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HUK24 - Unversicherter Fahrer

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 7:21

Hallo zusammen,

nach vielem fleißigem Mitlesen schreibe ich heute meinen ersten Beitrag.

Der Grund: über die SuFu habe ich zwar eine ähnlichen Frage gefunden, der Thread ist jedoch von 2008 und ich will ja keine Leichen schänden ;)

Also folgendes:

Ich bin auf der Suche nach meiner ersten Versicherung, da ich mir soeben mein erstes eigenes Auto gekauft habe. Es steht noch beim Händler, da dieser noch eine Inspektion durchführt, Winterreifen drauf macht etc , und er wartet noch auf die eVB um den Wagen anzumelden.

Die Wahl der Versicherung fiel aus verschiedenen Gründen auf die HUK24 (In meiner Konstellation ca. 400€ (33%) günstiger als die meisten anderen, Außerdem bietet die HUK24 mit dem KASKO Plus für Gebrauchtwagen eine Kaufwertentschädigung für 12 Monate).

Nun zur eigentlichen Frage: Ich selber bin 26, werde daher in SF 1/2 eingestuft. Für gewöhnlich fahre nur ich den Wagen, daher soll er auch vorerst nur auf mich versichert werden.

Wenn jetzt aber z.B. meine Freundin (wird bald 23, hat ein eigenes Auto) irgendwann, aus welchem Grund auch immer, doch mit dem Wagen fährt, und dann ausgerechnet einen Unfall baut, was dann?

Das gleiche gilt, falls mal ein Freund / Bekannter / Verwandter fährt.

Ich habe mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK24 angesehen. Dort steht unter D.1.2 :

Berechtigter Fahrer

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.

Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver-

fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder

der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug

von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.

Aber was heisst das jetzt konkret?

Über Hinweise oder eventuell sogar Erfahrungen dazu wäre ich sehr dankbar!

Ach ja, bitte keine "Ich bin bei der XYZ Versicherung, da war das nie ein Problem..." oder dergleichen bitte absehen, mich interessiert konkret wie es im Fall der HUK24 aussieht!

Danke schonmal im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

@Hydro: genau diese Vertrgasstrafe suche ich gerade in den AKB der HUK. Die gibt es nicht.

Zitat:

Was sind Tarifierungsmerkmale?

K.2.2 Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und

dann mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der

Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der

Kasko. Wir weisen sie im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“

aus.

Unterlassen Sie Angaben zu einem Tarifierungsmerkmal, berücksichtigen

wir dies und berechnen den Beitrag in Bezug auf das Tarifierungsmerkmal

zu den für Sie ungünstigsten Annahmen, die der Versicherungstarif

vorsieht.

Selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben dürfen wir den

Versicherungsvertrag nicht beenden oder unsere Leistung im Schadenfall

kürzen. Ausnahme: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie den

Tachostand Ihres Fahrzeugs zu niedrig oder zu hoch angegeben haben,

berechnen wir unsere Leistung in der Kasko nach der tatsächlichen Fahrleistung.

Grund dafür ist, dass die Fahrleistung den Wert eines Fahrzeugs

beeinflusst.

Zitat:

Folgen von unzutreffenden Angaben

K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht

oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden

Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden

Verhältnissen entspricht.

Folgen von Nichtangaben

K.3.4 Beantworten Sie unsere Anfrage zu Tarifierungsmerkmalen während der

Laufzeit des Vertrags nicht, werden wir Sie nochmals in Textform auffordern,

dies innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In unserer

Aufforderung werden wir Sie wie folgt informieren:

– Lassen Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal

schuldhaft verstreichen, berechnen wir den Beitrag

rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs jahres neu. Dabei

berücksichtigen wir, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal »keine

Angabe« gemacht haben.

– Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.

