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HU ohne Bremsentest????
Wie kann das sein, das in einer Werkstatt OHNE Bremsenprüfstand HU durchgeführt werden???
Ich bin bis jetzt immer davon Ausgegangen das ein Bremsenprüfstand zwingend Erforderlich ist.
Beste Antwort im Thema
Moin, moin
ich will mal sehen, ob ich alle hier aufgetauchten Fragen so halbwegs beantwortet kriege.
Ein Prüfer, der Fahrzeuge ohne Benutzung eines Bremsenprüfstandes abnimmt, verstößt mindestens grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich, gegen die ihm auferlegten Pflichten und kann seine Stempel eigentlich direkt in den nächsten Gulli werfen.
Eine Werkstatt, die Prüfstützpunkt einer Überwachungsorganisation sein möchte, braucht zwingend einen Bremsenprüfstand (und dieser muß regelmäßig stückgeprüft werden, also quasi geeicht sein).
Seit zig Jahren ist es nur in Ausnahmefällen (aus technischen Gründen) zulässig, daß der Prüfer die Bremsprobe im Fahrversuch vornimmt. Das kann bei manchen Allradfahrzeugen der Fall sein, wo die Sperren nicht erlauben, daß eine Achse steht und sich an der anderen Räder drehen. Bei der Probefahrt muß die Bremswirkung mittels eines Verzögerungsmeßgerätes ermittelt werden. (Kleine schwarze Kiste, im Inneren eine Stahlkugel, die beim Bremsen auf eine Feder drückt. Daraus wird die Bremsverzögerung errechnet.)
Diese Probefahrt mit Bremsung gibt es außerdem auch bei Motorrad und Quad, wo das Meßgerät allerdings nicht benutzt wird, da es dort nicht vorgeschrieben ist.
Ich kenne keinen Prüfer, der mit einem tragbaren Bremsenprüfstand unterwegs ist, das würde ich ja gerne mal sehen.
Es gibt zwei Sorten Bremsenprüfstände: Rollen- und Plattenprüfstände. Näheres hier: Bremsenprüfstand
Beim LKW mit Druckluftbremsanlage (< 7,5 t) ist es egal, ob das Ding leer oder voll zur HU gefahren wird. Bei einem leeren LKW genügt es ja nicht, daß die Räder im Bremsenprüfstand zum blockieren gebracht werden - die Frage ist, würden sie das bei voller Zuladung auch noch schaffen. Die gemessenen Bremswerte liegen bei einem bestimmten Druck in der Bremsanlage an und dieser Druck wird mitgemessen. Wir gehen also hin und messen die Bremswerte bei niedrigem Bremsdruck, also etwa 0,4 bar und bei höherem, je nach dem so zwischen 2,5 und 4 bar. Da uns bekannt ist, wie hoch der Berechnungsdruck der Bremsanlage ist (zwischen 6,5 und 11bar), können wir mittels einer Formel hochrechnen, ob die Abbremsung ausreichend ist oder nicht.
Rechtlich geregelt ist das Ganze in der HU- Bremsenrichtlinie zum §29 STVZO und in den Anlagen VIIIa und VIIIb zur STVZO.
Grüße: Markus
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31 Antworten
die frage ist interessant.
bist du SICHER dass genau der test nicht in einer anderen werkstatt MIT einem pruefstand gemacht wurde(die gibts auch mobil)?
(km stand vorher / nachher)
ich HOFFE dass es nicht reicht: "wir haben alle bremsrelevanten dinge gecheckt; OK"
Harry
Mein Pruefer hat seine Bremsentests auf der Schotterstrasse vor der Werkstatt gemacht..
Legal? Ich glaube nicht...
Dafuer drueckt der gern mal einige Augen zu.. hehe..
Ja, das hab ich auch schon erlebt. An der Prüfstelle vom Verein xy war der Bremsenprüfstand ausgefallen. Der Prüfer hat dann mit den Autos zwei, drei Runden auf dem Hof gedreht und gebremst. Ob der den Ermessensspielraum hat und dann sagen kann, die Bremsen sind (nicht) in Ordnung, würde mich auch interessieren.
mein Auto wurde keinen Meter bewegt
Es wurden aber Bremswerte in den HU Bericht geschrieben, vermutlich nur das halt was dort steht.
