1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. HU-Richtlinie: Zuordnung von Mängeln ab 1.07.2012 verschärft

HU-Richtlinie: Zuordnung von Mängeln ab 1.07.2012 verschärft

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 28. Juni 2012 um 16:12

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Juni 2012 um 16:12

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

 

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten
Themenstarteram 28. Juni 2012 um 16:12

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Plakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

137 Abreiss-Sicherung am Kraftahrzeug: Federspeicher-Bremszylinder werden entlüftet, Selbsttätige Entlüftung der Vorratsleitung setzt nicht ein am Anhänger, selbsttätige Bremsung des Anhängers setzt nicht ein

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

 

am 28. Juni 2012 um 16:19

Mal sehen.

habe am 4.7. Termin fuer 2 Fahrzeuge :confused:

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 16:58

Ich drücke dir beide Daumen. Problematisch sind Korrosionsschäden. Entweder erfolgt bei Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie "gebrochen, angerissen, verbogen; Korrosionsschäden, die Rahmen oder tragende Teile erheblich schwächen; unsachgemäß repariert/ bearbeitet; unsachgemäßer Ein-/Umbau" zumindest ein EM oder, wenn (generell in allen Untersuchungspunkten) keine Funktions-beeinträchtigungen vorliegen, nur Hinweise ( ... durch die der Fahrzeughalter auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hingewiesen wird.)

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97

Ich drücke dir beide Daumen. Problematisch sind Korrosionsschäden. Entweder erfolgt bei Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie "gebrochen, angerissen, verbogen; Korrosionsschäden, die Rahmen oder tragende Teile erheblich schwächen; unsachgemäß repariert/ bearbeitet; unsachgemäßer Ein-/Umbau" zumindest ein EM oder, wenn (generell in allen Untersuchungspunkten) keine Funktions-beeinträchtigungen vorliegen, nur Hinweise ( ... durch die der Fahrzeughalter auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hingewiesen wird.)

LG, Walter

Als ob wir uns da Sorgen machen müssten, wir fahren schließlich "Mercedes"... ;)

-> gut das es das im Februar nicht gab, hätte man den offenen Schweller entdeckt... -> Zwangsstillegung womöglich! Alles mit Humor nehmen :D

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 13:25

naja, ich bin auf die ersten Erfahrungen und Meldungen gespannt.

Dazu ein Videofilm der Zentralen Stelle "fsd Fahrzeugsystemdaten GmbH, Wintergartenstraße 4, 01307 Dresden"

http://www.fsd-web.de/index.php/kontakt/impressum

http://www.hu-wissen21.de/filme_14.html

LG, Walter

@TE

Walter, hast Dir viel Arbeit gemacht, danke. Leider hast (wohl zufällig) paar kleine Fehler und Ungenauigkeiten drin, tun niemandem weh. Z.B. beschreibt der Punkt 411 nichts über Blinkleuchten, sondern eher was von Nebelschlußleuchten. Bei den Begrenzungsleuchten schreibst Du ungenau "mehr als eine leuchtet nicht", richtig wäre: "alle ohne Funktion" usw. Wie gesagt, ist alles nur marginal, aber machmal kommt es halt auf Details an. Wir werden ja ab Montag sehen, wie es bei den Prüfungen läuft.

Gardiner

Themenstarteram 29. Juni 2012 um 18:58

Hallo Gardiner,

du hast recht, Danke für dein Feetback: Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeiger sind unter der Nr. 413 zu finden und unter 404 heißt es "alle ohne Funktion" = EM, während dieser Mangel bis zum 30.06.2012 nur der Mangelklasse GM zugeordnet wurde.

Mir liegt nur der im VKBL 11/2012 veröffentlichte Mangelkatalog vor, liegt dir der detaillierte Inhalt des Mangelbaums nach dem derzeitigen Stand als Datei o. ä. vor oder wird/darf dieser nicht veröffentlicht werden?

LG, Walter

Hallo Walter,

ja, natürlich habe ich den aktuellen Mängelkatalog, ist bei uns im Intranet, schließlich muss ich ab Montag danach prüfen. Weitergeben kann (bzw. darf) ich den leider nicht, weil es klare copyrights darauf gibt. Fragen dazu beantworte ich natürlich gern.

