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HUK24 Selbstbeteiligung VK /TK Angebot stimmt nicht mit Vertrag überein/ HUK24 bietet nur schlechte
Hallo,
wollte heute meinen F31 330d, der am Mittwoch kommt bei der HUK24 anmelden.
Im Antrag habe ich VK 300 / TK 150 angegeben.
Antrag abgeschickt.
5 Minuten später automatische Mail, dass der Vertrag nur zu VK 1000/ TK 500 abgeschlossen werden würde.
Man würde ein Widerrufsrecht einräumen.
Wenn ich einen Bugatti Veyron versichern lassen will, ok, aber das ist ein normales Auto... Der 530 F10 aus 2013 von meinem Vater wude klaglos bei der gleichen Gesellschaft auf o.g. Bedingungen verischert.
Jetziger F31 läuft auf VN Vater mit Halter ich (da unschlagbare Konditionen)
Hatte jemand schon mal ähnliches?
Bringt es was anzurufen (ja ich habe eine Telefonnummer von dem Laden)?
Habt Ihr Empfehlungen für Versicherer, die o.g. Fzg tatsächlich zu VK 300 / TK 150 versichern?
Wie sieht es aus: Ich schließe jetzt ab, muss ja zulassen und nehme dann mein Widerrufsrecht ein paar Tage später war. Dank Fernabsatzgesetzt möglich, oder?
Danke für Tipps und Erfahrungen
Christian
Beste Antwort im Thema
Das Du keine Ahnung hast von den Gepflogenheiten der Versicherer und dem Versicherungsvertragsrecht entnehme ich Deiner 1. Mail. Ich meine es auch nicht böse mit Dir, ein Fachmann kann Dich vor bösen Fehlern bewahren - aber Du bist natürlich frei in Deiner Entscheidung. Es war nur ein gut gemeinter Rat. Folgendes lässt mich zu meiner Schlussfolgerung kommen.
1. Du weißt nicht, dass nicht jede Versicherung jedes Fahrzeug nimmt - ich wollte heute meinen...bei der HUK24 anmelden.
2. Du kennst die VVG Regelungen nicht, es ist noch gar kein endgültiger Vertrag zustandegekommen (Widerspruchsrecht bei abweichendem Vertrag/Widerrufsrecht erfolgter Antragstellung §8 VVG) - Man würde ein Widerrufsrecht einräumen.
3. Deine Frage kann jeder Versicherungsmakler mit "ja mehrfach - daher klärt man solche Dinge vor Antragstellung" beantworten - Hatte jemand schon mal ähnliches?
4. Nein, die HUK 24 ist ein Online-Versicherer - Bringt es was anzurufen (ja ich habe eine Telefonnummer von dem Laden)?
5. Ja habe ich und mit solchen Empfehlungen verdiene ich mein Geld, daher gibt´s die hier auch nicht umsonst. Nein, auch nicht gegen Geld, ich suche meine Kunden nicht hier im Forum. - Habt Ihr Empfehlungen für Versicherer, die o.g. Fzg tatsächlich zu VK 300 / TK 150 versichern?
6. Mit der Nutzung der EVB der Versicherung gehst Du bereits einen Vertrag über vorläufige Deckung mit dieser Versicherung ein, keine gute Idee, besser ist es gleich die EVB der Versicherung zu nehmen, bei der man sich dann endgültig versichert, weil...das ist dann wieder kostenpflichtig - muss ja jetzt zulassen und nehme dann mein Widerrufsrecht ein paar Tage später war.
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16 Antworten
issa wenigsten billiger geworden?
Geh zu einem Versicherungsmakler und lass Dich vernünftig beraten, denn Du hast leider wenig Ahnung und solltest Dich lieber nicht an einen Online-Versicherer wenden. Du hast nicht nur ein Widerrufsrecht sondern sogar ein Widerspruchsrecht und das beruht nicht auf dem Fernabsatzgesetz sondern auf dem
Versicherungsvertragsgesetz - VVG
Du hast nämlich einen
Abweichender Versicherungsschein erhalten, damit hast Du gemäß § 5 folgende Klausel, die zum Tragen kommt.
1 Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht.
Komisch, dass Leute immer meinen andere haben keine Ahnung. Ich habe nur eine Frage gestellt, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat.
Ob er billiger geworden is interessiert mich 0,0...Darauf kommt es nicht
Das Du keine Ahnung hast von den Gepflogenheiten der Versicherer und dem Versicherungsvertragsrecht entnehme ich Deiner 1. Mail. Ich meine es auch nicht böse mit Dir, ein Fachmann kann Dich vor bösen Fehlern bewahren - aber Du bist natürlich frei in Deiner Entscheidung. Es war nur ein gut gemeinter Rat. Folgendes lässt mich zu meiner Schlussfolgerung kommen.
1. Du weißt nicht, dass nicht jede Versicherung jedes Fahrzeug nimmt - ich wollte heute meinen...bei der HUK24 anmelden.
2. Du kennst die VVG Regelungen nicht, es ist noch gar kein endgültiger Vertrag zustandegekommen (Widerspruchsrecht bei abweichendem Vertrag/Widerrufsrecht erfolgter Antragstellung §8 VVG) - Man würde ein Widerrufsrecht einräumen.
3. Deine Frage kann jeder Versicherungsmakler mit "ja mehrfach - daher klärt man solche Dinge vor Antragstellung" beantworten - Hatte jemand schon mal ähnliches?
