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Hydroaggregat defekt

BMW 3er E91, BMW
Themenstarteram 17. Februar 2021 um 12:11

Ein Hallo ins BMW E91 Forum

Ich bin hier eigentlich nur "Gast", fahre aktuell Mercedes C-Klasse W205.

Der Fall (BMW im Familienkreis):

335i, E91, BJ 2006, Tacho 113000 km, das Fzg läuft einwandfrei ohne Probs, ohne Fehlermeldung,

wurde beim BMW-Autohaus (Vertragswerkstatt) zwecks Ölwechsel abgegeben.

Am nächsten Tag Anruf der Werkstatt: Sie hätten routinemäßig die kompletten elektronischen Daten ausgelesen und festgestellt, dass das Hydroaggregat (für die ABS Steuerung) defekt sei. Leider relevant für den TÜV (im Herbst). Kosten 2400 Euro, mit Einbau 2700 Euro.

Auf die Frage, ob man das Auto nicht zwischenzeitlich mitnehmen könne, da es gebraucht würde, kam die Antwort: Das geht nicht, weil BMW in der Haftung stünde, wenn etwas passiert, weil sie ja den Fehler schon identifiziert aber noch nicht behoben hätten. Also wurde die Reparatur beauftragt und durchgeführt.

NUN MEINE 2 FRAGEN:

1. Kann es tatsächlich sein, dass dieser Fehler im Fehlerspeicher gespeichert ist, ohne irgendeine optische oder akustische Warnung für den Fahrer ?

2. Ist die Vertragswerkstatt im Recht, wenn sie das Fzg ohne Reparatur NICHT herausgibt ?

Für Antworten 1000 Dank im Voraus

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22 Antworten

Über die rechtliche Frage kann ich dir nicht sagen, da könnte, falls Du Mitglied im ADAC bist, ein Anruf bei der dortigen Rechtsberatung Licht ins Dunkel bringen.

Allerdings kann ich mir das nicht vorstellen, denn das wäre ja eine Zwangsenteignung. Das Fahrzeug ist dein Eigentum, und du kannst damit machen was du willst. Du könntest ja das Fahrzeug auch in eine andere Werkstatt bringen.

Ich weiß aber, dass es Firmen gibt, die sich auf die Reparatur von Hydroaggregaten spezialisiert haben und diese für weitaus weniger als Neupreis sogar mit Garantie instandsetzen. Einfach mal etwas im Netz stöbern.

Also, erst mal zum Schaden. Bei meinem 325i kam sofort eine Fehlermeldung mit einigen gelben Warnleuchten. (Abs, ASR usw)

Die Reparatur liegt zwar schon einige Jahre zurück, das ganze hat aber um die 800€ gekostet. Nachteil ist, das die Pumpe mit Steuerteil nicht separat getauscht werden kann, sondern nur als Einheit.

Vorteil: die gesamte Einheit ist billiger als die separat tauschbare Variante.

Noch was zu Mosel Manfred's Anmerkungen:

Mit dem Eigentum ist das so eine Sache.

Wenn du dich Rechnung nicht bezahlst, darf die Werkstatt die Herausgabe deines Eigentums verweigern.

Genauso, bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug.

DAS IST IN DEIN FALL ABER NICHT SO!

Ergänzend hier noch ein Link.

https://www.motor-talk.de/.../...rung-mit-rh-electronics-t5357756.html

Die Firma wurde auch im Rahmen der Reparatur von ABS Einheiten bei Motorrädern sehr gut bewertet.

Davon, dass eine Rechnung nicht bezahlt worden wäre, ist aber keine Rede gewesen. Das setze ich natürlich voraus. Ansonsten ist klar, dass die Werkstatt das Fahrzeug behält.... .

Zitat:

@x5 france schrieb am 17. Februar 2021 um 13:39:45 Uhr:

Genauso, bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug.

