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Ich brauche euren RAT - 2.5 TDI Motorschaden

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 14. November 2008 um 18:21

Hallo Jetzt hat es mich auch erwischt! -Ich wollte es ja nicht glauben und habe immer gehofft das wird bei mir nicht passieren! Ich habe nach allem geschaut und Wagen ist Scheckheftgepflegt!

Mir ist beim Starten vom Motor die Schraube von der Spannrolle vom Keilrippenriemen wegeflogen!

Folge: Der Keilrippenriemen ist in den Zahnriemen, hat sich verstellt-- Motor Kaputt, Kipphebel alle abgebrochen!

Das ist echt nicht zu glauben! Die von Audi wollen die Defekten teile nicht tauschen weil sie dann keine Garantie auf den Motor geben können. D.H. neuer Motor! der Übersteigt wahrscheinlich den Wert des Autos!

BITTE helft mir: Ich habe den Wagen vor 2 1/2 Monaten in München bei einem Grbrauchtwagenhändler gekauft!

Da ich im Ausland ( Frankreich) wohne. Gilt hier die Gebrauchtwagengarantie nicht, So wurde mir das jedenfalls damals gesagt!

Kann ich den Verkäufer irgendwie belangen? Rechtliche schritte einleiten? Audi und Kulanz habe ich angefragt und bekomme nächste woche bescheit!

Was mache ich jetzt am besten?

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21 Antworten

Hi. hier http://www.49101037.delphi05.de/index.php?id=45490

@ Alfa 2.bei mir funktioniert der Link nicht.

Aus meiner Sicht ist das mit der Gebrauchtwagengarantie Blödsinn, nachdem Frankreich auch zur EU gehört, muss der Händler selbstverständlich EU-weit die gesetzliche Gewährleistung geben. Nachdem der Kauf erst 2,5 Monate her ist, liegt die Beweislast auf seiner Seite, ich würde daher mit dem Händler Kontakt aufnehmen, und wenn er sich sträubt, dann würde ich einen Anwalt einschalten.

mfG

Hannes

probier hier http://www.49101037.delphi05.de/index.php?id=45490

Wie schon gesagt wurde, das Gesetz gilt EU weit wurde damals doch so beschlossen.

Ist in jedem Land gleich mit den 12 Monaten.

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 14:37

So Ich wollte mich noch mal melden:

Ergebnisse bis jetzt: AUDI lehnt jegliche Kulanz ab da Auto zu alt und fast schon 200000 auf der uhr!

Ich kann nur vor Gericht gehen wenn Zweifelsfrei zu beweisen ist dass der Schaden auf einen sogenannten Mangel zurückzuverfolgen ist! Ich hab da jedoch beim ADAC eine Liste gefunden in der ein Defekt am Keilrippenriemenspanndämpfer vorlag und somit einen Motorschaden verursacht hat: Urteil: Verschleißteil, hätte bei Zahnriemenwechsel getauscht werden können, (Empfehlung) aber nicht müssen.

Also Ich denke Ich kann einpacken oder kann einer von Euch mir zweifelsfrei sagen, dass ein Defekt am Keilrippenriemen Spanner einen Mangel bedeutet??

Servus,

 

ich spreche Dir jetzt erst mal mein Beileid aus. Ich habe einen etwas älteren Artikel ausgegraben, der die ganze Gaudi meines Erachtens gut trifft.

 

Guckst Du hier:  http://sv-weiss.de/pdf/euri.pdf

 

Ein Händler kann m.E. die Gewährleistung nicht ausschließen. Mein Motor war damals auch nach ca. 7 Wochen im Eimer (Nockenwellenbruch) Ich streite seitdem auch rum (mein Anwalt ist der Meinung das wir das  hinkriegen).

 

Fakt ist, daß der Händler in den 6 Monaten nach dem Kauf die Beweislastumkehr hat, d.h. er muß beweisen, daß der Mangel beim Verkauf nicht bestanden hat. Wenn er das kann erübrigt sich m.E. die Frage. Ich bin aber der Meinung, daß er das nicht kann.

 

Ich drück Dir die Daumen. (PS: mein Austauschmotor hat ca. 9500,-- Euro gekostet. 3500,- Euro Audi, 3000,- Euro dieGarantieversicherung, der Rest ist offen) :mad:

 

Schaun mer mal.

 

Gruß

Klaus

Die rechtliche Seite lasse ich mal aussen vor. Mir ist jetzt zum zweiten Mal ebenfalls in dem Bereich eine Schraube abgebrochen. Allerdings nicht die der Rolle sondern die des Spannarms. War das bei Dir auch so?

