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HUK 24 Monate Neuwagenentschädigung ?

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 19:26

Habe bei der HUK 24 Moante Neuwertentschädigung durch Kasko Plus.

Wie läuft das im Falle eines Totalschadens ?

Muss ich einen Neuwagen kaufen oder bekomme einfach das Geld ?

Habe in den Unterlagen nichts dazu gefunden

Beste Antwort im Thema

...und trägst auf direktem Wege dazu bei, diese Vorurteile durch eine Verbreitung hier im Forum noch zu potenzieren.

Ich habe bisher NULL negative Erfahrungen mit der H**24 gemacht und würde deswegen aber auch nicht behaupten, dass sie die beste aller VS ist. Vielleicht wäre allen mehr geholfen, wenn nur diejenigen eine Meinung abgeben, die auch wirklich aus eigener Erfahrung sprechen können. "Ich hab mal gelesen" und "alle sagen aber, dass" ist nur wenig hilfreich.

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was ich dazu nur fand (nicht speziell huk24), wäre:

Zitat:

Eine Entschädigung in Höhe des Neuwerts wird geleistet, sofern sichergestellt ist, dass innerhalb einer festgelegten Zeitspanne eine Reparatur erfolgt oder ein anderes Fahrzeug erworben wird.

die neupreisentschädigung gibt es tatsächlich nur im totalschadenfall bei anschaffung eines neufahrzeuges. eine auszahlung ist nicht möglich, wozu auch?

Da der Wert der Neuwagenentschädigung im Normalfall wesentlich höher als der Reparaturaufwand ist, greift das Recht auf fiktive Abrechnung hier nicht. Der Geschädigte hat nur dann Anspruch auf den Neuwagenwert, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Nutzung eines Neuwagens hat. Dieses Interesse hat er nachzuweisen. Lehnt er daher einen Neuwagenkauf ab, hat er nur Anspruch auf die Reparatur zzgl. der üblichen Kostenerstattungen.

Klammerauf: Letzteres muss nicht notwendigerweise weniger sein Klammerzu.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 20:12

Was heisst wozu auch ?

Wenn mein Wagen sagen wir mal für 25.000 € einen Totalschaden hat gibts ja oft nichts mehr zu reparieren.

Wie weist man denn das Interesse nach ? Neuwagen kaufen / bestellen ?

Vor allem wie müsste das preislich sein ? Genau so teuer wie der alte Wagen mindestens ? Oder teurer / billiger ?

Kann mir das nicht genau vorstellen

wobei die Neuwertentschädigung nur zählt, wenn du einen gleichwertigen Wagen kaufst/bestellst wie der verunfallte. So war die Aussage von meiner Versicherung als ich nachfragte.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 20:24

Wird ja immer besser.. Dachte es wäre überhaupt wenn nur ein Neuwagen dazu benötigt.

Nunja bin ja zum Glück nicht in der Situation

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Wird ja immer besser..

Und wenn Dir einer dein Wagen zu Klump fährt bekommst Du auch nur den Zeitwert, und nicht die Neuwertentschädigung.

 

 

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 20:40

Ja nur ob ich mir nen Ford Focus oder nen Mercedes A-Klasse kaufe kann doch der Versicherung egal sein !?

am 19. Januar 2011 um 20:55

Also bei meiner Versicherung steht folgendes in den Bedingungen

Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die

Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.

und

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten

Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden

muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und markenüblicher Nachlässe.

wobei ich mir vorstellen kann, dass hier Verhandlungsspielraum mit der Versicherung besteht, wenn eine andere Marke gewünscht wird und die Versicherung dadurch etwas sparen kann.

am 19. Januar 2011 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Ja nur ob ich mir nen Ford Focus oder nen Mercedes A-Klasse kaufe kann doch der Versicherung egal sein !?

Das würde ja heißen, ich kaufe mir nen Ford, stelle nach einem Jahr fest, dass die Karre Müll ist. Also setzte ich sie vor den nächsten Baum und kauf mir auf Versicherungskosten eine A-Klasse?

Leute gibts :rolleyes:

Mfg Zille

am 19. Januar 2011 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

wobei ich mir vorstellen kann, dass hier Verhandlungsspielraum mit der Versicherung besteht, wenn eine andere Marke gewünscht wird und die Versicherung dadurch etwas sparen kann.

Ford Focus ab 16.750 €

Mercedes A-Klasse ab 20.850 €

Das hat mit sparen wenig zu tun :D

Und die o.g. Versicherungsgesellschaft scheint auch nicht gerade für ihre Kundenfreundlichkeit und Flexibilität bekannt zu sein. Auf "Spielraum" würde ich da nicht bauen.

Mfg Zille

am 19. Januar 2011 um 21:10

Ich hab mich auch nicht auf das genannte Beispiel (Focus/A-Klasse) bezogen, dass sich ja auch umgekehrt darstellt.

Außerdem habe ich als Beispielversicherer auch nicht die HUK herangezogen. Laut den Aussagen hier im Forum wohl nicht die erste Wahl wenn es um entgegenkommen in irgendeiner Form geht.

.....frage bei Deinem Berater nach, wie das bei Deinem Versicherer geregelt ist..... Bei der AXA musst Du zum Beispiel keinen Ersatz anschaffen:

Zitat:

Bei PKW bezahlen wir den Neupreis gemäß A 2.11, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80% des Neupreises betragen. Bei Vereinbarung des Bausteins optimum plus gilt dies innerhalb von 24 Monaten

.

Auch hier bewahrheitet sich wieder einmal, dass billig nicht preiswert ist!

Zitat:

Auch hier bewahrheitet sich wieder einmal, dass billig nicht preiswert ist!

Morgen, warum immer dieses Dreschen der Vorurteile? So ist das in den aktuellen Bedingungen der HUK24 geregelt:

Zitat:

Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neu-

preis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten [wird an anderer Stelle optional auf 24 Monate ausgedehnt] nach dessen

Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust ein-

tritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung

innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen

Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.

Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-

eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom

Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Rest-

wert des Fahrzeugs wird abgezogen.

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der

Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des ver-

sicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird – eines vergleichbaren

Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet wer-

den muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unverbindliche Preis-

empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nach-

lässe.

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