Gardiner

Themenstarteram 30. Juni 2012 um 6:38

Hallo Gardiner,

ja, ich sehe hier trotzdem einen Konflikt: Meinerseits ist nicht das Produkt "Anwendersoftware" gemeint, sondern der untersetze Mangelkatalog in Form des Mangelbaums mit z. Zt. ca. 3.640 Mängeln zugeordnet nach Mangelklassen, die den Mangelkatalog zur praktischen Anwendung verhelfen. Der Mangelkatalog ist der Öffentlichkeit verkündet worden, der Mangelbaum hingegen bleibt dieser zur Zeit noch vorenthalten. Damit meine ich nicht die Weitergabe und Anwendung von Vorgaben, Prüfdaten, Prüfhinweisen, erhobenen Daten usw.

LG, Walter

Themenstarteram 30. Juni 2012 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Hallo Walter,

... Fragen dazu beantworte ich natürlich gern.

Gardiner

Hallo Gadiner,

mich würde interessieren, ob die Anwendersoftware beim Ausfall von mehr als einer Lichtquelle bei einer 3. Bremsleuchte in Form von LED-Technik diesen Mangel der Mangelklasse GM zuordnet und

ob Manipulateure von Wegstreckenzählern damit rechnen müssen, auf der Ebene "Zentrale Stelle" leicht ermittelt zu werden? Die Technischen Prüfstellen übermitteln Feststellungen mit Bezug zur vollständigen Fahrzeug-Identifizierungsnummer ohne Angaben zum Fahrzeughalter und zum Kennzeichen der Zentralen Stelle. Dazu gehört auch der Stand des Wegstreckenzählers bei Kraftfahrzeugen zum Zeitpunkt der HU. Die Zentrale Stelle wiederum meldet an das KBA u.a. zwecks Erstellung einer Fahrleistungsstatistik zu jedem einzelnen Fahrzeug die seit der vorangegangenen HU verstrichene Zeit in Tagen sowie die in dieser Zeit gefahrenen Kilometer. Womit ist zu rechnen, wenn das Ergebnis "gefahrene Kilometer" negativ ausfällt?

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Hallo Walter,

... Fragen dazu beantworte ich natürlich gern.

Gardiner

Hallo Gadiner,

mich würde interessieren, ob die Anwendersoftware beim Ausfall von mehr als einer Lichtquelle bei einer 3. Bremsleuchte in Form von LED-Technik diesen Mangel der Mangelklasse GM zuordnet und

ob Manipulateure von Wegstreckenzählern damit rechnen müssen, auf der Ebene "Zentrale Stelle" leicht ermittelt zu werden? Die Technischen Prüfstellen übermitteln Feststellungen mit Bezug zur vollständigen Fahrzeug-Identifizierungsnummer ohne Angaben zum Fahrzeughalter und zum Kennzeichen der Zentralen Stelle. Dazu gehört auch der Stand des Wegstreckenzählers bei Kraftfahrzeugen zum Zeitpunkt der HU. Die Zentrale Stelle wiederum meldet an das KBA u.a. zwecks Erstellung einer Fahrleistungsstatistik zu jedem einzelnen Fahrzeug die seit der vorangegangenen HU verstrichene Zeit in Tagen sowie die in dieser Zeit gefahrenen Kilometer. Womit ist zu rechnen, wenn das Ergebnis "gefahrene Kilometer" negativ ausfällt?

LG, Walter

Hallo Walter,

na, da zitiere ich doch mal zum Thema LED-Technik:

"Bei Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein

„EM“ festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener

Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete

LED/-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils

entsprechend der nachfolgenden Zuordnung erfolgen."

Speziell zu den Bremsleuchten: Mangel 409: eine von mehr als zwei leuchtet nicht kann als "GM" eingestuft werden, alles andere ist "EM".

Nochmal zu den LED ein Zitat aus der aktuell geltenden Arbeitsanweisung für die Prüfingenieure:

"Ausfall von Leuchtdioden-Lichtquellen

Grundsätzlich kann der Ausfall einer (oder mehrerer) Leuchtdioden (LED) von der Steuerelektronik erkannt werden. Oftmals werden daraufhin alle LED einer Leuchtenfunktion abgeschaltet und eine entsprechende Fehlermeldung mit Fehlerspeichereintrag wird gesetzt.

