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Hund angefahren - wann erstattet die Haftpflicht des Hundebesitzers?

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 16:15

Hi!

Vergangenen Donnerstag sprang mir gegen 23:30 Uhr bei Tempo 50 ein Hund vors Auto. Der Hund ist mittlerweile zum Glück wieder einigermaßen auf den Beinen und der Hundebesitzer möchte diese Woche mit seiner Versicherung in Kontakt treten.

Reicht es, wenn ich bei einem Bekannten einen offiziellen Kostenvoranschlag mit Fotos machen lasse? Er führt eine eingetragene Werkstatt und schraubt seit 30 Jahren an Autos rum, hat also entsprechende Erfahrung was die Einschätzung des Schadens betrifft. Er meinte, pauschal würde er den Schaden auf ca. 150 Euro schätzen (rechtes Scheinwerferglas zerbrochen, Scheinwerfer nach innen verschoben / aus Verankerung gerissen, Kotflügel leicht deformiert -> muss gerichtet werden + Arbeitszeit / Einbau vom Scheinwerfer, ...).

Meine Frage ist eigentlich, wie lange es in der Regel dauert, bis Versicherungen den entsprechenden Betrag erstatten und, ob ein offizieller Kostenvoranschlag mit Fotos für eine solche "Hundehaftpflichtversicherung" zur Erstattung ausreicht.

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Beste Antwort im Thema

So Jungs

und Mädels, jetzt beruhigt Euch mal alle wieder und steckt die vollgeweinten Tempos weg.

Tiere sind keine "Dinge".

Wenn überhaupt wären sie "Sachen". Aber auch das sind sie nicht.

Das regelt schon seit vielen Jahren § 90a BGB:

 

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

 

Und das ist weder dolle gemein noch tierfeindlich, sondern hat schlicht und ergreifend praktische Gründe, denn wie sollte man Tiere ansonsten rechtlich behandeln?

Wie Menschen? Das geht bei aller Liebe nicht. Ich stell mir gerade vor, wie ich zusammen mit meinem Hund und der Araberstute LaPaloma bei der Testamentseröffnung sitze und erfahre, dass LaPaloma Tante Ernas Haus und der Hund ihre Ferienwohnung auf Rügen geerbt hat. Aber Schneeräumen und Grundsteuer zahlen soll ich dann wieder?

 

Wie Tiere? Gut und schön, aber dann brauchen wir sämtliche Gesetze nochmal neu, nämlich in einer eigenen "Tier-Version".

Ich glaube nicht, dass irgendjemand in Deutschland meint, dass wir zu wenig Gesetze haben.

 

Also bleibt nur: wie Sachen.

Man kann sie kaufen und verkaufen. Man kann Tiere verleihen oder verschenken und sie können gestohlen werden. Genau wie andere Sachen.

 

Das ist alles. Mehr steckt nicht dahinter. Also ruhig bleiben.

 

Und was das alles mit Flugbegleitern (abfällig als Saftschubsen tituliert) zu tun hat, soll Pintos mir gelegentlich erklären.

So, ich geh jetzt mit meiner Sache auf die Abendrunde.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

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Der Schaden und 150 EUR?

Wie lange die Regulierung dauert kann dir hier keiner beanworten.

Und ob ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreicht hängt von der Schadenhöhe und deinem Fahrzeug ab.

Hallo,

bezüglich der Schadenhöhe beim geschilderten Schadenbild sitze ich hier auch gerade mit einem großen Fragezeichen im Gesicht. Mir erscheint das extrem wenig.

Tja, wie lange die Regulierung dauern wird, kann wirklich niemand sagen. Wichtig ist jetzt erst einmal die Meldung des Versicherungsnehmers, die in deinem Interesse auch bereits letzten Freitag hätte erfolgen können. So ein Telefonanruf dauert ja nicht ewig. Dann wird der Versicherungsschutz geprüft und falls ok bzw. parallel dazu die Schadenhöhe. Da ich persönlich nicht an diese 150 Euro glaube, kann es immer! möglich sein, dass die Versicherung besichtigen möchte. Wie alt ist dein Fahrzeug?

