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HU ohne Mängel trotz Durchrostung Schweller
Hallo!
Ich habe mir vor knapp zwei Wochen ein VW Cabrio von privat gekauft. Der TÜV war vom 20.05. ohne Mängel.
Ich habe zwar Roststellen gesehen, aber der Wagen hat ja neuen TÜV, so schlimm konnte es also nicht sein....und, ich kenne mich einfach nicht aus!
Nun wollte ich in der Werkstatt die Reifen wechseln lassen....und der Herr dort erklärte mir, das er den Wagen nicht anfasst. Ich solle ihm mal erklären, WIE ich für dieses Auto TÜV bekommen hätte, der Schweller sei großflächig verrostet und teils durchgerostet!
Ich wollte dies nicht glauben und bin in eine VW Vertragswerkstatt gefahren. Der Herr dort erklärte mir, ich solle direkt meine Rechtschutz einschalten und ein Gutachten machen lassen. Es könne ganz und gar nicht sein, dass beim TÜV nichts aufgefallen ist! Und innerhalb von 4 Wochen entsteht SO ein Schaden nie und nimmer.
Dies habe ich getan und nun versucht ein Anwalt die Rückabwicklung des Kaufs.
Allerdings habe ich die Befürchtung: wenn der Verkäufer das Auto zurücknimmt, verkauft er es bestimmt direkt mit dem TÜV ohne Mängel weiter....ist dann zwar nicjt mehr mein Problem, aber das darf doch so eigentlich nicht sein!
Weiß jemand Rat, wie ich hier vorgehen kann?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sabine
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 21. August 2020 um 17:35:01 Uhr:
Hier gab es gar mal einen Thread, wo ein User den Menschen einer Prüforganisation wegens Sachbeschädigung anzeigen wollte. Der hatte mit einem Schraubendreher an den Schweller geklopft und ob des Rostes ist da großzügig ein Loch rausgebröselt. Also überraschen tut mich hier nix mehr.
Das ist doch ganz einfach:
Will man die alte Rostlaube übern TÜV kriegen, hat der TÜV-Prüfer gefälligst nicht so genau hinzuschauen.
Hat man hingegen ein Auto gekauft, soll der kürzlich gemachte TÜV natürlich sicherstellen, dass das Auto mindestens 10 Jahre ohne Reparaturen läuft.
Natürlich gibt es Gefälligkeits-TÜV, was eine gefährliche Schweinerei ist. Manchmal übersehen aber auch Prüfer Mängel.
Als Gebrauchtwagenkäufer tut man eben gut daran, der TÜV-Plakette im Wesentlichen nur zu entnehmen, wie lange der Wagen noch TÜV hat. Und eben nicht, in welchem Zustand er sich tatsächlich befindet. Dafür sollte man seinen eigenen Sinnen vertrauen und bei fehlender Ahnung eben eine Werkstatt des Vertrauens aufsuchen.
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201 Antworten
Is das ein golf 3?
Standardproblem bei dem Auto. Wie was warum es da TÜV gab, darüber kann man viel spekulieren, spielt aber keine Rolle.
Mal mit dem VK gesprochen? Ggf einfach Mal Anfragen und damit konfrontieren, soll er halt die Mängel auf seine Kosten beseitigen.
Ich vermute wir reden hier von nem Auto bis 2000€, leider sind da wirklich immer wieder schwarze Schafe dabei. Ist man nicht tief in der Materie, kann man oft reinfallen.
Hallo! Danke für die Antwort! Nein, kein Golf. Und der Wagen ist von 2006. Und leider auch nein, das Auto hat knapp 4000 gekostet.
Mit dem VK habe ich nicht gesprochen. Der Anwalt hat den Fall übernommen.
Das ist doch schon sehr auffällig - ohne sich unbedingt unter den Wagen legen zu müssen.
Da ist die Frage erlaubt wieso man sich so einen Blätterteig-Wagen überhaupt kauft????
Mir geht es auch eher um den TÜV. Ich möchte einfach nicht, dass da noch einmal jemand, der keine Ahnung hat - so wie ich - darauf hereinfällt und dann auf hohen Kosten sitzen bleibt. Also falls der VK das Auto überhaupt zurück nehmen sollte....falls nicht, werde ich wegen der Rep.Kosten fragen/klagen.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 23. Juni 2020 um 09:27:19 Uhr:
Das ist doch schon sehr auffällig - ohne sich unbedingt unter den Wagen legen zu müssen.
Da ist die Frage erlaubt wieso man sich so einen Blätterteig-Wagen überhaupt kauft????
Hallo!
Weil ich leider keine Ahnung hatte, dass es einen solchen Schaden hat. Ich kenne mich nicht aus. Bin hingefahren, habe eine Probefahrt gemacht und es dann gekauft. Tja, jetzt bin ich auch schlauer und weiß, dass ich da mal drunter gucken sollte.....
Liebe Grüße
Zitat:
@Mazzianer schrieb am 23. Juni 2020 um 09:31:45 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 23. Juni 2020 um 09:27:19 Uhr:
Das ist doch schon sehr auffällig - ohne sich unbedingt unter den Wagen legen zu müssen.
