Bank liegt immerhin in meiner Garage.

Hallo Meehster,

bei dem Bild sehe ich ein weiteres Problem:

da jetzt mehr Nutzraum als Sitzraum da ist könnte sich dein Fahrzeug zu einem Lkw gewandelt haben.

Somit müsste das Fahrzeug zwcks Umschreibung der BE einem Gutachter vorgeführt werden!

am 22. Oktober 2010 um 22:59

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Wir selbst waren damit (noch) nicht bei der HU, das war der Vorbesitzer im Landkreis CLP.

Alles hinter Fahrer- und Beifahrersitz war ausgebaut und stattdessen war ein Holzbrett über die ganze Fläche als Ladefläche drin.

Die Gurte sowie die Aufängung für die Hutablage fehlen ganz, die Bank liegt immerhin in meiner Garage.

Hallo Meehster,

bei dem Bild sehe ich ein weiteres Problem:

da jetzt mehr Nutzraum als Sitzraum da ist könnte sich dein Fahrzeug zu einem Lkw gewandelt haben.

Somit müsste das Fahrzeug zwcks Umschreibung der BE einem Gutachter vorgeführt werden!

Die Bretter sind inzwischen draußen. Und wenn ich wollte, wären in ner Stunde Gurte (aus einem anderen Auto) und Rückbank drin. Na gut, dafür müßte das Auto erst mal hier sein. Im Moment ist es unterwegs.

am 23. Oktober 2010 um 3:29

Kann ich mir nciht vorstellen was hat die Rückbank damit zutun? Wenn die Gurte dran sind kann der doch nix sagen. war bei uns nie so wo ich Praktikum gemacht habe.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

... da jetzt mehr Nutzraum als Sitzraum da ist könnte sich dein Fahrzeug zu einem Lkw gewandelt haben.

So lange hinten noch Seitenscheiben vorhanden sind, ist die tolle Kiste noch ganz weit von einem LKW entfernt ;)

Wie schon geschrieben,

- da Gurte und Sitze zum Prüfungsumfang der HU gehören, wird es eher Mecker bei der HU geben, was nicht da ist, ist schwerlich positiv zu bewerten.

- umtragen als 2-Sitzer ist jedoch kein Problem. Soll der Wagen dauerhaft als Kleintransporter genutzt werden, sind das einmalig knapp 40 Euro für das Umtragen und die Welt ist wieder in Ordnung.

Hatte ich in meinen jungen Jahren mit einem A112 gemacht. Hinten hatte nie einer gesessen, Kofferraum war mit vorhandenen Rücksitzen lächerlich, also alles raus, Platte rein, Teppichbodenrest besorgt und vernünftig eingepasst, als 2-Sitzer umgetragen und ein toll nutzbares Auto gehabt.

am 23. Oktober 2010 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

... da jetzt mehr Nutzraum als Sitzraum da ist könnte sich dein Fahrzeug zu einem Lkw gewandelt haben.

So lange hinten noch Seitenscheiben vorhanden sind, ist die tolle Kiste noch ganz weit von einem LKW entfernt ;)

Wo bitte schön findest du eine Erklärung mit den Seitenscheiben?!

Ich hab hier nur eine Erklärung aus Nr. 2.1 des Beispielkatalogs des BMVW vor mir liegen wo man meint:

Zitat:

Eine Änderung findet statt, wenn maßgebliche Merkmale der unrsprünglichen Farhrzeugart nicht mehr vorhanden sind, oder maßgebliche Merkmale des Verwendungszweckes des ursprünglichen Aufbaus nicht mehr vorhanden sind.

Dies liegt vor, wenn sich die Beschreibung der Fahrzeugart (Fahrzeugschein Ziffer 1, Zeile 1 / Zulassung Teil 1 Ziffer J) ändert.

Somit folger ich: wenn du Sitze ausbaust (kann) sich die Fahrzeugart ändern, wenn du allerding deine Scheiben raus nimmst und die Sitze drinn lässt bleibt es ein Pkw (weil sich die Beschriebung Fzg. mit bis zu 8 Sitzen zur Pesonenbeförderung nicht ändert). Merke: zur Personenbeförderung braucht es nicht wirklich Scheiben hinter dem Fahrersitz (aber Sitze).

Und noch eine Anmerkung:

Wichtige Voraussetzung für die Zulassung als Pkw (M1) ist:

- mehr als 50% der für Personen- und Güterbeförderung nutzbare Fläche des Innenraumes müsen duch Sitze in anspruch genommen werden können.

Wenn also die Rücksitzbank fehlt kann mehr als 50% nicht zum Sitzen genutzt werdes = Personenbeförderung (eigentl. Sinn und Zweck eines Pkw) entfällt = mögliche Einstufung als Lkw /Llkw.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

...

Du pickst Dir eine Einzelheit aus dem Anforderungskatalog und machst ein "kann" daran fest.

Aber Deine eigene Einschränkung mit dem "kann", um was zu sagen, auf das man Dich aber nicht festzunageln vermag, geht hier in die Hose.

Selbst wenn dieses 50%-Verhältnis der Ladefläche zum Fahrgastraum erfüllt sind, es immer noch nicht möglich, weil viele andere Dinge aus dem Gesamtpaket noch zusätzlich erfüllt sein müssen, aber hier nicht erfüllt sind.