War z.T. auch mein Fehler, beim ersten Mal war der Spannarm nicht vorrätig und da ich den Wagen dringend brauchte habe ich den alten wieder eingebaut. Die Verbindung zum Lagerbolzen hatte aber schon gelitten, so daß die ganze Belastung auf der Schraube lag, was Schrauben aber von Natur aus nicht abkönnen.

Jetzt war der Spannarm vorrätig! Wenn Teile beim Audi-Teildienst abholbereit herumliegen heißt das aber, daß sie regelmäßig benötigt werden, ansonsten bestellen die ja fast nur noch.

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 23:31

Also erst mal vielen Dank an euch beide!

Laut Audi ist die Schraube vom Spannarm abgerissen! Die den Spannarm im Block hält!

Das wäre nach ansicht des Anwalts kein Verschleißteil und somit in der Gewährleistung!

Jedoch wenn ich mich auf einen Prozess einlasse und der Gutachter "behauptet" in seinem Gutachten, dass Der Keilriemen gerissen ist und dadurch die Schraube abgerissen ist, dann sehe ich alt aus.

Ich kann mir einfach nicht leisten 4000 Euro Gerichts/Anwalts und Kosten zu zahlen wenn ich vielleicht verliere!

Dann nehme ich das Geld lieber und lass die Karre reparieren!

Das dumme ist dass Ich nicht eindeutig feststellen kann im moment ob es ein Verschleißteil oder ein Bruch von sonstigem ist!

Laut einer Liste des ADAC ist dieser defekt ein Verschleiß und somit keine Haftung für den Verkäufer.

Laut meinem befürworten ist jedoch DER DEFEKT (ob jetzt magel oder Verschleiß) ein Gravierender Defekt der zu einem Kapitalen TOTALSCHADEN geführt hat! Wenn allerdiengs die Rechtsprechung und gegebenenfalls der Richter nicht damit 100% einverstanden ist, HABE ich ein RIESEN Problem aund Verliere nicht nur das AUto sondern auch noch mehr Geld und dann kann ih die nächsten 20 Jahre zu Fuß gehen.

Na ja mal sehen mit welchen handfesten Argumenten Mein Anwalt noch aufkommt, und ob er mich noch überzeugen kann, dass ich einen Prozeß ohne Risiko eingehen kann.

Ich dachte das ist EINFACH und der Verkäufer muss zahlen weil die Fakten für mich sprechen.

Leider ist es wohl doch nicht so einfach!

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 23:35

Ach ja und noch was:

Selbst wenn das AUto mein TRAUM ist.

Dann muss ich wenn es repariert ist, ja trotzdem ständig mit der ANGST weiterfahren, dass dieser Defekt wieder Auftritt und meinen Motor Zerstört! Was bleibt da noch- Verkaufen?

Haben die Benziner V6 und V8 auch so "beschissene" (sorry für das wort) Systeme!

Vielleicht ist es besser einen V8 mit Gasumbau zu fahren! Dieselfahren, so schön wie es ist, ist halt einfach nicht mehr sparsam heutzutage, weil die Kisten zu viel in der Rparatur verschlingen und zu anfällig sind!

Die V6-Benziner haben auch eine ähnliche Konstruktion der Spannrolle+Umlenkrolle, obwohl ich noch nicht gehört haben, daß dort sowas kaputt gegangen ist. "Normalerweise" kommt ja auch bei den Dieseln die Nockenwelle als Bruch daher. Ein gerissener Zahnriemen ist ja auch eher die Ausnahme und wenn, dann meist auf Dummheit zurück zu führen. Ja Nee, Diesel ist nicht mein Ding. Benziner auf Gas war immer schon mein Favorit: sauberer, leiser, schneller sowie deutlich billiger. Nun schon der dritte Audi auf Gas gepimpt - jederzeit wieder, muß "nur" noch im aktuellen ca 100.000km runterreißen. Allein schon, um LPG-Dauerzweiflern zu beweisen, daß Benziner nahezu ewig halten - es hat lediglich noch keiner probiert. Keep cool, in deinem Fall würd ich tatsächlich auf Wandlung plädieren, als "französischer" Verbraucher unterliegst du dem Rechtsgebiet in DE, da ja dort der Deal gemacht wurde. Allerdings glaub ich nicht, daß du dort ohne eine "ordentliche" Nutzungsentschädigung weggkommst. Ein Gutachten jedoch ist ziemlicher Tünnef - kostet viel (am Ende dich) und bringt keinerlei Erkenntnisse, nur daß da Teil eben verschlissen ist.