Da ist die Frage erlaubt wieso man sich so einen Blätterteig-Wagen überhaupt kauft????
Hallo!
Weil ich leider keine Ahnung hatte, dass es einen solchen Schaden hat. Ich kenne mich nicht aus. Bin hingefahren, habe eine Probefahrt gemacht und es dann gekauft. Tja, jetzt bin ich auch schlauer und weiß, dass ich da mal drunter gucken sollte.....
Liebe Grüße
Da sollte jemand drunter gucken der Ahnung hat.
Den TÜV würde ich mal ansprechen - den TÜV-Bericht wirst Du ja von dem Verkäufer bekommen haben.
Das schwarze Schaf ist dann auch in der Prüfstelle.
Ich würde auch mal beim TÜV vorstellig werden der den Prüfbericht gemacht hat. Die werden sich zwar drehen und wenden, aber der Chef wird den betreffenden Mitarbeiter dann aber im Auge behalten. Das wird nicht nur einmal gemacht.
Ich werde mir auch nie wieder alleine ein Auto kaufen gehen. Und / oder beim nächsten Mal absprechen, ob ich mal eben auf meine Kosten in eine Werkstatt fahren kann, damit die sich das mal anschauen....
Ja, den Prüfbericht habe ich bekommen. Wie gesagt, ohne Mängel....
Privat ist da wohl nichts zu machen. Evtl. wegen Amtsmissbrauchs des TÜV-Prüfers
https://www.frag-einen-anwalt.de/...entstandenen-Schaden--f206511.html
Wer kommt nun für diesen Schaden auf?
1. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem privaten Verkäufer hat durch den wirksamen vertraglichen Ausschluss keine Erfolgsaussichten. Wie Sie bereits festgestellt haben, haftet dieser nur dann, wenn er die Mängel arglistig verschwiegen hat. Die Kenntnis des Verkäufer von den Mängeln müssten die nachweisen, was sehr schwierig ist, zumal er bereits angegeben hat, davon nichts gewusst zu haben. Der Rücktritt vom Vertrag wegen Sachmängeln am Fahrzeug ist vom vertraglichen Sachmangelausschluss mit umfasst, so dass hier das vorstehend geschriebene gilt. Ein Rücktritt wäre nur bei arglistigem Verschweigen der Mängel möglich.
2. Ein Anspruch gegen das Bundesland wegen Amtsmissbrauchs durch den TÜV-Prüfer kann erfolgreich sein, siehe das von Ihnen angesprochene Urteil.
Ein Amtsmissbrauch liegt laut OLG Hamm vor, wenn der handelnde Amtsträger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen anderen vorsätzlich schädige. Darüber hinaus könne ein Amtsmissbrauch aber auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen vorliegen. In dem verhandelten Fall ging es um mehrere schwere und offensichtliche Mängel an der Gasanlage, die zu einer Explosion hätten führen können. Außerdem fehlten ASU und die Gassystemeinbauprüfung. In diesem Fall nahm das Gericht eine pflichtwidrige Nichtuntersuchung der Gasanlage an und urteilte der Prüfer habe seine dienstlichen Pflichten bewusst vernachlässigt und einen potenziell gemeingefährlichen Zustand der Gasanlage nicht erkannt. Das Gericht betonte jedoch auch den Einzelfall und dass ein Bundesland nicht für jede Fahrlässigkeit eines Prüfers bei der Durchführung einer Prüfung haften müsse. Denn nicht bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung liege auch ein Amtsmissbrauch vor.
Insofern wird der Erfolg einer Schadensersatzklage gegen das Bundeland maßgeblich davon abhängen, wie gravierend und offensichtlich die Mängel am Wohnmobil sind. Klären Sie die Gewichtung und Offensichtlichkeit der Mängel und auch deren Folgen mit einem Sachverständigen. Jedenfalls sollte ein durchgerosteter Schweller unproblematisch zu erkennen gewesen sein. Hier steht die Stabilität und Tragfähigkeit der Karosse auf dem Spiel. Auspuffrohr zu dicht an Gaskastentür. Aufgrund der Brandgefahr ist auch hier ein gravierender Mangel zu sehen, der dann aber noch offensichtlich gewesen sein hätte müssen, z.B. weil Einbauabnahmeprüfung etc. gemacht werden muss und die Dokumente fehlen.
Zitat:
@Mazzianer schrieb am 23. Juni 2020 um 09:38:10 Uhr:
Ich werde mir auch nie wieder alleine ein Auto kaufen gehen. Und / oder beim nächsten Mal absprechen, ob ich mal eben auf meine Kosten in eine Werkstatt fahren kann, damit die sich das mal anschauen....
Das wären gut investierte 100 Euro gewesen.
Ich frage mich aber wie ein Privatmann den Wagen durch den TÜV bekommen konnte. Vielleicht steckt hinter dem Privatverkauf doch ein versteckter Händler?
Hat der "Privatmann" evtl. noch mehr Verkaufsanzeigen am Laufen?
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht!
Nein, ist wirklich privat. Keine weiteren Anzeigen. Aber kleiner Ort, TÜV im Ort, vielleicht sind beide befreundet....ich weiß es nicht.