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Ich muß den LKW Führeschein machen, oder ich kann gehen!

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 12:28

Hallo,

ich arbeite als Auslieferungsfahrer in einer von 6 Niederlassungen und fahre nun schon seit 3 Jahren mit einem 7,5t durch die Gegend. Alles war gut bis ich jetzt erfuhr das wenn mein 7,5t kaputt geht er nicht mehr repariert wird. Mein Chef will nur noch 12t oder kaufen.

Ich habe vor 2 Tagen ein Formular (Antrag) ausgefüllt das nun an das zuständige Arbeitsamt geschickt wird. Die Chancen stehen gut, dass das Arbeitsamt die gesamten Kosten übernimmt. Firma hat angeblich kein Geld um die Kosten zu tragen. Es sind nämlich insgesamt 5 Fahrer die davon betroffen sind.

Meine Frage an euch Profis:

Auf was lasse ich mich da ein? Was sind meine Rechten und Pflichten, weiss das jemand hier? Bitte klärt mich schnell auf weil die Zeit drängt. Ich bekomme bestimmt demnächst Post vom Arbeitsamt.

In dem Formular wird unter anderem die Frage gestellt:

Wird der Beschäftigte während der Ausbildung freigestellt oder nicht. Hier musste ich "ja" ankreuzen. Obwohl ich bestimmt nicht freigestellt werde. Vieleicht nur 1oder 2mal. Muss mich die Firma freistellen?

Wie siehts es mit dem 1. Hilfe Kurs aus? Wie lange geht der? Sehtest ... etc.

Wie lange dauert die Ausbildung überhaupt? Wenn man sich nicht so dämlich anstellt und tagsüber seinem Job nachgehen muss?

Kann die Firma trotzdem von mir verlangen einen Vertrag zu unterschreiben das ich nicht gleich wieder kündige obwohl das Arbeitsamt alles bezahlt hat?

Ich danke euch sehr!

 

Beste Antwort im Thema

M 320

Du hast alle moglichkeiten un an den CE zukommen, Wo ist DEIN Einsatz?

In meinen Augen bist du auch ein WEICHEI.

Fruher sagte man zu solchen Leuten auch Schlappschwanz, Memme, Looser = Verlierer. You get the Drift.

Mach Deinen Fuhrerschein, ziehe das schnell durch, dann hast du auch wieder Zeit deiner Frau auf den Nerv zu gehen.

 

Ich arbeite auch uberwiegend Nachts.

Fange an um 1745h, bin abwechselnd fertig im morgen gegen 0400h ~500miles oder 0730h ~700miles fertig. Wir fahren schnell und schwer. Was der Motor kann, ist, ist auf der Strasse. Dann gehe ich nach Hause, shower und 2 Std, Matrazenhorchdienst. Von dort geht es zuruck in den Betrieb fur 3 bis 4 Std. Danach zuruck nach Hause und meistens mit etwas Gluck wieder 2 Std. Schlaf. Das sind immer 6 Wochen Blocke mit eiener oder zwei Wochen normalen Arbeitszeiten dazwischen. Mal schnell nach GA von MD. oder ahnliches. Gestern habe ich noch schnell nach meinem ersten Nickerchen ein Fuller Getriebe ausgebaut. Thats live.

Tom oder einige andere hier im Forum sind nicht umsonst etwas uber dem Durchschnitt. Das kommt durch EINSATZ, und nicht durch Beschwerden.

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von M 320ci

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Wenn dein Chef dir jetzt den Führerschein ermöglicht, kannst du doch davon ausgehen, das dein Arbeitsvertrag im Oktober umgewandelt wir.

Also, warum das Geheule. Nimm den Finger aus´m Ar**h und los.

Mädchen!!!!

MFG Thomas

Dich möchte ich mal sehen wenn Du jeden Tag um 2:00 Nachts aufstehen müßtest, 11- 12 Std. auf'm Bock sitzt. Hinzu kommt noch 3,2t Ware von Hand abladen! Ich bin ganz sicher kein Weichei, der Job ist hart. Im Schnitt habe ich 15 - 20 Kunden.