Stop: Eins doch. Wenn lt. Wartungsvorschrift beim ZR-Wechsel die gebrochene Schraube (bzw. Bolzen) hätte ersetzt werden müssen, es aber unterlassen wurde, ist hier Fahrlässigkeit der Werkstatt zu vermuten, somit hast du bessere Chancen, da du als Verbraucher auf eine fach- und sachgerechte Wartung vertrauen kannst (Zumindest sieht das die derzeitige Rechtssprechung so.

Noch ein Hinweis: Wäre die Sachlage schlechter für dich, hätt ich vom Anwalt abgeraten, bringt nichts. Hab noch nicht gehört, daß ein Anwalt kostenlos Motoren instand setzt.

Themenstarteram 14. Dezember 2008 um 0:10

Soweit ich weiß War der tausch des Spannmechanismus des Keilriemens eine "EMPFEHLUNG" beim Zahnriemenwechsel bei 120tkm, jedoch keine Vorschrift!

Das kann bloß nach witeren 70000km kein Mensch mehr nachvollziehen, denke ich!

Selbst wenn an dem Teil rumgepfuscht wurde, was ich vermute! Kann sich der Beklagte immer noch auf Verschleiß rausreden, FÜRCHTE ich.

Daa gibt es eben ein Urteil vom OLG Koblenz

 

Defekt am Riemenspann-dämpfer führt bei 153.516 km Laufleistung zu Mo-torschaden

V = Verschleiß

Audi A 4 Avant

133.000 km

Verschleißteil; Nichtauswechslung bei 120.000 km-Inspektion (vor dem Verkauf) führt nicht zu vertragswidriger Beschaffenheit. Wechsel war nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sondern nur optional bei Bedarf.

OLG Koblenz, Az. 5 U 768/06; NZV 2007, 410

Für die ist das Kein Mangel und somit nicht in der Sachmängelhaftung beinhaltet, also braucht sich der Verkäufer nur auf das Urteil zu berufen, und ich hab die ganzen Prozesskosten auch noch am hals!

Das ist jetzt mal das Extrem szenario!

Hi,

um die Frage nach dem Ei oder Huhn zu klären, würde ich die abgerissene Schraube von einem Werkstoffspezialisten anschauen lassen. Wenn die Schraube einen Gewaltbruch aufweist, ist wahrscheilich der Keilrippenriemen zuerst gerissen.

Wenn das Bild eines Ermüdungsbruches vorliegt, so riss die Schraube erst ab. Und somit würde die defekte Schraube unter die Gewährleistung fallen, weil kein Verschleissteil.

Gruss,

Nipo

Entschuldige bitte, aber:

Hätte, wäre, wenn ist nicht dienlich.

Konfrontiere den Verkäufer, gib Dich informiert wg. EU-weit geltender Bestimmung(en) aus der Schuldrechtsreform und warte ab, wie er reagiert. Mach das schriftlich, per Einschreiben und warte die Antwort ab. Zerbrich Dir nicht im Vorfeld den Kopf, woran das scheitern kann, sondern finde einen Weg, den Verkäufer zu überzeugen, dass er in der Pflicht ist. Wenn das nichts ergibt, kannst Du immer noch entscheiden, welchen Weg Du nimmst.

Bei den angeführten Urteilen frage ich mich gerade, worum es da ging. Das sind Einzelfälle die wenn überhaupt nur bedingt zu Deinem Schadensfall passen. Grundsätzlich wurde da nicht entschieden. Woraus soll sich bitte ergeben, dass Verschleißteile innerhalb der ersten sechs Monate nicht durch die Händlergewährleistung gedeckt sind? Hast Du den Wagen im einwandfreien Zustand übernommen?

Wurde der Wagen tatsächlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft?

Hier mal ein Auszug aus Wiki..:

"Festlegung einer Pflicht des verkaufenden Unternehmers auf Lieferung einer sachmangelfreien Sache (Art. 2 Abs. 1 RL; umgesetzt in § 433 Abs. 1 Satz BGB n.F.)"

Nimmt man noch die ersten sechs Monate dazu, scheint der Fall eigentlich klar zu sein.

Wenn Du Dich nicht damit auseinandersetzen willst, ruf in Bielefeld an und der Wagen wird abgeholt und instandgesetzt. Du zahlst und die Sache ist erledigt. Was Deine Angst betrifft, dass diese Schraube wieder auseinanderfällt: Das gehört zu jeder Sache, nicht nur beim Auto. Entweder es trifft Dich und Du hast die Rücklagen oder eben nicht. Das ist bei keiner Sache anders. Du bist in dieser Situation jedoch im Vorteil, da der Händler sich per Gesetz ersteinmal nicht entziehen kann.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg.

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