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HUK Keine TK in bestimmten Ländern
Hallo,
ich habe für meine A6 s.unten eine VK mit TK bei HUK bestellt.
Jetzt schreiben sie, die übernehmen bei VK und TK nur in bestimmten EU-Ländern die Haftung. Dazu gehört nicht unter anderem auch Kroatien, wo ich Urlaub mache!!
Was nun??
Danke schon für Antworten
Chris
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66 Antworten
Da bin ich aber platt. Kroatien!
Kroatien = Ländercode = HR
Beim Versicherer anrufen und die Länderliste auf der IVK (International Versicherungskarte) für den Urlaubszeitraum erweitern lassen.
Ergänzend noch:
Sollte der örtliche Geltungsbereich der IVK od. Grünen Karte nicht vom Versicherer erweitert werden, das ist i.d.R. im Tarifanhang zur Kraftfahrtversicherung eines Versicherers so bestimmt, wird der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf Antrag des VN freigeben.
Das ist eine der vielen kleinen Einsparungen die in Summe günstige Beiträge ergeben.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Das ist eine der vielen kleinen Einsparungen die in Summe günstige Beiträge ergeben.
So ist es. Das passiert, wenn man an der falschen Stelle spart. Vorher informieren wäre gut.
buba
Ausschlüsse haben doch fast alle.
Wichtig ist, daß es bei Bedarf kurzfristig einschließbar ist.
Die HUK tut das nicht und lässt den Versicherten auf Wunsch dann tatsächlich sofort raus.
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Ausschlüsse haben doch fast alle.
Ein Satz, der rein gar nichts sagt.
Er hilft nur zu verschleiern,
was gut und preiswert ist,
und was nur billig ist.
Wie soll man entscheiden, welche der rund 40 Unterschiede man haben will, welche nicht?
Morgen!
ich hab gerade mal die bedingungen der huk nachgelesen - finden konnte ich dazu nichts. wo stehen denn die länderausschlüsse?
luzie
maßgeblich, allein ist die Länderliste die auf der zum Vertrag ausgegebenen IVK - mit Vertragnummer, Amtl. Kz. und der Gültigkeitsdauer - ausgedruckt ist.
Der örtliche Geltungsbereich in den Bedingungen (AKB) ist das Eine was gültig ist, die Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches ist der zum Vertrag gehörenden und identifizierbaren IVK zu entnehmen.
Es herrscht somit Rechtssicherheit für VN und VR.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
maßgeblich, allein ist die Länderliste die auf der zum Vertrag ausgegebenen IVK - mit Vertragnummer, Amtl. Kz. und der Gültigkeitsdauer - ausgedruckt ist.
Der örtliche Geltungsbereich in den Bedingungen (AKB) ist das Eine was gültig ist, die Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches ist der zum Vertrag gehörenden und identifizierbaren IVK zu entnehmen.
Es herrscht somit Rechtssicherheit für VN und VR.
Ja gut , aber nicht auf die Kasko bezogen, nur auf
die Haftpflicht.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ein Satz, der rein gar nichts sagt.
Er hilft nur zu verschleiern,
was gut und preiswert ist,
und was nur billig ist.
Wie soll man entscheiden, welche der rund 40 Unterschiede man haben will, welche nicht?
Gibt es denn einen VR, der keine Einschränkung des Geltungsbereiches der Kasko hat?
I.d.R. fragt man den Kunden ja bei Abschluss ob er mit seinem Auto in Urlaub fährt und wohin.
Schwarzwald oder Anatolien.
Versicherer ohne Einschränkung des örtlichen Geltungsbereiches gibt es allein schon deshalb nicht, weil kein VR einen Rückversicherer finden würde bei dem er sich rückversichern könnte.
Die Überwachung der Erfüllbarkeit der Verträge ist u. a. Gegenstand der Versicherungsaufsicht.
Der örtliche Geltungsbereich gilt für KH, VK und TK.
@safwetyservices, ich habe kein Problem damit wenn Du meine Aussagen anzweifelst. (Wer lesen kann ist klar im Vorteil).
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Versicherer ohne Einschränkung des örtlichen Geltungsbereiches gibt es allein schon deshalb nicht, weil kein VR einen Rückversicherer finden würde bei dem er sich rückversichern könnte.
Allerdings sollte man Deckung in ganz Europa und insbesondere in der EU erwarten dürfen.
Das war früher normal.
Ich verstehe das Problem nicht...
VN hat ein höherwertiges Fahrzeug. Er stellt einen Antrag.
Der Versicherer möchte den Antrag nur mit Einschränkungen (hier Kasko nur in der EU) annehmen und unterbreitet dem VN ein entsprechendes Angebot.
Der VN hat nun 2 Möglichkeiten
a) Vertrag mit Einschränkungen abschließen
b) zu einem anderen Versicherer gehen
Soviel Vertragsfreiheit wird doch erlaubt sein. Der VN wird doch nicht gezwungen den Vertrag mit Einschränkungen abzuschließen.
P.S. Ich finde die Einschränkung überzogen. Kann eigentlich nur ein Irrtum sein wenn es um das Fzg in der Signatur geht.
Die HUK behält sich grundsätzlich die Annahme von Fahrzeugen ab 60.000 EUR Neuwert vor.
Das fragliche Fahrzeug ist davon auch mit Sonderausstattung nicht betroffen.
Weiterhin behält sich die HUK vor Fahrzeuge ab VK-Typklasse 28 und TK-Typklasse 30 anzunehmen.
Da VK beantragt ebenfalls kein Problem, TK ist hier mit 30 allerdings problematisch.
Das die HUK Kroatien in VK und KH nicht bedienen will dürfte überraschend sein und ist nicht auf der HP hinterlegt.
Dort kann der Interessierte vielmehr den Eindruck gewinnen, sich mit dem Auto durch den Kauf von Zusatzleistungen u.a. in "Kroatien, Slowenien, Mazedonien, Bulgarien, Türkei" (Werbung Auslandsschadenschutz) sowie "Leistet in Europa, auf Madeira, den Kanaren und in den Mittelmeer-Anrainer-Staaten" (Werbung Schutzbrief) problemlos in ganz Europa, den Mittelmeeranrainerstaaten sowie dem asiatischen Teil der Türkei bewegen zu können.