Da ist nix mit einem 40t durch die Gegend fahren an die nächste Rampe fahren warten bis man abgeladen bekommt. Bei uns geht alles von Hand ohne Hubwagen ohne Hebebühne! Dann direkt zu den Kunden hoch am besten die Ware noch ins Regal stellen. Also erzähl mir nix ...

Mach da mal noch einen LKW Führerschein nebenher. Da ist noch nix privates erledigt. Familie, Arzt, Einkaufen, etc. Meine Kinder wollen auch noch ihren Spaß haben!!!

Lese Dir besser mal alles durch wenn Du mitreden willst. Natürlich bin ich froh das ich die Möglichkeit habe den CE zu machen. Man darf sich doch noch wohl Erfahrungswerte einholen. Für was gibts den sonst Foren.

Solche Leute wie dich kenne ich nur zu gut. Hauptsache Leute beleidigen.

Du hälst Dich besser hier raus, tu Dir den Gefallen!

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wielange die ausbildung dauert hängt von der jeweiligen fahrschule ab.....allerdings solltest du dich sputen, und den schein VOR dem 10.9 machen, da du sonst die berufskraftfahrerqualifikation machen musst.....regulär solltest du den schein in ca. 3monaten machen, alternativ bieten viele fahrschulen auch die "führerschein in 2wochen" an.....

und beim abgeben der papiere auf dem amt solltest du vom sachbearbeiter dick und fett "eilt" auf dem antrag vermerken lassen.......

am 15. Juni 2009 um 13:13

Zum thema Freistellen frag mal Google, da müssten die Gesetzestexte stehen.

Das das Arbeitsamt die Kosten übernimmt stehen gut, es gibt einen Gesetzestext der in etwas so lautet "...Förderungsfähig ist ein Arbeitsloser der mind. ...Monate Arbeitslos ist und in seinem gelernten Beruf nicht mehr integriert werden kann, oder Beschäftigte bei denen durch eine Weiterbildung/Umschulung eine Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann..."

Ich habe meinen FS auch übers AA gemacht in Vollzeit, also morgens Theorie, und Nachmittags Praxis (entweder Fahren oder mit den Fahrzeug üben, was aber in einer regulären Fahrschule nur gegen bezahlung möglich ist) und habe dafür 3 Monate gebraucht.

Mach' Dir mal nicht ganz so einen Stress. Die Chancen stehen sehr gut, dass Du die Fahrerlaubnis gefördert bekommst. Dein Chef hat ja auch unterschrieben, dass Du ansonsten Deinen Arbeitsplatz verlierst. Anträge, die direkt über den Chef eingereicht werden, werden lieber gesehen, als solche, die nur vom Arbeitnehmer kommen.

Im Rahmen der Ausbildung muss Dich Dein Chef selbstverständlich freistellen. Allerdings auch nur für die Ausbildung.

So wie ich das aus Deinem Bericht einschätze, will Dich Dein Arbeitgeber ja behalten.

Erste Hilfe sind acht Doppelstunden. Das kannst Du entweder an zwei Samstagen oder an zwei Werktagen oder verteilt auf mehrere Wochen machen.

Im Falle der Förderung wird die Arbeitsagentur alle Kosten tragen. Also nicht schon voreilig alles machen und dann auf den Kosten sitzen bleiben. Schon gezahltes zahlen die nicht zurück.

Meine Frage lautet: Willst Du denn bei dem Betrieb bleiben?

Genau genommen bietet Dir Dein Chef gerade die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages an. Alternativ muss er die Kündigung aussprechen, da er Dich ohne C nicht mehr brauchen kann. Würde die Arbeitsagentur fördern, könntest Du beim Ablehnen Probleme (Sperrfrist) bekommen, da Du die Arbeitslosigkeit hättest tatsächlich verhindern können. (Hinweis: Ob das konkret zulässig wäre, steht auf einem anderen Blatt und könnte Dein Rechtsanwalt für Dich klären, wenn es denn soweit kommt.)