Theoretisch kann innerhalb von 2 Tagen nach gemailtem KVA und Fotos das Geld auf deinem Konto sein. Praktisch kann im Extremfall kein Versicherungsschutz bestehen. Von daher keine Voraussage möglich.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 17:44

Danke für die Anworten. Es ist ein Golf 2 Madison (Baujahr 1990). Also schon ein sehr altes Auto und zudem bestand an entsprechender Stelle bereits ein Vorschaden, den man logischerweise nicht komplett mit anrechnen kann, anderseits möchte ich auch nicht zu wenig bekommen. Ich kann halt nur nicht nachweisen, wieviel "Schaden" dazugekommen ist bzw. wieviel schon vorher dran war...

Die 150 Euro beziehen sich auch darauf, wenn der Versicherungsnehmer es aus eigener Tasche bezahlen müsste. Dann würde mir der Bekannte den Schaden für diesen Preis regulieren. Läuft das aber tatsächlich über die Versicherung ab, kann der Kostenvoranschlag auch etwas mehr zu meinen Gunsten ausfallen, da es in einer offiziellen VW Werkstatt 300-400 Euro kosten würde (laut meines Bekannten) - allerdings würden die auch alles reparieren, sprich den Vorschaden mitbeseitigen...

Ich prognostiziere jetzt mal, dass die Versicherung hier besichtigen lassen wird. Das wird evtl. auf wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen.

Man kann natürlich auch gern mal Klartext mit dem Sachbearbeiter reden, so, wie du jetzt bei uns die Karten auf den Tisch legst. Fotos vom Schaden mailen und anbieten, sich pauschal auf Betrag X z.B. 150 Euro zu einigen. Damit wäre alles abgegolten und die Versicherung spart sich das Gutachten und fährt in der Regulierung auch günstiger. In heutigen Zeiten werden durchaus von kostenbewussten Sachbearbeitern auch solche Vereinbarungen getroffen.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von el.tonno

allerdings würden die auch alles reparieren, spricht den Vorschaden mitbeseitigen...

also kündigst du hier eventuellen Versicherungsbetrug an

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Zitat:

Original geschrieben von el.tonno

allerdings würden die auch alles reparieren, spricht den Vorschaden mitbeseitigen...

also kündigst du hier eventuellen Versicherungsbetrug an

so meinte ich das nicht. nur wie will die vw werkstatt feststellen, welcher schaden bereits vorher vorlag und welcher durch den hund entstand? einerseits sollte natürlich nicht alles repariert werden, andererseits auch nicht zu wenig, verstehst du die problematik? das problem liegt halt einfach darin, dass ich nicht nachweisen kann, welcher schaden vorher da war und was neu durch den hund dazugekommen ist. wenn die vw werkstatt den schaden begutachtet, wird sie zu dem ergebnis kommen, dass die gesamte vorderseite repariert werden muss, um ausschließen zu können, dass weniger repariert wurde als durch den hund beschädigt wurde.

mein bekannter hingegen kennt den vorschaden und schätzt mit hilfe dieses wissens den "neuen" schaden auf 150 euro... müsste der hundebesitzer aus eigener tasche bezahlen, würde ich ihm natürlich keine unnötigen kosten abverlangen wollen, dann würde ich mich auch mit den 150 ocken zufrieden geben. doch da er eine hundehaftpflicht hat, würde es doch auf offizieller schiene so laufen, dass die gesamte vorderseite repariert werden müsste, weil eben niemand mehr nachweisen kann, was vorher dran war?! somit läge der offizielle schadensbetrag über 150 euro, aber dazu kann ich kein gutachten erstellen lassen, da schäden unter 1000 euro nicht mehr gutachtenfähig sind.

Wie willst du Nachweisen, dass durch den Hund der vorhandene Schaden vergrößert wurde. Das ist eher das, worum es hier geht.

