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Hyundai Garantie?

Hyundai

Guten Abend,
meine Frau benötigt eventuell ein neues Fahrzeug, da ihr Wagen derzeit in der Werkstatt ist, überlegt sie sich einen Hyundai i30 oder i20 anzuschaffen.
Im vorliegenden Prospekt wirbt Hyundai auf der Rückseite mit der wahrscheinlich bekannten 5 Jahres Garantie.
Wir wir gelesen haben gibt es zu der Garantie Restriktionen. Siehe Anbei.
Dort steht u.a. "Die Hyundai 5 Jahres Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde"
Später wird nochmals die Herstellergarantie bezogen auf EU usw. eingeschränkt, so dass generell die Garantie nicht gelten soll, wenn ein Weiterverkauf von einem Vertragshändler über eine andere Institution an einen Endkunden erfolgt.
Daher die Frage: Wie verhält sich dies bei EU Reimporten?
Ich kaufe das Fahrzeug dann mit Kaufvertrag doch bei einem Importeur, der es von einem Hyundai Händler im EU Ausland erwirbt.
Entfällt dann die Garantie (und es gilt eventuell nur noch die gesetzliche Gewährleistung)? Sprich die 5 Jahre sind futsch?
Falls dieses Thema bereits in einem anderen Beitrag besprochen wurde, so bitte ich um Information. Dann suche ich dies gerne.
Vielen Dank!

Garantie
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8 Antworten

Moin, das Thema ist vielfach beleuchtet worden.
Wo im Einzelnen kann ich spontan nicht sagen.
Aus der Erinnerung folgendes:
Die Garantie von Hyundai Deutschland erstreckt sich, unter Bedingungen, auf in D von Vertragshändlern verkaufte Fahrzeuge.
Im EU-Ausland gekaufte Fahrzeuge unterliegen den jeweiligen nationalen Regelungen.
Die gesetzliche Gewährleistung, 2 Jahre, wird in D geleistet.
Darüber hinaus gibt sich Hyundai D taub.
Kulanz verläuft ähnlich.
Zudem gibt es offenbar Erfahrungen, dass hiesige Werkstätten den in D gekauften Fahrzeugen den Vortritt lassen.

Anbei was zum Thema...
https://www.motor-talk.de/.../...wagen-2019-garantie-t6538617.html?...

https://verbaende.com/.../...ekonzept-vermeidet-Unannehmlichkeiten?...

Vielen Dank!.
Das lese ich mal durch.
Eventuell schauen wir uns dann Kia mal an, falls das dort nicht so ist.
Vermutlich weiß dies aber niemand hier im Hyundai Forum oder?

Guten Abend, ich weiß es nicht aber ich denke, da Kia ein Tochterunternehmen von Hyundai ist, dass es dort nicht großartig anders ist.

Um dieser Diskussion komplett aus dem Weg zu gehen, kaufte ich in D ein deutsches Modell.
Der Wagen ist im März 8 Jahre alt. Die Garantie habe ich nie in Anspruch genommen. Außer Inspektionen beim Hy - Händler war nie was dran. Die Kosten einer Inspektion beliefen sich dort aber auf 300-600€/Jahr.
Ich meine auch mal was gelesen zu haben das Garantieansprüche bei EU Fahrzeugen in dem Land geltend gemacht werden müssen wofür es vorgesehen war. Das wird bei KIA und HY gleich sein. KIA 7 Jahre HY 5 Jahre, aber nur wenn die Inspektionen beim jeweiligen Händler gemacht werden. Alles Andere kann zu Problemen führen auch wenn es im Gesetz anders steht. Bei Kulanz stellen sich die Händler scheinbar sehr pingelig an. Bzw. es gibt keine.
Geld machen die Händler weniger über den Verkauf der Autos, die holen sich ihr Geld über die Inspektionskosten die auf MB Niveau liegen.

Ich hatte jetzt schon einen EU Import i30 (GD) von 2016 an bis Januar 2021. Das erste was man tun muss nach erhalt des Wagen ist ihn bei einem deutschen Vertragshändler registrieren zu lassen. Weigert sich dieser (ja das gibt es) weiter zum nächsten fahren. Mein Händler auf diese Frage angesprochen meinte von den hunderten verkauften Hyundai Fahrzeugen waren wohl einige Kunden dabei dessen Ortsansässiger Vertragshändler sich weigerte. Aber sie letztendlich dann doch einen Händler fanden der den Wagen registrierte. Ich hatte einige kleine Garantiesachen. Die wurden ohne wenn und aber behoben. Jetzt habe ich wieder einen gekauft. Diese bestimmungen die Hyundai Deutschland verfasst hat würden vor dem europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben würden sie es restriktiv durchziehen und die Garantie auf 2 jahre begrenzen für EU Importe. Hyundai bewirbt die 5 jährige Europaweit. Da kann es nicht sein das der Wagen bei Grenzübertritt plötzlich 3 Jahre seiner beworbenen Garantie verliert! Einziger Wermutstropfen ist das man keine Mobilitätsgarantie hat da diese der Importeur trägt und das Handbuch jeweils in der Sprache des Auslieferungsland entspricht. Aber diese gibt Online zum runterladen oder über die Servie App von Hyundai. Das Facelift ist allerdings noch nicht vertreten. Zur Not käuflich beim Händler erwerben. Oder die Landessprache lernen ;)
Kulanz kannst du vergessen nach ablauf der Garantie! Egal ob Deutsch oder EU Import. Aber dafür gibt es ja die Neuwagenanschlußgarantie. Muss innerhalb weniger 100tsd km abgeschlossen werden!

Zitat:

@autosucher2021 schrieb am 21. Februar 2021 um 21:54:58 Uhr:


Daher die Frage: Wie verhält sich dies bei EU Reimporten?

Nicht RE-Import, sondern EU-Import.

Das Thema Garantie bei EU-Import Wagen ist hier bei Hyundai schon öfter diskutiert worden.

Ich denke eine der Möglichkeiten wäre, dass der Importeur als Vermittler auftritt und der dt. Endkunde den Wagen sozusagen selbst im EU-Ausland kauft. Der Vermittler wird dann den ganzen Papierkram rund um den Import vornehmen.

Ich persönlich würde aber auch mal nach einer Tageszulassung von einem dt. Händler schauen.

Die 5 Jahre Werksgarantie besteht, solange das Fahrzeug von einem HY Vertragshändler erworben wurde. Ob Fahrzeug X in Polen gekauft und nach Deutschland rüber gefahren wurde, weil es dort günstiger war, spielt keine Rolle solange es in Polen von einem Vertragspartner gekauft wurde und nicht von einem EU Händler. Die Garantie haftet dann auch in Deutschland und nicht in dem EU Land wo es ursprünglich her kommt. Bei Erwerben von EU Händlern, die keine Partner sind, sieht das anders aus. Da entscheidet dann HMD aus Kulanz, ob es trotzdem Garantie bekommt oder nicht. Falls ja, wird das auch digital vermerkt, dass es sich ursprünglich um ein EU Händler Fahrzeug handelt. Am besten wenn man Geld sparen will, eine Tageszulassung kaufen hier in Deutschland. Bitte beachten, dass die Garantie ab Erstzulassung gilt. Bei einem 6 Monate alten Wagen, welcher als Tageszulassung verkauft wird, sind 6 Monate Garantie weg.

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