Für die Gesundheitsprüfungen (Allgemein- und Sehtest) kannst Du bei einem Institut, welches beides durchführt, mit einem Tag rechnen.

Regelmäßig verwaltet die Fahrschule oder der Bildungsträger die Finanzen. Die Arbeitsagentur gibt die Freigabe an den Bildungsträger. Regelmäßig tritt dann der Bildungsträger in Vorlage gegen Quittung. Die rechnen dann mit der Arbeitsagentur ab.

Das mit den neuen Vertragsbedingungen ist nicht so einfach zu klären. Sofern er Dich unter Vergütung für die Ausbildung freistellt und das sollte so auch vereinbart werden, hat er Investitionen. Eventuell fallen weitere Kosten an. Möglicherweise will die Arbeitsagentur eine Beteiligung an den Kosten durch Deinen Chef. Grds. steht dem Chef durchaus zu, Dich für eine angemessene Dauer zu verpflichten oder Kostenerstattung zu verlangen. Die Angemessenheit muss individuell bewertet werden. Wenn er Dir die Fahrerlaubnis vollständig aus eigener Tasche zahlt, ist eine Bindung von fünf Jahren definitiv unangemessen lang.

Im Saarland und in Bremen kannst Du Dich an die Arbeitskammer wenden, um konkrete Fragen hierzu beantwortet zu bekommen. In den anderen Bundesländern bleibt der Weg zum Rechtsanwalt nicht erspart. Möglicherweise hilft Dir ein Berufsverband, wie beispielsweise Camion pro weiter.

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 14:45

Hallo,

erstmal danke für die schnellen und vor allem kompotenten Antworten.

@ ScaniaChris

Ja klar möchte ich meinen Arbeitsplatz behalten. Ich bin auch froh das ich diese Möglichkeit habe. Wobei ich mir es ziemlich stressig vorstelle den CE zu machen.

Ich muss jeden Tag um ca. 2:00 Uhr aufstehen und komme ca. zwischen 13:00 u. 14:00 Uhr auf den Hof.

Dann gehe ich nach Hause duschen und lege mich meistens 1 oder 2 Std. hin. Abends wäre dann ja Schule. Zwischendurch heisst es noch lernen. Nachts wieder um 2:00 aufstehen. Mir ist echt nicht wohl dabei. Fahrstunde ist ja auch noch!

Oh man ....

Aber bitte nochmal! Wenn mich mein Chef nicht freistellt und kein Cent beisteuert kann er von mir auch nicht verlangen das ich mich zb. 2 Jahre oder länger an das Unternehmen binde. Stimmt das so?

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

alternativ bieten viele fahrschulen auch die "führerschein in 2wochen" an.....

Diese bezahlt aber das Amt nicht soviel ich weiss. Ausserdem kann ich mir überhaupt nicht vorstellen wie das funktionieren soll wenn andere 3 Monate für den Lappen brauchen! Was machen die anders?

 

Zitat:

Original geschrieben von M 320ci

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

alternativ bieten viele fahrschulen auch die "führerschein in 2wochen" an.....

Diese bezahlt aber das Amt nicht soviel ich weiss. Ausserdem kann ich mir überhaupt nicht vorstellen wie das funktionieren soll wenn andere 3 Monate für den Lappen brauchen! Was machen die anders?

Zwei Wochen Vollzeit...

Zitat:

Original geschrieben von M 320ci

Diese bezahlt aber das Amt nicht soviel ich weiss.

in der fahrschule wo ich momentan bin, kostet der sage und schreibe ganze 20€ mehr als wenn du ihn in den "normalen" 3monaten machst....allerdings dürften wegen der eu-berufskraftfahrermist soziemlich alle plätze bis auf weiteres ausgebucht sein.......