4. Nein, die HUK 24 ist ein Online-Versicherer - Bringt es was anzurufen (ja ich habe eine Telefonnummer von dem Laden)?
5. Ja habe ich und mit solchen Empfehlungen verdiene ich mein Geld, daher gibt´s die hier auch nicht umsonst. Nein, auch nicht gegen Geld, ich suche meine Kunden nicht hier im Forum. - Habt Ihr Empfehlungen für Versicherer, die o.g. Fzg tatsächlich zu VK 300 / TK 150 versichern?
6. Mit der Nutzung der EVB der Versicherung gehst Du bereits einen Vertrag über vorläufige Deckung mit dieser Versicherung ein, keine gute Idee, besser ist es gleich die EVB der Versicherung zu nehmen, bei der man sich dann endgültig versichert, weil...das ist dann wieder kostenpflichtig - muss ja jetzt zulassen und nehme dann mein Widerrufsrecht ein paar Tage später war.
Stoppelfreund hat Recht. Meldest Du (oder der Anmeldeservice Deines Autohauses Deinen neuen BMW mit der übermittelten EVB an, kommt der Versicherungsvertrag zustande. Raus kommt man immer, aber eben nur mit Aufwand. Rufe heute von Deinem Büro mit Telefonanschluss einen Versicherungsfritzen an. Wenn Dir die HUK angenehm ist, dass suche Dir aus Gelbe-Seiten die nächste Telefonnummer eines niedergelassenen Versicherungsonkel raus, er soll Dir zu Deinen Wünschen eine EVB beschaffen. Die HUK und die HUK24 nehmen sich zwar etwas im Preis aber nicht viel. Die DEVK ist auch relativ günstig, kenne die Einstufung Deines neuen Fahrzeugs nicht. Wahrscheinlich hemmt so ein neues Auto immer eine Online-Versicherung, weil das Risiko für die schwer abschetzbar ist, wegen Mangel an Erfahrungswerten. Darum haben sie Dir eine hohe SB reingeknallt, damit Du "vorsichtiger" fährst - BMW in allen Ehren. Du kannst auch wie vorgeschlagen einen freien Makler nehmen. Aber wenn Du Deine jetzige EVB verwendest, wird der Vertrag aktiv. Er schlummert, solange die EVB nicht von der Zulassungsstelle verwendet wird. Ungefähr so, als wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag bei einem Chef unterschreibst. Du kannst 10 Verträger bei 10 Firmen unterschreiben. Dort, wo Du hingehst und früh anfängst, dieser eine Vertrag wird wirksam. Alle anderen sind unwirksam. Klotz ran, Du hast nur noch Heute Zeit. In diesem Sinne...
Zitat:
@romanusko schrieb am 1. Dezember 2015 um 06:29:48 Uhr:
.......Du kannst 10 Verträger bei 10 Firmen unterschreiben. Dort, wo Du hingehst und früh anfängst, dieser eine Vertrag wird wirksam. Alle anderen sind unwirksam. Klotz ran, Du hast nur noch Heute Zeit. In diesem Sinne...
Das würde ich nicht ungeprüft "unterschreiben"
Eventuell klagt einer der 9 anderen auf Schadenersatz. Kommt halt darauf an was im Vertrag steht, falls man eine Arbeit nicht antritt.
Gruß Frank,
der ab und an auch das Kleingedruckte liest.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 1. Dezember 2015 um 07:34:39 Uhr:
Zitat:
Gruß Frank,
der ab und an auch das Kleingedruckte liest.
Echt?
40 Seiten AKBs deiner Autoversicherung hast du alles gelesen?
Respekt!
Nein habe ich natürlich nicht. Ab und An heißt schließlich "nicht immer" oder "manchmal".
Und Kleingedrucktes gibt es nicht nur in den AKBs.
Gruß Frank,
der auch Klugscheißen und Ab und An "richtig" Zitieren kann.
Du empfiehlst dem TE 10 Verträge zu prüfen und hast nicht mal deinen eigenen gecheckt?
Ok...
Ich empfehle "dir" einmal richtig und vielleicht "alles" zu lesen.
"Ich" habe gar nichts empfohlen.
Gruß Frank,
auch Klugscheisser sollten sich komplett informieren.
Die HUK schließt halt für bestimmte Fahrzeuge Verträge, nur mit einer SB von 1000/500 Euro.
Das ist bei der HUK 24 und der normalen HUK erst mal gleich. Bei Bestandskunden ist nach Rücksprache und entsprechend ihrem Schadensverlauf auch eine andere SB möglich.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 1. Dezember 2015 um 09:02:04 Uhr:
Ich empfehle "dir" einmal richtig und vielleicht "alles" zu lesen.
"Ich" habe gar nichts empfohlen.
Gruß Frank,
auch Klugscheisser sollten sich komplett informieren.
Dann wäre ich ja kein Klugscheisser mehr
@searcher79
Wenn du ADAC-Mitglied bist, oder dir vorstellen kannst es zu werden, dann könnte es einen Vesuch wert sein, bei der ADAC-Versicherung anzufragen.
Danke an alle, die mit sachdienlichen Infos beigetragen haben
Mit HUK24 telefoniert: Eigentlich würden sie es nicht machen, aber da Vater, der ja VN ist seit über 40 Jahren HUK/HUK24 Kunde etc bla bla. Natürlich machen wir das Sogar billiger als ursprünglich berechnet, da das Tool wohl was nicht berücksichtigt hatte.
Geht doch...