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Wie willst du Nachweisen, dass durch den Hund der vorhandene Schaden vergrößert wurde. Das ist eher das, worum es hier geht.

Das geht allein daraus hervor, dass das rechte Scheinwerferglas zerbrochen ist (was ja vorher nicht war) und der Scheinwerfer ist nun schief, weil er aus der Verankerung gerissen wurde. Zudem ist einiges mehr verbogen als vorher. Aber leider nicht in dem Sinne, dass man konkret sagen kann, wieviel mehr nun verbogen ist und an welchen Stellen genau... Knifflige Sache halt =/

am 23. Februar 2009 um 19:54

Also, wenn der Tierhalter eine Tierhalterhaftpflicht hat sollte er die auch in Anspruch nehmen.

Wenn die für den Schaden eintritt warum selbst bezahlen?

Schließlich wird er ja auch nicht zurückgestuft. Die kündigen ihm halt eventuell nach dem Schaden. :D

Den Vorschaden solltet du auch bei der Versicherung angeben. Und ich bin sicher der Sachbearbeiter und du, ihr werdet schon eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden.

Gruß

Frank, der hofft das das der letzte Hund war der dir jemals vors Auto läuft ;)

Zitat:

Original geschrieben von el.tonno

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

 

also kündigst du hier eventuellen Versicherungsbetrug an

so meinte ich das nicht. nur wie will die vw werkstatt feststellen, welcher schaden bereits vorher vorlag und welcher durch den hund entstand? einerseits sollte natürlich nicht alles repariert werden, andererseits auch nicht zu wenig, verstehst du die problematik? das problem liegt halt einfach darin, dass ich nicht nachweisen kann, welcher schaden vorher da war und was neu durch den hund dazugekommen ist. wenn die vw werkstatt den schaden begutachtet, wird sie zu dem ergebnis kommen, dass die gesamte vorderseite repariert werden muss, um ausschließen zu können, dass weniger repariert wurde als durch den hund beschädigt wurde.

mein bekannter hingegen kennt den vorschaden und schätzt mit hilfe dieses wissens den "neuen" schaden auf 150 euro... müsste der hundebesitzer aus eigener tasche bezahlen, würde ich ihm natürlich keine unnötigen kosten abverlangen wollen, dann würde ich mich auch mit den 150 ocken zufrieden geben. doch da er eine hundehaftpflicht hat, würde es doch auf offizieller schiene so laufen, dass die gesamte vorderseite repariert werden müsste, weil eben niemand mehr nachweisen kann, was vorher dran war?! somit läge der offizielle schadensbetrag über 150 euro, aber dazu kann ich kein gutachten erstellen lassen, da schäden unter 1000 euro nicht mehr gutachtenfähig sind.

Sag mal, hast du nen Knall!!!! Was wäre wenn es ein Kind gewesen wäre!!! Es geht hier um Lebewesen und nicht um einen Stein oder so!!! Sowas ist echt das Letzte!!! Pfuiiii

Ist wirklich gut, dass es kein Kind war. Sonst würde er seinen Schaden nicht ersetzt bekommen.

am 23. Februar 2009 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Sag mal, hast du nen Knall!!!! Was wäre wenn es ein Kind gewesen wäre!!! Es geht hier um Lebewesen und nicht um einen Stein oder so!!! Sowas ist echt das Letzte!!! Pfuiiii

Verstehe deinen Post nicht. Was ist das Letzte? :confused:

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Sag mal, hast du nen Knall!!!! Was wäre wenn es ein Kind gewesen wäre!!! Es geht hier um Lebewesen und nicht um einen Stein oder so!!! Sowas ist echt das Letzte!!! Pfuiiii

Verstehe deinen Post nicht. Was ist das Letzte? :confused:

Gruß

Frank

Wenn ich eine Lebewesen übern Haufen fahre und dann sofort nach Schadenersatz schreie: Das ist Pfuiii

*Bier hol und Chips aufmach*

Das wird spannend werden:D

*ding* nächste Runde bitte

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