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Ich gebe mein Auto Morgen beim Händler Inzahlung. Was muss im Vertrag stehen?

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 9:22

Guten Tag zusammen

Ich habe eine Frage und hoffe das mir einer hier behilflich sein kann

 

Morgen gebe ich mein Auto beim Händler Inzahlung.Ich muss noch dazu sagen ich war schon beim Händler vor paar Tage als ich mir neues Auto angeschaut habe, und Händler hat sich mein Auto einfach so kurz angeschaut und sagte ich gebe dir x 000 Euro und gut ist. Nichts durchgecheckt oder so. Morgen lasse ich mein altes Auto da, und hole neues ab. Welche Klausel im Vertrag muss stehen damit ich keine Kopfschmerzen später habe ( Sachmängelhaftung)?

Ich bedanke mich im Voraus.

Grüße, Hans

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9 Antworten
am 22. Mai 2020 um 11:28

Erstmal kann ich Dich beruhigen: Ein Seriöser Händler macht derartige Geschäfte jeden Tag. Der hat Formulare die entsprechend "Wasserdicht" sind.

Wenn Du aber wirklich sicher sein willst, dann sieh zu, das die Sachmängelhaftung im Vertrag wirksam ausgeschlossen ist. Natürlich nur Deine Haftung für das Verkaufte Auto (Inzahlungnahme ist ja rechtlich nix anderes wie Verkauf an den Händler). Da Du Privatperson bist, kannst Du das machen. Egal ob Du an einen Händler oder an eine Privatperson verkaufst. Dann bist Du aus jeder Haftung raus. Zumal der Händler als Fachmann ja evtl. Mängel hätte erkennen müssen.

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 15:21

Also muss ich mir keine Sorgen machen?

Das ist das erste mal dass ich mein auto Inzahlung gebe und möchte nicht eine woche später Stress mit dem Händler haben weil was kaputt gegangen ist/war.

Nö, er, der Händler ist Profi (in diesem Bereich)...

Du schließt einfach die "Gewährleistung" im KV aus und sofern Du nicht arglistig irgendwelche Mängel verschweigst, kann Dir im Grunde rein gar nichts mehr passieren...

Der Verkauf von privat an einen Händler ist unter vielen Gesichtspunkten der unkomplizierste...; i.d.R. zahlen die natürlich auch weniger...;-)

am 22. Mai 2020 um 16:12

Selbst arglistige Täuschung ist kaum möglich. Der Profi sollte Profi genug sein um alle Mängel zu erkennen. tut er das nicht, sein Pech.

Und statt er Dir die Summe X ausbezahlt verrechnet er es mit dem Neukauf. Rechlich ist das ein ganz normaler Verkauf von Privat an Händler wie er täglich tausendfach vorkommt.

Also sollte man einfach alle einem bekannten Mängel aufzeigen und gut ist es man muss sich da keinen Kopf machen irgendeinen Mangel vergessen zu haben

am 25. Mai 2020 um 7:37

Ich würde ihm sogar von allein nix sagen.

Wenn er fragt, sag ihm welche Dinge dir bekannt sind. Wenn nicht dann sag nix.

Und wenn du was angibst mach es so wenig detailreich wie möglich. Also z.b. ja der springt morgens schonmal schlecht an und nicht die Batterie ist hinüber ( außer du bist wirklich 100% sicher das es die Batterie ist, aber da du Laie bist kannst du fss nicht beurteilen)

Echt hmmm zb weiß ich das die Fenster hinten nicht mehr zu kurbeln gehen seit Jahren ist das dann nicht beschiss meinerseits?

Jeden Mangel, den Du kennst, angeben..., fertig aus!

Erwähnst Du einen Dir bekannten Mangel nicht, bedeutet das: Du verschweigst eben diesen (Mangel)....

Auch wenn unser "Gewährleistungspapst Stephan" meint, Du müsstest keinen (bekannten) Mangel etc. erwähnen bzw. in den KV bei einem Verkauf von Privat an Gewerblich mit aufnehmen...; mach es bitte!!

Arglistige Täuschung (Mangel bekannt, jedoch nicht beweissicher erwähnt bzw. in den KV aufgenommen!) gilt auch bei dieser Art von Verkäufen..!

Fazit:

1. Ausschluss der Gewährleistung schriftlich wirksam ausschließen! (Wichtigster Punkt überhaupt)

2. Jeden Dir bekannten Mangel im KV erwähnen!

Ist doch gar nicht sooo schwer...;-)

am 25. Mai 2020 um 10:20

Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 25. Mai 2020 um 11:39:22 Uhr:

Echt hmmm zb weiß ich das die Fenster hinten nicht mehr zu kurbeln gehen seit Jahren ist das dann nicht beschiss meinerseits?

Er wird eh fragen.

und eine Fensnterkurbel die nicht funktioniert wird er selber feststellen.

Und als Laie hast Du immer nich die Möglichkeit "es vergessen zu haben". Klar wenn der wagen 4eckichge Reifen hat oder Du ihn immer anschieben mußt weil er nicht anspribgr, das vergißt man nicht aber ne kaputte fensterkurbel ...

Es ist halt wie mein Vorredner geschrieben hat: Auslegungssache. Zuviel zu sagen ist genauso schlecht wie zu wenig.

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