Das Wort "Vertragsstrafe" taucht in den Bedingungen der HUK nur in den besonderen Hinweisen der Widerrufsfolgen auf, und zwar so:

Zitat:

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender

Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage

einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Ende der Widerrufsbelehrung

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Ein berechtigter Fahrer ist deine Freundin oder Freund immer, wenn du sie fahren läßt (muss aber eine Fahrerlaubnis haben)

Das Merkmal "Fahrerkreis" gibt die Nutzer an und bestimmt den Beitrag mit.

Unter K. der AKB kannst du dich über die Folgen informieren, die es hat, wenn du z.B Freundin fahren läßt, ohne das sie zum Fahrerkreis gehört und die Versicherung es mit bekommt.

Ich bin auch bei der HUK24 und habe das so verstanden und auch bisher gehandhabt, dass alle regulären Fahrer auch berechtigt sein müssen.

Nur in Sonderfällen wie z.B. Notfall und meine Mitfahrt dürfen auch sonst nicht Berechtigte fahren. Wenn also absehbar ist, dass deine Freundin nicht nur 1x im Jahr damit fahren soll, wirst du in den sauren Apfel der Zuschläge für Fahrer unter 25 beissen müssen.

Ein unberechtigter Fahrer ist eine Person, die sich das Fahrzeug unberechtigt aneignet.

Also ein Diebstahl, eine Unterschlagung oder die vom Besitzer verbotene Weitergabe an einen Dritten, im Falle des Verleihens.

am 14. Januar 2015 um 8:51

Unberechtigt wäre z.B. jemand, der das Fahrzeug gestohlen hat.

Was deine Freundin mit 23 Jahren angeht.

Die musst du trotzdem melden, wenn die mit dem Fahrzeug fahren will.

1. kommt es drauf an wo sie wohnt. Freundin heißt ja nicht automatisch VN und Partner in häuslicher Gemeinschaft.

2. Kann es sein, dass sie aufgrund ihres Alters einen Zuschlag zahlen muss, wenn sie mir dem Auto fahren will.

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 8:56

Hallo und Danke schonmal für die bisherigen Antworten. Ich habe mal unter K in den AKB nachgeschaut.

Ich glaube der Interessante / relevante Abschnitt ist K.3.3

Folgen von unzutreffenden Angaben

Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht

oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen-

den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden

Verhältnissen entspricht.

Für mich heisst das: Ich habe fälschlicherweise angegeben, dass alle Fahrer 25 sind. Das stimmt nicht, daher muss rückwirkend der Betrag gezahlt werden, der bei Versicherung ab 23 zu zahlen wäre. Oder sehe ich das falsch?

Beispiel:

Versicherung für alle ab 25: 850€ pA

Versicherung für alle ab 25 + in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner ab 23: 1100€ pA

Im Falle des Schadens zu Zahlen: Selbstbeiteiligung + 1100 - 850 = SB + 250€

Das würde der Auskunft der Versicherung meiner Eltern (anderer Anbieter) zur gleichen Anfrage entsprechen..

Wenn bei mir jemand nur gelegendlich fahren möchte/muss/soll, reicht 2-3 Tage vorher ein Anruf beim Versicherer. Die Person/en wird/werden mit Namen und Geburtsdatum erfasst und darf/dürfen dann entsprechend dem gewünschten Zeitraum beitragsneutral das Fahrzeug fahren.

Das funktioniert übrigens auch bei einem 3-wöchigen Urlaub mit Fahrern unter 23 Jahren :).

Als TE würde ich mal eine Mail an die HUK24 schreiben und fragen, ob sie auch solch eine Lösung anbieten ;).

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 9:11

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:05:23 Uhr:

Wenn bei mir jemand nur gelegendlich fahren möchte/muss/soll, reicht 2-3 Tage vorher ein Anruf beim Versicherer. Die Person/en wird/werden mit Namen und Geburtsdatum erfasst und darf/dürfen dann entsprechend dem gewünschten Zeitraum beitragsneutral das Fahrzeug fahren.

