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HUK Coburg erstatt nur Kostenpauschale

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 12:24

Ich hatte mit meinem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall, bei dem mir ein Sharan hinten aufgefahren ist.

Die Reparaturkosten betrugen ca. 6000€.

Ich hatte nun bei der Versicherung folgende Kosten geltend gemacht:

Wertminderung laut Gutachten 500€

Fahrt zum Gutachter 2*12kma50ct. 12€

Fahrt zur Werkstatt Notrep. 2*8km 8€

Fahrt zur Reparatur 8€

Fahrt zur Rep.Nachbesserung 8€

Ersatzwagen zur Nachbesserung (smart)11,21€

Telefon und Porto 4,95€

Bezahlen will die Vers. lediglich den Mietwagen, die Wertminderung und 20€ Pauschale.

Laut Angaben des Sachbearbeiters muss ich die Fahrtkosten selber tragen, da es irgendwie meine Pflicht sei.

Nur leider habe ich von seinem Sachbearbeiterkollegen auch schon die Information bekommen, das nur die Versicherung, nicht aber ich, das Gutachten in Auftragen geben dürfen. Anderenfalls müsste ich den GA selber zahlen.

Nun meine Fragen.

Ist das Vorgehen der Versicherung im Fall der Fahrtkosten rechtens?

Ist es in so einer späten Phase sinnvoll einen RA einzuschalten?

Vielen Dank, Thomas

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14 Antworten
am 24. Juli 2006 um 13:15

Hi,

die Aufwandskostenpauschale ist für Telefonate, Porto und eben auch Fahrten gedacht, die dir durch den Unfall entstehen.

Übersteigen diese den von dir erhaltenen Betrag, so musst du dies nachweisen.

Offensichtlich hast du dies getan - 36 € Fahrtkosten zzgl. 4,95 € Telefongebühren --> bleiben also ca. 21 Euro offen.

Einfach nochmal diese 21 € schriftlich anfordern (Fax) - und falls sich wieder nix tut das ganze ne Ebene höher beim Anspruchsgegner ansiedeln.

Anwalt ist hier überflüssig wie ein Kropf - bei dem Streitwert....

Grüße

Schreddi

Als Geschädigter ist es dein Recht dir einen Gutachter deiner Wahl zu suchen und dort ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür kann die Versicherung nur ablehnen wenn der Schaden unter ca. 750€ ist.

In deinem Fall schlüssel die Fahrtstrecken nochmal auf und schick die Rechnung darüber an die Versicherung mit dem Hinweis sie würden damit ja gut wegkommen. Hättest den Gutachter z.B. auch zu dir nach Hause bestellen können.

Versuchs einfach mal so, evtl. eine Stelle höher bei der Versicherung.

Anwalt bei der Summe? :rolleyes:

Gruß Meik

am 24. Juli 2006 um 14:54

Hast du denn im gutachten den Nutzungsausfall drinstehen? Dann wäre ich mal ganz ruhig mit der Notreparatur.

Zudem kannst Du ja gleich richtig reparieren lassen und Dir einen leihwagen nehmen.

Die Fahrten zum Gutachter (wie ging das eigentzlich mit einem nicht verkehrssicheren Auto?) hättest Du Dir sparen können, der kommt auch zu Dir.

Ansonsten schick denen nochmal einen Brief, immer diese Streiterei mit der Krümelkacke,...

Ich bin inzwischen dazu übergegangen den Sch... nicht mehr einzufordern und 5€ draufzuzahlen, dafür gings dann mit der Regulierung flott (dann ist der scahbearbeiter glücklich was sparen zu können und übersieht dass er bei anderer berechnung noch besser gefahren wäre :-))

Denk bei der endgültigen reparatur an den nutzungsausfall für die Reparaturdauer, den vergisst die Huk gern.

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 18:42

Vielen Dank für eure Antworten.

So in der Art wäre auch mein Empfinden gewesen. Ich finde außerdem, das ich mit den km-Kosten noch sehr human war.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Hast du denn im gutachten den Nutzungsausfall drinstehen? Dann wäre ich mal ganz ruhig mit der Notreparatur.

