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HUK Coburg schickt mir Honorartabelle für Gutachter
Meine Frau ist wer hinten aufs Auto drauf gefahren.
Schuldfrage ist klar.
Die HUK schickt jetzt ein Schreiben mit einer Tabelle, was ihrer Meinung nach ein Gutachter verlangen darf.
Ich denke, mir ist das egal was die HUK für Vorstellungen hat.
Entscheidend ist doch, was der Gesetzgeber für Vorstellungen hat.
Was ist tatsächlich angemessen?
Muss ich mir Sorgen machen, dass der Gutachter zu viel abrechnet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:38:18 Uhr:
Auch für diesen Berufszweig gibt es eine Gebührenordnung, und da sollte die HUK die Füße schön stille halten.
Natürlich kann ein Gutachten teurer oder billiger ausfallen, je nach Schadensbild und Arbeitsaufwand.
Da kommen roundabout mal schnell 500€uronen zusammen.
Nein, es gibt eben keine "Gebührenordnung" für Sachverständige. Und genau da liegen die Probleme.
Es gibt zwar mittlerweile Honorartabellen, an die muss sich aber keiner halten. Das "vergisst" die HUK in ihren Schreiben dem Geschädigten mitzuteilen. da steht nämlich ganz am Ende:
Vorstehende Tabelle stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Sachverständige
dar.
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51 Antworten
der Gesetzgeber hat damit auch nichts zu tun. Das ist freie Martktwirtschaft und jeder Unternehmer kann berechnen was er für richtig und angemessen hält.
Das hat auch die HUK Coburg zu begreifen, aber bei denen ist diebsbezüglich Hopfen und Malz verloren.
Dennoch solltest du dir einen seriösen Sachverständigen suchen und das Thema ansprechen, denn du bist der Auftraggeber und schuldest den Rechnungsbetrag.
Leider gibt es in unserem Berufstand auch Experten die zuschlagen wie die Raubritter. Und das muss ja nun nicht auf deinem Buckel ausgetragen werden.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:27:51 Uhr:
Dennoch solltest du dir einen seriösen Sachverständigen suchen und das Thema ansprechen, denn du bist der Auftraggeber und schuldest den Rechnungsbetrag.
Leider gibt es in unserem Berufstand auch Experten die zuschlagen wie die Raubritter. Und das muss ja nun nicht auf deimem Buckel ausgetragen werden.
Damit drückst du exakt das gleiche aus, was im Schreiben der HUK steht.
Lediglich in andere Worte verpackt.
Kann man ignorieren, muss man nicht.
Auch für diesen Berufszweig gibt es eine Gebührenordnung, und da sollte die HUK die Füße schön stille halten.
Natürlich kann ein Gutachten teurer oder billiger ausfallen, je nach Schadensbild und Arbeitsaufwand.
Da kommen roundabout mal schnell 500€uronen zusammen.
Die Sachverständigenkosten müssen in Relation zur Schadenshöhe liegen. Der Gutachter kann damit nicht abrechnen was er will, ist normal.
BGH vom 23.01.2007, VI ZR 67/06 und vom 11.02.2014, VI ZR 225/13.
Und mehr steht ja eigentlich auch nicht in der verlinkten Tabelle.
In sofern finde ich es doch eigentlich sehr nett von der HUK, den TE auf diesen Umstand hinzuweisen bevor er Kosten erzeugt die ihm hinterher nicht erstattet werden.
Kann ich denn die Kosten nicht einfach an den Gutachter abtreten?
Dann wäre es ja nicht mein Problem, was der von der HUK bekommt, oder?
Ich habe gerade die letzten zwei Unfälle angeschaut, Gutachterkosten lagen jeweils im grünen Bereich. Ich finde die Tabelle auch gut, habe sie mir gleich ausgedruckt.
Die HUK zahlt ja auch höherer Gutachterkosten, nur müssen die nachvollziehbar und nachprüfbar dargelegt werden. Ist das zuviel verlangt?
Gilt ja ohnehin das Regionalprinzip, und da befürchte ich, sind alle Gutachter sich bei ihrer Preisgestaltung zumindest sehr ähnlich.