Wenn Dir das mit den hinteren Scheiben diskussionsfähig erscheint, was bei der Vorgabe bzw. Bewertung bei einer Umschlüsselung (nicht einer Typgenehmigung) bzw. eines Erlöschen der BE aufgrund Änderung der Fahrzeugart gem. §19.2(1) eigentlich nicht sein kann

- Liegt die Ladefläche innerhalb der Kabine (keine feste, komplett geschlossene Trennwand), so dürfen die Seitenwände keine Fenster aufweisen

so bleiben immer noch andere Dinge offen:

Die für Sitze und Gurte zugehörigen Befestigungen müssen unbrauchbar gemacht werden, z.b.durch zuschweißen. Ein erneuter Einbau darf nicht mit einfachen Mitteln möglich sein.

Die Laderaumhöhe muss mindestens 1 Meter betragen, oder das Verhältnis der Nutzlast zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt mindestens 40 Prozent.

Dass dieser letztgenannte Punkt gerne etwas großzügiger beim Wunsch auf Umschlüsselung ausgelegt wird, verändert nichts an der dann doch einzuhaltenden zwingenden Notwendigkeit, um hier ein Erlöschen der "PKW-BE" bzw. eine "Zwangsentstehung eines LKW" zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

...

Du pickst Dir eine Einzelheit aus dem Anforderungskatalog und machst ein "kann" daran fest.

Aber Deine eigene Einschränkung mit dem "kann", um was zu sagen, auf das man Dich aber nicht festzunageln vermag, geht hier in die Hose.

Selbst wenn dieses 50%-Verhältnis der Ladefläche zum Fahrgastraum erfüllt sind, es immer noch nicht möglich, weil viele andere Dinge aus dem Gesamtpaket noch zusätzlich erfüllt sein müssen, aber hier nicht erfüllt sind.

Wenn Dir das mit den hinteren Scheiben diskussionsfähig erscheint, was bei der Vorgabe bzw. Bewertung bei einer Umschlüsselung (nicht einer Typgenehmigung) bzw. eines Erlöschen der BE aufgrund Änderung der Fahrzeugart gem. §19.2(1) eigentlich nicht sein kann

- Liegt die Ladefläche innerhalb der Kabine (keine feste, komplett geschlossene Trennwand), so dürfen die Seitenwände keine Fenster aufweisen

so bleiben immer noch andere Dinge offen:

Die für Sitze und Gurte zugehörigen Befestigungen müssen unbrauchbar gemacht werden, z.b.durch zuschweißen. Ein erneuter Einbau darf nicht mit einfachen Mitteln möglich sein.

Die Laderaumhöhe muss mindestens 1 Meter betragen, oder das Verhältnis der Nutzlast zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt mindestens 40 Prozent.

Dass dieser letztgenannte Punkt gerne etwas großzügiger beim Wunsch auf Umschlüsselung ausgelegt wird, verändert nichts an der dann doch einzuhaltenden zwingenden Notwendigkeit, um hier ein Erlöschen der "PKW-BE" bzw. eine "Zwangsentstehung eines LKW" zu haben.

weicht zwar vom Thema ab, aber ob LKW oder PKW, entscheidet dann auch noch das zuständige Finanzamt. Ich habe schon mehrere Male erlebt, daß ich ein Fahrzeug umgeschlüsselt habe und das dann wieder rückgängig machen durfte, weil das Finanzamt andere Vorstellungen hatte. Man sollte also immer vorher fragen und sich die Anforderungen des FA schriftlich geben lassen.

PS: Scheiben verblechen bei LKW ist nicht notwendig.

PS1: Bei mir kriegt ein Fahrzeug ohne Rückbank in der Regel keine HU. Weiß ich, wei die Rückbank aussieht? Schauen da vielleicht schon die Spiralfedern raus? Ich möchte schon das Fahrzeug im kompletten typgenehmigten Zustand sehen. Es gibt aber sicher Kollegen, die das nicht so eng sehen.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

weicht zwar vom Thema ab, aber ob LKW oder PKW, entscheidet dann auch noch das zuständige Finanzamt.

Erstmal nicht.

Die Anforderungen für den zulassungsrechtlichen Zustand "LKW" und damit Änderung der KFZ-Papiere sind geringer als die Anforderungen an den steuerrechtlichen Zustand LKW für das Finanzamt.

Das FA hat oftmals weitergehende Anforderungen, wie zB. eine LKW entsprechende Motorisierung, wo dann nicht selten die SUV mit 5,7 Liter HEMI keine steuerrechtliche Anerkennung als LKW bekommen.

 

Zitat:

Ich habe schon mehrere Male erlebt, daß ich ein Fahrzeug umgeschlüsselt habe und das dann wieder rückgängig machen durfte, weil das Finanzamt andere Vorstellungen hatte.

Aber auf persönlichen Wunsch des Fahrzeughalters, nicht aufgrund einer Anordnung des FA, denen ist ein vorhandener LKW-Eintrag herzlich egal.

Der Halter ist dann nur immer ganz erstaunt, wenn statt der geringen LKW-Besteuerung nur eine teurere LKW-Versicherung das Ergebnis der Umschlüsselung ist - und dann wollen sie doch wieder einen PKW haben.

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