Das funktioniert übrigens auch bei einem 3-wöchigen Urlaub mit Fahrern unter 23 Jahren :).

Als TE würde ich mal eine Mail an die HUK24 schreiben und fragen, ob sie auch solch eine Lösung anbieten ;).

Das ist selbstverständlich eine gute Lösung, sofern diese Fahrt "geplant" ist. Bevor wir gemeinsam eine weitere Strecke in Urlaub fahren z.B.

Allerdings gibt es das ja durchaus auch kurzfristig.

Als Beispiel: Sie muss zur Arbeit fahren, ich kann auch mit dem Fahrrad fahren. Ihr Auto verreckt und sie möchte dann mit meinem fahren.

Klar, ich könnte sie für diesen (oder einen vergleichbaren) Fall mit einbeziehen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist ja doch eher gering und der Mehrpreis von 250€ pA Versicherung nicht zu verachten...

Mich würde es freuen, wenn sich jemand, der Ahnung von Vertragsrecht hat, mal den Abschnitt K der AKB anschauen würde und mir sagen könnte, ob ich mit meiner vorherigen Vermutung richtig liege.

am 14. Januar 2015 um 9:33

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:05:23 Uhr:

Wenn bei mir jemand nur gelegendlich fahren möchte/muss/soll, reicht 2-3 Tage vorher ein Anruf beim Versicherer.

Bei der HUK24 nicht möglich.

Tja, billig ist nicht immer gut :D.

Das Problem liegt darin, dass nicht nur der korrigierte Beitrag ab Jahresanfang, sondern zusätzlich bis zur Höhe eines Jahresbeitrages als Strafe verhängt werden können und werden.

Von daher würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

@TE: In Deinem Beispiel müsstest Du die Differenz von 250 € von Fahrer über 25 Jahren zu Fahrer unter 25 Jahren nachzahlen.

Schließ sie doch als Fahrerin mit ein. Dann bekommst Du keinen Stress mit der Versicherung wegen falscher Angaben. Und weil Du sie so sehr liebst, stellst Du ihr den Mehrbeitrag in Rechnung :D.

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 9:42

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Januar 2015 um 10:37:22 Uhr:

Das Problem liegt darin, dass [...] zusätzlich bis zur Höhe eines Jahresbeitrages als Strafe verhängt werden können und werden.

Genau so einen Passus kann ich in den AKB allerdings nicht finden! Wenn es nicht Vertragsbestandteil ist, können sie das auch nicht machen.. oder?

Doch natürlich, wenn du wider besseren Wissens falsche Angaben gemacht hast. Nennt sich Vertragsstrafe und hängt immer von den Umständen ab.

Sonst würde ja jeder z.B. nur 5000 km angeben und 20000 km fahren und es darauf ankommen lassen, ob es die Versicherung merkt.

am 14. Januar 2015 um 9:52

"Folgen von unzutreffenden Angaben

Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht

oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen-

den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden

Verhältnissen entspricht.

 

Für mich heisst das: Ich habe fälschlicherweise angegeben, dass alle Fahrer 25 sind. Das stimmt nicht, daher muss rückwirkend der Betrag gezahlt werden, der bei Versicherung ab 23 zu zahlen wäre. Oder sehe ich das falsch?

 

Beispiel:

Versicherung für alle ab 25: 850€ pA

Versicherung für alle ab 25 + in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner ab 23: 1100€ pA

Im Falle des Schadens zu Zahlen: Selbstbeiteiligung + 1100 - 850 = SB + 250€

Das würde der Auskunft der Versicherung meiner Eltern (anderer Anbieter) zur gleichen Anfrage entsprechen.."

Von Leistungskürzung ist gar nicht die Rede. In dem Fall müsstest du Rückwirkend ab 01.01 d. J. 1100 € Beitrag zahlen aber rein rechnerisch gesehen wäre Leistungskürzung um dem Beitragsdifferenz das selbe.

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