Eventuell hat der Prüfer einen Mobilen Prüfstand dabei gehabt.
Reicht das denn aus, wenn der Prüfer eine Runde auf dem Platz fährt?
Ich mein, der kann doch nur feststellen, ob die Bremsscheiben und Beläge okay sind, und ob vielleicht Luft in der Anlage ist.
Aber ein Prüfstand ist doch wesentlich genauer.
Aber was prüft der Prüfstand eigentlich genau? Irgendeinen Widerstand?
Zitat:
Original geschrieben von Autofreaks95
Reicht das denn aus, wenn der Prüfer eine Runde auf dem Platz fährt?
Ich mein, der kann doch nur feststellen, ob die Bremsscheiben und Beläge okay sind, und ob vielleicht Luft in der Anlage ist.
Aber ein Prüfstand ist doch wesentlich genauer.
Aber was prüft der Prüfstand eigentlich genau? Irgendeinen Widerstand?
So in etwa, durch den prüfstand lassen sich besser unterschiede links/rechts und vergleiche(weil feste werte ausgegeben werden) anstellen, ausserdem kann der Prüfer wesentlich länger druck auf dem pedal halten und somit defekte Haupbremszilynder entdecken.
Würde mich aber mal auch interessieren ob ne HU ohne Bremsenprüfstand zulässig ist.
grüße
Steini
Kann dir da auch ned mit § dienen, aber bei Motorrädern geht's ja auch ohne Prüfstand, rein nach kurzer Probefahrt.
Aber im Endeffekt §1 "der Prüfer hat immer Recht" oder
Auch ne nette Geschichte nebenbei...mein alter Herr fährt seinen LKW immer beladen zum TÜV.
Da haut's beim Bremsenprüfstand jedesmal die Sicherungen raus und zum aufbocken reichts auch nicht. Plakette gibts trotzdem
Moin, moin
ich will mal sehen, ob ich alle hier aufgetauchten Fragen so halbwegs beantwortet kriege.
Ein Prüfer, der Fahrzeuge ohne Benutzung eines Bremsenprüfstandes abnimmt, verstößt mindestens grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich, gegen die ihm auferlegten Pflichten und kann seine Stempel eigentlich direkt in den nächsten Gulli werfen.
Eine Werkstatt, die Prüfstützpunkt einer Überwachungsorganisation sein möchte, braucht zwingend einen Bremsenprüfstand (und dieser muß regelmäßig stückgeprüft werden, also quasi geeicht sein).
Seit zig Jahren ist es nur in Ausnahmefällen (aus technischen Gründen) zulässig, daß der Prüfer die Bremsprobe im Fahrversuch vornimmt. Das kann bei manchen Allradfahrzeugen der Fall sein, wo die Sperren nicht erlauben, daß eine Achse steht und sich an der anderen Räder drehen. Bei der Probefahrt muß die Bremswirkung mittels eines Verzögerungsmeßgerätes ermittelt werden. (Kleine schwarze Kiste, im Inneren eine Stahlkugel, die beim Bremsen auf eine Feder drückt. Daraus wird die Bremsverzögerung errechnet.)
Diese Probefahrt mit Bremsung gibt es außerdem auch bei Motorrad und Quad, wo das Meßgerät allerdings nicht benutzt wird, da es dort nicht vorgeschrieben ist.
Ich kenne keinen Prüfer, der mit einem tragbaren Bremsenprüfstand unterwegs ist, das würde ich ja gerne mal sehen.
