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Humbaur HT 1300

Themenstarteram 26. Juli 2021 um 20:46

Hallo Leute,

Habe gerade einen Humbaur HT1300 Baujahr: 1996 von nem Freund.

Fährt sich super.

Könnt ihr mir den Fahrzeugschein erklären. :) stelle mich etwas doof an.

Die Auflaufbremse merkt man ab und zu beim anfahren.

Normal ?

Danke im Voraus.

FZS
FZS
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20 Antworten

Was ist da die Schwierigkeit? Ges.gew. 1300kg G=Leergewicht ohne Anbauten-Aufbauten 355kg = 945 Zuladung + Stützlast

Man merkt die Bremse beim Anfahren? Da stimmt was nicht. Bei dem Alter geht mein erster Tipp auf den Auflaufdämpfer (nahezu niemand wechselt den nach Vorgabe alle 36monate)

 

Außerdem kann es nicht schaden den kompletten Anhänger mal mit einer Fettpresse abzuschmieren

Ganz genau, und wie weit ist der Weg beim auflaufen der Bremse vorne am Deichsel? Wann wurde die Bremse mal nachgesehen, nachgestellt und gereinigt?

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 4:41

Zitat:

@Bitboy schrieb am 26. Juli 2021 um 22:54:44 Uhr:

Was ist da die Schwierigkeit? Ges.gew. 1300kg G=Leergewicht ohne Anbauten-Aufbauten 355kg = 945 Zuladung + Stützlast

Dankeschön.

Also 945 + 100 kg Stützlast?

Was bedeutet der Text unter Bemerkung ?

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 4:42

Man merkt sie nur wenn man nach dem bremsen wieder losfährt, das sie sich löst

Die Auflaufbremse darf man beim Anfahren nicht spüren. Dann klemmt die Auflaufeinrichtung oder die Bremsen sind schwergängig.

Seit wann erhöht die Stützlast das zgG des Anhängers?

Der Anhänger hat ein zgG von 1300 kg mehr darf er nicht wiegen inkl. Stützlast.

1300 kg zgG = 100 kg Stützlast + 1200 kg Gewicht auf der Achse.

Die Stützlast spielt nur bei der Anhängelast eines PKW eine Rolle und läst einen schwereren Anhänger zu als der PKW ziehen darf.

Beispiel: ein A3 darf 1200 kg anhängen bei einer Stützlast von 75 kg, dann darf ein Anhänger mit 1275 kg Gesamtmasse angehängt werden, wenn das Gewicht so ausbalanciert ist, das die 75 kg Stützlast erreicht sind.

Also darf er mit den A3 den Anhänger des Themenerstellers mit 920 kg beladen.

Begründung: Die Stützlast ist kein gezogenes Gewicht, sondern Ladung des PKW.

Das heißt aber wiederum die tatsächliche Stützlast verringert die Zuladung des PKW.

Wenn man merkt das sie sich löst stimmt was nicht!

 

Also der Auflaufdämpfer bleibt dabei mein 1ster Verdächtiger.

Mal richtig lesen ??? Die Stützlast spielt nur bei der Anhängelast eines PKW eine Rolle ------ und läst einen schwereren Anhänger zu als der PKW ziehen darf.

Seit wann darf deshalb ein schwererer Änhänger, als der PKW darf gezogen werden???

Zitat:

@Bitboy schrieb am 27. Juli 2021 um 10:26:24 Uhr:

Mal richtig lesen ??? Die Stützlast spielt nur bei der Anhängelast eines PKW eine Rolle ------ und läst einen schwereren Anhänger zu als der PKW ziehen darf.

Seit wann darf deshalb ein schwererer Änhänger, als der PKW darf gezogen werden???

Ganz einfach, weil die Stützlast vom Anhängergewicht abgezogen wird und als Zuladung dem PKW zugerechnet wird.

Oder mal anders erklärt anhand eines Beispiel.

Der Anhänger des Themenerstellers: 1300 kg zgG, max Stützlast 100 kg Leergewicht 355kg

Der PKW Audi A3 Anhängelast 1200 kg max. Stützlast 75 kg mit einer Zuladung von 435 Kg

Der Anhänger wird beladen mit 920 kg Wiegt insgesamt 1275 kg. Dieses Gewicht verteilt sich mit 1200 kg auf der Achse und 75 kg auf die Deichsel.

Der A3 darf den Anhänger mit 1275 kg anhängen und bewegen, weil er nur 1200 kg zieht und die 75kg (Stützlast) trägt.

Seine eigene Zuladung reduziert sich dadurch auf 360 kg.

Das ist so gesehen sehr Interessant und für diskussionen mit der Rennleitung auch mal ein Ansatz.

Das sich die Zuladung durch die Stützlast vom Anhänger verringert ist Logisch, was auch beim Gespanngewicht nochmal zu beachten ist.

Das die Zuladung des PKWs (heute oft) nicht ganz ausgenutzt werden darf, kommt noch dazu. (Gespanngewicht)

Dann gibt es heute Transporter deren zgg sich bei Anhängerbetrieb erhöht, böse Falle bei einem 3,5 to der dann ein 4,2 to wird. Das ist dann fahren ohne Führerschein mit einem 750 kg Anhänger. Da sollte man die Papiere des ziehenden Fahrzeugs mal gesehen haben.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 27. Juli 2021 um 11:17:05 Uhr:

Dann gibt es heute Transporter deren zgg sich bei Anhängerbetrieb erhöht, böse Falle bei einem 3,5 to der dann ein 4,2 to wird. Das ist dann fahren ohne Führerschein mit einem 750 kg Anhänger.

Das hab ich nicht so recht verstanden. FE-Klasse "B" erlaubt doch das Koppeln eines Anhängers mit 750 kg zGG an einen MB Sprinter mit 3,5 t zGG.

Oder war der Sinn Deiner Aussage ein anderer?

Der Sinn war das man glaubt an jedem Auto einen 750 kg fahren zu dürfen, is eigentlich richtig.

In der Zulassung z.B. Sprinter & Co. steht ,,-- Bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 750 kg

Damit ist der Sprinter dann mit Anhänger, ein 4250kg Zugfahrzeug.

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