Hupe TT 8n austauschen!
Hallo, TT- Forum, meine Hupe hört sich an , wie kastriert!!!
Denke, da ist eine der Doppelfanfaren am A....!
Jetzt hab ich hier über die Suche gesehen, wo die Hupe sitzt, aber da muss ja die Front runter!!! Ach , du Sch......
So `n begnadeter Schrauber bin ich dann doch nicht, bzw. ich traue es mir nicht zu ( Spaltmaße, ...usw. ).
Kommt man nicht anders an die Hupe ran, z. B. wenn der Wagen auf `ner Bühne ist ,oder so?
Oder kann ich die "alte" Hupe da lassen ,wo sie ist, und die neue woanders platzieren?
Nur so `ne Idee....
Gruß Quasi
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Quasi350
Oder kann ich die "alte" Hupe da lassen ,wo sie ist, und die neue woanders platzieren?
Nur so `ne Idee....
..aber keine Gute, denn Du musst dann ja auch das Kabel dazu legen
aber wenn dann bitte das hier :P -> http://uk.youtube.com/watch?v=qJ3vw7rELA0
Kommen da auch noch konstruktivere Vorschläge?
Zitat:
Original geschrieben von ÜberholTT
Hier wird ihnen geholfen:
Die Videos sind sehr nice
genial .. hat sowas irgendwer in seinem TT verbaut ?
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Zitat:
Original geschrieben von Quasi350
Oder kann ich die "alte" Hupe da lassen ,wo sie ist, und die neue woanders platzieren?
Nur so `ne Idee....
..aber keine Gute, denn Du musst dann ja auch das Kabel dazu legen
Das mit dem Kabel is schon klar,wäre aber, denke ich, das kleinere Problem...
Zitat:
Original geschrieben von Quasi350
Kommen da auch noch konstruktivere Vorschläge?
@Quasi,
mich wundert, dass auf Deine Frage überhaupt irgendwer antwortet (weiß auch nicht, was mich dazu bewogen hat )
Du fragst ja, wo Du die Hupe noch hinbauen kannst..... Musst Dich also über diverse Antworten nicht wundern
Also, ganz konstruktiv: Front runter, Hupe austauschen und glücklich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Quasi350
Das mit dem Kabel is schon klar,wäre aber, denke ich, das kleinere Problem...
Wieso?
Willst Du den original Kabelbaum ansägen und einen Abzweig legen??
oh je...
Nur weil dir die Demontage der Front zu aufwändig ist, willst du die Leitung anzapfen und eine neue Hupe an einem anderen Platz verbauen?
=> Aua!
PS: Eine Veränderung erfordert eine evtl. TÜV-Abnahme, oder?
gibt es eigentlich auch für die Hupe bestimmte Tüv Vorschriften? oder kann man seine serienmäßige einfach so mal gegen so ein Schiffshorn austauschen? vermutlich nicht -.-
Bei uns ist sowas nicht erlaubt - ausser man hat zwei blaue Mülltonnen auf dem Dach.
Kommt man an die Hupe denn nun anders ran, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Quasi350
Kommt man an die Hupe denn nun anders ran, oder nicht?
Leider nicht - sonst könnte sie ja jeder Kleinkriminelle deaktivieren.
Zitat:
Original geschrieben von sixTTynine
gibt es eigentlich auch für die Hupe bestimmte Tüv Vorschriften? oder kann man seine serienmäßige einfach so mal gegen so ein Schiffshorn austauschen? vermutlich nicht -.-
ECE Regelung 28 stehen die Anforderungen an ein Signalhorn drin, siehe Anhang.
Und StVZO §55 regelt auch so einiges:
Zitat:
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von Quasi350
Kommt man an die Hupe denn nun anders ran, oder nicht?
@Quasi,
kannst ja versuchen, ob Du ran kommst wenn die Motorabdeckung unten abgeschraubt ist..
Mit "Winkelarmen" und "blind schrauben" geht`s bestimmt....