Zudem kannst Du ja gleich richtig reparieren lassen und Dir einen leihwagen nehmen. .....

Ich hatte die Notreparatur im GA mit drin. Das war ja nur die Heckleuchte. Ansonsten hätte ich einen Gruppe H Wagen nicht für 2, sondern für 3 Wochen gefahren. Da hatte ich über den Tag einen Leihwagen der Werkstatt (War bescheiden, nur Gruppe D). Nur zur Reparatur wollte ich wieder einen geräumigen Kombi.

am 24. Juli 2006 um 19:29

ZDF Wiso

Sowie der von der HUK stottert, glaubt er doch selbst nicht mehr an seine Argumente.

Seltsamer Typ...

Der hätte wenigstens erwähnen können, dass sich aus dem betreffenden Gutachten für den Gutachter ein (aus der Pauschale und dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand errechneter) Stundenlohn von ca. 300 EUR ergibt. Dann währe der ganze Sachverhalt für den neutralen Zuschauer verständlicher gewesen.

am 25. Juli 2006 um 12:20

300 EURO Stundenlohn so ein schmarrn!!!

Wenn das stimmen würde wieso verliert dann die HUK nahezu alle Prozesse, etwa nur um m. E. Versicherungsprämien nutzlos zu verschleudern?

Nein!!!

m.E. ist das einzige Ziel Geschädigte zu verunsichern und sie dazu zu bewegen beim nächsten Schadensfall den Weg des geringsten Versicherungswiderstand zu wählen, also den hauseigenen Sachverständigen der HUK kommen zu lassen.

Was ist der persönlichen Haftung des SV.

Was ist mit den Fortbildungen die ich fortlaufend besuchen muss?

Wer bezahlt meine Angestellten?

am 25. Juli 2006 um 13:43

Hi,

na nu komm mal wieder runter....

Du hast doch dieses Beispiel selber angebracht - die Relevanz zum Fall fehlt aber leider wieder völlig -schade drum, ehrlich.

Bitte nich wieder ausarten lassen.

Grüße

Schreddi

am 25. Juli 2006 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Ich hatte mit meinem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall, bei dem mir ein Sharan hinten aufgefahren ist.

Die Reparaturkosten betrugen ca. 6000€.

Ich hatte nun bei der Versicherung folgende Kosten geltend gemacht:

Wertminderung laut Gutachten 500€

Fahrt zum Gutachter 2*12kma50ct. 12€

Fahrt zur Werkstatt Notrep. 2*8km 8€

Fahrt zur Reparatur 8€

Fahrt zur Rep.Nachbesserung 8€

Ersatzwagen zur Nachbesserung (smart)11,21€

Telefon und Porto 4,95€

Bezahlen will die Vers. lediglich den Mietwagen, die Wertminderung und 20€ Pauschale.

Laut Angaben des Sachbearbeiters muss ich die Fahrtkosten selber tragen, da es irgendwie meine Pflicht sei.

Nur leider habe ich von seinem Sachbearbeiterkollegen auch schon die Information bekommen, das nur die Versicherung, nicht aber ich, das Gutachten in Auftragen geben dürfen. Anderenfalls müsste ich den GA selber zahlen.

Nun meine Fragen.

Ist das Vorgehen der Versicherung im Fall der Fahrtkosten rechtens?

Ist es in so einer späten Phase sinnvoll einen RA einzuschalten?

Vielen Dank, Thomas

Und da fragt ihr wo meine Abneigung gegenüber gewisser Versicherungen herkommt???

Bist du sicher alles verlangt zu haben?

Schadenspositionen

Also laut meinem staatlichen Ratgeber darf man auch bei einer Mark Streit-/ Schadenssumme zum Anwalt zu gehen, wenn du dir schon die Mühe machst alles aufzuschlüsseln und sie dich schon zum 2ten Mal m. E. belogen haben, haben diese das doch gar nicht anders verdient.

am 25. Juli 2006 um 16:33

Schließlich gilt:

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

Zitat:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

am 25. Juli 2006 um 16:49

Hi,

Gutachter - was fehlt in der Kostenaufstellun deiner Meinung nach?