Dazu würde mich die rechtliche Grundlage brennend interessieren. Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen, dass das rechtens sei. Man unterschreibt dann, dass die Werkstatt ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen ist, und gut ist. Man könnte das Fahrzeug ja auch auf einem Hänger etc. abholen.

Dann bitte googeln. Das hat mein Rechtsempfinden zwar etwas aus der Spur gebracht, ist aber so.

Wenn man die Reparaturkosten nicht begleicht, darf die Werkstatt tatsächlich die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern.

Ja, bei Verkehrsunsicherheit haftet die Werkstatt bedingt mit, wenn ihr der Schaden bekannt war.

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 12:58

Zitat:

@x5 france schrieb am 17. Februar 2021 um 13:50:46 Uhr:

Dann bitte googeln. Das hat mein Rechtsempfinden zwar etwas aus der Spur gebracht, ist aber so.

Wenn man die Reparaturkosten nicht begleicht, darf die Werkstatt tatsächlich die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern.

Hallo @x5 france

Bei Zahlungsverweigerung ist das klar.

In diesem Fall aber wollte die Vertragswerkstatt das Fzg nicht herausgeben mit der Begründung: "BMW stünde in der Haftung wenn etwas passiert, weil sie ja den Fehler schon identifiziert aber noch nicht behoben hätten".

BMW beruft sich also auf ein "Haftungsrecht".

Und nochmals: Das Fzg lief absolut ohne Störungsmeldung !

Die Begründung der Werkstatt ist rechtlich nicht haltbar, da das Fahrzeug bedingt betriebssicher ist.

Anders saehe es aus, wenn z. B. ein Defekt an der Bremsanlage vorliegt und das Fahrzeug nicht mehr bremst. Wenn die Werkstatt davon Kenntnis hat, muss sie die Teilnahme am Straßenverkehr verhindern.

Auf den Anhänger geht.

Mein Tipp:

Andere Werkstatt einschalten. ADAC ist auch ein guter Tipp

Alternativ kann man ja die Werkstatt fragen, ob sie auch bereit ist, das Hydroaggregat im Fachbetrieb instandsetzen zu lassen und dann wieder einzubauen.

Zu klären wäre auch, ob du, wenn du weiter damit fährst, im Fall eines Unfalls deinen Versicherungsschutz verlierst. Dann könnte der Schuss nämlich ganz böse nach hinten losgehen!

Noch wichtig: wie schon gesagt, gibt es Firmen, die das Hydroaggregat reparieren

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2021 um 14:11:26 Uhr:

Alternativ kann man ja die Werkstatt fragen, ob sie auch bereit ist, das Hydroaggregat im Fachbetrieb instandsetzen zu lassen und dann wieder einzubauen.

Zu klären wäre auch, ob du, wenn du weiter damit fährst, im Fall eines Unfalls deinen Versicherungsschutz verlierst. Dann könnte der Schuss nämlich ganz böse nach hinten losgehen!

Ich habe mein Posting in der Zwischenzeit noch ergänzt, denke aber, dass das sehr wichtig ist! Ich persönlich würde das Hydroaggregat reparieren lassen.

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 13:23

@Mosel-Manfred @x5 france

Auszug aus meiner Eingangsfrage:

"Also wurde die Reparatur beauftragt und durchgeführt".

Kurz gesagt: Die Werkstatt hat sich durchgesetzt !

Wenn der Fehler sooooooo relevant in punkto Verkehrssicherheit waere, werden keine gelben, sondern rote Warnleuchten aufleuchten. Verbunden mit dem Hinweis:

" Nicht weiterfahren "

Zitat:

@Guenter49 schrieb am 17. Februar 2021 um 14:23:06 Uhr:

@Mosel-Manfred @x5 france

Auszug aus meiner Eingangsfrage:

"Also wurde die Reparatur beauftragt und durchgeführt".

Kurz gesagt: Die Werkstatt hat sich durchgesetzt !

Da warst du zu voreilig!

Wieso fragst du uns nicht vorher? :D

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