Zitat:
@Nafigafi schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:22:10 Uhr:
Kann ich denn die Kosten nicht einfach an den Gutachter abtreten?
Dann wäre es ja nicht mein Problem, was der von der HUK bekommt, oder?
Nein, Du bist sein Auftraggeber, und wenn die Vers. ihn nicht bezahlt, darfst Du an den Beutel.
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:38:18 Uhr:
Auch für diesen Berufszweig gibt es eine Gebührenordnung, und da sollte die HUK die Füße schön stille halten.
Natürlich kann ein Gutachten teurer oder billiger ausfallen, je nach Schadensbild und Arbeitsaufwand.
Da kommen roundabout mal schnell 500€uronen zusammen.
Nein, es gibt eben keine "Gebührenordnung" für Sachverständige. Und genau da liegen die Probleme.
Es gibt zwar mittlerweile Honorartabellen, an die muss sich aber keiner halten. Das "vergisst" die HUK in ihren Schreiben dem Geschädigten mitzuteilen. da steht nämlich ganz am Ende:
Vorstehende Tabelle stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Sachverständige
dar.
Delle, genau das ist das Problem.
Bei normalen Schäden müsste aber ein Sachverständiger mit den Gebühren leben können.
Wir haben uns zu meinen aktiven Zeiten auch an der BVSK Tabelle orientiert und ich habe mir dann noch eine Schmerzgrenze von 20 % zugebilligt.
Ein paar wenige Sachverständige schlagen aber doch sehr gewaltig zu, so dass ich das Versenden der Tabelle nicht verkehrt finde, wenn dieses Schreiben dem SV weitergereicht wird.
Mir ist nur kein Fall von früher bekannt, wo die HUK einen Prozess geführt hat, Dir?
Grüße von Klaus
Bei mindestens 50% aller Urteile gegen die HUK geht es um das Sachverständigerhonorar.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:22:27 Uhr:
Ich habe gerade die letzten zwei Unfälle angeschaut, Gutachterkosten lagen jeweils im grünen Bereich. Ich finde die Tabelle auch gut, habe sie mir gleich ausgedruckt.
Die HUK zahlt ja auch höherer Gutachterkosten, nur müssen die nachvollziehbar und nachprüfbar dargelegt werden. Ist das zuviel verlangt?
Gilt ja ohnehin das Regionalprinzip, und da befürchte ich, sind alle Gutachter sich bei ihrer Preisgestaltung zumindest sehr ähnlich.
Entscheidend ist ob das SV Honorar üblich ist. In einem evtl. Honorarprozess muss -oder besser sollte- dann natürlich die Rechnung auch nachvollziebar sein.
Letztendlich muss jeder Sachverständige selber entscheiden, ob er nach dem Gesprächsergebnis abrechnet oder nicht.
Bedauerlicherweise gibt es diesbezüglich aber auch immer mal wieder Stilblüten der Versicherer. Da wird dann mal eben eine Rechnung ohne Angaben von Gründen auf irgend einen Betrag gekürzt. Auf Nachfrage wird dann mitgeteilt, dass man den Betrag dann halt für angemessen hält. So geht es natürlich auch nicht. Es wäre wirlich sinnvoll, wenn man eine Art Honorartabelle änlich der Gebührenordnung für Rechtsanwälte manifestieren würde um dem Elend ein Ede zu setzen.
Aber das ist leider nicht in Sicht......
Zitat:
@celica1992 schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:56:31 Uhr:
Bei mindestens 50% aller Urteile gegen die HUK geht es um das Sachverständigerhonorar.
D. h., die HUK gewinnt mindestens die Hälfte der Prozesse, sonst würde sich das ja nicht rechnen?
Frage an Delle:
Kann ich als Geschädigter Dich als SV nicht bitten mit der Versicherung direkt abzurechnen?
bzw. wäre dies eine unübliche Vorgehensweise?
Und wie geneigt bist Du Deine Zustimmung von einer bestimmten Versicherung abhängig zu machen?