Bei einigen Fahrzeugtypen wird ein (Teil-)Ausfall von LED dem Fahrzeugführer jedoch nicht sinnfällig angezeigt. Das Fahrzeug wird dann in diesem Zustand oft so lange weiter gefahren, bis es bei einer polizeilichen Kontrolle auffällig oder im Rahmen der HU beanstandet wird.*

Der Ausfall einzelner LED einer Leuchte wird insbesondere dann zu einem zu beanstandenden Mangel, wenn – mit Abstand betrachtet – durch diesen Ausfall deutliche Unterschiede im Erscheinungsbild auftreten (z.B. bei symmetrisch angeordneten Leuchten) oder die Leuchte/n in ihrer Funktion unzureichend wahrnehmbar ist/sind.

*) Für die praktikable Handhabung derartiger Fälle hat der AKE in seiner 32. Sitzung am 19. September 2006 – vorbehaltlich einer endgültigen Regelung – beschlossen, dass der Ausfall von Leuchtdioden-Lichtquellen sachverständig zu beurteilen und bei Ausfall von ? 30 % der Anzahl von Einzellichtquellen/LED-Modulen dies als geringer Mangel (GM) einzustufen ist."

Zu dem zweiten Punkt (Wegstreckenzähler) kann und mag ich nichts sagen, ich weiß nur, dass da was in Bewegung ist und man den Manipulateuren bald besser auf die Finger hauen wird. Aber dazu mögen sich andere Fachleute äußern.

Hope this helps.

Gardiner

 

 

Themenstarteram 1. Juli 2012 um 8:22

Hallo Gardiner,

wenn ab 1.07.2012 die Einstufung von Mängeln in Mangelklassen mittels Anwendersoftware ausschließlich durch Anklicken von AKE-Codes nach Mangelbaum praktiziert wird, dürfte die v. g. praktikable Handhabung nicht mehr möglich sein ...

LG, Walter

 

 

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97

Hallo Gardiner,

wenn ab 1.07.2012 die Einstufung von Mängeln in Mangelklassen mittels Anwendersoftware ausschließlich durch Anklicken von AKE-Codes nach Mangelbaum praktiziert wird, dürfte die v. g. praktikable Handhabung nicht mehr möglich sein ...

LG, Walter

Moin Walter,

nö, so schlimm ist es net.... Ich habe gerade, weil ja ab heute das System umgestellt ist, mal probehalber ein Fahrzeug eingegeben. Man kann recht sauber spezifizieren, dass beispielsweise bei einer LED-Schlussleuchte teilweise LED's ausgefallen sind, und dieses ist dann nach wie vor mit "GM" hinterlegt. Wieviele LED's dann ausgefallen sind, wird jeder Ingenieur nach bereits benannter Vorgehensweise sachverständig entscheiden.

Aber Fehler hat das neue System trotzdem, hab schon gleich einen entdeckt:

Wenn von mehreren Rückstrahlern hinten (mehrere sind ja auch 2, gelle?) einer fehlt, dann ist das ein geringer Mangel. Wenn aber auch nur ein Rückstrahler beschädigt ist, dann ist das in jedem Fall "EM". Will heißen, ist ein Reflektor kaputt, schraube ihn lieber ab, dann kommst Du duch die HU.

Im Mangelbaum unter 420 finde ich hingegen den Punkt "beschädigter Reflektor" erstmal garnicht...

Da wird uns wohl noch was erwarten.

Gruß Gardiner

hallo,

zu dem Thema neue HU Richtlinie habe ich jetzt mal eine Frage...

Ich fahre einen 8 Jahre alten Scenic. Bekomme ich Probleme mit meinen darin serienmäßig verbauten Airbag´s? Es wurde bisher ja empfohlen diese nach max 10 Jahren auszutauschen, damit die Funktion gewährleistet ist ( M.E. Bullshit, da ich schon mit einem 15 Jahre alten Wagen einen ziemlich schweren Crash hatte... meiner einer nahm einer Straßenbahn die Vorfahrt und zog natürlich den kürzeren... Dabei funzten die Eierbacken wunderbar.....).

Wird dies künftig auch vom TÜV bemängelt, dass würde ja vielen Auto´s den Todesstoß versetzen, da ein Austausch ja mit immensen Kosten verbunden ist.

Vielen Dank für eine Antwort.

 

Gruss aus Ffm

 

Joffm1

Deine Antwort
Ähnliche Themen