Zitat:

Ausserdem kann ich mir überhaupt nicht vorstellen wie das funktionieren soll wenn andere 3 Monate für den Lappen brauchen!

anstatt 1 oder 2 mal die woche für 1,5h in die fahrschule zu gehen, paukst du halt von 8-12uhr theorie und und 13-16uhr hast du fahrstunden, das ganze zwei wochen am stück und du bist durch.......

die meisten fahrschulen haben ihren theorieunterricht irgendwo im zeitraum von 18.30-21.30uhr.....und mit den fahrstunden musst du halt gucken, nicht das du deine tägliche lenkzeit damit überschreitest!

 

Zitat:

Original geschrieben von M 320ci

(...)

Aber bitte nochmal! Wenn mich mein Chef nicht freistellt und kein Cent beisteuert kann er von mir auch nicht verlangen das ich mich zb. 2 Jahre oder länger an das Unternehmen binde. Stimmt das so?

Er muss schon eine Invesition haben. Die muss nicht so aussehen, dass Du Geld von ihm bekommst. Bezahlte Arbeitszeit wäre ein Beispiel. Nur würde ich da nichts unterschreiben, bevor feststeht, um welche Summe es sich dreht. Das wäre unseriös.

Es macht schon keinen Sinn, vor Bestehen des Führerscheins über eine weitere Firmenzugehörigkeit zu verhandeln. Wenn Du die Prüfung nicht schaffst, wirst Du mit Verrecken Deines LKW mit der Kündigung rechnen müssen. Hast Du die Prüfung geschafft, weiß Dein Chef, was er tatsächlich in Deine Ausbildung investiert hat und dann kann man das vernünftig auf einen Zeitraum umlegen.

Bis dahin kann man eine Absichtserklärung verfassen. In dieser könnte man festhalten, dass man beabsichtigt - nachdem die Kosten festgestellt wurden - diese Aufwendung auf eine weitere Dauer der Betriebszugehörigkeit umzulegen. In diesem Letter Of Intent könnte man auch schon festlegen, welcher Betrag mit jedem Monat abgegolten wird. Für vorzeitiges Ausscheiden kann auch ein Betrag festgelegt werden, der regelmäßig auch in Monaten angegeben wird. Er sollte jedoch keine 100 % der Aufwendungen ausmachen, da der Arbeitgeber ja ein grds. eigenes Interesse an der Fortbildung hat und dadurch positive Effekte entstehen.

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 16:53

Ihr meint das Arbeitsamt zahlt den Intensivkurs?

am 16. Juni 2009 um 6:32

Es gibt da auch die Kompaktlehrgänge (FS C/CE, Stapler, Kran, ADR) von diversen Anbietern bspw. Dekra, VK-Akademie usw.

Diese werden allerdings dann Vollzeit durchgezogen, sind aber sehr empfehlenswert.

Ich selbst habe meine C/CE-Praxis in knapp einer Woche abgeschlossen (Anfang Wochenbeginn-Freitags Prüfung).

am 16. Juni 2009 um 9:04

Moin,

Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die eine Verpflichtung betreffen, den Betrieb für eine gewisse Zeit nicht zu verlassen, weil eine Weiterbildung bezahlt wurde, sind nichtig. Dem steht das im Grundgesetz verankertem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl entgegen. ( So war es jedenfalls vor sechs Jahren noch, als ich mich durch die Rechtslehre zur Meisterprüfung gebüffelt habe )

Um die Fahrpraxis würde ich mir garnicht so große Sorgen machen. Die zubewegenden Fahrzeuge sind ja nur etwas größer als der gewohnte 7,5-Tonner.

Deine Arbeitszeit-Situation ist natürlich speziell. Ob die Fahrschule in der Form realisierbar ist, wage ich zu bezweifeln. Da müßte man innerbetriebliche Lösungen suchen. Vielleicht läßt sich da etwas mit dem Jahresurlaub verrechnen. Du hättest auch Anspruch auf Bildungsurlaub (da brauch ich bei uns aber auch nicht mit überkommen...)