Bei einer Mark stell ich heutzutage gar nix mehr an ;)

....und wieder geht dein Beitrag an der Frage vorbei - was sagst du dazu, was er wirklich gefragt hat?

Grüße

Schreddi

am 25. Juli 2006 um 18:31

Re: HUK Coburg erstatt nur Kostenpauschale

 

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Nun meine Fragen.

Ist das Vorgehen der Versicherung im Fall der Fahrtkosten rechtens?

Ist es in so einer späten Phase sinnvoll einen RA einzuschalten?

Vielen Dank, Thomas

@Schreddi

Ich denke ich habe genau auf seine Fragen geantwortet:

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Also laut meinem staatlichen Ratgeber darf man auch bei einem Euro ;) Streit-/ Schadenssumme zum Anwalt zu gehen, wenn du dir schon die Mühe machst alles aufzuschlüsseln und sie dich schon zum 2ten Mal m. E. belogen haben, haben diese das doch gar nicht anders verdient.

Laut dem § 249 stehen ihm die Nebenkosten zu, wie sie tatsächlich angefallen sind.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass er durch freundliches Nachfragen noch einen Cent mehr bekommt.

Allein der Umstand, dass alle mir bekannten Versicherungen mindestens 25 Euro Umkostenpauschale zahlen, spricht Bände.

am 25. Juli 2006 um 22:17

@wuge

Wieviel Urteile braucht Ihr noch?

HUK Coburg mit ihren Argumenten im Berufungsverfahren vor dem LG Saarbrücken (Urteil vom 22.09.2005) erneut gescheitert

Zitat:

Der SV war daher im Verhältnis zu seinem Auftraggeber gem. § 315 Abs. 1 BGB berechtigt, seine Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen. In Anknüpfung an ihre ständige Rechtsprechung (Urteil v. 25.09.03, Az: 2 S 219/02, S. 8 ff.; v. 10.03.05, AZ: 2 S 152/04, S. 3 ff.; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil v. 22.07.03, Az: 3 U 438/02-46, S. 19) vertritt die Kammer die Auffassung, dass Billigkeit und Angemessenheit der Gutachterkosten im Hinblick auf die Gutachterleistung nicht zwingend und ausschließlich durch Spezifizierung des zeitlichen Aufwandes und eines zugrunde gelegten Stundensatzes bestimmt werden müssen (so auch Geigel / Rixecker, a. a. O., Randnr. 112 m. w. N.). Auch eine Berechnung auf der Grundlage einer nach einem bestimmten Gegenstandswert - wie hier nach dem festgestellten Schadensbetrag - bestimmten Grundvergütung nebst Auslagen kann der Billigkeit entsprechen, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Honorartabelle nach Gegenstandswert zu deutlich höheren Honoraransprüchen als bei einer Berechnung nach Zeitaufwand führt.

Quelle

Zitat:

Auch die angestellten Versicherungsgutachter, z. B. des Allianz-Zentrums für Technik, berechnen einen durchschnittlichen Stundensatz von netto rund EUR 165,-. Dabei haben diese angestellten Sachverständigen, neben Ihren 13 Monatsgehältern, ihrer Altersversorgung u.s.w., keinen derartigen Nebenkostenanteil zu bewältigen, wie es ein unabhängiger Sachverständiger mit seinem gesamten Unternehmensunterhalt hat.

Themenstarteram 26. Juli 2006 um 6:14

Hallo allen Antwortenden. Vielen Dank für eure Mühe.

Ich habe heute mit meinen, dank euch, neuen Informationen bei der HUK angerufen und darauf hingewiesen, dass ich meine Kosten genau nachweisen kann.

Außerdem habe ich dem MA gesagt, das ich bei Rep1 mit einer A-Klasse und bei Rep3 sogar mit einem SMART gefahren war.

Letzendlich zog aber nur der Hinweis darauf, wer einen Rechtsanwalt denn im Zweifel bezahlen müsse. Traurig.

Ich habe also gelernt und werde nie wieder bei einen Haftpflichtfall ohne eigenen Anwalt der gegnerischen Versicherung gegenübertreten. Zweimal wurde ich belogen, ich hatte großen Aufwand, warum nur? Letztendlich sinken SO unsere HP-Beiträge nicht.

Zahn

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