Es gibt zwei Sorten Bremsenprüfstände: Rollen- und Plattenprüfstände. Näheres hier: Bremsenprüfstand
Beim LKW mit Druckluftbremsanlage (< 7,5 t) ist es egal, ob das Ding leer oder voll zur HU gefahren wird. Bei einem leeren LKW genügt es ja nicht, daß die Räder im Bremsenprüfstand zum blockieren gebracht werden - die Frage ist, würden sie das bei voller Zuladung auch noch schaffen. Die gemessenen Bremswerte liegen bei einem bestimmten Druck in der Bremsanlage an und dieser Druck wird mitgemessen. Wir gehen also hin und messen die Bremswerte bei niedrigem Bremsdruck, also etwa 0,4 bar und bei höherem, je nach dem so zwischen 2,5 und 4 bar. Da uns bekannt ist, wie hoch der Berechnungsdruck der Bremsanlage ist (zwischen 6,5 und 11bar), können wir mittels einer Formel hochrechnen, ob die Abbremsung ausreichend ist oder nicht.
Rechtlich geregelt ist das Ganze in der HU- Bremsenrichtlinie zum §29 STVZO und in den Anlagen VIIIa und VIIIb zur STVZO.
Grüße: Markus
Das nenn ich doch mal eine klare Antwort! :-) Danke schön!
SUPER und DANKE für die Infos
Altes Thema, ich weiß. Trotzdem:
Ich glaube, die Behauptung, ein Prüfer, der ohne Bremsenprüfstand arbeitet, könne seine Plakette in den nächsten Gulli werfen, ist eine sprachlich wirksame, aber wenig fundierte Aussage.
Ich war mit meinem relativ tiefen Auto beim ganz normalen, legalen GTÜ Prüfer, der NUR die Hinterachse (ob Feststell- oder Betriebsbremse weiß ich grad nicht) auf seinem Rollenprüfstand hatte, für die Vorderachse aber einen Fahrversuch gemacht hat. Ich habe extra noch nachgefragt.
Da die Bremswirkung sowieso nur bei niedrigen Tempo (langsame Rollendrehzahl) gemacht wird, genügt es hier auch bei der Probefahrt, dass die Blockiergrenze erreicht wurde. Zusammen mit einer Sichtprüfung der Bauteile stellt das auch eine ausreichend sichere Kontrolle der Bremsanlage dar.
"Da die Bremswirkung sowieso nur bei niedrigen Tempo (langsame Rollendrehzahl) gemacht wird, genügt es hier auch bei der Probefahrt, dass die Blockiergrenze erreicht wurde. Zusammen mit einer Sichtprüfung der Bauteile stellt das auch eine ausreichend sichere Kontrolle der Bremsanlage dar."
Das ist schlichtweg falsch. Es gibt für Deine Aussage keine rechtliche Grundlage, mit der sich Dein Prüfer hätte herausreden können, wenn die QM- Kontrolletis ihn blöderweise gerade an diesem Tag in dieser Werkstatt bei seinem Tun beobachtet hätten. Wie tief das Loch ist, das einer sich selber gräbt, um hineinzufallen, ist ihm aber natürlich selbst überlassen. Tieferlegung ist jedenfalls kein Grund, ein Auto nicht auf dem Bremsenprüfstand abzunehmen, dafür gibt es schließlich Plattenprüfstände. (Auch wenn die von der Aussagekraft der Bremswerte bzw. vom Verlauf der Bremskräfte beim langsamen Betätigen der Bremse nicht so gut sind wie Rollenprüfstände.)
Grüße: zinnenberg
Hast du da berufsbedingt oder aus Erfahrung fundierte Kenntnisse? Der vom GTÜ war angenehmerweise längst nicht so ein Kurinthenkacker wie die hier vom TÜV Rheinland, aber ich geh mal schwer davon aus, dass er seine Arbeit gut und ohne Gefahr für sich selbst macht...
Wenn schon, dann Korinthen und ja, zufällig ist Prüfingenieur mein Beruf. (Siehe mein Profil.) Dein GTÜ- Mann muß selber wissen, was er macht, ich sag nur, wie es rechtlich aussieht.
Ansonsten steh ich total drauf, wenn aufgrund der eigenen schlechten Erfahrung mit einem Prüfer, in diesem Falle von uns, alle seine Kollegen mit der gleichen Kittelfarbe pauschal gedisst werden.
Grüße: zinnenberg