Was sagt der Boss denn? Wäre er bereit, sich auf Deals und Lösungen einzulassen? Entscheidet das der Big-Boss oder der Filialleiter?

@ongelbaegger

Grds. liegst Du mit Deinen Bedenken nicht verkehrt. Die verfassungsrechtlich verankerte freie Arbeitsplatzwahl schränkt allerdings nicht generell die Möglichkeit ein, eine Rückzahlungsvereinbarung abzuschließen, welche sich durch eine Dauer der Betriebszugehörigkeit amortisiert. Vielmehr kommt es auf die Details einer Vereinbarung an. Sicher ist aber, dass allein durch die Übernahme der Kosten keine solche Vereinbarung entsteht. So etwas muss konkret und entsprechend den Anforderungen an einen Arbeitsvertrag auch schriftlich vereinbart werden. Selbst dann steht es noch in den Sternen, ob und wenn, wieviel tatsächlich zurück gezahlt werden muss. Mehr findest Du hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/falle/ausbildungskosten.php

Im Fall des TE wird es wohl nicht wirklich zu einem Rückzahlungsanspruch kommen. Wohl übernimmt die Arbeitsagentur die Aufwendungen. Lediglich die Freistellung wäre zu bewerten. Diese kann aber auch über die fünf Tage Freistellungspflicht geregelt werden. Da muss es eine Vereinbarung über die Splittung der Tage und ein vorheriger Antrag durch den Arbeitnehmer kommen.

am 16. Juni 2009 um 10:39

ScaniaChris,

einer Rückzahlungsvereinbarung steht ja auch nichts entgegen. In dem Link steht ja auch eindeutig, daß im Falle eines Falles nach Verhältnismäßigkeit entschieden wird. So würde man es mit gesundem Rechtsempfinden auch in Kauf nehmen. Weiterhin ist damit eine vertragliche "Knebelung" des Arbeitnehmers ja auch weitestgehend ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien haben etwas davon. Und so sollte es ja auch sein.

Stellt sich nun natürlich noch die Frage des Zeitmanagements. Fünf Tage Freistellung für Fortildung wären ja möglich. Leider zeigt sich immer wieder, daß dieses in der Praxis ungern gesehen und mit Allem abgeschmettert wird. Man müsste rechtlich dafür eintreten. Ob das dann vielleicht nachteilig für das Vertrauenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, will ich nicht beantworten. Deswegen meine Frage nach einem Arragements zwischen beiden. Da bliebe einem ja eine Menge an "künstlerischer Freiheit". Zumal sich dieses Vorhaben ja auf eine absehbare Zeit erstreckt und nicht von ewiger Dauer ist. Denn ich würde es nicht durchhalten, um 2 oder 3 Uhr Nachts den Tag zu beginnen, dann gegen Mittag Feierabend zu machen, dann Nachmittags Fahrstunden zu nehmen und Abends dem Theorie-Unterricht zu folgen. So oder so, es wird nicht einfach werden. Aber findet sich eine Möglichkeit, lohnt sich der Einsatz auf jeden Fall.

Die Freistellung muss schon erfolgen. Das fordert die Arbeitsagentur schon. Unterstützen kann man das, indem man die Fahrstunden morgens nimmt. Nachmittags fahren ja eher die Leute, welche den Lappen nebenher machen.

Wie Du aber schon richtig erkannt hast, kann es Sinn machen, eine rechtswidrige Vereinbarung zu unterschreiben, wenn das den Arbeitgeber beruhigen würde. Man kann ja die Anwälte die Angelegenheit klären, wenn man tatsächlich innerhalb der vereinbarten Zeit die Firma wechseln will. Auf diese Weise hätte man den Arbeitgeber beruhigt, es würde Frieden herrschen und selbst weiß man, dass man nicht gebunden ist. Vor der Unterschrift empfehle ich die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt, damit das auch tatsächlich rechtswidrig ist.

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